- 53 Mio. Tonnen CO₂ jährlich aus entwässerten deutschen Mooren
- Ziel: 50.000 Hektar Wiedervernässung pro Jahr bis 2045
- Wiedervernässungsprämie soll Einkommensverluste der Landwirte ausgleichen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6658 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Moore bedecken nur 3 Prozent der globalen Landoberfläche, speichern aber 30 Prozent des weltweiten Bodenkohlenstoffs. In Deutschland befinden sich nach Angaben der Antragsteller mehr als 90 Prozent der Moorflächen in entwässertem Zustand. Die Bundesregierung der vorangegangenen Wahlperiode hatte mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) und der Paludikultur-Richtlinie erste Förderinstrumente geschaffen. Laut Antrag reichen diese Maßnahmen jedoch nicht aus, um die notwendige Flächenumstellung im erforderlichen Tempo zu erreichen. Auch die EU-Wiederherstellungsverordnung, die Mitgliedstaaten zur Renaturierung verpflichtet, macht nach Auffassung der Fraktion verbindlichere nationale Regelungen erforderlich.
- über 90 % — der deutschen Moorflächen befinden sich laut Antrag in einem entwässerten Zustand.
- 53 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente/Jahr — Treibhausgasausstoß entwässerter deutscher Moore, entspricht etwa 7 % der nationalen Gesamtemissionen.
- 50.000 Hektar/Jahr — angestrebtes Ziel für die jährliche Wiedervernässung von Moorflächen bis 2045.
- 28 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente/Jahr — mögliche Emissionsreduktion durch vollständige Moorwiederherstellung bis 2045.
- 30 % des weltweiten Bodenkohlenstoffs — werden in Mooren gespeichert, obwohl sie nur 3 % der globalen Landoberfläche ausmachen.
Im Detail
Heute befinden sich über 90 Prozent der Moorflächen in Deutschland in einem entwässerten Zustand und verursachen jährlich rund 53 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente, was etwa 7 Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen entspricht.
— BT-Drs. 21/6658, Seite 2
Entwässerte Moore sind eines der größten Klimaprobleme in der deutschen Landwirtschaft: Über 90 Prozent der heimischen Moorflächen sind trockengelegt und setzen jährlich rund 53 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente frei – das entspricht etwa 7 Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 23. Juni 2026 mit BT-Drs. 21/6658 einen umfangreichen Antrag eingebracht, der diese Entwicklung umkehren soll.
Moorschutz als Klimaschutz: Das Ziel bis 2045
Der Antrag sieht vor, jährlich 50.000 Hektar entwässerter Moorflächen wiederzuvernässen. Langfristig könnten so bis 2045 die nationalen Emissionen um mindestens 28 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr sinken. Moore machen zwar nur 3 Prozent der globalen Landoberfläche aus, binden aber 30 Prozent des weltweiten Bodenkohlenstoffs. Im nassen Zustand sind sie bedeutende Kohlenstoffspeicher; entwässert kehrt sich diese Funktion um und sie werden zur Emissionsquelle.
Was gilt aktuell?
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) enthält bislang kein eigenständiges Ziel zum Schutz oder zur Wiedervernässung organischer Böden. Wiedervernässungsmaßnahmen können nach geltendem Recht als nachteiliger Eingriff in den Wasserhaushalt gewertet werden, was langwierige Genehmigungsverfahren auslöst. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz der Vorgängerregierung sowie die Paludikultur-Richtlinie haben erste Förderanreize geschaffen, reichen nach Auffassung der Antragsteller aber nicht aus, um die erforderliche Flächenumstellung in der notwendigen Geschwindigkeit zu erreichen.
Konkrete Forderungen: Von der Prämie bis zur Gesetzesreform
Der Antrag umfasst 14 Forderungspunkte. Im Kern verlangen die Grünen Änderungen am Wasserhaushaltsgesetz, dem Klimaschutzgesetz und dem Bundesbodenschutzgesetz. Letzteres soll zu einem „Bundesbodengesundheitsgesetz“ weiterentwickelt werden. Daneben fordert der Antrag eine degressiv ausgestaltete Wiedervernässungsprämie für Landwirte, um Einkommensverluste beim Umstieg auf nasse Bewirtschaftungsformen zu kompensieren. Die Prämie soll mit wachsender Verbreitung der Wiedervernässung schrittweise abgesenkt werden.
