- Genehmigungen für 16 Zwischenlager laufen bis 2047 aus
- Brunsbüttel und Jülich lagern Atommüll ohne gültige Genehmigung
- CASTOR-Behälter sind nur für 40 Jahre Lagerung zertifiziert
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6622 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Nach dem Abschalten der letzten drei deutschen Atomkraftwerke im April 2023 lagern rund 1.800 Castorbehälter mit hochradioaktivem Abfall an 16 Standorten in Deutschland. Die bestehenden Aufbewahrungsgenehmigungen nach § 6 Atomgesetz (AtG) wurden jeweils für 40 Jahre erteilt — in der Erwartung, dass ein tiefengeologisches Endlager rechtzeitig bereitstünde. Da das Endlager frühestens in einigen Jahrzehnten betriebsbereit sein wird, müssen die Zwischenlager-Genehmigungen verlängert werden. Die Genehmigungsbehörde BASE veranschlagt für jeden Neugenehmigungsprozess acht Jahre, sodass für das Zwischenlager Gorleben (Genehmigung läuft 2034 aus) die Beantragung unmittelbar bevorsteht.
- 16 Standorte — An 16 Zwischenlager-Standorten in Deutschland wird hochradioaktiver Abfall gelagert.
- bis zu 1.800 Castorbehälter — So viele Behälter mit hochradioaktivem Abfall warten auf ein tiefengeologisches Endlager.
- 40 Jahre — Die bestehenden Genehmigungen sind auf 40 Jahre ausgelegt; die CASTOR-Behälter sind sicherheitstechnisch nur für diesen Zeitraum zertifiziert.
- 8 Jahre — Zeitraum, den das BASE für jeden einzelnen Neugenehmigungsprozess veranschlagt.
- bis ca. 2100 — Prognostizierter Gesamtzwischenlagerzeitraum, bis der letzte Castorbehälter in einem Endlager eingelagert sein könnte.
Im Detail
60 Jahre Atomkraftnutzung haben eine strahlende, hochradioaktive Altlast hinterlassen, die an 16 Zwischenlager-Standorten in bis zu 1 800 Castorbehältern auf ein tiefengeologisches Endlager warten.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6622, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hochradioaktiver Atommüll aus 60 Jahren Atomkraftnutzung lagert in bis zu 1.800 Castorbehältern an 16 Standorten in Deutschland — und die behördlichen Genehmigungen dafür laufen demnächst aus. Das erste Ablaufdatum trifft das Zwischenlager Gorleben im Jahr 2034; bis 2047 folgen alle anderen Standorte. Ein tiefengeologisches Endlager, in dem der Abfall dauerhaft sicher verwahrt werden könnte, ist noch nicht einmal gefunden, geschweige denn gebaut. Die Lücke zwischen ablaufenden Genehmigungen und fehlendem Endlager zwingt zu einer erheblich verlängerten Zwischenlagerung — mit bislang ungeklärten rechtlichen und technischen Grundlagen.
Zwischenlager-Genehmigungen: Was gilt aktuell?
Die bestehenden Aufbewahrungsgenehmigungen nach § 6 Atomgesetz (AtG) wurden für jeweils 40 Jahre erteilt — in der Erwartung, dass ein Endlager rechtzeitig verfügbar sein würde. Technische Gründe für die Befristung gab es laut Behörden nicht. Da die Genehmigungsbehörde BASE für jeden einzelnen Neugenehmigungsprozess einen Zeitraum von acht Jahren veranschlagt, muss die BGZ (Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH) die Beantragung für Gorleben unmittelbar einleiten. Für das Zwischenlager Gorleben wurde im November 2024 bereits der UVP-Antrag gestellt, ein Scoping-Termin fand im Oktober 2025 statt.
Besonders brisant: Zwei Standorte, Brunsbüttel und Jülich, betreiben ihren Lagerbetrieb bereits heute ohne gültige Genehmigung — ausschließlich auf Basis aufsichtlicher Anordnungen. Das OVG Schleswig hatte 2013 die Betriebsgenehmigung für Brunsbüttel aufgehoben, weil der Absturz eines Großraumflugzeugs sowie moderne Waffensysteme nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Fünf baugleiche Standortzwischenlager in Norddeutschland verfügen weiterhin über bestandskräftige Genehmigungen, ohne dass eine öffentlich dokumentierte Nachprüfung dieser Aspekte vorliegt.
CASTOR-Behälter: Sicherheit über 40 Jahre hinaus ungeklärt
Die sichere Zwischenlagerung hängt maßgeblich von der Barrierewirkung der CASTOR-Behälter ab. Die sicherheitstechnische Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist auf 40 Jahre ausgelegt — ein Zeitraum, der je nach Endlagerzeitplanung um das bis zu Dreifache überschritten werden könnte. Eine direkte Inspektion des Behälterinneren ist technisch nicht möglich; die Langzeitsicherheitsnachweise beruhen ausschließlich auf Rechenmodellen. Weltweit gibt es keine empirischen Nachweise für sichere Langzeitnutzungen über 50 Jahre. Die Anfrage thematisiert dabei insbesondere das Verhalten elastischer Metalldichtungen unter jahrzehntelanger Bestrahlung sowie die Frage, ob Druckschalter als wesentliche Überwachungskomponente präventiv ausgetauscht werden sollten.
