- 9 Auslandsreisen des Beauftragten in erstem Amtsjahr dokumentiert
- Keine quantitative Erfolgsmessung für Menschenrechtsbeauftragten vorgesehen
- Personalausstattung seit Legislaturbeginn deutlich reduziert
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6846 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe ist beim Auswärtigen Amt angesiedelt. Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung insgesamt schwankte laut Drucksache zwischen 19 im Jahr 2000 und 45 im Jahr 2024; Stand Juli 2025 waren es laut BMI-Liste 27. Die AfD-Fraktion hatte mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6442 Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz und messbaren Nutzen des Beauftragten in der ersten Jahresbilanz der 21. Legislaturperiode hinterfragt. Die Bundesregierung antwortete mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Juli 2026.
- 9 Auslandsreisen — Der Beauftragte reiste u. a. nach Israel/Palästina, in die DR Kongo, nach New York, Genf, Wien, Paris und Brüssel.
- 27 Beauftragte — So viele Beauftragte, Koordinatoren und Sonderbeauftragte verzeichnet die BMI-Liste Stand Juli 2025.
- 0 Euro — Für Öffentlichkeitsarbeit stehen dem Beauftragten laut Bundesregierung weder finanzielle noch personelle Mittel zur Verfügung.
- 0 externe Dienstleister — Seit Beginn der Legislaturperiode wurden keine externen Aufträge vergeben.
Im Detail
Eine Bewertung der Zielerreichung anhand quantitativer und qualitativer Kriterien im Sinne der Fragestellung für eine Wirksamkeitsbewertung des Beauftragten ist nicht vorgesehen, da es sich vorrangig um politisch geprägte Aufgaben handelt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6846, S. 5
Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt hat im ersten Jahr der 21. Legislaturperiode neun Auslandsreisen unternommen, keine externen Dienstleister beauftragt und kommuniziert ausschließlich über einen X-Account ohne eigenes Budget für Öffentlichkeitsarbeit. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6846) auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom 2. Juli 2026 hervor.
Menschenrechtsbeauftragter: Aufgaben ohne messbare Ziele
Zu den zentralen Ergebnissen der Anfrage gehört die Aussage der Bundesregierung, dass eine Wirksamkeitsbewertung des Amtes weder durch quantitative noch durch qualitative Kriterien erfolgt. Begründet wird dies damit, dass es sich um politisch geprägte Aufgaben handele. Auch Jahresziele werden demnach nicht festgelegt. Der Beauftragte begleitet laut Bundesregierung die menschenrechtspolitischen und humanitären Zielsetzungen der Bundesregierung durch politische Gespräche, Reisen, öffentliche Stellungnahmen sowie den Austausch mit Parlament, Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen.
Zu den Arbeitsschwerpunkten zählen die Stärkung der regelbasierten internationalen Ordnung, die Vorbereitung des 80-jährigen Jubiläums der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 2028 sowie der Fokus auf vergessene humanitäre Krisen — etwa die Bemühungen zur Lösung der Krise in Sudan.
Reisedaten: Kongo, Gaza, Genf, New York
Die Bundesregierung listet neun Auslandsreisen des Beauftragten auf. Darunter befinden sich ein Besuch in Israel und den Palästinensischen Gebieten vom 1. bis 4. September 2025 zum Gaza-Krieg, eine Reise in die Demokratische Republik Kongo (Kinshasa und Beni) vom 26. April bis 2. Mai 2026 zum Ostkongokonflikt sowie Teilnahmen an der 61. Sitzung des VN-Menschenrechtsrats in Genf im Februar 2026 und an der VN-Generalversammlung in New York im September 2025. Auf den Reisen wird der Beauftragte in der Regel von einer niedrigen einstelligen Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auswärtigen Amts und/oder anderer Ministerien begleitet. Externe Begleitung erfolgte nicht. Konkrete Reisekosten nennt die Bundesregierung nicht — sie verweist auf die sechsmonatige Antragsfrist für Reisekostenerstattungen nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG), die für einen Teil der Reisen noch nicht abgelaufen sei.
Transparenz: Verweis auf parlamentarische Kontrolle
Auf die Frage, ob die Bundesregierung Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz ergriffen habe, verweist sie auf bestehende parlamentarische Kontrollrechte und das Informationsrecht der Presse. Die Bundesregierung hält diese Mechanismen für ausreichend. Detaillierte Aufzeichnungen über alle Treffen des Beauftragten mit Ministerien, Landesregierungen, NGOs oder internationalen Organisationen werden nicht geführt — die Erstellung solcher Dokumentationen sei mit dem zur Verfügung stehenden Personal nicht mit zumutbarem Aufwand leistbar.
