- 16,4 Prozent der deutschen Landfläche als Schutzgebiet ausgewiesen — Ziel sind 30 Prozent
- Rund 10.000 Arten in Deutschland vom Aussterben bedroht
- Internationale Biodiversitätsfinanzierung 2024 fast bei 1,5 Mrd. Euro erreicht
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7366 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Kunming-Montreal-Abkommen (Globaler Biodiversitätsrahmen, GBF) wurde 2022 von den Vertragsstaaten der Biodiversitätskonvention (CBD) beschlossen. Es umfasst 23 Handlungsziele bis 2030 und vier Langfristziele bis 2050. Deutschland hat die NBS 2030 im Dezember 2024 per Kabinettbeschluss verabschiedet. Im Frühjahr 2026 legte Deutschland den siebten Nationalen Bericht zur CBD vor, der zeigt, dass die meisten Ziele mit dem bisherigen Tempo nicht fristgerecht erreicht werden. Vom 19. bis 30. Oktober 2026 findet die COP 17 in Jerewan statt, auf der eine erste Zwischenbilanz der globalen Umsetzung gezogen wird.
- 16,4 Prozent — Anteil der deutschen Landfläche in ausgewiesenen Schutzgebieten (Ziel: 30 Prozent bis 2030).
- 4,28 Mrd. Euro — Gesamtausgaben für Naturschutz in Deutschland im Referenzjahr 2022 (öffentlicher und privater Sektor).
- 1,112 Mrd. Euro — BMZ-Gesamtsumme für internationale Biodiversitätsfinanzierung im Jahr 2024; das Gesamtziel von 1,5 Mrd. Euro wurde laut Bundesregierung nahezu erreicht.
- 259 Maßnahmen — Umfang des ersten Aktionsplans der NBS 2030 (2024–2027); Umsetzungsstand abrufbar unter biologischevielfalt.de.
- 70 kg N/ha*a — Stickstoffüberschuss in der Landwirtschaft im gleitenden 5-Jahresmittel 2019–2023, gesunken von 117 kg N/ha*a in 1994–1998.
Im Detail
Der 7. Nationalbericht stellt einen ersten Umsetzungsstand der NBS 2030 dar. Aufgrund der kurzen Laufzeit seit Kabinettbeschluss im Dezember 2024 konnten viele der Maßnahmen des 1. Aktionsplans, die zur Zielerreichung beitragen, noch nicht abgeschlossen werden.
— BT-Drs. 21/7366, Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 3
In Deutschland gilt ein Drittel aller Arten als gefährdet, rund 10.000 Arten stehen vor dem Aussterben. 60 Prozent der in einer Studie des Jahres 2024 untersuchten Lebensraumtypen befinden sich in einem unzureichenden oder schlechten Zustand. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung am 27. Juli 2026 auf 69 Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Umsetzung des Kunming-Montreal-Abkommens und der Nationalen Biodiversitätsstrategie geantwortet (BT-Drs. 21/7366).
Biodiversitätsstrategie 2030: Ziele werden verfehlt
Das zentrale Ergebnis der Regierungsantwort: Die Bundesregierung räumt ein, dass die Ziele der im Dezember 2024 beschlossenen Nationalen Biodiversitätsstrategie 2030 (NBS 2030) mit dem bisherigen Tempo weitgehend nicht erreicht werden. Der siebte Nationale Bericht Deutschlands zur Biodiversitätskonvention, der Ende Februar 2026 eingereicht wurde, stuft die Fortschritte größtenteils als „Progress towards target but at an insufficient rate“ ein. Als Grund nennt die Bundesregierung die kurze Laufzeit seit dem Kabinettbeschluss: Viele der 259 Maßnahmen des ersten Aktionsplans hätten noch nicht abgeschlossen werden können. Derzeit werde der zweite Aktionsplan für den Zeitraum 2027 bis 2030 erarbeitet, der auch den Nachsteuerungsbedarf ermitteln soll.
Was gilt aktuell beim Schutzgebietsziel?
