- Mikrokreditfonds mit über 400 Mio. Euro Kreditvolumen endet am 30. Juni 2026
- Rund 38.000 Kleinstkredite seit 2010 an Existenzgründer vergeben
- Grüne hinterfragen Alternativen und konkrete Einsparungen durch die Abwicklung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6575 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Mikrokreditfonds Deutschland wurde 2010 gemeinsam vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) aufgelegt. Als revolvierender Fonds finanziert er sich aus Rückflüssen bereits vergebener Darlehen und benötigt laut Drucksache keine laufenden Haushaltszuschüsse. Eine Evaluation im Auftrag des BMAS vom 30. September 2024 stellte fest, dass der Fonds als flächendeckendes, niedrigschwelliges Kleinstkreditangebot nicht durch andere öffentliche Instrumente ersetzt werden könne. In der Vorgänger-Drucksache 21/4609 hatte die Bundesregierung bereits auf verschärfte rechtliche Rahmenbedingungen, überlappende Länderprogramme, steigende Ausfallquoten und die Haushaltskonsolidierung als Abwicklungsgründe verwiesen.
- über 400 Mio. Euro — Gesamtvolumen aller seit 2010 vergebenen Mikrokredite
- rund 38.000 — Anzahl der vergebenen Kredite seit Programmstart 2010
- bis 25.000 Euro — maximale Kredithöhe pro Einzelfall im Mikrokreditfonds
- 30. Juni 2026 — geplantes Einstellungsdatum des Fonds, endgültige Abwicklung bis 2030
Im Detail
„mit relativ hoher Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die Beiträge des MKF nicht in gleicher Weise durch andere öffentliche Instrumente zur Fremdkapitalfinanzierung in Deutschland hätten erreicht werden können“
— Evaluationsbericht BMAS vom 30. September 2024, zitiert in BT-Drs. 21/6575
Der Mikrokreditfonds Deutschland — seit 2010 das zentrale Bundesinstrument für Kleinstkredite an Existenzgründer und Kleinstunternehmen — soll zum 30. Juni 2026 eingestellt werden. In seiner gesamten Laufzeit hat der Fonds rund 38.000 Kredite mit einem Gesamtvolumen von über 400 Millionen Euro vergeben und damit nach eigenen Angaben zehntausende Arbeitsplätze gesichert. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen richtet dazu 19 Fragen an die Bundesregierung (BT-Drs. 21/6575, eingereicht am 19. Juni 2026).
Was ist der Mikrokreditfonds und wer nutzt ihn?
Der Fonds wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) aufgelegt. Sein Kernmerkmal: Er sichert Kredite bis zu 25.000 Euro für Unternehmen ab, die keinen ausreichenden Zugang zu klassischen Bankfinanzierungen haben — etwa weil Sicherheiten, Eigenkapital oder belastbare Geschäftszahlen fehlen. Die Vergabe erfolgte nicht über Geschäftsbanken, sondern über akkreditierte Mikrofinanzinstitute. Besonderes Merkmal des Mikrokreditfonds ist sein revolvierendes Modell: Rückflüsse aus bereits vergebenen Darlehen werden sofort wieder für neue Kredite eingesetzt, sodass keine laufenden Haushaltszuschüsse nötig sind.
Warum wird der Mikrokreditfonds eingestellt?
In einer früheren Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen (BT-Drs. 21/4609) nannte die Bundesregierung vier Gründe: verschärfte rechtliche und regulatorische Vorgaben für die Programmumsetzung, Förderprogramme der Bundesländer mit überlappenden Zielgruppen, steigende Ausfallquoten sowie die Haushaltskonsolidierung. Die Grünen stellen diese Begründung in der neuen Anfrage in Frage. Sie verweisen auf den Evaluationsbericht des BMAS vom 30. September 2024, laut dem „mit relativ hoher Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die Beiträge des MKF in gleicher Weise durch andere öffentliche Instrumente zur Fremdkapitalfinanzierung in Deutschland hätten erreicht werden können“ — der Fonds grenzt sich demnach als besonders niedrigschwelliges, flächendeckendes Kleinstkreditangebot von allen Alternativen ab.
Was gilt aktuell?
