- Deutschland unterhält über 50 gültige Verträge mit fünf zentralasiatischen Staaten
- BMI förderte 2025 allein in Kasachstan 66 Projekte mit 2,9 Mio. Euro für deutsche Minderheiten
- GIZ erhielt 2025 in Kasachstan rund 7,8 Mio. Euro Bundesförderung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6826 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Am 11. Februar 2026 trafen sich die Außenminister Deutschlands und der fünf zentralasiatischen Staaten im sogenannten 5+1-Format in Berlin und verabschiedeten eine gemeinsame Berliner Erklärung. Sie bekräftigten die 2023 begründete Strategische Regionalpartnerschaft, die als übergeordneter Kooperationsrahmen dient. Auf dieser Grundlage legte die Fraktion Die Linke mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6211 eine systematische Bestandsaufnahme aller gültigen Verträge und laufenden Förderprojekte vor. Das Auswärtige Amt übermittelte die Antwort der Bundesregierung am 1. Juli 2026.
- 66 Projekte / 2,895 Mio. Euro — BMI-Förderung für die deutsche Minderheit in Kasachstan im Jahr 2025 (allgemeine Projektförderung).
- 3,86 Mio. Euro — DAAD-Programmausgaben des Auswärtigen Amts für Zentralasien im Jahr 2025.
- 1,9 Mio. Euro (2025) / 1,95 Mio. Euro (2026) — GIZ-Mittel für das AA-Projekt Prävention gewalttätigen Extremismus in vier zentralasiatischen Ländern.
- 7,84 Mio. Euro — GIZ-Förderung in Kasachstan im Jahr 2025; für 2026 sind 2,72 Mio. Euro geplant.
- 150 Mio. / 150 Mio. / 200 Mio. Euro — KfW-Reform-Förderkredite (I, II, III) für Usbekistan für sozialen und grünen Wandel (ohne Haushaltsmitteleinsatz).
Im Detail
„Die Minister bekräftigten, wie wichtig die 2023 ins Leben gerufene Strategische Regionalpartnerschaft zwischen Zentralasien und Deutschland als Rahmen für die Zusammenarbeit ist.“
— Berliner Erklärung vom 11. Februar 2026, zitiert in BT-Drs. 21/6826
Deutschland unterhält mit den fünf zentralasiatischen Staaten Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan ein dichtes Netz völkerrechtlicher Verträge und staatlich geförderter Projekte. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort vom 1. Juli 2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/6826, Ursprungsanfrage: BT-Drs. 21/6211) erstmals einen systematischen Gesamtüberblick vorgelegt. Anlass war das 5+1-Außenministertreffen vom 11. Februar 2026 in Berlin, bei dem die 2023 begründete Strategische Regionalpartnerschaft bekräftigt wurde.
Zentralasien-Partnerschaft: Vertragswerk nach Ländern
Kasachstan weist das umfangreichste bilaterale Vertragswerk auf: Allein zehn völkerrechtliche Abkommen decken Bereiche wie Doppelbesteuerung, Rückübernahme von Personen, kulturelle Zusammenarbeit, Militärausbildung, Rohstoffpartnerschaft und den Luftverkehr ab. Mit Usbekistan bestehen ebenfalls mehr als zehn gültige Verträge, darunter ein 2024 abgeschlossenes Abkommen über eine umfassende Migrations- und Mobilitätspartnerschaft (BGBl 2025 II 238), zu dem im September 2025 die erste Arbeitsgruppensitzung stattfand. Für Tadschikistan und Kirgisistan sind die Vertragswerke schmaler; mit Turkmenistan hat Deutschland lediglich vier gültige bilaterale Abkommen — und für 2025 und 2026 wurden dort keinerlei Aktivitäten zur Vertragsumsetzung gemeldet.
Ergänzend bestehen noch zahlreiche Abkommen aus der Zeit mit der Sowjetunion, die nach deren Auflösung auf die Nachfolgestaaten übergegangen sind — etwa der Konsularvertrag von 1958 oder das Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit von 1986. Einige dieser Altverträge sind inzwischen für einzelne Nachfolgestaaten außer Kraft getreten.
Förderung der deutschen Minderheiten: Kasachstan im Fokus
Das Bundesinnenministerium (BMI) fördert die deutschen Minderheiten in Kasachstan, Kirgisistan und Usbekistan jährlich in sieben Arbeitsfeldern — von kultureller Arbeit über Spracherhalt bis zur Eliteförderung. Im Jahr 2025 entfielen auf Kasachstan 2,895 Mio. Euro für 66 Projekte; für 2026 sind rund 3,369 Mio. Euro in 71 Projekten geplant. Kirgisistan erhielt 302.000 Euro (44 Projekte), Usbekistan 323.000 Euro (45 Projekte). Die Abstimmung erfolgt in jährlichen Regierungskommissionssitzungen — zuletzt im April 2025 in Berlin für Kasachstan, im Mai 2026 in Bischkek für Kirgisistan und im Juni 2025 in Taschkent für Usbekistan.
Zentralasien-Partnerschaft im Klimabereich: IKI-Projekte mit Millionenvolumen
Über die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) fließen erhebliche Mittel in die Region. Das regionale Programm FELICITY II (01.01.2022–29.02.2028) wird von der GIZ mit einem Gesamtvolumen von rund 20 Mio. Euro für alle Projektländer umgesetzt und deckt Kasachstan und Usbekistan ab. Hinzu kommen regionale Mechanismen für eine kohlenstoffarme Transformation des Energie-Wasser-Land-Nexus in ganz Zentralasien mit weiteren 13,66 Mio. Euro (OECD als Durchführungsorganisation, Laufzeit bis 2028) sowie ein Klima- und Umweltfonds Zentralasien mit 10 Mio. Euro Gesamtvolumen bis 2034. Deutschland plant zudem ein Folgeprojekt H2-Diplo Secure Energy Futures (ab November 2026, ca. 12 Mio. Euro) zur Wasserstoffdiplomatie mit Kasachstan.