Das Kunming-Montreal-Abkommen sieht vor, dass bis 2030 mindestens 30 Prozent der Land- und Meeresflächen unter Schutz gestellt werden. Nach Angaben der Bundesregierung haben die Länder bisher Schutzgebiete ausgewählt, die rund 16,4 Prozent der deutschen Landfläche ausmachen. Davon entsprechen die Nationalparke mit 0,6 Prozent der Landfläche dem parallel geforderten 10-Prozent-Ziel für streng geschützte Gebiete. Im marinen Bereich sieht es günstiger aus: Die Meeresschutzgebiete in der Nordsee decken 43 Prozent, in der Ostsee 50 Prozent ab. Eine gesetzliche Verankerung des 30-Prozent-Ziels auf europäischer Ebene ist nach Kenntnis der Bundesregierung nicht geplant.
Internationale Biodiversitätsfinanzierung fast auf Zielkurs
Deutschland hat sich im ersten Aktionsplan der NBS 2030 verpflichtet, seine jährliche internationale Biodiversitätsfinanzierung bis 2025 auf 1,5 Milliarden Euro zu erhöhen. Laut Bundesregierung wurde dieses Ziel im Jahr 2024 nahezu erreicht. Allein aus dem Einzelplan 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) flossen 2024 Zusagen und Auszahlungen von insgesamt 1,112 Milliarden Euro in biodiversitätsrelevante Maßnahmen; hinzu kamen Mittel aus der Internationalen Klimaschutzinitiative (338,5 Mio. Euro) sowie kleinere Beträge anderer Ressorts. Für 2025 liegen noch keine Zahlen vor, da der deutsche Beitrag zur internationalen Biodiversitätsfinanzierung erst im Folgejahr ex-post erhoben wird. Die Bundesregierung sieht auch mögliche BMZ-Haushaltskürzungen 2027 als Problem, verweist aber auf verstärkte Mobilisierung privater Mittel.
Stickstoff, Pestizide und Flächenverbrauch als Kernprobleme
Bei mehreren konkreten Handlungszielen zeigt die Antwort offene Flanken. Das Programm „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ wurde im Bundeshaushalt 2026 um 1,66 Millionen Euro gekürzt, obwohl das Kunming-Montreal-Abkommen eine Halbierung der Pestizidrisiken bis 2030 vorsieht. Als zentrales Instrument verweist die Bundesregierung auf den Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP), der aktuell überarbeitet wird. Beim Stickstoffüberschuss meldet die Regierung Fortschritte: Im gleitenden 5-Jahresmittel sank der Überschuss von 117 kg N/ha*a (1994–1998) auf 70 kg N/ha*a (2019–2023). Zu Phosphor liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Der Flächenverbrauch in Deutschland liegt derzeit bei 50 Hektar pro Tag — das Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie lautet 30 Hektar pro Tag. Der aktuell erarbeitete Nationale Wiederherstellungsplan lässt laut Antwort bisher keine konkreten Flächenbezüge erkennen. Auch Themen wie die anhaltend hohe Flächeninanspruchnahme durch den Wohnungsbau werden in der Drucksache als Spannungsfeld zwischen Naturschutzzielen und anderen politischen Prioritäten sichtbar — ähnliche Zielkonflikte zeigen sich etwa beim Schienengüterverkehr, wo Planung und Realität ebenfalls divergieren.
Biodiversitätsstrategie als Sicherheitsfrage
Bemerkenswert ist die Positionierung der Bundesregierung zu Biodiversitätsverlust als Sicherheitsrisiko: In der Nationalen Sicherheitsstrategie wird die „Sicherheit unserer Lebensgrundlagen“ als dritte Säule für Sicherheit definiert, und die Bewältigung der „Biodiversitäts- und Ökosystemkrise“ wird als ebenso notwendig eingestuft wie die Bekämpfung der Klimakrise. Die Nationale Sicherheitsstrategie soll in dieser Legislaturperiode aktualisiert werden. Das Weltwirtschaftsforum sieht Biodiversitätsverlust und Ökosystemzusammenbruch als zweitgrößten längerfristigen Risikofaktor für die Weltwirtschaft — eine Einschätzung, die die Bundesregierung laut Drucksache als plausibel bezeichnet. Fragen zu nachhaltiger Finanzierung und internationalem Engagement stellen sich auch bei anderen Programmen, wie etwa der Entwicklungszusammenarbeit über GIZ und KfW.
