- Nur 40 von 101 BAFA-Stellen tatsächlich für LkSG-Vollzug besetzt
- 43 Mitarbeiter wurden zeitweilig anderen Aufgaben zugewiesen
- Ministeriumsweisung vom September 2025 schränkte Prüftätigkeit ein
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7228 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit dem 1. Januar 2023 und verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren globalen Lieferketten zu prüfen und zu minimieren. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das LkSG soll mittelfristig durch die EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD ersetzt werden, die bis zum 26. Juli 2028 in deutsches Recht umzusetzen ist. Eine LkSG-Novelle der Bundesregierung befindet sich seit Januar 2026 im parlamentarischen Verfahren und ist noch nicht verabschiedet. In dieser Übergangsphase steht die Handlungsfähigkeit des BAFA im Fokus politischer Diskussionen.
- 101 Planstellen — so viele Stellen sind in der BAFA-Abteilung 7 für den LkSG-Vollzug vorgesehen (Stand 20. Mai 2026).
- 40 Personen — nur diese Zahl arbeitet zum Zeitpunkt der Antwort tatsächlich am LkSG; 43 wurden anderen Aufgaben zugewiesen.
- 14 unbesetzte Stellen — darunter 5 Führungspositionen, 1 Referentenstelle und 8 Sachbearbeiterstellen.
- 387 von 1.100 geplanten Kontrollen — so viele risikobasierte Prüfungen wurden seit November 2024 tatsächlich eröffnet; das Jahresziel für 2025 wurde damit deutlich verfehlt.
- 13 anlassbezogene Kontrollen — wurden von Januar bis Mai 2026 neu begonnen; im gleichen Zeitraum wurden 204 Kontrollen abgeschlossen.
Im Detail
Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, die durch die Länge eines regulären Gesetzgebungsverfahrens entstehen könnten, hat das BMWE am 26. September 2025 – im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – eine Weisung erteilt, der zufolge die Prüfung von Unternehmensberichten eingestellt wird, weitere Kommunikationsmaßnahmen eingeleitet werden sowie Bußgelder auf schwere Vorwürfe beschränkt werden.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7228, Antwort zu Frage 27
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll verhindern, dass in Deutschland verkaufte Produkte mit Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Umweltzerstörung in Verbindung stehen. Doch die Behörde, die den LkSG-Vollzug sicherstellen soll — das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) — arbeitet unter deutlich eingeschränkten Bedingungen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7228 vom 21. Juli 2026) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervor.
Personalausstattung beim LkSG-Vollzug: Zahlen und Fakten
Von 101 Planstellen in der zuständigen Abteilung 7 des BAFA sind laut Bundesregierung zum Zeitpunkt der Beantwortung nur 40 Personen tatsächlich für das LkSG tätig. Gleichzeitig wurden 43 Personen zeitweilig anderen Aufgaben zugewiesen oder umgesetzt. Konkret hat das BAFA in eigener Verantwortung 19 Mitarbeiter befristet bis August 2026 der E-Auto-Förderung zugeteilt und 24 weitere Mitarbeitern Aufgaben in Wirtschaftsförderungs- und Energieprogrammen sowie der Zentralabteilung zugewiesen — befristet bis Ende 2026. Zusätzlich sind 14 Stellen unbesetzt: fünf Führungspositionen, eine Referentenstelle und acht Sachbearbeiterstellen. Die Abteilungsleitung wird kommissarisch von der Vizepräsidentin des BAFA wahrgenommen.
Trotz dieser Personalsituation erklärt die Bundesregierung, das BAFA komme seinen gesetzlichen Verpflichtungen „vollumfänglich“ nach. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte zuvor auf Medienberichte hingewiesen, laut denen das BAFA seine Aufgaben beim LkSG-Vollzug nicht mehr angemessen wahrnehmen könne.
Ministeriumsweisung schränkte Prüftätigkeit ein
Ein zentrales Element der Antwort betrifft eine Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) vom 26. September 2025. Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde darin angeordnet, die Prüfung von Unternehmensberichten einzustellen und Bußgelder auf schwere Verstöße zu beschränken. Die Begründung: Rechtsunsicherheiten vermeiden, die durch laufende Gesetzgebungsverfahren entstehen könnten. Das BMWE begründet dies mit der Übergangsphase zwischen dem geltenden LkSG und der noch umzusetzenden EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD.
Die Auswirkungen auf die Prüftätigkeit sind messbar: Für 2025 hatte das BAFA ursprünglich rund 1.100 anlasslose risikobasierte Kontrollen geplant. Seit November 2024 wurden tatsächlich nur 387 Prüfungen dieser Art eröffnet, davon 308 im Jahr 2025. Für 2026 lag zum Zeitpunkt der Antwort noch keine abgestimmte Prüfplanung vor — die internen Abstimmungsprozesse im BMWE waren noch nicht abgeschlossen. Von Januar bis Mai 2026 wurden lediglich 13 neue anlassbezogene Kontrollen begonnen.
