- 25 Fragen zu Spionage und Sabotage fremder Staaten in Deutschland
- Rüstungsindustrie, kritische Infrastruktur und Journalisten im Fokus
- Bundesregierung soll Vorfälle der letzten 5 Jahre offenlegen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7074 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Sicherheitsbehörden des Bundes und europäische Partnerdienste verweisen seit Jahren auf eine Intensivierung hybrider Bedrohungen durch staatliche Akteure — insbesondere Russland, China und Iran gelten als Hauptquellen von Spionage- und Sabotageaktivitäten in Westeuropa. Öffentlich bekannte Vorfälle wie Sabotageakte an Bahninfrastruktur oder Cyberangriffe auf Rüstungsunternehmen haben die politische Diskussion über Schutzlücken zuletzt verstärkt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) warnen in ihren Lageberichten regelmäßig vor der Zunahme entsprechender Aktivitäten gegen kritische Infrastrukturen und exponierte Personen.
Im Detail
Die Sicherheitslage in Deutschland und Europa hat sich in den vergangenen Jahren verschärft. Nachrichtendienste, Sicherheitsbehörden und europäische Partner warnen vor einer Zunahme hybrider Bedrohungen und sicherheitsgefährdender Aktivitäten fremder Staaten sowie ihnen zurechenbarer Akteure.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7074, Fraktion der AfD
Spionage, Sabotage und gezielte Einschüchterungsversuche durch fremde Staaten stehen im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7074, die die AfD-Fraktion am 10. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht hat. In 25 Einzelfragen verlangen die Abgeordneten von der Bundesregierung eine umfassende Auskunft darüber, was deutschen Sicherheitsbehörden über staatlich gesteuerte Aktivitäten gegen Unternehmen, Journalisten und kritische Infrastrukturen bekannt ist.
Spionage und Sabotage: Was die Anfrage konkret verlangt
Der Kern der Anfrage zielt auf eine detaillierte Aufschlüsselung konkreter Vorfälle der vergangenen fünf Jahre: nach Jahr, Bundesland, mutmaßlichem Herkunftsstaat, Art des Vorfalls und betroffenem Personenkreis. Besonderes Gewicht legen die Fragesteller auf die Bereiche Rüstungsindustrie, Energie, Logistik, Telekommunikation, Luft- und Raumfahrt sowie Drohnentechnologie — Branchen, die als besonders sensibel für ausländische Ausforschung gelten. Gleichzeitig fragen sie nach der Zahl der Ermittlungsverfahren wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit, Sabotage und Sabotagevorbereitung sowie nach Festnahmen, Anklagen und Verurteilungen.
Institutionelle Erfassung und Lagebilder
Die Anfrage erkundigt sich auch danach, welche Bundesbehörden entsprechende Vorgänge in Lagebildern oder Datenbanken erfassen und ob ein ressortübergreifendes Lagebild zu Spionage und Sabotage existiert. Gefragt wird zudem, wie viel Personal bei BfV, BND und MAD prozentual ausschließlich mit Spionage- und Sabotageabwehr befasst ist. Damit zielt die Anfrage auf mögliche strukturelle Erfassungslücken im deutschen Sicherheitsapparat ab. Relevant ist in diesem Zusammenhang auch die Frage nach der Koordination zwischen Bund, Ländern und betroffenen Unternehmen — ein Thema, das angesichts der föderalen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bundesbehörden und Landesämtern für Verfassungsschutz praktische Bedeutung hat.
Schutz exponierter Personen und Unternehmen
Mehrere Fragen richten sich auf konkrete Schutzmaßnahmen: Wie oft wurden in den vergangenen fünf Jahren Personenschutzmaßnahmen für Wirtschaftsvertreter aufgrund ausländischer Bedrohungen angeordnet? Welche Beratungsangebote bestehen für Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie durch Behörden wie BfV, BSI oder BKA? Die Anfrage fragt darüber hinaus, ob die Bundesregierung die bestehenden Meldewege für ausreichend hält — gerade für mittelständische Betriebe, die häufig weniger Ressourcen für Sicherheitsfragen aufwenden als Großkonzerne.
