- 38.000 Kredite über 400 Mio. Euro seit 2010 vergeben
- Mikrokreditfonds zum 30. Juni 2026 eingestellt
- 57 Mio. Euro Fondsmittel könnten dem Haushalt zufließen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6875 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Mikrokreditfonds Deutschland (MKF) wurde 2010 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgelegt. Er sicherte Kleinstkredite bis 25.000 Euro für Existenzgründer und KMU ohne ausreichende Banksicherheiten. Als revolvierender Fonds war er so konstruiert, dass keine laufenden Haushaltsmittel erforderlich waren — Rückflüsse aus Darlehen wurden direkt für neue Kreditvergaben genutzt. Ein Evaluationsbericht vom September 2024 bescheinigte dem Fonds, eine Lücke zu füllen, die andere öffentliche Instrumente nicht in gleicher Weise schließen könnten. Dennoch entschied die Bundesregierung im Sommer/Herbst 2025, die Kreditvergabe über den 30. Juni 2026 nicht zu verlängern.
- 38.000 Kredite / über 400 Mio. Euro — Gesamtvolumen des Mikrokreditfonds seit Einführung 2010 bis zur Einstellung 2026.
- 1.415 Kreditnehmende — Jahresdurchschnitt (bereinigt um Folgekredite) für den Zeitraum 2016–2025; Höchstwert 2022 mit 2.396 Kreditnehmenden.
- 57 Mio. Euro — im Fonds verbliebene Mittel aus Vor-REACT-EU-Förderung, die potenziell dem Haushalt zugeführt werden könnten.
- 5,4 % / 5,7 % — Verwaltungskosten am Gesamtbudget (Summe Kreditvolumen und Verwaltungskosten) für 2024 bzw. 2025 (2,2 Mio. bzw. 2,3 Mio. Euro).
- 2.993 Kleinkredite unter 50.000 Euro — beim KfW-ERP-Gründerkredit StartGeld in den Jahren 2023–2025, entspricht 34 Prozent aller vergebenen Kredite.
Im Detail
Insbesondere die gestiegenen Prüfungs- und Dokumentationspflichten hätten einen erheblichen Umbau des Programms mit Ablauf des Vertrags mit der kreditgebenden Bank zum 30. Juni 2026 erfordert.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6875, Antwort zu Frage 16
Seit 2010 hat der Mikrokreditfonds Deutschland (MKF) rund 38.000 Kredite mit einem Gesamtvolumen von über 400 Millionen Euro vergeben — an Existenzgründerinnen und Kleinstunternehmen, die bei klassischen Banken meist leer ausgehen. Zum 30. Juni 2026 ist die Kreditvergabe eingestellt worden. Die Bundesregierung hat auf 19 Detailfragen der Grünen-Fraktion geantwortet und die Hintergründe dieser Entscheidung offengelegt (BT-Drs. 21/6875, übermittelt am 6. Juli 2026).
Warum wurde der Mikrokreditfonds eingestellt?
Die Bundesregierung nennt mehrere zusammenwirkende Gründe. Erstens haben die Prüfungs- und Dokumentationspflichten im Rahmen der REACT-EU-Förderung — gestützt auf EU-Verordnungen aus 2021 und 2013 — den Verwaltungsaufwand erheblich erhöht. Eine Fortführung hätte laut Antwort eine weitreichende Standardisierung erfordert, die dem niedrigschwelligen Charakter des Fonds widersprochen hätte. Zweitens ist die Nachfrage nach Mikrokrediten zwischen 2022 und 2024 gesunken: von 2.396 Kreditnehmenden im Jahr 2022 auf 1.593 im Jahr 2024 und nur noch 952 im Jahr 2025. Drittens existieren in den Bundesländern eine Vielzahl von Kleinkreditprogrammen mit teils überlappenden Zielgruppen. Viertens fiel die Entscheidung im Rahmen der allgemeinen Haushaltskonsolidierung.
Wer ist betroffen?
Der Mikrokreditfonds richtete sich an Personen und Betriebe, die typischerweise keinen Bankkredit erhalten: Gründerinnen ohne Eigenkapital, Kleinstunternehmen ohne belastbare Geschäftszahlen, Selbstständige in der Anlaufphase. In Deutschland gibt es laut KfW-Mittelstandsatlas 2024 rund 3,1 Millionen Kleinstunternehmen. Zum Vergleich: Der Mikrokreditfonds erreichte im Jahresdurchschnitt nur 1.415 von ihnen — ein Bruchteil des potenziellen Bedarfs. Zudem waren drei von 13 aktiven Mikrofinanzinstituten für rund 90 Prozent der Kreditvergabe verantwortlich, was auf eine strukturelle Konzentration hinweist.
Was gilt aktuell — und was ändert sich?
Bis zum 30. Juni 2026 konnten Kleinstkredite bis 25.000 Euro zu einem Zinssatz von 8,1 Prozent p.a. über akkreditierte Mikrofinanzinstitute beantragt werden — auch mehrfach. Dieser Bundeszugang entfällt nun. Als Alternativen listet die Bundesregierung Länderprogramme auf: etwa den Brandenburg-Kredit Mikro (3 % p.a., bis 25.000 Euro), das NRW.Mikrodarlehen (4,5 % p.a., bis 50.000 Euro) oder den Hamburg-Kredit Mikro (3,17 % p.a., bis 40.000 Euro). Zinssätze und Zielgruppendefinitionen weichen jedoch teils erheblich vom bisherigen MKF ab — und viele Länderprogramme richten sich ausschließlich an junge Unternehmen bis zu maximal fünf oder zehn Jahren Marktpräsenz. Der bundesweite, altersunabhängige Zugang fehlt künftig.
