- 248 Mio. Euro Steuergelder für Afrika-Programm seit 2010
- Durchführende NGO im Transparenzportal anonym geführt
- 20 Fragen zu Mittelverwendung, Ergebnissen und NGO-Identität
Im Detail
Trotz des hohen Mitteleinsatzes von über 248 Mio. Euro und der mehr als 15-jährigen Laufzeit bleibt die konkrete durchführende Nichtregierungsorganisation im Transparenzportal des Bundes derzeit lediglich als „donor country based NGO" anonymisiert.
Rund 248 Millionen Euro Steuergelder hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit 2010 in das sogenannte Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara investiert — doch im Transparenzportal des Bundes bleibt die ausführende Organisation bis heute namentlich unbekannt. Gelistet ist sie lediglich unter der Kategorie donor country based NGO. Diesen Sachverhalt greift die AfD-Fraktion mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6438 vom 11. Juni 2026 auf und stellt der Bundesregierung insgesamt 20 Fragen.
Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara: Was ist bekannt?
Das Programm umfasst laut Transparenzportal des Bundes neun einzelne IATI-Maßnahmen, die zwischen 2010 und 2022 liefen oder laufen. Das geplante Gesamtfinanzierungsvolumen beläuft sich auf rund 254,52 Millionen Euro, tatsächlich abgerufen wurden rund 248,2 Millionen Euro. Allein die Maßnahme DE-1-201928134 hatte ein veranschlagtes Volumen von 56,3 Millionen Euro, wovon bis Ende 2022 fast 54 Millionen Euro ausgegeben wurden. Die Programmschwerpunkte lagen laut Portaldaten auf der Stärkung der internen Organisation von Parlamenten und Parteien, der Förderung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen, Medienarbeit sowie gender-sensitiver Entwicklung in Kooperation mit lokalen Partnern in staatlichen und nichtstaatlichen Bereichen.
Kern der Anfrage: Transparenz und NGO-Identität
Das zentrale Anliegen der Fragesteller um Rocco Kever, Denis Pauli und weitere AfD-Abgeordnete ist die Offenlegung der Durchführungsorganisation. Sie geben an, dass bei früheren Abrufen des Transparenzportals parteinahe Stiftungen als Verantwortliche für das Regionalprogramm Afrika südlich der Sahara gelistet waren — derzeit taucht jedoch nur die anonyme Kategorie auf. Die Anfrage richtet sich deshalb mit insgesamt 20 Fragen an die Bundesregierung, die unter anderem folgende Punkte abdecken:
Frage 2 verlangt die vollständige Nennung der NGO — Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsführung — für alle neun IATI-Maßnahmen. Frage 4 fordert eine detaillierte Aufschlüsselung der Ausgaben nach Haushaltsjahren und Empfängerstaaten sowie nach Verwaltungs- und Personalkosten versus direkten Projektmitteln vor Ort. Frage 5 erkundigt sich nach messbaren Ergebnissen und unabhängigen Evaluierungen. Frage 7 zielt auf eine mögliche Beteiligung parteinaher Stiftungen und eventuelle Doppelförderungen ab.
Souveränität und außenpolitische Reichweite
Ein weiterer Fragenkomplex (Fragen 13 bis 20) befasst sich aus Sicht der Fragesteller mit der außen- und entwicklungspolitischen Dimension des Programms. Die Abgeordneten fragen, ob die Einflussnahme auf Parlamente, Parteien, Medien und Zivilgesellschaft afrikanischer Staaten mit deren Souveränitätsanspruch vereinbar sei. Zudem wollen sie wissen, welche Auswahlkriterien für die NGO gelten und wer im BMZ die inhaltlichen Programmentscheidungen trifft. Diese Fragen spiegeln die Sicht der Fragesteller wider und sind nicht als objektiv belegte Tatsachenbehauptungen zu werten. Zum breiteren Kontext der deutschen Entwicklungspolitik in Afrika sowie zu Fragen staatlicher Förderung für parteinahe Strukturen findet sich auf drucksachlich.de weiteres Material, etwa zum AfD-Vorstoß zu Zahlungen in Hochrisikostaaten.
Was gilt aktuell?
Das BMZ ist nach geltendem Recht nicht generell verpflichtet, alle Durchführungsorganisationen im Transparenzportal namentlich zu nennen. Die IATI-Konventionen sehen zwar eine Offenlegungspflicht für staatliche Entwicklungsgelder vor, lassen aber Spielräume bei der Benennung von Unterorganisationen. Ob im vorliegenden Fall ein Anspruch auf namentliche Nennung besteht, ist eine der Kernfragen, auf die die Bundesregierung in ihrer Antwort eingehen muss. Das Transparenzportal des Bundes dient grundsätzlich als öffentliches Kontrollinstrument für die Verwendung von Bundesmitteln — die Anfrage zielt darauf ab zu klären, ob dieses Instrument im Fall des Regionalprogramms Afrika südlich der Sahara seinen Zweck vollständig erfüllt.
Ähnliche Fragen nach Transparenz und Kontrollmechanismen bei der Vergabe öffentlicher Mittel an NGOs tauchen auch in anderen parlamentarischen Vorgängen auf, etwa bei den Afghanistan-Aufnahmeprogrammen oder der Bundesförderung für DGB-Protestaufruf-Unterzeichner. Auch die Frage nach staatlicher Förderung von Protestorganisationen berührt ähnliche Grundsatzfragen zur Transparenz öffentlicher Mittel.
Weiterlesen:
- AfD-Fraktion fordert sofortigen Stopp aller Zahlungen in Hochrisikostaaten
- Afghanistan-Aufnahmeprogramme: Rechtsgrundlage und Kosten gefragt
- Staatliche Neutralitätspflicht: Bundesförderung für DGB-Protestaufruf-Unterzeichner
Reaktionen im Parlament
Eine Antwort der Bundesregierung liegt noch nicht vor. Aus dem Dokument selbst gehen keine Reaktionen anderer Fraktionen hervor.
AfD: Die Fraktion fordert laut Pressemitteilung einen sofortigen Stopp aller Zahlungen in Hochrisikostaaten und kritisiert fehlende Kontrolle über Entwicklungsgelder. Pressemitteilung lesen →
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6438 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































