- Rund 2,5 Mio. Euro für Fußverkehr im Bundeshaushalt 2026
- Förderinitiative startete 2023 — bisher knapp 2,37 Mio. Euro abgeflossen
- Nationaler Fußverkehrsplan vorerst nicht geplant
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6463 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Am 12. Februar 2025 hat die Bundesregierung die Nationale Fußverkehrsstrategie beschlossen. Der Anteil des Fußverkehrs am Modal Split ist laut Mobilitätsstudie ‚MiD 2023‘ von 22 Prozent (2017) auf 26 Prozent (2023) gestiegen. Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) hat im März 2026 den Bund aufgefordert, die Mittel im Titel ‚Aktive Mobilität‘ zu erhöhen und zu dynamisieren. Seit dem Haushaltsjahr 2026 wird die Förderung des Rad- und Fußverkehrs schwerpunktmäßig aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert, nachdem die bisherigen Einzeltitel für Rad- und Fußverkehr zu einem gemeinsamen Titel zusammengeführt wurden.
- 1.866.702 Euro — im Haushaltsjahr 2024 aus der Förderinitiative Fußverkehr abgeflossen
- 502.599 Euro — im Haushaltsjahr 2025 aus der Förderinitiative abgeflossen
- rund 2,5 Mio. Euro — für den Fußverkehr im Bundeshaushalt 2026 vorgesehen (Titel 891 01, Epl. 60)
- bis zu 145 Mio. Euro — Fördervolumen des neuen BMV-Förderaufrufs vom 30. April 2026 für Sicherheit im Rad- und Fußverkehr
- 26 Prozent — Anteil des Fußverkehrs am Modal Split 2023, gegenüber 22 Prozent im Jahr 2017
Im Detail
Die Erstellung eines Umsetzungsplans ist derzeit nicht geplant.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6463, S. 5
Der Fußverkehr gewinnt in Deutschland an Bedeutung: Laut der Mobilitätsstudie ‚MiD 2023‘ ist sein Anteil am gesamten Verkehrsaufkommen (Modal Split) von 22 Prozent im Jahr 2017 auf 26 Prozent im Jahr 2023 gestiegen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung am 12. Februar 2025 die Nationale Fußverkehrsstrategie beschlossen. Wie die Umsetzung dieser Strategie konkret vorankommt und welche Mittel dafür bereitstehen, beantwortet die Bundesregierung in BT-Drs. 21/6463 vom 9. Juni 2026 — als Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/5946).
Fußverkehrsstrategie: Förderung und Haushaltsmittel
Die Förderinitiative Fußverkehr wurde 2023 gestartet, erste Mittel flossen 2024 ab. Im Haushaltsjahr 2024 betrug der Mittelabfluss rund 1,87 Mio. Euro, 2025 waren es rund 502.600 Euro. Gefördert wurden unter anderem fußgängerfreundliche Querungsanlagen in Hamburg und Sachsen, ein Klimagehweg in Bendorf (Rheinland-Pfalz) sowie Forschungsprojekte wie der ‚Monitor Fußverkehr 2024‘. Ab dem Haushaltsjahr 2026 wird die Förderung schwerpunktmäßig aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert. Im neuen zusammengefassten Titel ‚Förderung der aktiven Mobilität‘ (Titel 891 01) sind für den Fußverkehr rund 2,5 Mio. Euro vorgesehen.
Was gilt aktuell beim Fußverkehr?
Die Bundesregierung setzt das Verkehrssicherheitsprogramm 2021 bis 2030 um. Im Oktober 2024 traten Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft, die unter anderem die erleichterte Anordnung von Tempo-30-Zonen vor Schulen, Spielplätzen und hochfrequentierten Schulwegen ermöglichen — ohne den bisherigen Nachweis einer besonderen Gefahrenlage. Außerdem wurde die zulässige Lückenschlusslänge zwischen zwei Tempo-30-Strecken von 300 auf 500 Meter erhöht. Zum 1. Juli 2026 tritt die Rechtsgrundlage für den Einsatz von Scan-Fahrzeugen in der Parkraumüberwachung in Kraft — dies soll auch das illegale Parken auf Gehwegen wirksamer ahnden. Die Bußgelder für Gehwegparken liegen seit 2020/2021 bei 55 bis 100 Euro; eine weitere Erhöhung ist laut Bundesregierung derzeit nicht geplant.
Kein Nationaler Fußverkehrsplan geplant
Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) hatte im April 2025 empfohlen, einen Umsetzungsplan für die Fußverkehrsstrategie mit messbaren Zielen zu erstellen — vergleichbar dem Nationalen Radverkehrsplan 3.0. Die Bundesregierung teilt mit, die Erstellung eines solchen Plans sei derzeit nicht geplant. Die im März 2025 veröffentlichte Fußverkehrsstrategie richte sich in erster Linie an Länder und Kommunen, die für den Vollzug zuständig seien. Messbare Ziele wie etwa konkrete Reduktionsvorgaben für Fußgängerunfälle nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht. Auch auf die VMK-Forderung nach einer Mittelerhöhung und -dynamisierung im Titel ‚Aktive Mobilität‘ verweist die Bundesregierung lediglich auf die Zuständigkeit des Haushaltsgesetzgebers für künftige Jahre.
