- 2,4 Mrd. Euro Extragewinne bei Diesel und Benzin in nur drei Monaten
- Brent-Rohöl stieg seit Iran-Kriegsbeginn von 67 auf zeitweise 110 US-Dollar
- Neue Tankregel steigerte Gewinnmargen laut ZEW um weitere 6 Cent pro Liter
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6465 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Seit dem Beginn des Konflikts zwischen Israel und den USA gegen den Iran am 28. Februar 2026 hat sich der Brent-Rohölpreis von rund 67 US-Dollar auf zeitweise 110 US-Dollar pro Barrel nahezu verdoppelt (Stand Ende April: rund 104 US-Dollar). Die Fraktion Die Linke verweist in ihrem Antrag auf eine Greenpeace-Schätzung, wonach die Ölkonzerne allein in Deutschland von März bis Mai 2026 rund 2,4 Mrd. Euro an Extragewinnen aus dem Verkauf von Diesel und Benzin erzielt haben. Erschwerend kommt laut Antrag hinzu, dass ein vom Bundeskartellamt eingeleitetes Verfahren zur Wettbewerbsüberprüfung im Kraftstoffgroßhandel nach einem Beschluss des OLG Düsseldorf vom April 2026 vorläufig gestoppt wurde.
- 2,4 Mrd. Euro — Geschätzte Extragewinne der Ölkonzerne in Deutschland aus Diesel- und Benzinverkauf, März bis Mai 2026.
- 67 → 110 US-Dollar/Barrel — Anstieg des Brent-Rohölpreises seit Beginn des Iran-Krieges am 28. Februar 2026.
- 6 Cent pro Liter — Zusätzliche Gewinnmargensteigerung der Ölkonzerne bei E5- und E10-Benzin nach der Einführung der Mittags-Preisregel am 1. April 2026 (ZEW-Studie).
- 23 Mrd. US-Dollar — Zusatzgewinne der 100 größten Öl- und Gaskonzerne weltweit allein im ersten Monat des Iran-Krieges.
Im Detail
pro Liter Sprit verdienen die Mineralölkonzerne – unabhängig vom teureren Rohöl – weit mehr als noch in den Monaten Januar/Februar 2026 vor Beginn des Iran-Krieges.
— BT-Drs. 21/6465, Antragsteil I
Deutschlands Autofahrerinnen und Autofahrer zahlen seit dem Ausbruch des militärischen Konflikts zwischen Israel und den USA gegen den Iran am 28. Februar 2026 deutlich mehr an der Zapfsäule. Der Brent-Rohölpreis hat sich von rund 67 US-Dollar auf zeitweise 110 US-Dollar pro Barrel nahezu verdoppelt — mit direkten Folgen für die Benzin- und Dieselpreise. Laut einer in dem Antrag zitierten Greenpeace-Schätzung haben die Ölkonzerne allein in Deutschland zwischen März und Mai 2026 rund 2,4 Mrd. Euro an Extragewinnen erzielt, die über die gestiegenen Rohölkosten hinausgehen.
Gewinnmargendeckel: Was Die Linke konkret fordert
Die Fraktion Die Linke hat am 11. Juni 2026 den Antrag BT-Drs. 21/6465 „Die Gewinnmargen der Mineralölindustrie deckeln“ im Bundestag eingebracht. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, zwei Gesetzentwürfe vorzulegen: erstens ein Gesetz zur dauerhaften Kontrolle der Beschaffungs-, Raffinerie-, Transport- und Vertriebskosten sowie der Ein- und Verkaufspreise entlang der gesamten Lieferkette. Zweitens einen Gesetzentwurf, der eine dauerhafte Deckelung der Gewinnmargen für Kraftstoffe festschreibt. Ein solcher Gewinnmargendeckel würde dafür sorgen, dass Spritpreise zwar mit dem Rohölpreis steigen können, aber nur so weit, wie die tatsächlichen Produktions- und Logistikkosten dies rechtfertigen. Umgekehrt müssten sinkende Rohölpreise unmittelbar an den Tankstellen ankommen.
Was gilt aktuell?
Eine gesetzliche Obergrenze für Kraftstoffgewinnmargen existiert in Deutschland bisher nicht. Das Bundeskartellamt überwacht zwar den Wettbewerb auf dem Kraftstoffmarkt, doch seine Befugnisse sind begrenzt. Im ersten Quartal 2025 leitete die Behörde ein Verfahren zur Überprüfung der Wettbewerbsverhältnisse im Kraftstoffgroßhandel ein und richtete Auskunftsersuchen an zwei Preisinformationsdienste. Diese klagten dagegen — und bekamen im April 2026 vom Oberlandesgericht Düsseldorf vorläufig Recht: Das OLG bezweifelte, ob das Bundeskartellamt überhaupt verpflichtende Auskunftsersuchen stellen darf. Daraufhin stoppte die Behörde ihr Verfahren vorläufig. Ob die OLG-Entscheidung Bestand hat, muss nun der Bundesgerichtshof klären. Die Linke fordert deshalb auch eine Nachschärfung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), damit die Auskunftsrechte des Bundeskartellamts gerichtsfest werden.