Einflussagenten und Desinformation
Ein weiterer Themenschwerpunkt betrifft sogenannte Einflussagenten fremder Staaten in Medien, Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden und politischen Parteien. Die Fragesteller wollen wissen, welche Erkenntnisse der Bundesregierung dazu vorliegen und wie sie den Einfluss solcher Akteure auf die öffentliche Meinungsbildung bewertet. Ergänzend fragen sie nach Desinformationskampagnen, die gezielt deutsche Rüstungsunternehmen oder deren Führungspersonal diskreditieren sollen, sowie nach Einflussoperationen gegen Journalisten und Medienhäuser durch gefälschte Webseiten oder manipulierte Inhalte.
Geplante Tötungsoperationen als explizite Frage
Besonders weitreichend ist Frage 25b: Die Abgeordneten fragen explizit, ob fremde Geheimdienste oder von ihnen beauftragte Personen in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren Tötungsoperationen gegen Industrievertreter geplant oder vorbereitet haben. Eine solche detaillierte Aufschlüsselung nach Herkunftsstaat, Bundesland und Vorgehensweise wäre — sofern die Bundesregierung antwortet — ein seltener öffentlicher Einblick in die operative Bedrohungslage.
Die Anfrage wurde von den Fraktionsvorsitzenden Dr. Alice Weidel und Tino Chrupalla sowie weiteren Abgeordneten unterzeichnet. Die Bundesregierung hat bis zum 31. Juli 2026 Zeit für eine schriftliche Antwort. Wie detailliert diese ausfällt, hängt maßgeblich davon ab, welche Informationen als Verschlusssache eingestuft werden. Ähnlich gelagerte Fragen zur Sicherheit von Bundeswehreinsätzen und Auslandsaktivitäten beantwortet die Regierung regelmäßig nur in Teilen öffentlich — wie zuletzt bei der KFOR-Mission im Kosovo zu beobachten war.
Das Thema hybride Bedrohungen gewinnt auch vor dem Hintergrund aktueller Debatten über die Sicherheit staatlicher Fahrzeugflotten und Infrastruktur an Bedeutung, wie etwa die Diskussion um das Saubere-Fahrzeuge-Gesetz zeigt, das 35.673 Bundesfahrzeuge erfasst und damit auch sicherheitsrelevante Logistikketten berührt.
Weiterlesen:
- KFOR-Mission: 1.097 Bundeswehr-Soldaten im Kosovo-Einsatz
- Saubere-Fahrzeuge-Gesetz: 35.673 Bundesfahrzeuge im Blick
- Zentralasien-Partnerschaft: Deutschlands Verträge und Projekte
Betroffen sind laut Anfrage vor allem Unternehmen und Führungskräfte der deutschen Rüstungs-, Energie-, Logistik-, Telekommunikations- und IT-Sicherheitsbranche sowie Journalisten, Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, Thinktanks und wissenschaftlichen Einrichtungen. Darüber hinaus fragt die Anfrage nach Bedrohungen gegen Personen des öffentlichen Lebens und sogenannte exponierte Einzelpersonen.
Die Anfrage ist am 10. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit für eine schriftliche Antwort, die bis spätestens 31. Juli 2026 vorliegen muss. Nach Eingang der Antwort wird diese als gesonderte Drucksache veröffentlicht.
- Hybride Bedrohung
- Verdeckte Maßnahmen staatlicher oder staatlich gesteuerter Akteure unterhalb der Kriegsschwelle — etwa Spionage, Sabotage, Cyberangriffe oder Desinformation.
- Low-level agent
- Nachrichtendienstlicher Begriff für angeworbene Einzelpersonen ohne professionellen Geheimdiensthintergrund, die für einfache Aufklärungs- oder Sabotageaufgaben eingesetzt werden.
- Kritische Infrastruktur (KRITIS)
- Einrichtungen mit hoher Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, deren Ausfall schwerwiegende Versorgungsengpässe verursachen würde — z. B. Energieversorgung, Wasser oder Telekommunikation.
Was sind hybride Bedrohungen?
Hybride Bedrohungen bezeichnen verdeckte Aktivitäten fremder Staaten wie Spionage, Sabotage, Desinformation oder Cyberangriffe, die unterhalb der Schwelle eines offenen militärischen Konflikts bleiben.
Welche Behörden sind für Spionageabwehr zuständig?
In Deutschland sind BfV (Verfassungsschutz), BND, MAD, BSI und BKA mit unterschiedlichen Zuständigkeiten an der Spionage- und Sabotageabwehr beteiligt.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage ab Einreichung, also bis spätestens 31. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7074 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.































































