- 216 Mrd. Euro kommunaler Investitionsrückstand im Jahr 2024
- Königsteiner Schlüssel begünstigt reiche Länder wie Bayern und Baden-Württemberg
- Neuer Bedarfsindex soll strukturschwache Kommunen gezielt stärken
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6652 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der kommunale Investitionsrückstand in Deutschland lag laut KfW-Kommunalpanel 2025 im Jahr 2024 bei knapp 216 Milliarden Euro. Das ifo-Institut wies im April 2026 darauf hin, dass bei der Verteilung von Investitionsmitteln aus dem Sondervermögen nur rund 12 Prozent bei den Kommunen ankommen. Das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) soll die finanziellen Spielräume der Länder in den Jahren 2026 bis 2029 stärken, adressiert jedoch nach Einschätzung der antragstellenden Fraktion die strukturellen Ungleichheiten zwischen den Kommunen nicht ausreichend.
- 216 Mrd. Euro — Kommunaler Investitionsrückstand in Deutschland im Jahr 2024 (KfW-Kommunalpanel 2025).
- 12 Prozent — Anteil der Sondervermögens-Investitionsmittel, der laut ifo-Institut (April 2026) bei den Kommunen ankommt.
- 2/3 zu 1/3 — Gewichtung des Königsteiner Schlüssels: zwei Drittel Steueraufkommen, ein Drittel Bevölkerungszahl.
- 75 Prozent — Anteil des vorgeschlagenen Kommunalen Bedarfsindex, der unmittelbar tatsächliche Problemlagen (Finanzkraft, Investitionsrückstand, soziale Belastungen) abbildet.
- 2026–2029 — Zeitraum, für den das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) finanzielle Spielräume der Länder stärken soll.
Im Detail
Bundesmittel folgen damit künftig dem Bedarf und nicht der Wirtschaftskraft.
— Begründung BT-Drs. 21/6652, Fraktion Die Linke
Knapp 216 Milliarden Euro Investitionsrückstand — so hoch ist nach dem KfW-Kommunalpanel 2025 der Sanierungsbedarf der deutschen Kommunen im Jahr 2024. Marode Schulen, kaputte Straßen, veraltete Kitas: Besonders finanzschwache Kommunen in strukturschwachen Regionen können diese Lücke nicht aus eigener Kraft schließen. Die Fraktion Die Linke fordert in dem Antrag BT-Drs. 21/6652 vom 23. Juni 2026, die Verteilung von Bundesfördermitteln grundlegend zu reformieren und einen verbindlichen Kommunalen Bedarfsindex einzuführen.
Kern des Problems ist aus Sicht der Antragsteller der sogenannte Königsteiner Schlüssel, nach dem zahlreiche Bundesförderprogramme ihre Mittel verteilen. Dieser Schlüssel basiert zu zwei Dritteln auf dem Steueraufkommen und zu einem Drittel auf der Bevölkerungszahl der Länder. Das Ergebnis: Wirtschaftsstarke und bevölkerungsreiche Länder wie Bayern oder Baden-Württemberg erhalten regelmäßig höhere Förderanteile, während Länder wie das Saarland, Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern — obwohl strukturell deutlich stärker belastet — vergleichsweise weniger Mittel bekommen.
Was gilt aktuell?
Der Königsteiner Schlüssel wurde ursprünglich für die Verteilung gemeinsamer Lasten zwischen den Ländern entwickelt — etwa für die Finanzierung gemeinsamer Einrichtungen. Für strukturpolitische Förderprogramme, die ausdrücklich regionale Ungleichheiten abbauen sollen, ist er nach Einschätzung der Antragsteller jedoch ungeeignet: Er berücksichtigt weder kommunale Finanzkraft noch Investitionsrückstände, Soziallasten oder demografische Entwicklungen. Das ifo-Institut wies im April 2026 darauf hin, dass von Sondervermögens-Investitionsmitteln nur etwa 12 Prozent tatsächlich bei den Kommunen ankommen. Das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG), das die finanziellen Spielräume der Länder zwischen 2026 und 2029 stärken soll, ändert an diesen Verteilungsmechanismen laut dem Antrag nichts Grundsätzliches.
Kommunaler Bedarfsindex: Fünf Faktoren, neue Gewichtung
Der im Antrag vorgeschlagene Kommunale Bedarfsindex soll die Orientierung an bestehender Wirtschaftskraft durch eine Orientierung am tatsächlichen Förderbedarf ersetzen. Die Gewichtung sieht laut Begründung der Drucksache wie folgt aus: 25 Prozent entfallen auf die kommunale Finanzkraft, 25 Prozent auf kommunale Investitionsrückstände, 25 Prozent auf soziale Belastungen und Armutsindikatoren, 15 Prozent auf die demografische Entwicklung und 10 Prozent auf infrastrukturelle Erreichbarkeits- und Versorgungsdefizite. Damit fließen 75 Prozent des Index unmittelbar in die Bewertung tatsächlicher Problemlagen einer Kommune ein. Berücksichtigt werden sollen unter anderem hohe Sozialausgaben, Armutsquoten, Bevölkerungsverluste, Überalterung sowie die Anbindung an öffentliche Dienstleistungen, medizinische Versorgung und digitale Infrastruktur.