Deutsche Institutionen vor Ort
In allen fünf Ländern sind vom Bund geförderte deutsche Organisationen präsent: Die GIZ erhielt in Kasachstan 2025 rund 7,84 Mio. Euro, das Goethe-Institut rund 1,24 Mio. Euro, der DAAD 2,73 Mio. Euro. Germany Trade & Invest (GTAI) ist mit dem weitaus größten Einzelposten vertreten: 46 Mio. Euro entfielen 2025 auf Kasachstan und Usbekistan jeweils. In Kirgisistan und Usbekistan stellte die Friedrich-Ebert-Stiftung ihre Teilprojekte zum 31. Dezember 2025 ein; die Konrad-Adenauer-Stiftung und die Hanns-Seidel-Stiftung sind weiterhin in allen Ländern aktiv. Das Auswärtige Amt fördert über den DAAD Projekte in Zentralasien mit insgesamt 3,86 Mio. Euro (Programmausgaben 2025) sowie über die GIZ das Projekt Prävention gewalttätigen Extremismus mit 1,9 Mio. Euro (2025) und 1,95 Mio. Euro (2026).
Militärische Zusammenarbeit: Teile bleiben geheim
Das Bundesverteidigungsministerium verweigerte zu den Fragen über Aktivitäten im Rahmen der Militärausbildungsabkommen mit Kasachstan, Kirgisistan und Usbekistan eine öffentliche Antwort. Die Bundesregierung begründete dies mit dem Staatswohl: Eine Offenlegung würde die bilaterale Vertraulichkeit gegenüber den Partnerstaaten verletzen. Die Informationen wurden in einer eingestuften Anlage (VS-NfD) nur dem berechtigten Personenkreis zugänglich gemacht. Zu Turkmenistan — dem Land mit den geringsten bilateralen Aktivitäten — gibt es hingegen keinerlei Geheimhaltungsbedarfe, weil schlicht keine Kooperationsaktivitäten gemeldet wurden.
Vertiefende Einordnungen zu den statistischen Werten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bietet der Bericht Datensouveränität in der Landwirtschaft: KI und Agrarplattformen. Hintergründe zur deutschen Außen- und Sicherheitspolitik finden sich auch im Bericht zur Nuklearen Steuerungsgruppe. Zur Frage staatlicher Berichtspflichten im parlamentarischen Kontext: Begriff erklärt: Berichtspflicht.
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- Nukleare Steuerungsgruppe: Bundesregierung verweigert Details
- Datensouveränität in der Landwirtschaft: KI und Agrarplattformen
- Begriff erklärt: Berichtspflicht
Direkt betroffen sind die deutschen Minderheiten in Kasachstan, Kirgisistan und Usbekistan, die über das BMI jährlich in sieben Arbeitsfeldern gefördert werden. Darüber hinaus profitieren Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Wirtschaftsakteure in beiden Ländern von den Projekten. Auf deutscher Seite sind zahlreiche Bundesministerien, Stiftungen (KAS, FES, HSS, Rosa-Luxemburg-Stiftung), GIZ, DAAD, Goethe-Institut sowie Universitäten als Durchführungsorganisationen eingebunden.
Die Bundesregierung hat die meisten Fragen vollständig beantwortet. Bei den Fragen zur militärischen Zusammenarbeit (Fragen 2, 4 und 10) verweigerte das BMVg eine öffentliche Antwort mit Verweis auf das Staatswohl und verwies auf eine eingestufte Anlage (VS-NfD). Projektdaten für 2026 konnten teils nicht abschließend benannt werden, da Planungen noch nicht abgeschlossen waren.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Strategische Regionalpartnerschaft: Was läuft zwischen Deutschland und Zentralasien? →
- 5+1-Format
- Diplomatisches Gesprächsformat zwischen den fünf zentralasiatischen Staaten (Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan) und einem Partnerland oder einer Organisation — hier Deutschland.
- IKI (Internationale Klimaschutzinitiative)
- Förderprogramm des Bundesumweltministeriums, das Klimaschutz- und Biodiversitätsprojekte in Partnerländern weltweit finanziert.
- VS-NfD
- Verschlusssache — Nur für den Dienstgebrauch: niedrigste Geheimhaltungsstufe in Deutschland; Dokumente dürfen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden.
Mit welchen Ländern hat Deutschland die meisten Verträge?
Kasachstan und Usbekistan weisen die umfangreichsten Vertragswerke auf — jeweils über zehn gültige bilaterale Abkommen in den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Verkehr, Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit.
Was ist die Strategische Regionalpartnerschaft Zentralasien-Deutschland?
Die 2023 ins Leben gerufene Partnerschaft bildet den übergeordneten Rahmen für die Zusammenarbeit Deutschlands mit Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan; sie wurde beim Berliner Außenministertreffen im Februar 2026 bekräftigt.
Warum wurden Teile der Antwort nicht veröffentlicht?
Das Bundesverteidigungsministerium stufte Detailangaben zur militärischen Zusammenarbeit mit Kasachstan, Usbekistan und Kirgisistan als vertraulich ein (VS-NfD), um die bilaterale Vertraulichkeit mit den Partnerstaaten zu wahren.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6826 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































