- 1,4 Milliarden Euro flossen 2024 in GKV-Konto für externe Vergütungen
- Das entspricht 8,8 Prozent der gesamten GKV-Bruttoverwaltungskosten
- Verwendungszwecke und Empfänger sind öffentlich nicht aufgeschlüsselt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7073 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die FinanzKommission Gesundheit, eingesetzt von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, warnte in ihrem Ersten Bericht vom 30. März 2026 vor drohenden Finanzierungslücken in der GKV: Ohne weitere Reformen könnten diese bis 2027 rund 15 Milliarden Euro und bis 2030 über 40 Milliarden Euro erreichen. Gleichzeitig beliefen sich die Bruttoverwaltungskosten der GKV im Jahr 2024 laut Bundesministerium für Gesundheit auf rund 15,975 Milliarden Euro. Davon entfiel allein auf das Konto 07390 ‚Sonstige Vergütungen an andere‘ ein Betrag von über 1,4 Milliarden Euro — eine Position, zu der öffentlich bisher keine detaillierte Aufschlüsselung nach Empfängern oder Verwendungszwecken vorliegt.
- 1.401.540.277,53 Euro — Ausgaben auf Konto 07390 ‚Sonstige Vergütungen an andere‘ laut GKV-Rechnungsstatistik KJ1 für 2024
- 15,975 Mrd. Euro — Bruttoverwaltungskosten der GKV im Jahr 2024 laut Bundesministerium für Gesundheit
- 12,630 Mrd. Euro — Nettoverwaltungskosten der GKV im Jahr 2024
- rund 15 Mrd. Euro — drohende GKV-Finanzierungslücke 2027 laut FinanzKommission Gesundheit (ohne Reformen)
- über 40 Mrd. Euro — projizierte Finanzierungslücke bis 2030 ohne weitergehende Reformmaßnahmen
Im Detail
„Zu den sächlichen Verwaltungsausgaben zählen unter anderem Ausstattung, Mieten, Pachten, Nebenkosten, Brief- und Portokosten, Reisekosten, Aufklärungs- und Werbemaßnahmen, Prüfungs- und Beratungskosten sowie Vergütungen für externe Dritte“
— Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit vom 30. März 2026, S. 385 — zitiert in BT-Drs. 21/7073
Rund 1,4 Milliarden Euro haben die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2024 allein auf dem Buchungskonto 07390 „Sonstige Vergütungen an andere“ verbucht — das entspricht knapp 8,8 Prozent ihrer gesamten Bruttoverwaltungskosten. Was sich hinter dieser Summe verbirgt, ist öffentlich bisher nicht detailliert aufgeschlüsselt. Die AfD-Fraktion richtet daher mit BT-Drs. 21/7073 vom 10. Juli 2026 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung und stellt 13 Fragen zur Transparenz, Entwicklung und Kontrolle dieser GKV-Verwaltungsausgaben.
GKV-Verwaltungskosten im Fokus
Das Konto 07390 gehört laut amtlicher GKV-Rechnungsstatistik zu den sächlichen Verwaltungsausgaben der Krankenkassen. Darunter fallen nach dem Ersten Bericht der FinanzKommission Gesundheit vom 30. März 2026 unter anderem Vergütungen für externe Dritte, also Zahlungen an Unternehmen, Berater und sonstige Dienstleister außerhalb der Kassenorganisation selbst. Die GKV-Bruttoverwaltungskosten insgesamt beliefen sich 2024 auf rund 15,975 Milliarden Euro, die Nettoverwaltungskosten auf 12,630 Milliarden Euro. Der Betrag auf Konto 07390 macht damit rechnerisch auch rund 11,1 Prozent der Nettoverwaltungskosten aus.
Die Anfragesteller verweisen darauf, dass das Ausgabenvolumen auf diesem Konto im Jahr 2024 höher liegt als in früheren Veröffentlichungen für das Jahr 2014. Ob und in welchem Ausmaß diese Steigerung auf strukturelle Verschiebungen, geänderte Buchungsvorgaben oder tatsächlich gewachsene externe Vergaben zurückzuführen ist, soll die Bundesregierung erläutern.
Was die 13 Fragen konkret verlangen
Die Anfrage zielt in mehrere Richtungen: Zunächst fragen die Abgeordneten nach den Definitionen und Buchungsvorgaben für das Konto 07390 sowie nach möglichen Änderungen seit 2014. Sie verlangen eine jahresweise Übersicht der Ausgaben von 2014 bis 2025 und deren prozentualen Anteil an den Verwaltungskosten. Darüber hinaus soll die Bundesregierung Auskunft geben, welche Leistungsarten und Empfängergruppen hinter den Zahlungen stehen — einschließlich der Frage, ob und in welchem Umfang verbundene Unternehmen oder Beteiligungsgesellschaften der Kassen davon profitieren. Gefragt wird auch nach Unterschieden zwischen einzelnen Kassenarten.
