- BAFA führte 2024 noch 851 LkSG-Prüfungen und 290 Beschwerden durch
- Berichte über Unterbesetzung und Personalabzüge in der Kontrollbehörde
- 30 Fragen zur Handlungsfähigkeit des BAFA in der LkSG-CSDDD-Übergangsphase
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6603 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichtet größere Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren Lieferketten zu prüfen und abzustellen. Vollzugsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das 2024 noch 851 Prüfungen von Amts wegen durchführte und 290 Beschwerden bearbeitete. Das LkSG soll perspektivisch durch ein nationales Umsetzungsgesetz zur EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) abgelöst werden, wobei die EU-Umsetzungsfrist erst 2028 endet. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Medien berichten in dieser Übergangsphase von massiver Unterbesetzung beim BAFA, Abzug von Personal für sachfremde Aufgaben und blockierten Handreichungen. Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) wies diese Vorwürfe nach zweimonatiger Bearbeitungszeit mit einer vagen Aussage zurück.
- 851 Prüfungen — von Amts wegen führte das BAFA im Jahr 2024 nach dem LkSG durch
- 290 Beschwerden — gingen 2024 beim BAFA ein, überwiegend aus Produktionsländern in Südostasien, Afrika und Lateinamerika
- 1. Januar 2023 — Inkrafttreten des LkSG als rechtsverbindliche Grundlage für Unternehmenspflichten
- 2028/2029 — Umsetzungsfrist der CSDDD für Mitgliedstaaten bzw. Anwendungsbeginn für Unternehmen
- 30 Einzelfragen — stellt die Grünen-Fraktion zur Personalausstattung und Handlungsfähigkeit des BAFA
Im Detail
„nach unserer Kenntnis auch in der derzeitigen Übergangsphase ausreichend Personal für die Umsetzung des LkSG ein“
— BMWE, Antwort im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, 20. Mai 2026, zitiert in BT-Drs. 21/6603
Der wirksame Vollzug des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes steht laut Bündnis 90/Die Grünen auf dem Spiel. In der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6603 vom 23. Juni 2026 stellen Claudia Roth, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Ricarda Lang und weitere Abgeordnete der Grünen-Fraktion insgesamt 30 Fragen an die Bundesregierung — zum Personal, zur Prüfpraxis und zur Zukunft des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beim LkSG-Vollzug.
Was gilt aktuell beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
Das LkSG ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe rechtsverbindlich dazu, Risiken für Menschenrechte und Umwelt in ihren globalen Lieferketten zu identifizieren, zu minimieren und bei Verstößen Abhilfe zu schaffen — vom eigenen Geschäftsbereich über direkte Zulieferer bis hin zu mittelbaren Lieferanten. Kontrolliert wird die Einhaltung durch das BAFA. Im Jahr 2024 führte das Amt 851 Prüfungen von Amts wegen durch und stellte bei der großen Mehrheit der geprüften Unternehmen eine gute bis sehr gute Umsetzung fest. Zudem gingen 290 Beschwerden ein — ein Zeichen wachsender Rechtskenntnis insbesondere in Produktionsländern Südostasiens, Afrikas und Lateinamerikas.
BAFA-Vollzug in der Übergangsphase
Die Anfrage entsteht in einer kritischen Übergangsphase: Das LkSG soll perspektivisch durch ein nationales Umsetzungsgesetz zur EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) abgelöst werden. Die Umsetzungsfrist für EU-Mitgliedstaaten endet 2028, der Anwendungsbeginn für Unternehmen ist für 2029 vorgesehen. Eine LkSG-Novelle der Bundesregierung, die das Gesetz bis dahin verschlanken soll, wurde am 16. Januar 2026 erstmals im Bundestag beraten und ist bislang nicht verabschiedet. In dieser Lücke, so die Sorge der Fragesteller, droht ein faktischer Vollzugsausfall.
Zivilgesellschaftliche Organisationen und Medien berichten in dieser Phase von massiver Unterbesetzung in Abteilung 7 des BAFA — der für das LkSG zuständigen Einheit — sowie vom Abzug von Beschäftigten für sachfremde Aufgaben und der blockierten Veröffentlichung von Handreichungen. Konkret nennt die Anfrage eine Handreichung zum Thema „Abhilfe schaffen im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern“, die ursprünglich für Dezember 2025 geplant war und seither zurückgestellt wurde. Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) wies die Vorwürfe nach zweimonatiger Bearbeitungszeit im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung lediglich mit der Aussage zurück, das BAFA setze „nach unserer Kenntnis auch in der derzeitigen Übergangsphase ausreichend Personal für die Umsetzung des LkSG ein“.