Bis zum 30. Juni 2026 können noch Kredite über akkreditierte Mikrofinanzinstitute beantragt werden. Die endgültige Abwicklung des Fonds ist laut BT-Drs. 21/4609 bis 2030 vorgesehen. Bestehende KfW-Programme wie der ERP-Gründerkredit setzen in der Regel das Hausbankprinzip voraus — Geschäftsbanken lehnen dabei häufig Beträge unter 50.000 Euro ab, wie die Anfrage explizit thematisiert.
Konkrete Fragen zu Einsparungen und Alternativen
Die Kleine Anfrage zielt auf genaue Zahlen: Wie viele Stellen werden in BMAS und BMWE eingespart? Welche Haushaltsmittel werden bis 2030 frei? Welche Kapitaleinlagen fließen zurück in den Bundeshaushalt oder an das EU-Programm REACT-EU? Außerdem fragen die Abgeordneten, ob die Bundesregierung geprüft hat, den Fonds auf die KfW zu übertragen oder in ein anderes Ressort zu verlagern. Besonderes Gewicht legt die Anfrage auf die Frage, welche Länderprogramme tatsächlich als gleichwertiger Ersatz gelten können — mit Abfrage nach Kreditvolumen, Verzinsung, Ticketgröße und Auszahlungsfristen für jedes Bundesland.
Für Kleinstunternehmen und Gründerinnen und Gründer, die bislang auf den Mikrokreditfonds angewiesen waren, ist die Einstellung besonders spürbar. Eine vergleichbare bundesweite Lösung für Kleinstkredite unter 50.000 Euro existiert nach aktuellem Stand nicht. Ob die Länderprogramme diese Lücke schließen können, bleibt offen — die Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/6575 wird bis zum 10. Juli 2026 erwartet.
Thematisch berührt die Abwicklung des Mikrokreditfonds auch die breitere Frage nach der Finanzierung öffentlicher Förderinstrumente unter Spardruck — ähnliche Debatten gibt es etwa beim Wohngeld, das ebenfalls durch Haushaltskonsolidierung unter Druck steht. Auch im Bereich der EU-Strukturfonds gibt es Verteilungsfragen, wie die Diskussion um den EU-Wettbewerbsfonds zeigt.
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Betroffen sind Existenzgründerinnen und -gründer sowie Kleinstunternehmen, die keinen ausreichenden Zugang zu klassischen Bankfinanzierungen haben — etwa mangels Sicherheiten, Eigenkapital oder belastbarer Geschäftszahlen. Besonders relevant ist dies für Gründungsvorhaben mit geringem Kapitalbedarf unter 50.000 Euro, für die Geschäftsbanken häufig keine KfW-Förderkredite vermitteln.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6575) wurde am 19. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit zur Beantwortung; die Antwortfrist läuft bis zum 10. Juli 2026. Eine Antwort liegt noch nicht vor.
- Revolvierender Fonds
- Ein Förderfonds, bei dem zurückgezahlte Kredite sofort wieder für neue Vergaben genutzt werden — ohne laufende Haushaltszuschüsse.
- Mikrofinanzinstitut
- Akkreditierte, oft gemeinnützige Organisationen, die als Vermittler zwischen dem Mikrokreditfonds und den Kreditnehmern fungieren und keine klassischen Banken sind.
- REACT-EU
- EU-Programm zur Krisenreaktion und Aufbauhilfe, aus dem ein Teil der Fondsmittel stammt und an das Mittel bei Programmende zurückgeführt werden könnten.
Was ist der Mikrokreditfonds Deutschland?
Ein seit 2010 vom BMAS und BMWE gemeinsam aufgelegter Garantiefonds, der Kleinstkredite bis 25.000 Euro für Existenzgründer und Kleinstunternehmen ohne ausreichenden Bankzugang absichert.
Warum wird der Mikrokreditfonds eingestellt?
Laut früherer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/4609) spielen verschärfte rechtliche Vorgaben, überlappende Länderprogramme, steigende Ausfallquoten und die Haushaltskonsolidierung eine Rolle.
Was passiert mit dem Fondsvermögen nach der Einstellung?
Genau das ist Gegenstand der Kleinen Anfrage — die Grünen fragen, welche Kapitaleinlagen dem Haushalt zugeführt oder dem EU-Programm REACT-EU zurückgegeben werden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6575 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