Die Personalausstattung des Beauftragten wurde laut Bundesregierung mit Beginn der aktuellen Legislaturperiode deutlich reduziert. Für detaillierte Angaben zu Planstellen und Besoldungsgruppen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu einer parallelen Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/6173).
Größere Debatte um Regierungsbeauftragte
Die Anfrage steht im Kontext einer breiteren Debatte über Umfang und Nutzen von Regierungsbeauftragten. Laut Drucksache zählte die Bundesregierung im Jahr 2024 insgesamt 45 Beauftragte, Koordinatoren und Sonderbeauftragte — mehr als doppelt so viele wie zu Beginn der 2000er Jahre mit damals 19. Stand Juli 2025 sind es laut BMI-Liste 27. Auch bei anderen Kostenfragen staatlicher Stellen — etwa den GKV-Verwaltungskosten von 1,4 Mrd. Euro für externe Vergütungen 2024 — steht die Frage nach Effizienz und Transparenz im Mittelpunkt parlamentarischer Kontrolle.
Fragen nach Parallelstrukturen in der Bundesverwaltung sind kein neues Phänomen. Ähnliche Transparenzdebatten gibt es etwa bei Sicherheitsbehörden, wo — wie zuletzt beim Thema Paralleljustiz in Deutschland — der Bund ebenfalls keine eigenen Lagebilder vorhält. Die Drucksache 21/6846 zeigt, dass auch im Bereich Menschenrechte die Frage nach messbaren Ergebnissen staatlicher Strukturen offen bleibt.
Weiterlesen:
- GKV-Verwaltungskosten: 1,4 Mrd. Euro für externe Vergütungen 2024
- Paralleljustiz in Deutschland: Bund hat keine eigenen Lagebilder
- Spionage und Sabotage: 25 Fragen zur Bedrohungslage in Deutschland
Unmittelbar betroffen ist das Amt des Beauftragten für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe sowie dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Auswärtigen Amt. Mittelbar berührt die Frage nach Kosten, Nutzen und Transparenz alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die Finanzierung staatlicher Beauftragter tragen.
Die Bundesregierung beantwortet mehrere Fragen nur pauschal oder verweist auf andere Drucksachen. Konkrete Angaben zu Terminen, Reisekosten und Besoldungsgruppen werden nicht gemacht — teils mit dem Argument des unverhältnismäßigen Aufwands, teils mit dem Verweis auf laufende Abrechnungsfristen.
Berlin, 9. Juli 2026. Riskante Fehlinvestitionen beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) haben gezeigt, dass Handlungsbedarf bei der Aufsicht besteht. Es drohen Verluste von bis zu 1,2 Milliarden Euro, welche die Altersabsicherung von rund 11.000 Zahnärzten und deren Familien gefährden. Der Fall offenbart ein eklatantes Versagen der gesamten Kontrollkette aus… …
Berlin, 07. Juli 2026. Wir als AfD-Bundestagsfraktion fordern mit unserem Antrag eine umfassende Transparenz bei allen deutschen Entwicklungshilfeleistungen und verlangen von der Bundesregierung eine vollständige und dauerhaft aktuelle Übersicht über sämtliche ODA-Leistungen seit 1977. Das bestehende Transparenzportal des BMZ stellt nur einen Teil der Ausgaben dar und unterliegt intransparenten Änderungskriterien,… …
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Menschenrechtsbeauftragte: AfD fragt 43 Beauftragte ab →
- Beauftragter der Bundesregierung
- Von der Bundesregierung eingesetzte Person mit besonderem Mandat für ein Themengebiet, angesiedelt in einem Bundesministerium; kein eigenes Ministerium, aber eigenes Büro.
- BRKG
- Bundesreisekostengesetz — regelt Erstattung von Dienstreisekosten für Bundesbedienstete, u. a. Fristen zur Antragstellung.
- VN-Menschenrechtsrat
- Zwischenstaatliches Gremium der Vereinten Nationen in Genf, das Menschenrechtssituationen weltweit beobachtet und bewertet.
Wie viele Dienstreisen hat der Menschenrechtsbeauftragte unternommen?
Laut Bundesregierung absolvierte der Beauftragte neun Auslandsreisen, darunter nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete, in die Demokratische Republik Kongo, nach Genf zum VN-Menschenrechtsrat und nach New York zur VN-Generalversammlung.
Werden Erfolgskriterien für den Beauftragten festgelegt?
Nein. Die Bundesregierung teilt mit, dass weder quantitative noch qualitative Wirksamkeitskriterien vorgesehen sind, da es sich um politisch geprägte Aufgaben handele.
Wurden externe Dienstleister vom Beauftragten beauftragt?
Nein. Die Bundesregierung verneint dies ausdrücklich.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6846 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