Die COP 17 in Jerewan (19.–30. Oktober 2026) wird die erste globale Zwischenbilanz der GBF-Umsetzung ziehen. Deutschland will sich dort nach eigenen Angaben für verstärkte globale Umsetzungsanstrengungen und die Operationalisierung des Nebenorgans für indigene Völker einsetzen. Die IKI unterstützt derzeit 38 biodiversitätsrelevante Projekte zur Stärkung indigener Gemeinschaften mit insgesamt 486,2 Millionen Euro. Fragen rund um nachhaltige Energiepolitik und internationale Klimafinanzierung — etwa zur KfW-Klimastrategie — berühren ähnliche Abwägungen zwischen Haushaltsdruck und internationalen Zusagen.
Weiterlesen:
- Entwicklungszusammenarbeit: GIZ und KfW unter Kostenkontrolle
- KfW-Klimastrategie: Fossile Exportförderung unter Prüfung
- EU-Agrarsubventionen: 71 Mio. Euro an Abu-Dhabi-Konzerne?
Betroffen sind Naturschutzorganisationen, Landwirte, Kommunen und die Allgemeinheit: Ein Drittel aller Arten in Deutschland gilt als gefährdet, rund 10.000 Arten stehen vor dem Aussterben. 60 Prozent der untersuchten Lebensraumtypen befinden sich laut dem Faktencheck Artenvielfalt (2024) in einem unzureichenden oder schlechten Zustand. Weltweit sind 70 Prozent der von Armut betroffenen Menschen direkt von Wildarten abhängig.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen inhaltlich, verweist bei einigen Folgefragen jedoch auf andere Antworten oder laufende Prozesse. Zu zentralen Finanzierungsfragen für 2025 verweist sie auf fehlende Ex-post-Daten; konkrete Angaben zum Nachsteuerungsbedarf bleiben teils vage.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Kunming-Montreal-Abkommen: Biodiversitätsziele 2030 gefährdet →
- Kunming-Montreal-Abkommen (GBF)
- Der 2022 beschlossene Globale Biodiversitätsrahmen mit 23 Zielen zum Schutz der biologischen Vielfalt bis 2030 und vier Langfristzielen bis 2050.
- NBS 2030
- Die Nationale Biodiversitätsstrategie 2030 der Bundesregierung, im Dezember 2024 beschlossen, dient der nationalen Umsetzung des GBF.
- 30×30-Ziel
- Das im GBF verankerte Ziel, bis 2030 mindestens 30 Prozent der Land- und Meeresflächen unter Schutz zu stellen. Deutschland hat bisher 16,4 Prozent der Landfläche ausgewiesen.
Erreicht Deutschland die Biodiversitätsziele bis 2030?
Laut dem siebten Nationalen Bericht werden die Ziele der Nationalen Biodiversitätsstrategie größtenteils mit unzureichendem Tempo verfolgt. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit den zweiten Aktionsplan, um den Nachsteuerungsbedarf zu ermitteln.
Wie viel Fläche steht in Deutschland unter Naturschutz?
Bisher wurden Schutzgebiete ausgewählt, die rund 16,4 Prozent der deutschen Landfläche ausmachen. Das internationale Ziel lautet 30 Prozent bis 2030. Im marinen Bereich sind in der Nordsee 43 Prozent und in der Ostsee 50 Prozent geschützt.
Wie viel Geld gibt Deutschland für internationalen Biodiversitätsschutz aus?
Deutschland hat sich verpflichtet, jährlich 1,5 Milliarden Euro für internationale Biodiversitätsfinanzierung bereitzustellen. Dieses Ziel wurde 2024 nach Angaben der Bundesregierung nahezu erreicht; die BMZ-Gesamtsumme lag 2024 bei 1,112 Milliarden Euro.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7366 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































