- Zahl der Regierungsbeauftragten stieg von 19 (2000) auf bis zu 45 (2024)
- 20 Fragen zu Kosten, Reisen und Wirkung des Nachrichtendienstbeauftragten
- Bundesregierung muss Planstellen, Dienstleister und Erfolgskennzahlen offenlegen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6492 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes ist ein Amt in der Bundesregierung, das die Koordination zwischen BND, Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Militärischem Abschirmdienst (MAD) sicherstellen soll. Die Drucksache 21/6492 verweist auf eine frühere AfD-Anfrage (BT-Drs. 21/2361), aus der hervorgeht, dass die Gesamtzahl der Regierungsbeauftragten seit der Jahrtausendwende stark gestiegen ist: von 19 in den Jahren 2000 bis 2002 auf zuletzt 45 im Jahr 2024. Stand Juli 2025 sind es laut Bundesinnenministerium 27. Die Anfrage zielt auf Transparenz über Ressourceneinsatz und messbaren Nutzen des Amtes im ersten Jahr der 21. Wahlperiode.
- 19 — Beauftragte, Koordinatoren und Sonderbeauftragte der Bundesregierung in den Jahren 2000 bis 2002
- 45 — Beauftrage im Jahr 2024 (Höchststand laut Drucksache)
- 27 — Beauftragte laut BMI-Liste, Stand Juli 2025
- 20 — Einzelfragen der AfD zur Bilanz des Nachrichtendienstbeauftragten
Im Detail
Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6492
Der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes koordiniert die Arbeit von BND, Bundesamt für Verfassungsschutz und Militärischem Abschirmdienst. Seit Beginn der 21. Wahlperiode ist das Amt neu besetzt — doch was es im ersten Jahr konkret geleistet hat, welche Kosten entstanden sind und welchen Mehrwert es gegenüber den bereits bestehenden Ministerialstrukturen erzeugt, ist bislang öffentlich kaum dokumentiert. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6492 vom 15. Juni 2026 fordert die AfD-Fraktion unter den Fraktionsvorsitzenden Dr. Alice Weidel und Tino Chrupalla eine umfassende Rechenschaft.
Hintergrund: Wachsende Zahl von Regierungsbeauftragten
Grundlage der Anfrage ist eine auffällige Entwicklung: Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung ist seit der Jahrtausendwende stark gestiegen. In den Jahren 2000 bis 2002 gab es laut früherer Bundestagsantwort (BT-Drs. 21/2361) lediglich 19 solcher Positionen. Bis 2024 wuchs diese Zahl auf 45 — mehr als eine Verdopplung. Stand Juli 2025 weist das Bundesinnenministerium 27 Beauftragte aus. Aus Sicht der Fragesteller stellt sich damit grundsätzlich die Frage, ob diese Strukturen tatsächlich einen Mehrwert gegenüber den Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden erbringen oder ob Doppelstrukturen entstehen.
Nachrichtendienstbeauftragter: Die 20 Fragen im Überblick
Die Anfrage gliedert sich in vier thematische Schwerpunkte. Ressourcen und Kosten: Die Fraktion fragt nach der Zahl der Planstellen und deren Besetzung (Frage 1), nach Aufträgen an externe Dienstleister inklusive Volumen und Gegenstand (Frage 2) sowie nach Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (Frage 5) und Dienstreisen im In- und Ausland mit detaillierter Kostenaufstellung (Frage 4).
Operative Tätigkeit: Gefragt wird, wie häufig der Beauftragte Vertreter ausländischer Nachrichtendienste getroffen hat und welche Ziele dabei verfolgt wurden (Frage 3). Ebenso soll offengelegt werden, welche konkreten Maßnahmen, Initiativen und Projekte angestoßen wurden (Frage 7), ob Strategiepapiere oder Berichte erstellt und veröffentlicht wurden (Frage 8) und welche internationalen Konferenzen oder sicherheitspolitischen Foren besucht wurden (Frage 16).