Schutz gegen neue Bedrohungen: Drohnen, Cyberangriffe, Kriegsszenarien
Neben technischen Alterungsfragen stellen die Grünen-Abgeordneten auch sicherheitspolitische Fragen. Die Genehmigungsbehörde BASE erklärte gegenüber dem Umweltausschuss in einer Anhörung am 15. April 2026, kriegerische Auseinandersetzungen seien nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens. Die Fraktion hinterfragt, welche anderen Behörden dann für entsprechende Schutzmaßnahmen zuständig sind. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und gezielter Angriffe auf dortige Nuklearinfrastruktur thematisiert die Anfrage Drohnenangriffe als realistische Bedrohung. Hinzu kommen erhebliche bauliche Unterschiede zwischen den Standorten: Die Wandstärken variieren von 20 bis 50 cm in Ahaus und Gorleben bis zu 120 bis 130 cm an den STEAG-Standorten.
Regelwerk fehlt, Forschung hinkt hinterher
Ein zentrales Problem: Die rechtlichen und technischen Anforderungen an eine verlängerte Zwischenlagerung sind bislang nicht in einem eigenständigen Regelwerk definiert. Die Genehmigungsverfahren laufen damit ohne eine gesicherte Grundlage für den neu eingetretenen Sachverhalt einer erheblich verlängerten Lagerung an. Noch problematischer: Wesentliche Ergebnisse des BGZ-Forschungsprogramms werden bei der für Mitte 2026 geplanten Antragstellung für das Zwischenlager Gorleben voraussichtlich noch nicht vorliegen — obwohl Gorleben als Blaupause für alle weiteren Verfahren dienen soll. Die Anfrage stellt daher 37 Fragen, unter anderem dazu, welches Regelwerk konkret gelten soll, wann es veröffentlicht wird und wie die Öffentlichkeit an dessen Erarbeitung beteiligt wird.
Hinzu kommt die Frage des Kompetenzerhalts: Ein von der Bundesregierung 2020 vorgelegtes Konzept zur Nachwuchsentwicklung für die nukleare Sicherheit (BT-Drs. 19/22253) wartet laut Bundesrechnungshof bis heute auf seine Umsetzung. Die Entsorgungskommission warnte im Oktober 2024 vor einem drohenden Verlust von Praxiswissen. Gleichzeitig drohen pauschale Sparvorgaben für Bundesbehörden — obwohl die nuklearen Sicherheitsaufgaben größtenteils aus dem kerntechnischen Entsorgungsfonds (KENFO) finanziert werden, in den die AKW-Betreiber seinerzeit Milliardenbeträge eingezahlt haben.
Ab Mitte der 2030er Jahre kommen parallellaufende Genehmigungsverfahren für die Standortzwischenlager hinzu, sodass bis zu elf Verfahren gleichzeitig bearbeitet werden müssen. Die Anfrage fragt, wie das BASE dies mit ausreichend Fachpersonal bewältigen soll.
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Betroffen sind die Bevölkerungen in den Gemeinden rund um die 16 Zwischenlager-Standorte in Deutschland, darunter Gorleben, Brunsbüttel, Jülich, Ahaus und weitere. Darüber hinaus sind alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie zukünftige Generationen betroffen, da die sichere Lagerung des hochradioaktiven Abfalls noch bis etwa 2100 sichergestellt werden muss.
Die Anfrage (BT-Drs. 21/6622) wurde am 23. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, eine schriftliche Antwort vorzulegen (Frist: 14. Juli 2026). Parallel dazu soll noch im Jahr 2026 der Antrag auf Neugenehmigung für das Zwischenlager Gorleben gestellt werden — obwohl das für alle weiteren Verfahren maßgebliche Regelwerk nach Angaben der Fragesteller zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein wird.
- CASTOR-Behälter
- Speziell entwickelte Stahlbehälter zur sicheren Lagerung und zum Transport hochradioaktiver Abfälle. Das Akronym steht für 'Cask for Storage and Transport of Radioactive material'.
- BASE
- Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung — die zuständige Genehmigungsbehörde für die Zwischenlager hochradioaktiver Abfälle in Deutschland.
- KENFO
- Kerntechnischer Entsorgungsfonds — ein öffentlich-rechtlicher Fonds, in den die Betreiber von Atomkraftwerken Milliardenbeträge zur Finanzierung der nuklearen Entsorgung eingezahlt haben.
Wann laufen die ersten Zwischenlager-Genehmigungen aus?
Die Genehmigung für das Zwischenlager Gorleben läuft laut Drucksache 2034 aus. Bis 2047 enden alle übrigen Genehmigungen.
Welche Zwischenlager haben heute keine gültige Genehmigung?
Die Zwischenlager Brunsbüttel und Jülich betreiben ihren Betrieb laut Drucksache bereits heute nur auf Basis aufsichtlicher Anordnungen ohne gültige Genehmigung.
Warum sind CASTOR-Behälter ein Problem bei längerer Lagerung?
Die sicherheitstechnische Zulassung der CASTOR-Behälter ist auf 40 Jahre ausgelegt. Eine direkte Inspektion des Behälterinneren ist technisch nicht möglich, Langzeitsicherheitsnachweise beruhen ausschließlich auf Rechenmodellen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6622 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.































































