- 625.000 Euro Gesamtkosten für Kunstausstellung im Schloss Bellevue
- 321.000 Euro davon entfallen auf Sicherheitsmaßnahmen – über die Hälfte
- Akademie der Künste erhält jährlich rund 32 Mio. Euro Bundesmittel
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7092 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Schloss Bellevue, erster Amtssitz des Bundespräsidenten in Berlin, wird derzeit für rund 600 Millionen Euro saniert – eine Maßnahme, die rund acht Jahre dauern soll. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist Eigentümerin des Grundstücks und Bauherrin; das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) übernimmt Steuerung und Projektmanagement. Während des Sanierungsvorbereitungszeitraums nutzte der Bundespräsident die weitgehend leeren Räumlichkeiten für die Ausstellung ‚Freiraum Kunst‘. Die Akademie der Künste, die die Ausstellung realisierte, erhält laut Bundeshaushaltsplan (BT-Drs. 21/600, EP 04, Kap. 0452 Tit. 685 21) jährliche Zuwendungen des Bundes in Höhe von rund 32 Millionen Euro; der Bund trägt über 96 Prozent ihrer Gesamtfinanzierung.
- 625.000 Euro — Gesamtkosten der Ausstellung ‚Freiraum Kunst‘ laut Medienberichten (Basis der Anfrage)
- 321.000 Euro — Anteil der Sicherheitskosten, mehr als die Hälfte der Gesamtkosten
- 233.000 Euro — Ausstellungskosten im engeren Sinne
- 71.000 Euro — Kosten für Öffentlichkeitsarbeit
- 100.000 Euro — gemeldete Beteiligung des BKM Wolfram Weimer an den Kosten
Im Detail
Die vorliegende Anfrage konzentriert sich auf die haushalts-, immobilien- und sicherheitsrelevanten Aspekte der bundeseigenen Liegenschaft und der damit verbundenen Bundesmittel, die durch die Ausstellung „Freiraum Kunst“, initiiert durch die von Bundesmitteln geförderte Akademie der Künste, entstehen.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7092
Im Berliner Schloss Bellevue, dem ersten Amtssitz des Bundespräsidenten, fand vom 13. bis zum 28. Juni 2026 die Kunstausstellung „Freiraum Kunst“ statt. Laut Medienberichten, die der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7092 zugrunde liegen, beliefen sich die Gesamtkosten auf rund 625.000 Euro. Davon entfielen 321.000 Euro auf Sicherheitsmaßnahmen, 233.000 Euro auf die Ausstellung selbst und 71.000 Euro auf Öffentlichkeitsarbeit. Zusätzlich soll der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Wolfram Weimer, 100.000 Euro aus seinem Etat beigesteuert haben.
Die Ausstellung wurde durch die Akademie der Künste realisiert. Diese Institution erhält laut Bundeshaushaltsplan (BT-Drs. 21/600, EP 04, Kap. 0452 Tit. 685 21) jährliche Zuwendungen des Bundes in Höhe von rund 32 Millionen Euro – der Bund trägt damit über 96 Prozent ihrer Gesamtfinanzierung. Eben dieser hohe Bundesanteil ist der Ausgangspunkt der parlamentarischen Anfrage: Wenn eine Institution nahezu vollständig aus Steuermitteln finanziert wird, stellt sich aus Sicht der Fragesteller die Frage nach vollständiger Kostentransparenz bei ihren Projekten.
Ausstellung im Schloss Bellevue: Was die AfD wissen will
Die AfD-Abgeordneten um Dr. Götz Frömming stellen insgesamt 15 Fragen an die Bundesregierung. Im Kern geht es darum, wie sich der Bundesanteil an den 625.000 Euro Gesamtkosten zusammensetzt, wie die einzelnen Kostenpositionen – Sicherheit, Ausstellung, Öffentlichkeitsarbeit – aufgeschlüsselt sind und wer bei potenziellen Schäden am historischen Gebäude haftet. Für 35.000 erwartete Besucherinnen und Besucher fragt die Anfrage auch nach Verschleißschäden am Boden des Schlosses und den dafür getroffenen Schutzmaßnahmen.
Besondere Aufmerksamkeit widmen die Fragesteller den Sicherheitskosten: Mit 321.000 Euro übersteigen diese die Hälfte der Gesamtausgaben deutlich. Die Anfrage verlangt Auskunft über das Sicherheitskonzept, die Anzahl des eingesetzten Personals, deren Vergütung sowie darüber, welches Unternehmen beauftragt wurde und ob eine Ausschreibung stattfand. Ähnliche Detailfragen stellt die Anfrage zu Reinigungskosten und zur organisatorischen Begleitung durch Hauspersonal.