30 Fragen zu Personal, Prüfplanung und Weisungen
Die Grünen-Fraktion hält diese Antwort für unzureichend und konkretisiert ihre Fragen erheblich. Im Kern geht es um drei Themenkomplexe:
Personalausstattung: Die Anfrage will wissen, wie viele Stellen in den acht Referaten der Abteilung 7 im Stellenplan vorgesehen sind, wie viele davon unbesetzt sind und wie viele Beschäftigte tatsächlich noch am LkSG arbeiten — im Unterschied zu Abgeordneten oder Umgesetzten. Gefragt wird auch nach der Qualifikationsstruktur: Wie viele Juristinnen und Juristen arbeiten in der Abteilung, wie viele Stellen sind befristet?
Prüfpraxis und Planung: Die Anfrage fragt, ob die Prüfziele des Prüfkonzepts 2025 erreicht wurden, nach welchem Konzept das BAFA 2026 vorgeht und ob überhaupt eine abgestimmte Prüfplanung für 2026 vorliegt. Konkret werden Zahlen zu Prüfungen und Bußgeldverfahren in den Zeiträumen Januar bis Oktober 2025 und Oktober 2025 bis Juni 2026 verlangt — ein direkter Vergleich, der einen möglichen Einbruch der Prüfaktivität sichtbar machen würde. Darüber hinaus wird gefragt, ob das BMWE im Rahmen seiner Dienstaufsicht seit Herbst 2025 die Teilnahme von BAFA-Mitarbeitenden an externen Veranstaltungen eingeschränkt oder untersagt hat.
Ministerielle Weisungen: Besonders politisch brisant sind die Fragen zu möglichen Weisungen des BMWE: Hat das Ministerium seit Januar 2025 Weisungen erteilt, die die Prüftätigkeit einschränken, Handreichungen zurückhalten oder Personalentscheidungen in Abteilung 7 betreffen? Auch wird gefragt, ob das BMWE Schritte unternommen hat, das Antragsverfahren beim BAFA zugunsten des NKS-Beschwerdeverfahrens bei der Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitlinien zu schwächen.
Ähnliche Fragen zu staatlichen Beauftragten und Behördenausstattung hat der Bundestag zuletzt in anderen Kontexten diskutiert, wie etwa beim Drogenbeauftragten der Bundesregierung oder beim Antisemitismusbeauftragten. In all diesen Fällen steht die Frage im Raum, ob staatliche Stellen mit den nötigen Mitteln ausgestattet sind, um ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Die Diskussion um den Begriff des Beauftragten und seiner institutionellen Verankerung ist dabei ein wiederkehrendes Thema im Bundestag.
Die Bundesregierung hat nun bis zum 14. Juli 2026 Zeit, die 30 Fragen zu beantworten. Ob sie dabei alle Angaben zu Stellenplan, Prüfzahlen und Weisungen vollständig offenlegt oder auf laufende Verwaltungsverfahren verweist, bleibt abzuwarten.
Weiterlesen:
- Drogenbeauftragter der Bundesregierung: Kosten und Nutzen im ersten Jahr
- Antisemitismusbeauftragter: Bilanz nach einem Jahr im Amt
- Begriff erklärt: Beauftragter
Direkt betroffen sind Unternehmen, die unter das LkSG fallen, sowie Menschen in Produktionsländern Südostasiens, Afrikas und Lateinamerikas, die auf einen wirksamen LkSG-Vollzug angewiesen sind, um Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Umweltzerstörung zu bekämpfen. Mittelbar betroffen sind alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf transparente und faire Lieferketten setzen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6603) wurde am 23. Juni 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die 30 Fragen schriftlich zu beantworten. Die gesetzliche Antwortfrist läuft bis zum 14. Juli 2026.
- LkSG
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Verpflichtet Unternehmen seit 2023, Menschenrechts- und Umweltrisiken in globalen Lieferketten zu identifizieren und zu mindern.
- CSDDD
- Corporate Sustainability Due Diligence Directive: EU-Lieferkettenrichtlinie, die das deutsche LkSG ab 2029 für Unternehmen ersetzen soll.
- BAFA
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Zuständige Vollzugsbehörde für das LkSG, die Unternehmensprüfungen durchführt und Beschwerden bearbeitet.
Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
Das LkSG verpflichtet Unternehmen seit dem 1. Januar 2023 rechtsverbindlich dazu, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren globalen Lieferketten zu identifizieren und zu minimieren.
Was ist das BAFA und welche Rolle spielt es beim LkSG?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die zuständige Vollzugsbehörde für das LkSG. Es prüft Unternehmen, bearbeitet Beschwerden und gibt Handreichungen heraus.
Was ist die CSDDD und warum ist sie relevant?
Die CSDDD ist die europäische Lieferkettenrichtlinie, die das LkSG perspektivisch ersetzen soll. Die Umsetzungsfrist für Mitgliedstaaten endet 2028, die Anwendung für Unternehmen beginnt ab 2029.
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