- KI-Weiterbildungen werden statistisch nicht gesondert erfasst
- 2025 führte der Prüfdienst 236 Vor-Ort-Prüfungen und 93 Fernprüfungen durch
- Keine zentrale KI-Prüfstelle geplant, Koalitionsvertrag sieht AZAV-Vereinfachung vor
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6453 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das 2019 eingeführte Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht es, Beschäftigte bei Weiterbildungen zu fördern — einschließlich eines Lohnkostenzuschusses von bis zu 75 Prozent. Geförderte Maßnahmen müssen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sein. Medienberichte — u. a. der FAZ — hatten vor der Anfrage auf mutmaßliche Qualitätsmängel und möglichen Fördermittelmissbrauch bei KI-Kursen hingewiesen. Die AfD-Fraktion hat daraufhin mit BT-Drs. 21/6043 eine Kleine Anfrage eingereicht, auf die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 10. Juni 2026 antwortete.
- 163 / 60 — Vor-Ort-Prüfungen / Fernprüfungen durch Prüfdienst AMDL im Jahr 2022
- 236 / 93 — Vor-Ort-Prüfungen / Fernprüfungen im Jahr 2025 — Höchstwert im Beobachtungszeitraum
- 45 / 34 — Vor-Ort-Prüfungen / Fernprüfungen bis zum 30. April 2026
- bis zu 75 % — maximaler Lohnkostenzuschuss für Beschäftigte im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes
- mehr als 120 Stunden — Mindestumfang geförderter Weiterbildungsmaßnahmen zur Verringerung von Mitnahmeeffekten
Im Detail
Die Bundesregierung beabsichtigt aktuell nicht, eine zentrale Koordinierungs- bzw. Prüfstelle für Weiterbildungsmaßnahmen zum Thema Künstliche Intelligenz einzurichten. Sie wird jedoch die Entwicklungen weiter intensiv im Blick behalten.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6453, Frage 14
Staatlich geförderte KI-Weiterbildungen stehen im Verdacht, anfällig für Qualitätsmängel und Fördermittelmissbrauch zu sein — doch der Bund kann nicht beziffern, wie viel Geld dafür ausgegeben wird, wie viele Beschäftigte teilnehmen oder wie viele Kurse vorzeitig abgebrochen wurden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6453) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 10. Juni 2026 beantwortet hat.
KI-Weiterbildung statistisch unsichtbar
Der Kern des Problems: Die Bundesagentur für Arbeit erfasst Weiterbildungsmaßnahmen nach der Klassifikation der Berufe 2010. Künstliche Intelligenz gilt darin nicht als eigenständiges Aus- und Weiterbildungsziel, weil KI-Kompetenzen prinzipiell für alle Berufe relevant sein können. Folge: Zu zentralen Fragen — wie viele KI-Weiterbildungen seit 2022 gefördert wurden, welche Gesamtmittel geflossen sind, wie viele Teilnehmer es gab und wie viele Maßnahmen vorzeitig endeten — liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Daten vor. Auch Schadenssummen durch missbräuchliche Abrechnungen sind nicht bekannt.
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG), das 2019 eingeführt wurde, soll Beschäftigte im digitalen Strukturwandel unterstützen. Es ermöglicht Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 Prozent, wenn Arbeitnehmer an zertifizierten Weiterbildungen teilnehmen. Geförderte Maßnahmen müssen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sein und mindestens 120 Stunden umfassen — letzteres soll Mitnahmeeffekte reduzieren, bei denen Betriebe Förderung für ohnehin notwendige Schulungen beantragen.
Was gilt aktuell?
Die Zulassung von Bildungsträgern und Maßnahmen obliegt sogenannten fachkundigen Stellen, die ihrerseits von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert werden müssen. Zusätzlich kontrolliert der Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen (Prüfdienst AMDL) der Bundesagentur für Arbeit die Durchführungsqualität. Laut Drucksache 21/6453 führte der Prüfdienst 2022 insgesamt 223 Prüfungen durch (163 Vor-Ort, 60 Fern), 2023 waren es 272 (201 Vor-Ort, 71 Fern), 2024 dann 249 (192 Vor-Ort, 57 Fern) und 2025 stieg die Zahl auf 329 (236 Vor-Ort, 93 Fern). Bis zum 30. April 2026 wurden 79 Prüfungen durchgeführt (45 Vor-Ort, 34 Fern).
