Was ist ein Grundgesetz-Artikel?
Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es trat am 23. Mai 1949 in Kraft und bildet die rechtliche Grundlage für das politische System, die staatlichen Institutionen und die Grundrechte der Bürger. Das Grundgesetz ist in einzelne Abschnitte unterteilt, die als Artikel bezeichnet werden. Ein Grundgesetz-Artikel ist damit ein nummerierter Abschnitt dieser Verfassung, der eine bestimmte Regelung, ein Recht oder ein Prinzip festlegt.
Aufbau und Bedeutung
Das Grundgesetz umfasst derzeit 146 Artikel. Jeder Artikel ist mit einer Nummer versehen und behandelt einen spezifischen Sachbereich. Die ersten 19 Artikel enthalten die Grundrechte, also jene unveräußerlichen Rechte, die jedem Menschen beziehungsweise jedem deutschen Staatsbürger zustehen. Dazu gehören etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung (Artikel 5), die Religionsfreiheit (Artikel 4) oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2). Ab Artikel 20 folgen Regelungen zur Staatsorganisation, zu den Verfassungsorganen, zur Gesetzgebung und zur Finanzverfassung.
Grundgesetz-Artikel haben im deutschen Rechtssystem höchsten Rang. Kein einfaches Gesetz, keine Verordnung und kein Urteil darf ihnen widersprechen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung dieser Vorgaben und kann Gesetze für nichtig erklären, wenn sie gegen einen Grundgesetz-Artikel verstoßen.
Wie können Grundgesetz-Artikel geändert werden?
Eine Änderung des Grundgesetzes ist möglich, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft. Laut Artikel 79 des Grundgesetzes bedarf jede Änderung einer Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat. Bestimmte Grundprinzipien – wie die Menschenwürde oder das Demokratieprinzip – sind durch die sogenannte Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Absatz 3 sogar vollständig vor Änderungen geschützt. Mehr dazu erklärt der Artikel Begriff erklärt: Grundgesetzänderung.
Praxisbeispiel: Neue Artikel als politische Forderung
In der parlamentarischen Praxis wird immer wieder diskutiert, ob das Grundgesetz um neue Artikel ergänzt werden sollte. Ein konkretes Beispiel liefert eine Initiative aus dem Bundestag: Die Linke hat gefordert, ein ausdrückliches Recht auf Wohnen als neuen Verfassungsartikel zu verankern. Dieser Vorschlag ist dokumentiert unter Recht auf Wohnen: Linke fordert neues Grundgesetz-Artikel 14a. Solche Initiativen zeigen, wie Grundgesetz-Artikel nicht nur bestehendes Recht absichern, sondern auch als Instrument gesehen werden, um neue gesellschaftliche Ziele verfassungsrechtlich zu verankern.
Auch in anderen Politikbereichen wird das Grundgesetz als Maßstab herangezogen. Wenn etwa Parteien wirtschaftspolitische Eingriffe fordern – wie den in Benzin & Diesel: Linke fordert Gewinnmargendeckel für Ölkonzerne beschriebenen Vorschlag – prüfen Juristen stets, ob solche Regelungen mit bestehenden Grundgesetz-Artikeln vereinbar wären, etwa mit dem Eigentumsschutz aus Artikel 14.
Fazit
Ein Grundgesetz-Artikel ist weit mehr als ein formaler Textabschnitt. Er ist verbindliches Verfassungsrecht, das den Rahmen für Politik, Gesetzgebung und das Zusammenleben in Deutschland vorgibt. Wer politische Debatten und parlamentarische Vorgänge verstehen will, kommt am Grundgesetz und seinen einzelnen Artikeln nicht vorbei.

































































