- Zahl der Regierungsbeauftragten stieg von 19 (2000–2002) auf 43 (Januar 2025)
- 18 Fragen zu Kosten, Dienstreisen und Ergebnissen des Religionsfreiheitsbeauftragten
- Antwortfrist der Bundesregierung läuft bis 14. Juli 2026
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6620 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung unterhält eine Vielzahl von Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten. Laut der Drucksache betrug deren Zahl stand Januar 2025 insgesamt 43, nach 45 im Jahr 2024 und 19 in den Jahren 2000 bis 2002. Der Beauftragte für Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist eines dieser Ämter. Die AfD-Fraktion hatte bereits mit BT-Drs. 21/2361 eine Kleine Anfrage zur Gesamtzahl der Beauftragten gestellt. Vergleichbare Bilanz-Anfragen hat die Fraktion auch zum Pflegebeauftragten und zur Rüstungskontrollbeauftragten eingereicht.
- 43 — Beauftragte, Koordinatoren und Sonderbeauftragte der Bundesregierung stand Januar 2025
- 45 — Beauftragte im Jahr 2024 (bisheriger Höchststand laut Drucksache)
- 27 — Beauftragte laut offizieller BMI-Liste stand Juli 2025
- 19 — Beauftragte in den Jahren 2000 bis 2002 (Ausgangswert zum Vergleich)
- 18 — Einzelfragen der AfD-Fraktion zur Bilanz des Religionsfreiheitsbeauftragten
Im Detail
Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6620
Der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion, die am 23. Juni 2026 als BT-Drs. 21/6620 beim Deutschen Bundestag eingegangen ist. In 18 Einzelfragen erkundigt sich die Fraktion nach Planstellen, Kosten, Dienstreisen, Öffentlichkeitsarbeit und den messbaren Ergebnissen des Amtes im ersten Jahr der 21. Wahlperiode.
Religionsfreiheitsbeauftragter im ersten Amtsjahr unter der Lupe
Ausgangspunkt der Anfrage ist die deutlich gestiegene Zahl von Regierungsbeauftragten insgesamt: Waren es in den Jahren 2000 bis 2002 noch 19 Beauftragte, Koordinatoren und Sonderbeauftragte, zählte die Bundesregierung im Januar 2025 bereits 43 solcher Positionen. Im Jahr 2024 lag die Zahl sogar bei 45. Die offizielle BMI-Liste weist für Juli 2025 hingegen nur 27 Beauftragte aus — eine Differenz, die möglicherweise auf unterschiedliche Zählweisen zurückzuführen ist. Aus Sicht der Fragesteller stellt sich damit die grundsätzliche Frage, ob das Amt des Religionsfreiheitsbeauftragten einen eigenständigen operativen Mehrwert gegenüber den ohnehin zuständigen Bundesministerien erbringt oder ob es Doppelstrukturen schafft.
Was gilt aktuell?
Der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein auf Grundlage von § 21 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien eingesetztes Amt. Er vertritt die Bundesregierung gegenüber religiösen Gruppen, internationalen Organisationen und ausländischen Regierungen in Fragen der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Eine gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Berichterstattung an den Bundestag besteht nicht zwingend — weshalb die Anfrage auch explizit danach fragt, ob und in welcher Form der Beauftragte dem Parlament bereits berichtet hat.
Die 18 Fragen im Überblick
Die Anfrage gliedert sich in mehrere Themenbereiche. Zur Personalausstattung (Frage 1) fragt die AfD nach der Zahl der Planstellen, deren Besetzungsstand und den zugeordneten Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen. Bei den externen Dienstleistern (Frage 2) interessiert, ob und mit welchem finanziellen Volumen Aufträge vergeben wurden. Die Fragen 3 bis 6 betreffen die Vernetzungsaktivitäten des Beauftragten: Treffen mit Bundesministerien, Lobbyorganisationen und Verbänden, Landesregierungen sowie internationalen Organisationen — jeweils mit Bitte um monatliche Aufschlüsselung. Frage 7 zielt auf Dienstreisen im In- und Ausland ab, inklusive Reisekosten, Delegationsgrößen und Reisebegleitung durch externe Personen. Die Öffentlichkeitsarbeit des Beauftragten ist Gegenstand von Frage 8, einschließlich der Nutzung sozialer Medien und erzielter Reichweiten.