Fünf konkrete Forderungen an die Bundesregierung
Der Antrag richtet fünf Forderungen an die Bundesregierung: Erstens soll ein verbindlicher Kommunaler Bedarfsindex eingeführt werden. Zweitens sollen alle neu aufzulegenden kommunalrelevanten Förderprogramme verpflichtend nach diesem Index verteilt werden. Drittens sollen bestehende Förderprogramme schrittweise auf eine bedarfsgerechte Mittelverteilung umgestellt werden. Viertens soll sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für den Erhalt einer eigenständigen, bedarfsorientierten Regional- und Strukturförderung einsetzen. Fünftens soll die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wieder eingesetzt und verstetigt werden — verbunden mit der Pflicht, alle zwei Jahre einen Gleichwertigkeitsbericht vorzulegen.
Die strukturellen Unterschiede zwischen reichen und armen Kommunen sind in Deutschland seit Jahren ein politisches Dauerthema. Die Debatte um gleichwertige Lebensverhältnisse erhält durch den anhaltend hohen kommunalen Investitionsstau und aktuelle Verteilungsentscheidungen beim Sondervermögen neue Dynamik. Für die von Abwanderung, Überalterung und schwacher Steuerkraft geprägten Kommunen geht es dabei nicht nur um Fördermittel, sondern um die Frage, ob sie überhaupt in der Lage sind, grundlegende öffentliche Infrastruktur — von der Schule bis zur Straße — aufrechtzuerhalten. Ähnliche Fragen stellen sich auch beim Einkommensteuer-Reformantrag der Linken, der ebenfalls auf eine Entlastung strukturell schwächerer Haushalte zielt.
Im Kontext der aktuellen Haushaltsdebatte ist auch die Frage der Wohngeldsicherung relevant: Wie die geplanten Wohngeld-Kürzungen zeigen, trifft der finanzielle Druck auf Bund und Kommunen besonders vulnerable Gruppen. Und auch das Thema internationale Finanzverteilung — wie beim deutschen Klimafinanzierungsbeitrag von 11,8 Mrd. Euro — zeigt, dass Fragen der Mittelverteilung regelmäßig politischen Sprengstoff bieten.
Weiterlesen:
- Einkommensteuer-Reform: Linke fordert Entlastung bis 65.000 Euro
- Hubertz‘ Wohngeld-Streichung muss sofort gestoppt werden
- Internationale Klimafinanzierung: 11,8 Mrd. Euro deutscher Beitrag 2024
Betroffen sind vor allem Kommunen in strukturschwachen Regionen Ostdeutschlands sowie im Saarland, die unter hohen Sozialausgaben, geringer Steuerkraft, Bevölkerungsrückgang und Überalterung leiden. Aber auch innerhalb großer Flächenländer gibt es strukturschwache Regionen, die nach dem bisherigen Königsteiner Schlüssel systematisch benachteiligt werden. Profitieren würden konkret Städte und Gemeinden mit hohen Armutsquoten, aufgelaufenen Defiziten bei Schulen, Kitas und Verkehrsinfrastruktur sowie schlechter digitaler und medizinischer Versorgung.
Der Antrag wurde am 23. Juni 2026 eingebracht und muss zunächst an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. Nach Abschluss der Ausschussberatungen stimmt das Plenum des Bundestages abschließend ab.
- Königsteiner Schlüssel
- Verteilungsmaßstab für gemeinsame Lasten der Länder, der zu zwei Dritteln das Steueraufkommen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt.
- Kommunaler Bedarfsindex
- Im Antrag vorgeschlagenes neues Verteilungsinstrument, das Finanzkraft, Investitionsrückstände, soziale Belastungen, Demografie und Infrastrukturdefizite einer Kommune zusammenführt.
- Gleichwertige Lebensverhältnisse
- Im Grundgesetz verankertes Staatsziel, das vergleichbare Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Teilen Deutschlands anstrebt.
Was ist der Königsteiner Schlüssel?
Der Königsteiner Schlüssel ist ein Verteilungsmaßstab, der zu zwei Dritteln auf dem Steueraufkommen und zu einem Drittel auf der Bevölkerungszahl der Länder basiert. Er begünstigt damit wirtschaftsstarke und bevölkerungsreiche Länder.
Wie soll der Kommunale Bedarfsindex gewichtet sein?
Laut Antrag je 25 Prozent für kommunale Finanzkraft, Investitionsrückstand und soziale Belastungen, 15 Prozent für demografische Entwicklung sowie 10 Prozent für infrastrukturelle Defizite.
Welche Kommunen würden von der Reform besonders profitieren?
Finanzschwache Kommunen in strukturschwachen Regionen, insbesondere in Ländern wie dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6652 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