Keine zentrale KI-Prüfstelle geplant
Auf die Frage, ob eine zentrale Koordinierungs- oder Prüfstelle speziell für KI-Weiterbildungen eingerichtet werden soll, antwortet die Bundesregierung klar: Nein. Sie erklärt, die Entwicklungen weiter intensiv beobachten zu wollen. Auch stärkere Transparenzpflichten für einzelne Bildungsträger sind laut Antwort derzeit nicht vorgesehen. Die Bundesregierung verweist darauf, dass das bestehende AZAV-System Qualität bereits durch inhaltliche Prüfung des Maßnahmekonzepts sichere — eine Einschätzung, die die Fragesteller in ihrer Anfrage in Zweifel gezogen hatten.
Die Anfrage hatte sich auch auf Medienberichte gestützt, die Fälle von staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen Fördermittelbetrugs im Zusammenhang mit Weiterbildungskursen erwähnten. Die Bundesregierung erklärt dazu, Betrugsfälle speziell bei der Weiterbildungsförderung Beschäftigter seien ihr nicht bekannt; der in den Medienberichten genannte Fall scheine sich auf einen anderen Sachverhalt zu beziehen.
Reformperspektive im Koalitionsvertrag
Einen Ausblick gibt die Antwort beim Thema Missbrauchsprävention: Im Rahmen der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Vereinfachung des Zulassungsrechts nach SGB III und AZAV sollen auch Fragen der Qualitätssicherung von Trägern und Maßnahmen eine Rolle spielen. Einen konkreten Zeitplan oder Maßnahmenkatalog nennt die Bundesregierung dabei nicht. Diskussionen über die Wirksamkeit staatlich geförderter Weiterbildungsmaßnahmen sind auch im Kontext des nationalen Bildungsberichts 2026 relevant, der ebenfalls strukturelle Defizite im deutschen Bildungssystem aufzeigt.
Arbeitnehmer, die KI-Weiterbildungen besuchen, und Arbeitgeber, die Förderung beantragen, sind auf funktionierende Kontrollmechanismen angewiesen. Die Frage, ob diese ausreichen, lässt die Drucksache 21/6453 mangels verfügbarer Daten weitgehend offen. Weitere Debatten über die Finanzierbarkeit staatlicher Fördermaßnahmen zeigen sich auch beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das ebenfalls staatliche Mittelverteilung und Kostenkontrolle berührt.
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Betroffen sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die staatlich geförderte KI-Weiterbildungen nach dem Qualifizierungschancengesetz in Anspruch nehmen oder anbieten. Ebenso betroffen sind Bildungsträger, die nach AZAV zertifiziert sind, sowie die Bundesagentur für Arbeit als Förderstelle.
Die Bundesregierung verweist bei der Mehrzahl der Fragen zu KI-spezifischen Kennzahlen darauf, dass KI statistisch nicht als eigenständiges Weiterbildungsziel erfasst wird — dies ist eine sachliche Erklärung, stellt aber zugleich eine strukturelle Datenlücke dar. Konkrete Prüfzahlen des Prüfdienstes AMDL sowie Angaben zu rechtlichen Rahmenbedingungen werden vollständig beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 10.06.2026) AfD deckt möglichen KI-Weiterbildungs-Betrug auf →
- AZAV
- Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung — regelt, unter welchen Bedingungen Bildungsträger staatlich geförderte Weiterbildungen anbieten dürfen.
- Qualifizierungschancengesetz (QCG)
- 2019 eingeführtes Gesetz, das Arbeitnehmern und Arbeitgebern ermöglicht, Weiterbildungskosten und Lohnkosten staatlich fördern zu lassen — u. a. bis zu 75 Prozent Lohnkostenzuschuss.
- Prüfdienst AMDL
- Der Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit prüft die Durchführungsqualität von geförderten Weiterbildungsmaßnahmen — sowohl vor Ort als auch per Fernprüfung.
Warum kann die Bundesregierung keine KI-Fördermittel ausweisen?
KI gilt in der Berufsklassifikation der Bundesagentur für Arbeit nicht als eigenständiges Weiterbildungsziel, daher werden entsprechende Maßnahmen statistisch nicht gesondert erfasst.
Wie viele Prüfungen von Weiterbildungsträgern fanden 2025 statt?
Der Prüfdienst AMDL führte 2025 insgesamt 236 Vor-Ort-Prüfungen und 93 Fernprüfungen durch.
Plant die Bundesregierung eine zentrale KI-Weiterbildungs-Prüfstelle?
Nein. Die Bundesregierung beabsichtigt aktuell nicht, eine solche Stelle einzurichten, will die Entwicklungen aber weiter beobachten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6453 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