Was gilt aktuell?
Das LkSG gilt seit 1. Januar 2023 und verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten, Risiken für Menschenrechte und Umwelt in ihren Lieferketten zu prüfen und zu minimieren. Eine Novelle der Bundesregierung, die das Gesetz bis zur Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD verschlanken soll, wurde am 16. Januar 2026 erstmals im Bundestag beraten und ist noch nicht verabschiedet. Die CSDDD muss bis zum 26. Juli 2028 in deutsches Recht umgesetzt werden; Unternehmen werden erst ab 2029 in den Anwendungsbereich fallen.
Weitere Einschränkungen beim BAFA-Vollzug
Neben der Personalproblematik zeigen die Antworten weitere Einschränkungen: Das BAFA hat die Entwicklung einer Wissens- und Risikodatenbank für die LkSG-Administration eingestellt. Eine seit Dezember 2025 erwartete Handreichung zum Thema „Abhilfe schaffen im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern“ ist noch nicht veröffentlicht — ein konkreter Termin steht laut Bundesregierung nicht fest. Die FAQ des BAFA wurden zuletzt am 21. November 2025 aktualisiert. Beim dialogischen Austausch mit Unternehmen und Verbänden verzeichnet das BAFA ebenfalls einen Rückgang: Von Januar bis Juni 2026 nahm die Behörde an sieben Veranstaltungen teil und führte Gespräche mit einem Verband und vier Unternehmen — deutlich weniger als in den Vorjahren.
Im Bereich Bußgeldverfahren zeigt sich ein klarer Rückgang: Zwischen Januar und Oktober 2025 schloss das BAFA noch 11 Bußgeldverfahren ab, zwischen Oktober 2025 und Juni 2026 waren es nur noch drei. Das korrespondiert mit der Ministeriumsweisung, Bußgelder auf schwere Verstöße zu beschränken. Von Januar bis Ende Juni 2026 gingen 137 Anträge auf behördliches Tätigwerden beim BAFA ein; 85 Prüfverfahren wurden begonnen, drei abgeschlossen.
Die Drucksache 21/7228 dokumentiert damit eine Phase erheblicher struktureller Einschränkungen beim Vollzug des LkSG — in einem Zeitraum, in dem nach Angaben der Anfragesteller weltweit 290 Beschwerden pro Jahr beim BAFA eingehen und Betroffene aus Südostasien, Afrika und Lateinamerika auf funktionierende Durchsetzungsmechanismen angewiesen sind. Mehr zu aktuellen parlamentarischen Vorgängen finden sich in der Übersicht der wichtigsten Drucksachen vom 25. Juli 2026.
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Direkt betroffen sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, die dem LkSG unterliegen, sowie deren Zulieferer weltweit. Mittelbar betroffen sind Arbeitnehmer in Produktionsländern Südostasiens, Afrikas und Lateinamerikas, deren Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Umweltzerstörung vom effektiven Vollzug des LkSG abhängt. Die 290 im Jahr 2024 beim BAFA eingereichten Beschwerden stammen laut Vorbemerkung der Anfragesteller überwiegend aus diesen Regionen.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen mit konkreten Zahlen, weicht jedoch bei Fragen zu Prüfplanung 2026 (Fragen 11, 12, 28) aus und verweist auf laufende Abstimmungsprozesse. Bei der Frage nach dem Veröffentlichungstermin einer zurückgestellten Handreichung bleibt die Antwort unverbindlich.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: BAFA-Vollzug unter Druck →
- LkSG
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz — verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten seit 2023, Menschenrechts- und Umweltrisiken in globalen Lieferketten zu identifizieren und zu minimieren.
- CSDDD
- Corporate Sustainability Due Diligence Directive — EU-Lieferkettenrichtlinie, die das LkSG ab 2029 ablösen soll und bis 2028 in nationales Recht umzusetzen ist.
- BAFA
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle — die Behörde, die für den behördlichen Vollzug des LkSG zuständig ist, einschließlich Prüfungen und Bußgeldverfahren.
Wie viele Stellen hat die BAFA-Abteilung 7 für das Lieferkettengesetz?
Stand 20. Mai 2026 sind 101 Planstellen und Stellen vorgesehen; davon sind 14 unbesetzt und nur 40 Personen arbeiten tatsächlich am LkSG-Vollzug.
Warum wurden Mitarbeiter aus dem LkSG-Bereich abgezogen?
Das BAFA wies 19 Mitarbeiter befristet der E-Auto-Förderung zu und 24 Mitarbeiter den Wirtschaftsförderungs- und Energieprogrammen sowie der Zentralabteilung.
Hat das Ministerium die Prüftätigkeit des BAFA eingeschränkt?
Ja. Per Weisung vom 26. September 2025 wurde die Prüfung von Unternehmensberichten eingestellt und Bußgelder auf schwere Verstöße beschränkt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7228 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