Neue Tankregel verschärfte das Problem
Besonders kritisch bewertet die Fraktion das Ergebnis einer Bundesregierungsmaßnahme: Am 1. April 2026 trat ein Kraftstoffmaßnahmenpaket in Kraft, das Tankstellen erlaubt, Preise nur noch einmal täglich um 12 Uhr mittags zu erhöhen. Laut einer Studie des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) haben die Ölkonzerne seitdem ihre Gewinnmargen sowohl für E5- als auch für E10-Benzin um weitere rund 6 Cent pro Liter gesteigert — ein Effekt, der über die Rohölpreisentwicklung hinausgeht.
Europäische Vorbilder für Preisregulierung
Die Antragsteller verweisen auf Erfahrungen anderer EU-Länder: Luxemburg und Belgien legen Höchstpreise für Kraftstoffe fest, die unter Berücksichtigung relevanter Kosten die Gewinnmarge begrenzen. Kroatien, Österreich und Griechenland setzen kurzfristige Kriseninstrumente zur Margen- und Kostenkontrolle ein. Diese Modelle sollen laut Antrag als Grundlage für eine deutsche Regelung dienen. Langfristig hält Die Linke eine Entflechtung der oligopolistischen Strukturen in der Mineralölwirtschaft für notwendig, räumt aber ein, dass dies internationale Abstimmung und Zeit erfordert.
Die Fraktion sieht den Gewinnmargendeckel auch als Instrument zur Inflationsdämpfung: Steigende Kraftstoffpreise wirken sich über Lieferketten auf Lebensmittel und Dienstleistungen aus. Ist der Deckel in Kraft, wären laut Antrag keine Übergewinne mehr möglich — eine Übergewinnsteuer, die Die Linke parallel in BT-Drs. 21/5434 gefordert hat, könnte dann schrittweise abgelöst werden. Bis dahin hält die Fraktion die unverzügliche Wiedereinführung der Übergewinnsteuer für geboten, um die bereits entstandenen Extragewinne abzuschöpfen.
Über die Energiekrise und ihre fiskalischen Folgen berichtet drucksachlich.de auch in anderen Zusammenhängen: Die Diskussion über staatliche Ausgaben und Finanzierungslücken spiegelt sich etwa in der Debatte über den Bundesstraßenerhalt 2026. Fragen zur Transparenz staatlicher Förderprogramme zeigt der Bericht zur KI-Weiterbildungsförderung auf.
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Betroffen sind vor allem Autofahrerinnen und Autofahrer sowie alle Haushalte und Unternehmen, die auf Kraftstoffe angewiesen sind. Da steigende Treibstoffpreise über Lieferketten auch Lebensmittel und Dienstleistungen verteuern, tragen indirekt alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland die Konsequenzen.
Der Antrag (BT-Drs. 21/6465) ist am 11. Juni 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Als nächster Schritt steht die Überweisung an den zuständigen Ausschuss an, gefolgt von Ausschussberatungen und einer abschließenden Abstimmung im Plenum des Bundestages.
- Gewinnmargendeckel
- Gesetzliche Obergrenze für den Gewinn, den ein Unternehmen je Einheit eines Produkts erzielen darf — hier bezogen auf jeden Liter Kraftstoff.
- Übergewinnsteuer
- Eine Sondersteuer auf Unternehmensgewinne, die deutlich über dem üblichen Niveau liegen und auf außergewöhnliche Umstände wie Kriege oder Rohstoffschocks zurückgehen.
- GWB
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen — das zentrale deutsche Kartellrecht, das u. a. die Befugnisse des Bundeskartellamts regelt.
Was ist ein Gewinnmargendeckel bei Kraftstoffen?
Ein Gewinnmargendeckel begrenzt per Gesetz, wie viel Ölkonzerne an jedem Liter Sprit verdienen dürfen — unabhängig vom Rohölpreis steigen die Verkaufspreise dann nur so weit, wie es die tatsächlichen Produktions- und Logistikkosten erfordern.
Warum sind die Spritpreise seit Februar 2026 so stark gestiegen?
Der militärische Konflikt zwischen Israel und den USA gegen den Iran seit dem 28. Februar 2026 hat die Energielieferungen aus dem Persischen Golf erheblich eingeschränkt und den Brent-Rohölpreis von etwa 67 auf zeitweise 110 US-Dollar pro Barrel getrieben.
Was ist mit dem Bundeskartellamt-Verfahren passiert?
Das Bundeskartellamt leitete Anfang 2025 ein Verfahren zur Wettbewerbskontrolle im Kraftstoffgroßhandel ein, musste es aber nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf vom April 2026 vorläufig stoppen — der BGH muss nun über die Auskunftsrechte des Amts entscheiden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6465 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