Schulwegsicherheit und Barrierefreiheit
Für die Sicherheit von Kindern auf Schulwegen liegt die Hauptverantwortung bei Ländern und Kommunen. Der Bund unterstützt durch Forschung und einen neuen Förderaufruf vom 30. April 2026 mit einem Fördervolumen von bis zu 145 Mio. Euro. Dieser richtet sich auf die Stärkung der aktiven Mobilität junger Menschen bis 25 Jahre sowie auf schnelle Maßnahmen zur Sicherheitsverbesserung. Die Barrierefreiheit im Fußverkehr — etwa taktile Leitsysteme, akustische Signalanlagen und barrierefreie Querungen — ist laut Bundesregierung in bestehenden gesetzlichen Vorgaben und technischen Regelwerken verankert und Voraussetzung für eine Förderung durch das Bundesministerium für Verkehr. Die Frage nach Stellenzahlen im Bereich Fußverkehr beantwortet die Regierung nicht neu, sondern verweist auf frühere Drucksachen. Zur Zahl der Kommunen im Bündnis ‚Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten‘ erklärt sie, keine Informationen zu haben.
Zwei laufende Forschungsprojekte — ‚ZumMarkt‘ zu aktivem Einzelhandelsverkehr (Ergebnisse 2027) und ‚MODUS‘ zur Stadtmodellierung mit digitalen Zwillingen (Ergebnisse 2029) — ergänzen die Wissensgrundlage für die künftige Fußverkehrspolitik. Ähnliche Verkehrs- und Infrastrukturthemen beleuchtet auch der Beitrag Achslast entscheidend für Straßenschäden bei LKW. Zum Thema Hitzeschutz im öffentlichen Raum, der ebenfalls den Fußverkehr betrifft, lohnt ein Blick auf Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Linke fordert Klima-Kurzarbeitergeld.
Weiterlesen:
- Achslast entscheidend für Straßenschäden bei LKW
- Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Linke fordert Klima-Kurzarbeitergeld
- Bundestag 16.06.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Betroffen sind Fußgängerinnen und Fußgänger aller Altersgruppen — besonders ältere Menschen, Kinder auf Schulwegen sowie Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Kommunen und Länder erhalten Fördermittel für konkrete Projekte wie sichere Querungsanlagen, Lückenschlüsse im Gehwegnetz und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen.
Bei Fragen zu Stellenanzahl (Frage 27) und geplanten Stellenerhöhungen (Frage 28) verweist die Bundesregierung auf frühere Drucksachen, ohne neue Zahlen zu nennen. Zu Frage 37 (Kommunen im Bündnis 'Lebenswerte Städte') erklärt die Regierung, ihr lägen keine Informationen vor. Zu Fragen über FGSV-Regelwerke (15/16) verweist sie auf die Eigenverantwortung der FGSV. Die übrigen Fragen werden inhaltlich beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 09.06.2026) Grüne prüfen Fußverkehr-Förderung der Bundesregierung nach →
- Modal Split
- Aufteilung des Verkehrsaufkommens auf verschiedene Verkehrsmittel (z. B. Auto, ÖPNV, Rad, Fuß) in Prozent.
- Vision Zero
- Verkehrspolitisches Leitbild mit dem Ziel, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten auf null zu senken.
- Klima- und Transformationsfonds (KTF)
- Sondervermögen des Bundes, das Maßnahmen zur Klimatransformation finanziert, darunter seit 2026 auch Rad- und Fußverkehrsförderung.
Was ist die Förderinitiative Fußverkehr?
Die Bundesregierung hat 2023 die Förderinitiative Fußverkehr gestartet. Sie finanziert investive und nicht-investive Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs, etwa fußgängerfreundliche Querungsanlagen oder Gehwegnetz-Lückenschlüsse.
Wie viel Geld fließt 2026 in den Fußverkehr?
Gemäß der Erläuterungstabelle zum Haushalt 2026 sind im neuen Titel 'Förderung der aktiven Mobilität' rund 2,5 Mio. Euro für den Fußverkehr vorgesehen. Die Förderung erfolgt ab 2026 schwerpunktmäßig aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Plant die Bundesregierung einen Nationalen Fußverkehrsplan?
Nein. Die Bundesregierung gibt an, die Erstellung eines Umsetzungsplans sei derzeit nicht geplant. Die im Februar 2025 beschlossene Fußverkehrsstrategie richtet sich in erster Linie an Länder und Kommunen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6463 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































