- 60 Prozent der untersuchten Lebensraumtypen in schlechtem Zustand
- 700 Milliarden US-Dollar jährliche Finanzierungslücke für globalen Biodiversitätsschutz
- Deutschland verfehlt Biodiversitätsziele 2030 im aktuellen Tempo
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6628 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Kunming-Montreal-Abkommen wurde 2022 auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention (CBD) verabschiedet. Es folgt auf die sogenannten Aichi-Ziele von 2010, von denen bis 2020 global kein einziges erreicht wurde. Der deutsche 7. Nationalbericht zur CBD, der bis Ende Februar 2026 einzureichen war, stuft die Ziele der Nationalen Biodiversitätsstrategie größtenteils als ‚Fortschritt mit unzureichendem Tempo‘ ein. Der 2024 veröffentlichte Faktencheck Artenvielfalt stellt fest, dass 60 Prozent der 93 untersuchten Lebensraumtypen in Deutschland in einem unzureichenden oder schlechten Zustand sind. Global schätzen Experten, dass im Verlauf der nächsten Jahrzehnte rund eine Million Arten aussterben könnten.
- 10.000 Arten — stehen in Deutschland laut Drucksache vor dem Aussterben, ein Drittel aller heimischen Arten gilt als gefährdet.
- 60 Prozent — der 93 im Faktencheck Artenvielfalt 2024 untersuchten Lebensraumtypen befinden sich in einem unzureichenden oder schlechten Zustand.
- 700 Mrd. US-Dollar — beträgt die jährliche globale Finanzierungslücke für Biodiversitätsschutz laut Kunming-Montreal-Abkommen.
- 1,5 Mrd. Euro — hat Deutschland als jährlichen Beitrag zur internationalen Biodiversitätsfinanzierung zugesagt.
- 50 Hektar pro Tag — beträgt die aktuelle Flächeninanspruchnahme in Deutschland, während die Nachhaltigkeitsstrategie eine Senkung auf 30 Hektar anstrebt.
Im Detail
„Progress towards target but at an insufficient rate“
— 7th National Report Germany zur CBD, zitiert in BT-Drs. 21/6628
In Deutschland stehen rund 10.000 Arten vor dem Aussterben, ein Drittel aller heimischen Arten gilt als gefährdet. Gleichzeitig zeigt der deutsche 7. Nationalbericht zur Biodiversitätskonvention (CBD), der bis Ende Februar 2026 einzureichen war, dass das Land seine Ziele aus dem Kunming-Montreal-Abkommen im aktuellen Tempo weitgehend nicht erreichen wird. Vor dem Hintergrund der 17. Vertragsstaatenkonferenz (COP17) im Oktober 2026 in Jerewan hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6628 vom 24. Juni 2026 insgesamt 69 Fragen an die Bundesregierung gerichtet.
Was ist das Kunming-Montreal-Abkommen?
Das Kunming-Montreal-Abkommen wurde 2022 auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz der CBD verabschiedet und umfasst 23 Handlungsziele für den Schutz, die Finanzierung und die nachhaltige Nutzung von Biodiversität bis 2030 sowie vier übergeordnete Langfristziele bis 2050. Zu den zentralen Verpflichtungen gehört es, 30 Prozent der Land- und Meeresflächen unter Schutz zu stellen, 10 Prozent davon unter strengen Schutz (EU-Ziel), und 30 Prozent der degradierten Ökosysteme wiederherzustellen. Das Abkommen folgt auf die sogenannten Aichi-Ziele von 2010, von denen bis 2020 global kein einziges vollständig erreicht wurde.
Biodiversitätsziele 2030: Stand der Umsetzung in Deutschland
Der 2024 veröffentlichte Faktencheck Artenvielfalt stellt fest, dass sich 60 Prozent der 93 untersuchten Lebensraumtypen in einem unzureichenden oder schlechten Zustand befinden. Besonders betroffen sind Äcker, Grünland, Moore, Moorwälder und Quellen. Laut Bericht werden rechtliche und förderpolitische Instrumente der Naturschutzpolitik unzureichend umgesetzt. Der offizielle deutsche Zwischenbericht stuft die Ziele der Nationalen Biodiversitätsstrategie größtenteils als „Progress towards target but at an insufficient rate“ ein — Fortschritt also, aber zu langsam. Die Anfrage thematisiert in diesem Zusammenhang auch aktuelle Gesetzgebungsvorhaben wie das Infrastruktur-Zukunftsgesetz und eine Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, die vom Sachverständigenrat für Umweltfragen als substanzielle Schwächung des Umwelt- und Naturschutzes bewertet werden.
Finanzierungslücke: 700 Milliarden US-Dollar jährlich
Das Kunming-Montreal-Abkommen beziffert die globale Finanzierungslücke für den Biodiversitätsschutz auf jährlich 700 Milliarden US-Dollar. Davon sollen 200 Milliarden von Staaten und aus der Wirtschaft sowie 500 Milliarden durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen mobilisiert werden. Deutschland hat zugesagt, jährlich 1,5 Milliarden Euro zur internationalen Biodiversitätsfinanzierung beizutragen. Die Anfrage fragt konkret nach, ob und wie dieses Versprechen angesichts sinkender BMZ-Etats in den Jahren 2025 und 2026 sowie weiterer geplanter Kürzungen im Jahr 2027 eingehalten werden kann. Zum Vergleich: Das Umweltbundesamt bezifferte die umwelt- und biodiversitätsschädlichen Subventionen in Deutschland zuletzt im Jahr 2018 auf 65 Milliarden Euro — eine aktuellere Gesamterhebung liegt nach Kenntnis der Fragesteller nicht vor, was ebenfalls Gegenstand einer der 69 Fragen ist.