Die Fragen 9 und 10 richten sich auf konkrete Maßnahmen und Publikationen: Welche Projekte oder Initiativen wurden angestoßen, wurden Gesetzesvorhaben begleitet, und gibt es Strategiepapiere oder Berichte? Mit Fragen 11 bis 13 fragt die Fraktion nach dem Bezug zum Koalitionsvertrag, nach Berichten an den Bundestag und nach Transparenzmaßnahmen der Bundesregierung. Frage 14 erkundigt sich nach der Teilnahme an internationalen Konferenzen. Fragen 15 bis 18 schließlich betreffen Wirksamkeit und Evaluation: Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung den Erfolg des Amtes, welche Ziele wurden verfehlt, ist eine externe Evaluation geplant, und welche Ergebnisse bewertet die Regierung selbst als wesentlich?
Ähnliche Bilanz-Anfragen hatte die AfD-Fraktion bereits zum Pflegebeauftragten und zur Rüstungskontrollbeauftragten gestellt. Das Muster ist erkennbar: Die Fraktion überprüft systematisch die Kosten-Nutzen-Relation einzelner Beauftragtenämter. Ein verwandtes Transparenzthema betrifft auch den Einsatz von Bundesbehörden-Ressourcen generell.
Die Bundesregierung hat nun bis zum 14. Juli 2026 Zeit, die Fragen zu beantworten. Ob und wie detailliert sie auf die Kostenfragen eingehen wird, bleibt abzuwarten. Vergleichbare Anfragen zu anderen Beauftragten zeigten in der Vergangenheit, dass die Regierung bei Personaldetails häufig auf Datenschutz oder die Zuständigkeit einzelner Ressorts verweist.
Weiterlesen:
- Pflegebeauftragter: Kosten und Bilanz nach Jahr 1
- Rüstungskontrollbeauftragte: Kosten und Bilanz nach Jahr 1
- Amtsuntreue nach § 266 StGB: Strafbarkeitsvoraussetzungen erklärt
Betroffen sind in erster Linie Steuerzahler, die das Amt finanzieren, sowie religiöse Minderheiten und Weltanschauungsgemeinschaften, für deren Schutz der Beauftragte tätig ist. Mittelbar betrifft die Transparenzfrage auch den Deutschen Bundestag als Kontrollorgan der Exekutive.
Die Kleine Anfrage ist am 23. Juni 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen; die Antwort ist bis spätestens 14. Juli 2026 fällig. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Regierungsbeauftragter
- Von der Bundesregierung eingesetzte Person, die ein bestimmtes Politikfeld ressortübergreifend koordiniert oder vertritt, ohne eigenes Ministerium.
- GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien)
- Interne Verfahrensordnung, die u. a. in § 21 Abs. 3 die Einsetzung von Beauftragten der Bundesregierung regelt.
- Kleine Anfrage
- Parlamentarisches Kontrollinstrument, mit dem Fraktionen oder Abgeordnete die Bundesregierung zu einem bestimmten Sachverhalt befragen; die Antwortfrist beträgt 21 Tage.
Was ist der Beauftragte für Religions- und Weltanschauungsfreiheit?
Es handelt sich um einen von der Bundesregierung eingesetzten Beauftragten, der sich für den Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit im In- und Ausland einsetzt und die Bundesregierung in diesem Bereich berät.
Wie viele Regierungsbeauftragte gibt es aktuell?
Laut der Vorbemerkung der Drucksache waren es Stand Januar 2025 insgesamt 43 Beauftragte, Koordinatoren und Sonderbeauftragte; Stand Juli 2025 weist die offizielle Liste 27 aus.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage ab Einreichung, die Frist läuft bis zum 14. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6620 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































