- 9 Auslandsreisen in Länder wie Nigeria, USA und Ägypten im ersten Jahr
- Keine Erfolgskontrolle: Bundesregierung legt keine Jahresziele fest
- Personalausstattung des Büros wurde zu Legislaturbeginn deutlich reduziert
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7167 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit besteht seit mehreren Legislaturperioden. Laut Drucksache 21/7167 wurde die personelle Ausstattung des Büros zu Beginn der 21. Legislaturperiode deutlich reduziert. Die Zahl aller Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung schwankte laut den Fragestellern zwischen 19 (Jahre 2000–2002) und 45 (2024); mit Stand Juli 2025 sind es 27. Die Anfrage zielt darauf ab, Aufgaben, Ressourceneinsatz und Mehrwert des Amtes gegenüber bestehenden Ministerialzuständigkeiten zu klären.
- 9 Auslandsreisen — u. a. Vatikan (zweimal), Israel/Palästinensische Gebiete, Istanbul, Ägypten, Washington, Genf, Prag, Nigeria
- 2 Inlandsreisen — Bonn (Jahrestagung Internationale Gesellschaft für Menschenrechte) und Würzburg (Katholikentag)
- 27 Beauftragte — so viele Beauftragte/Koordinatoren der Bundesregierung gibt es laut Liste des BMI mit Stand Juli 2025
- 0 Euro — Ausgaben für externe Dienstleister seit Beginn der Legislaturperiode laut Bundesregierung
- 0 Euro — Budget für Öffentlichkeitsarbeit; der Beauftragte nutzt ausschließlich den X-Account @ReligionBund
Im Detail
Eine Bewertung der Zielerreichung anhand quantitativer und qualitativer Kriterien im Sinne der Fragestellung für eine Wirksamkeitsbewertung des Beauftragten ist nicht vorgesehen, da es sich vorrangig um politisch geprägte Aufgaben handelt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7167, S. 5
Der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist im ersten Jahr der 21. Legislaturperiode neun Mal ins Ausland gereist — nach Rom, Jerusalem, Istanbul, Kairo, Washington, Genf, Prag und zweimal nach Nigeria. Dazu kamen zwei Inlandstermine: die Jahrestagung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte in Bonn im April 2026 und der Katholikentag in Würzburg im Mai 2026. Was die Reisen kosteten, teilt die Bundesregierung in BT-Drs. 21/7167 nicht mit: Die gesetzliche Abrechnungsfrist nach dem Bundesreisekostengesetz von sechs Monaten sei noch nicht für alle Reisen abgelaufen.
Hintergrund der Anfrage ist die grundsätzliche Frage, welchen messbaren Mehrwert der Religionsfreiheitsbeauftragte gegenüber den regulären Zuständigkeiten des Auswärtigen Amts und anderer Ministerien erbringt. Die AfD-Fraktion stellte dazu 18 Fragen zu Personal, Treffen, Öffentlichkeitsarbeit, Zielerreichung und Erfolgskontrolle.
Religionsfreiheitsbeauftragter: Personalausstattung reduziert
Zur Personalfrage verweist die Bundesregierung auf eine frühere Antwort an die Grünen-Fraktion (BT-Drs. 21/6173) und hält fest, dass die personelle Ausstattung des Büros mit Beginn der aktuellen Legislaturperiode deutlich reduziert wurde. Genaue Stellen- und Besoldungsangaben enthält die Antwort auf BT-Drs. 21/7167 selbst nicht. Externe Dienstleister wurden nach Angaben der Bundesregierung seit Legislaturbeginn nicht beauftragt. Für Öffentlichkeitsarbeit stehen weder finanzielle noch personelle Mittel bereit; der Beauftragte kommuniziert ausschließlich über den frei zugänglichen X-Account @ReligionBund.
Keine Erfolgskontrolle vorgesehen
Auf die Fragen 15 bis 18 — welche Ziele erreicht wurden, ob eine Evaluation geplant ist und welche messbaren Erfolge die Bundesregierung selbst benennt — antwortet die Bundesregierung zusammenfassend: Eine Wirksamkeitsbewertung anhand quantitativer oder qualitativer Kriterien sei „nicht vorgesehen, da es sich vorrangig um politisch geprägte Aufgaben handelt“. Aus demselben Grund werden auch keine Jahresziele festgelegt. Für Detailfragen zu Maßnahmen und Koalitionszielen verweist die Bundesregierung auf die Antworten zur Großen Anfrage der AfD (BT-Drs. 21/6171).