Ein weiteres zentrales Element ist die Förderung der Paludikultur – dem Anbau von Schilf, Rohrkolben, Torfmoos und Seggen auf wiedervernässten Flächen. Aus diesen Pflanzen lassen sich Baustoffe, Dämmmaterialien, Verpackungen und torffreie Gartenbausubstrate herstellen. Da funktionierende Wertschöpfungsketten für diese Produkte bislang fehlen, soll die Bundesregierung gezielt neue Märkte erschließen und die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber fossilen Bau- und Dämmstoffen verbessern.
Genehmigungsverfahren und europäisches Recht
Der Antrag verlangt außerdem deutlich beschleunigte Genehmigungsverfahren. Für Wiedervernässungsprojekte auf Ackerflächen und Einsaatgrünland außerhalb von Schutzgebieten soll eine vereinfachte Umweltverträglichkeitsprüfung mit festen Fristen und Genehmigungsfiktion gelten. Auch sollen Wiedervernässungsmaßnahmen künftig nicht mehr als planfeststellungspflichtige Eingriffe eingestuft werden. Ergänzend wird gefordert, die EU-Wiederherstellungsverordnung so umzusetzen, dass Wiedervernässung verbindlich in nationale Maßnahmenprogramme integriert wird.
Darüber hinaus soll die europäische Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) so ausgerichtet werden, dass Förderungen für die Entwässerung von Mooren stufenweise abgebaut und Paludikulturflächen in die Direktzahlungen einbezogen werden. Auch Photovoltaikanlagen auf nassen Moorflächen sollen rechtlich ermöglicht und gefördert werden, sofern sie einer späteren Wiedervernässung nicht entgegenstehen.
Relevant für die weitere Entwicklung der Moorschutz-Debatte sind auch die Diskussionen um die Fraßschäden auf Landwirtschaftsflächen durch Rastvögel, die zeigen, wie naturschutzrechtliche und landwirtschaftliche Interessen in der Flächennutzung aufeinandertreffen. Ähnliche Interessenkonflikte zwischen Ökologie und Wirtschaftlichkeit behandelt auch der Beitrag zur Laufzeitverlängerung von Genehmigungen für umweltrelevante Infrastruktur.
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Unmittelbar betroffen sind Landwirtinnen und Landwirte, die Flächen auf Moorböden bewirtschaften, sowie Landbesitzende, Wasser- und Bodenverbände und Kommunen in moorgeprägten Regionen – vor allem in Norddeutschland und Bayern. Mittelbar berührt der Antrag Unternehmen entlang neuer Wertschöpfungsketten für Paludi-Rohstoffe sowie die verarbeitende Industrie, die auf heimische Biomasse aus Paludikulturen zurückgreifen könnte.
Der Antrag (BT-Drs. 21/6658) wurde am 23. Juni 2026 eingebracht und muss zunächst einem Ausschuss überwiesen werden. Nach der Ausschussberatung erfolgt die abschließende Abstimmung im Bundestags-Plenum. Da Bündnis 90/Die Grünen in der Opposition sind, benötigt der Antrag eine Mehrheit der übrigen Fraktionen.
- Paludikultur
- Landwirtschaftliche Nutzung wiedervernässter Moorböden mit angepassten Pflanzenarten wie Schilf, Rohrkolben oder Torfmoos, die unter nassen Bedingungen gedeihen.
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Bundesgesetz, das die Bewirtschaftung von Gewässern und den Schutz des Wasserhaushalts in Deutschland regelt.
- CO₂-Äquivalente
- Maßeinheit, die verschiedene Treibhausgase (z. B. Methan, Lachgas) auf ihre klimawirksame Wirkung im Vergleich zu CO₂ umrechnet und so vergleichbar macht.
Was sind Paludikulturen?
Paludikulturen sind landwirtschaftliche Kulturen auf wiedervernässten Moorflächen, etwa Schilf, Rohrkolben, Torfmoos oder Seggen, aus denen Baustoffe, Verpackungsmaterialien und Gartenbausubstrate hergestellt werden können.
Warum stoßen Moore CO₂ aus?
Wenn Moore entwässert werden, oxidiert der Torf im Boden und setzt dabei gespeicherten Kohlenstoff als CO₂ frei. Intakte nasse Moore dagegen binden Kohlenstoff dauerhaft.
Was soll die Wiedervernässungsprämie bringen?
Die degressiv ausgestaltete Prämie soll Landwirte für Einkommensverluste entschädigen, die beim Umstieg von konventionellem Ackerbau auf nasse Moornutzung entstehen, und so den Umbau wirtschaftlich attraktiv machen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6658 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