Ein besonderes Augenmerk legt die Anfrage auf die aufsichtsrechtliche Kontrolle: Welche gesetzlichen Wirtschaftlichkeitsvorgaben gelten, welche Behörden prüfen die Ausgaben, und hat es konkrete Beanstandungen oder aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegeben? Schließlich soll die Bundesregierung darlegen, welche Vergaberegeln für extern vergebene Leistungen aus diesem Konto gelten und welche Vergabeverfahren die Kassen tatsächlich anwenden.
GKV-Finanzierungsdruck als politischer Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7073 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Anfrage steht im Kontext einer breiteren Debatte über die finanzielle Stabilität der GKV. Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte FinanzKommission Gesundheit hatte im März 2026 gewarnt, dass ohne Reformen bis 2027 Finanzierungslücken von rund 15 Milliarden Euro entstehen könnten — bis 2030 könnten diese auf über 40 Milliarden Euro anwachsen. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage, wofür Krankenkassen Verwaltungsmittel ausgeben und wie diese Ausgaben kontrolliert werden, politisch an Gewicht. Das zwischenzeitlich beschlossene GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz adressiert zwar die Beitragsdynamik, lässt aber die Frage der Verwaltungskostenstruktur offen.
Was gilt aktuell bei der GKV-Rechnungsstatistik?
Derzeit veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit die amtliche GKV-Rechnungsstatistik mit aggregierten Konteninformationen. Eine öffentlich zugängliche Untergliederung des Kontos 07390 nach Empfängergruppen, Leistungsarten oder Kassenarten existiert nach bisherigem Kenntnisstand nicht. Bundesunmittelbare Krankenkassen unterliegen der Aufsicht des Bundesamtes für Soziale Sicherung; landesunmittelbare Kassen fallen in die Zuständigkeit der jeweiligen Landesbehörden. Die vergaberechtliche Bindung der Krankenkassen — also ob und ab welchen Schwellenwerten sie EU-Vergaberecht anwenden müssen — ist seit Jahren Gegenstand rechtlicher Diskussionen.
GKV-Beitragende finanzieren die Verwaltungskosten der Kassen indirekt über ihre monatlichen Beiträge. Angesichts eines Gesamtvolumens von fast 16 Milliarden Euro an Bruttoverwaltungskosten und einem Einzelposten von 1,4 Milliarden Euro für externe Vergütungen ist parlamentarische Transparenz ein legitimes Kontrollinteresse — unabhängig davon, welche Fraktion die Fragen stellt. Die Antwort der Bundesregierung muss bis zum 31. Juli 2026 vorliegen.
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Betroffen sind alle rund 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland, da Verwaltungskosten der Krankenkassen mittelbar über Beitragssätze finanziert werden. Darüber hinaus betrifft die Frage nach Vergaberegeln und Aufsicht externe Dienstleister und Unternehmen, die Zahlungen aus diesem Konto empfangen, sowie die zuständigen Aufsichtsbehörden wie das Bundesamt für Soziale Sicherung.
AfD: Die Fraktion sieht im Volumen des Kontos 07390 Anlass zur parlamentarischen Kontrolle und fragt gezielt nach Empfängerstruktur, Vergaberegeln und Aufsicht. Pressemitteilung zur GKV-Debatte lesen →
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Die Kleine Anfrage wurde am 10. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht (BT-Drs. 21/7073). Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die 13 Fragen schriftlich zu beantworten — die Antwortfrist läuft bis zum 31. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als separate Drucksache veröffentlicht.
- GKV-Rechnungsstatistik (KJ1)
- Amtliche Jahresstatistik des Bundesministeriums für Gesundheit, die Einnahmen und Ausgaben aller gesetzlichen Krankenkassen systematisch erfasst und nach Konten gegliedert veröffentlicht.
- Bruttoverwaltungskosten
- Alle Verwaltungsausgaben der GKV vor Abzug von Erstattungen oder Einnahmen; 2024 lagen diese bei rund 15,975 Milliarden Euro.
- Bundesamt für Soziale Sicherung
- Bundesbehörde, die die Rechts- und Fachaufsicht über bundesunmittelbare Krankenkassen und andere Sozialversicherungsträger ausübt.
Was ist das GKV-Konto 07390?
Es ist ein Buchungskonto in der amtlichen GKV-Rechnungsstatistik, das Zahlungen an externe Dritte — zum Beispiel für Beratung, Prüfung oder sonstige Dienstleistungen — erfasst und den Verwaltungskosten zugeordnet wird.
Wie hoch waren die Ausgaben auf diesem Konto 2024?
Laut der GKV-Rechnungsstatistik KJ1 für 2024 betrugen die Ausgaben auf Konto 07390 rund 1,4 Milliarden Euro, was etwa 8,8 Prozent der Bruttoverwaltungskosten entspricht.
Wer kontrolliert diese Ausgaben der Krankenkassen?
Bundesunmittelbare Krankenkassen unterliegen der Aufsicht des Bundesamtes für Soziale Sicherung. Genau diese Aufsichtszuständigkeiten und angewendeten Vergaberegeln sind Gegenstand der parlamentarischen Anfrage.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7073 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.






























