Haftung und Anwaltskosten als weitere Streitpunkte
Ein weiterer Fragenkomplex betrifft die Haftung bei Beschädigungen: Wer übernimmt Sanierungskosten, falls beim Auf- oder Abbau der Ausstellung Schäden am Schloss entstehen? Das Schloss Bellevue, erbaut 1785/86 und seit 1994 Berliner Amtssitz des Bundespräsidenten, steht unter einer besonderen Schutzpflicht als repräsentatives Staatsgebäude. Die BImA als Eigentümerin des Grundstücks und Bauherrin der laufenden rund 600-Millionen-Euro-Sanierung – eine Maßnahme mit einer geplanten Laufzeit von etwa acht Jahren – trägt dabei eine besondere Verantwortung für den baulichen Zustand.
Die Anfrage thematisiert zudem die Kosten, die der Akademie der Künste durch die Beauftragung einer Anwaltskanzlei entstanden sind. Laut Vorbemerkung der Fragesteller ließ die Akademie eine Presseanfrage des Medienportals „Nius“ durch externe Rechtsanwälte beantworten, anstatt direkt Auskunft zu geben. Die AfD-Fraktion verlangt Aufschluss über Kanzlei, Vergütungssätze und Honorare.
Kulturförderung und Transparenz bei Bundeseinrichtungen
Der parlamentarische Vorgang spiegelt eine breitere Debatte über Transparenz in der Bundesförderung für Kulturinstitutionen und NGOs wider. Wenn Einrichtungen wie die Akademie der Künste zu über 96 Prozent durch den Bund finanziert werden, ergibt sich nach verbreiteter parlamentarischer Auffassung ein Anspruch der Öffentlichkeit auf detaillierte Kostennachweise – unabhängig vom konkreten Inhalt der geförderten Projekte.
Neben der Kostenfrage richtet die Anfrage Fragen an die Bundesregierung, wie sie die internationale Wahrnehmung der Ausstellung einschätzt und ob ähnliche Ausstellungen für andere Bundesliegenschaften geplant sind. Außerdem soll die Regierung eine Übersicht aller Ausstellungen in Liegenschaften der Bundesministerien seit Anfang 2024 vorlegen.
Die Anfrage wurde am 7. Juli 2026 von Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und der Fraktion der AfD unterzeichnet und am 10. Juli 2026 als BT-Drs. 21/7092 veröffentlicht. Die Antwortfrist der Bundesregierung endet am 31. Juli 2026.
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Betroffen sind in erster Linie Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da die Akademie der Künste als Veranstalterin fast vollständig aus Bundesmitteln finanziert wird. Auch die Bundeskulturpolitik steht im Fokus: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) soll laut Medienberichten zusätzlich 100.000 Euro zu den Ausstellungskosten beigetragen haben.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7092) wurde am 10. Juli 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat ab Einreichung 21 Tage Zeit, schriftlich zu antworten – die Antwortfrist läuft bis zum 31. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Akademie der Künste
- Eine der ältesten Kulturinstitutionen Deutschlands, die fast vollständig aus Bundesmitteln finanziert wird und u.a. Ausstellungen und Kulturprojekte realisiert.
- BKM
- Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien – ein Staatsminister im Bundeskanzleramt, der die Kulturförderung des Bundes koordiniert.
- BImA
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – verwaltet und bewirtschaftet das Immobilienvermögen des Bundes, darunter auch das Schloss Bellevue.
Was kostete die Ausstellung 'Freiraum Kunst' insgesamt?
Laut Medienberichten, auf die sich die Anfrage stützt, betrugen die Gesamtkosten rund 625.000 Euro, davon 321.000 Euro für Sicherheit, 233.000 Euro für die Ausstellung selbst und 71.000 Euro für Öffentlichkeitsarbeit.
Wer hat die Ausstellung organisiert?
Die Ausstellung wurde durch die Akademie der Künste realisiert, die laut Bundeshaushaltsplan jährlich rund 32 Millionen Euro an Bundesmitteln erhält – der Bund trägt über 96 Prozent ihrer Gesamtfinanzierung.
Warum fragt die AfD nach den Kosten?
Die Fraktion sieht aufgrund des hohen Bundesanteils an der Finanzierung der Akademie der Künste ein öffentliches Interesse an Transparenz über die tatsächlichen Ausgaben für die Ausstellung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7092 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