Der KfW-ERP-Gründerkredit StartGeld gilt als eine der wichtigsten Brücken. In den Jahren 2023 bis 2025 vergab die KfW 8.827 Kredite mit einem Volumen von insgesamt 661 Mio. Euro, davon 2.993 Kredite (34 Prozent) unter 50.000 Euro. Allerdings greift auch hier das sogenannte Hausbankprinzip: Die durchleitenden Banken entscheiden eigenständig und können die Vergabe aus betriebswirtschaftlichen Gründen ablehnen — staatliche Einflussnahme ist aus regulatorischen Gründen ausgeschlossen, wie die Bundesregierung ausdrücklich festhält.
Was passiert mit den verbleibenden Fondsmitteln?
Der Mikrokreditfonds existiert formal bis mindestens Ende 2030 weiter, da laufende Kredite noch bis zu 4,5 Jahre nach Einstellung der Vergabe zurückgezahlt werden. Im Fonds befinden sich aktuell rund 57 Millionen Euro aus Mitteln, die vor der REACT-EU-Förderung eingeflossen sind. Diese könnten nach Abzug der noch anfallenden Kosten — insbesondere für prognostizierte Kreditausfälle — dem Bundeshaushalt zugeführt werden. Die REACT-EU-Mittel hingegen sind bis 2031 zweckgebunden. Eine detaillierte Liquiditätsplanung ist laut Bundesregierung noch in Erstellung; konkrete Beträge und Jahreszuführungen kann sie derzeit nicht nennen.
Ein Evaluationsbericht vom September 2024 hatte festgestellt, dass der Mikrokreditfonds Deutschland eine Nische ausfüllt, die andere öffentliche Instrumente nicht ersetzen können — besonders als flächendeckendes, niedrigschwelliges Kleinkreditangebot.
Die Frage, ob eine Übertragung des Programms auf ein anderes Ressort oder eine Fortführung mit der KfW geprüft wurde, beantwortet die Bundesregierung klar mit Nein: Die Einstellungsgründe bestünden unabhängig von der Ressortzuständigkeit fort. Für die Grünen-Fraktion, die die Anfrage unter anderem mit dem Evaluationsergebnis begründet hatte, bleibt damit eine inhaltliche Lücke: Ein funktional vergleichbares bundesweites Nachfolgeprogramm ist nicht geplant. Mehr zu ähnlichen Förderfragen auch in unserem Artikel zur Strompreiskompensation und EU-Industriebeihilfen.
Weiterlesen:
- Strompreiskompensation: 19 Fragen zur EU-ETS-Industriebeihilfe
- Grüne Gase: Knappheit, hohe Kosten und Sektorenkonkurrenz
- Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung: 21 Fragen zur EU-Umsetzung
Betroffen sind insbesondere Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Kleinstunternehmen, die keinen ausreichenden Zugang zu klassischen Bankfinanzierungen haben. Laut Drucksache stehen 3,8 Mio. kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland, davon 3,1 Mio. Kleinstunternehmen, potenziell vor erschwerten Finanzierungsbedingungen. Auch die 13 akkreditierten Mikrofinanzinstitute sind betroffen, die den Fonds bisher vermittelten.
Zu den Fragen 4 bis 6 (konkrete Haushaltseinsparungen und Kapitalrückführungen nach Jahren) verweist die Bundesregierung auf eine noch in Erstellung befindliche Liquiditätsplanung und kann keine abschließenden Zahlen nennen. Fragen 7 und 8 zur REACT-EU-Mittelverwendung werden ähnlich vage beantwortet. Alle übrigen Fragen werden inhaltlich beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 06.07.2026) Mikrokreditfonds: 400 Mio. Euro Programm wird 2026 eingestellt →
- Revolvierender Fonds
- Ein Förderinstrument, bei dem zurückgezahlte Kreditmittel direkt wieder für neue Darlehen eingesetzt werden — ohne laufende Haushaltszuschüsse.
- REACT-EU
- EU-Aufbauprogramm (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe), das nach der Corona-Pandemie zusätzliche Mittel für Kohäsionsfonds bereitstellte. Diese Mittel sind bis 2031 zweckgebunden.
- Mikrofinanzinstitut
- Akkreditierte Organisation, die im Rahmen des Mikrokreditfonds als Mittler zwischen Fonds und Kreditnehmer fungiert. Aktuell vergaben drei von 13 aktiven Instituten rund 90 Prozent der Kredite.
Warum wurde der Mikrokreditfonds eingestellt?
Die Bundesregierung nennt gestiegene regulatorische Anforderungen (insbesondere EU-Prüfpflichten aus REACT-EU), sinkende Nachfrage zwischen 2022 und 2024, überlappende Länderprogramme und die Haushaltskonsolidierung als Gründe.
Was passiert mit dem Geld im Fonds?
Im Fonds befinden sich noch rund 57 Mio. Euro aus Vor-REACT-EU-Mitteln, die dem Haushalt zugeführt werden könnten. REACT-EU-Mittel sind bis 2031 gebunden. Eine genaue Liquiditätsplanung wird noch erstellt.
Welche Alternativen gibt es für Gründer?
Die Bundesregierung verweist auf Länderprogramme (u. a. in Bayern, Brandenburg, Hamburg, NRW) sowie den KfW-ERP-Gründerkredit StartGeld. Zinssätze und Zielgruppen weichen jedoch teils erheblich vom bisherigen MKF ab.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6875 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