Pestizide, Flächenverbrauch und invasive Arten
Mehrere Fragen der Drucksache befassen sich mit konkreten Belastungsfaktoren für die Biodiversität. So fragt die Fraktion nach Maßnahmen zur Halbierung des Pestizidrisikos bis 2030 — vor dem Hintergrund, dass das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz mit einem Volumen von 1,66 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2026 gestrichen wurde. Zum Thema Flächenverbrauch: Deutschland verbraucht aktuell täglich rund 50 Hektar für Siedlung und Verkehr, während die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie eine Absenkung auf 30 Hektar pro Tag vorsieht. Bei invasiven Arten verpflichtet das Kunming-Montreal-Abkommen Deutschland, die Einbringungs- und Ansiedlungsraten bis 2030 um mindestens 50 Prozent zu verringern. Invasive Spezies verursachen laut IPBES volkswirtschaftliche Schäden von mindestens 423 Milliarden US-Dollar jährlich weltweit und spielen bei 60 Prozent der global ausgestorbenen Arten eine Rolle.
COP17 in Jerewan und globale Bedeutung
Vom 19. bis 30. Oktober 2026 findet in Jerewan, Armenien, die COP17 statt. Auf ihr müssen die Vertragsstaaten erstmals umfassend über ihren Umsetzungsstand berichten. Das Weltwirtschaftsforum (WEF) stuft den Verlust an Biodiversität und den Zusammenbruch von Ökosystemen als zweitgrößten längerfristigen Risikofaktor für die Weltwirtschaft ein. Auch die Europäische Zentralbank hat festgestellt, dass 75 Prozent der von Euro-Banken vergebenen Unternehmenskredite eine signifikante Abhängigkeit von Ökosystemleistungen aufweisen. Die Anfrage umfasst daher auch Fragen zu wirtschafts- und finanzpolitischen Konsequenzen sowie zur nationalen Sicherheit. Zum Vergleich staatlicher Förderprogramme mit Nachhaltigkeitsbezug lohnt ein Blick auf die Entwicklungen bei verwandten Fördertiteln.
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Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger, da der Verlust biologischer Vielfalt Ernährungssicherheit, Trinkwasserqualität und wirtschaftliche Stabilität direkt beeinflusst. Weltweit sind 70 Prozent der von Armut betroffenen Menschen direkt von Wildarten abhängig. In Deutschland stehen rund 10.000 Arten vor dem Aussterben; besonders die Landwirtschaft und Ökosystemdienstleistungen wie Bestäubung sind betroffen.
Die Bundesregierung hat nach Eingang der Kleinen Anfrage 21 Tage Zeit für eine schriftliche Antwort, die Frist läuft bis zum 15. Juli 2026. Antwort und Anfrage werden gemeinsam als Drucksache veröffentlicht. Im Oktober 2026 findet in Jerewan die COP17 statt, auf der Deutschland seinen Umsetzungsstand vorstellen muss.
- CBD (Convention on Biological Diversity)
- Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt ist ein internationaler Vertrag von 1992, dem fast alle Staaten der Welt beigetreten sind. Es bildet die Grundlage für das Kunming-Montreal-Abkommen.
- Nationale Biodiversitätsstrategie (NBS)
- Die von Deutschland entwickelte nationale Umsetzungsstrategie für die internationalen Biodiversitätsziele. Sie legt konkrete Ziele für den Schutz von Arten und Lebensräumen in Deutschland fest.
- ODA-Quote
- Official Development Assistance – der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfeausgaben am Bruttonationaleinkommen. Das international vereinbarte Ziel liegt bei 0,7 Prozent.
Was ist das Kunming-Montreal-Abkommen?
Das 2022 beschlossene internationale Abkommen umfasst 23 Handlungsziele zum Schutz der Biodiversität bis 2030 sowie vier übergeordnete Langfristziele bis 2050. Es verpflichtet die Unterzeichnerstaaten unter anderem, 30 Prozent der Land- und Meeresflächen unter Schutz zu stellen.
Warum erreicht Deutschland seine Biodiversitätsziele nicht?
Laut dem deutschen 7. Nationalbericht zur Biodiversitätskonvention wurden die Ziele der Nationalen Biodiversitätsstrategie größtenteils als 'Fortschritt mit unzureichendem Tempo' eingestuft. Rechtliche und förderpolitische Instrumente des Naturschutzes werden laut Faktencheck Artenvielfalt 2024 unzureichend umgesetzt.
Was ist die COP17 und wann findet sie statt?
Die 17. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt findet vom 19. bis 30. Oktober 2026 in Jerewan, Armenien, statt. Dort berichten die Unterzeichnerstaaten über ihren Umsetzungsstand.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6628 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