Die Fragen nach konkreten Gesprächsterminen mit Ministerien, Landesregierungen, Verbänden und internationalen Organisationen (Fragen 3–6) beantwortet die Bundesregierung ebenfalls nur summarisch: Der Beauftragte stehe im Austausch mit einer Vielzahl von Institutionen in Deutschland und im Ausland. Eine vollständige Dokumentation aller Treffen sei weder rechtlich geboten noch mit zumutbarem Aufwand leistbar, da sie die Arbeitsfähigkeit des Büros über mehrere Tage beanspruchen würde.
Was gilt aktuell?
Das Amt des Religionsfreiheitsbeauftragten ist institutionell Teil einer obersten Bundesbehörde — des Auswärtigen Amts — und unterliegt damit der parlamentarischen Kontrolle. Ein eigenständiges Budget oder eine eigene Behörde besteht nicht. Alle zwei Jahre erscheint ein Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit, den der Beauftragte eng begleitet. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sind Ziele im Bereich Religionsfreiheit vereinbart, an denen sich der Beauftragte nach eigenen Angaben orientiert.
Die Diskussion über Sinn und Kosten von Regierungsbeauftragten ist nicht neu: Wie aus der Vorbemerkung der Fragesteller hervorgeht, stieg die Zahl aller Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung von 19 in den Jahren 2000–2002 auf bis zu 45 im Jahr 2024. Mit Stand Juli 2025 sind es laut BMI-Liste noch 27. Zuletzt hatte auch das Zukunftszentrum Halle die Frage aufgeworfen, wie transparent staatliche Strukturen mit öffentlichen Mitteln umgehen. Ähnliche Transparenzfragen stellen sich beim Religionsfreiheitsbeauftragten, wo vollständige Reisekostenangaben bislang fehlen.
Auch im Kontext der Asyl- und Außenpolitik spielt Religionsfreiheit eine zunehmende Rolle — etwa wenn Verfolgte aufgrund ihrer Konfession Schutz suchen. Der Beauftragte führte dazu Gespräche in Ländern wie Nigeria, Ägypten und Israel, über deren konkrete Ergebnisse die Bundesregierung jedoch keine Auskunft gibt.
Weiterlesen:
- Grenzurückweisungen 2026: 24 Fragen zur Rechtmäßigkeit der Asylpolitik
- Zukunftszentrum Halle: Kosten steigen auf 277 Mio. Euro
- Verfassungsschutz-Beobachtung von Abgeordneten: Bundesregierung verweigert Auskunft
Betroffen sind in erster Linie Steuerzahler, die die Personal- und Reisekosten des Beauftragten finanzieren. Mittelbar betroffen sind religiöse Minderheiten weltweit, für deren Schutz der Beauftragte eintreten soll, sowie Organisationen der Zivilgesellschaft und Religionsgemeinschaften, mit denen er im Austausch steht.
Die Bundesregierung beantwortet mehrere Fragen (3–6, 9–11, 15–18) nur summarisch und verweist bei Detailfragen auf andere Drucksachen (21/6173, 21/6171). Konkrete Treffenzahlen nach Monaten und aufgeschlüsselte Reisekosten werden nicht genannt; bei Letzterem wird auf noch laufende Abrechnungsfristen verwiesen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Religionsfreiheitsbeauftragter: Kosten und Bilanz nach Jahr 1 →
- Beauftragter der Bundesregierung
- Von der Bundesregierung eingesetzter Funktionsträger für ein bestimmtes Politikfeld, der ressortübergreifend koordiniert und öffentlich kommuniziert, aber keine eigene Behörde leitet.
- Religions- und Weltanschauungsfreiheit (RWF)
- Das in Artikel 18 der UN-Menschenrechtserklärung verankerte Grundrecht, eine Religion oder Weltanschauung frei zu wählen, zu wechseln und zu praktizieren.
- Bundesreisekostengesetz
- Regelt die Erstattung von Reisekosten für Bundesbedienstete; die Antragsfrist beträgt sechs Monate nach Abschluss der Dienstreise.
Wie viele Reisen unternahm der Beauftragte im ersten Jahr?
Laut Drucksache absolvierte er zwei Inlandsreisen (Bonn, Würzburg) und neun Auslandsreisen, u. a. in den Vatikan, nach Israel, Nigeria, Ägypten und in die USA.
Werden die Reisekosten des Beauftragten ausgewiesen?
Nein. Die Bundesregierung erklärt, die Abrechnungsfrist nach dem Bundesreisekostengesetz betrage sechs Monate, sodass noch nicht alle Reisen abgerechnet seien.
Gibt es eine Erfolgsmessung der Beauftragten-Tätigkeit?
Nein. Die Bundesregierung teilt mit, eine Wirksamkeitsbewertung anhand quantitativer oder qualitativer Kriterien sei nicht vorgesehen, da es sich um politisch geprägte Aufgaben handle.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7167 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