Koordinierung und Kontrolle: Zentral ist die Frage nach den tatsächlichen Koordinierungs- und Weisungsbefugnissen gegenüber BND, BfV und MAD (Frage 10). Die Anfrage erkundigt sich auch nach der Häufigkeit von Lagebesprechungen mit den Präsidenten aller drei Dienste (Frage 11) sowie nach Beanstandungen oder Handlungsempfehlungen, die der Beauftragte gegenüber den Diensten ausgesprochen hat (Frage 13). Auch die Berichtstätigkeit gegenüber dem Bundestag und seinen Ausschüssen wird thematisiert (Frage 14).
Erfolgsbilanz und Evaluation: Anhand welcher Kriterien bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit des Amtes (Frage 17)? Welche Ziele wurden verfehlt und warum (Frage 18)? Ist eine unabhängige Evaluation vorgesehen (Frage 19)? Und welche messbaren Erfolge sieht die Bundesregierung selbst als wesentliche Ergebnisse des ersten Jahres (Frage 20)?
Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste
Die parlamentarische Kontrolle der deutschen Nachrichtendienste liegt in erster Linie beim Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages. Der Beauftragte für die Nachrichtendienste agiert auf Regierungsseite und soll eine bessere ressortübergreifende Abstimmung ermöglichen. Wie das Verhältnis zwischen diesem Amt und den bestehenden Zuständigkeiten der Ministerien und der nachgeordneten Dienste in der Praxis aussieht, ist Gegenstand der Anfrage. Die Nutzung sozialer Medien durch das Amt sowie die Frage, ob Koalitionsvertragsziele bereits umgesetzt wurden, runden den Fragenkatalog ab.
Die Bundesregierung hat bis zum 6. Juli 2026 Zeit, die 20 Einzelfragen zu beantworten. Ob und in welchem Umfang dabei Angaben unter Verweis auf Geheimhaltungsinteressen verweigert werden, bleibt abzuwarten — ein bei Anfragen zu Nachrichtendiensten nicht unübliches Vorgehen. Parallel zur Debatte über Nachrichtendienststrukturen beschäftigt sich der Bundestag auch mit anderen Fragen der inneren Sicherheit und Transparenz, etwa im Rahmen der Schöffen-Reform und dem Thema Verfassungstreue.
Weiterlesen:
- Bundestag 16.06.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Begriff erklärt: Verfassungstreue
- Das bewegt Deutschland — 16.06.2026
Betroffen sind zunächst die Steuerzahler, die das Amt und seine Personal- sowie Reisekosten finanzieren. Mittelbar berührt die parlamentarische Kontrolle über das Amt alle Bürger, da BND, Verfassungsschutz und MAD mit weitreichenden Befugnissen für die innere und äußere Sicherheit Deutschlands zuständig sind.
Die Kleine Anfrage wurde am 15. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit zur Beantwortung; die Frist läuft bis zum 6. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes
- Ein Amt in der Bundesregierung, das die politische Koordinierung und Aufsicht über BND, BfV und MAD übernimmt und als Schnittstelle zwischen Regierung und Nachrichtendiensten fungiert.
- Kleine Anfrage
- Ein parlamentarisches Kontrollinstrument, mit dem Bundestagsfraktionen die Bundesregierung schriftlich befragen können. Die Regierung muss innerhalb von 21 Tagen antworten.
- GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien)
- Interne Geschäftsordnung, die u. a. regelt, wie Beauftragte der Bundesregierung eingesetzt und gelistet werden (§ 21 Absatz 3).
Was ist der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes?
Es handelt sich um ein Amt in der Bundesregierung, das die Arbeit der drei deutschen Nachrichtendienste BND, Bundesamt für Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst koordiniert.
Wie viele Regierungsbeauftragte gibt es aktuell?
Laut Drucksache waren es Stand Juli 2025 insgesamt 27 Beauftragte, Koordinatoren und Sonderbeauftragte der Bundesregierung — nach einem Höchststand von 45 im Jahr 2024.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist bei Kleinen Anfragen beträgt 21 Tage. Die Anfrage wurde am 15. Juni 2026 eingereicht, die Frist läuft bis zum 6. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6492 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































