- 142,765 Mio. Euro an Caritas international von 2020 bis 2025
- Auswärtiges Amt nennt keine Einzelprojekte — nur Sammelposten
- Fragen zu Evaluierungen und Rückforderungen bleiben unbeantwortet
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6847 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die vorliegende Antwort (BT-Drs. 21/6847) ist eine Folge-Anfrage zur bereits beantworteten Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/5178, in der die AfD-Fraktion erstmals eine Aufstellung aller Zahlungen des Bundes an Caritas international verlangt hatte. In der damaligen Antwort hatte das Auswärtige Amt für den Zeitraum 2020 bis 2025 siebenmal den Verwendungszweck „mehrere Projektförderungen im Rahmen der humanitären Hilfe“ ohne weitere Aufschlüsselung angegeben. Die Gesamtsumme dieser Sammelposten beläuft sich nach eigener Addition der Fragesteller auf 142.765.000 Euro und stellt damit die größten Einzelposten der gesamten aufgeführten Zahlungen dar.
- 16.856.000 Euro — Sammelposten Caritas international, Auswärtiges Amt, Jahr 2020
- 15.991.000 Euro — Sammelposten Caritas international, Auswärtiges Amt, Jahr 2021
- 17.734.000 Euro — Sammelposten Caritas international, Auswärtiges Amt, Jahr 2022
- 22.119.000 Euro — Sammelposten Caritas international, Auswärtiges Amt, Jahr 2023
- 27.750.000 Euro — Sammelposten Caritas international, Auswärtiges Amt, Jahr 2024
- 42.315.000 Euro — Sammelposten Caritas international, Auswärtiges Amt, Jahr 2025 (zwei Buchungen: 21.157.000 + 21.158.000 Euro)
Im Detail
In der fragegegenständlichen Kleinen Anfrage waren die Förderungen aus dem Haushaltstitel 0501-687 32 in Antwort auf Frage 5 in Sammelpositionen angegeben, da die Maßnahmen im jährlichen Bericht des Auswärtigen Amts zur Mittelverwendung für die Bereiche Abrüstung, Humanitäre Hilfsmaßnahmen, Krisenprävention und Kleinstmaßnahmen der Auslandsvertretungen an den Haushaltsausschuss des Bundestages ausgewiesen wurden.
— Bundesregierung, BT-Drs. 21/6847, Antwort auf Fragen 1–7
Insgesamt 142,765 Millionen Euro hat das Auswärtige Amt zwischen 2020 und 2025 an Caritas international überwiesen — und diese Zahlungen in der Haushaltsberichterstattung lediglich als Sammelposten unter dem Verwendungszweck „mehrere Projektförderungen im Rahmen der humanitären Hilfe“ ausgewiesen. Welche konkreten Projekte dahinterstehen, bleibt nach der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6847 vom 2. Juli 2026) weiterhin unklar.
Die AfD-Fraktion hatte mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6543 Nachfragen zu einer früheren Antwort (BT-Drs. 21/5178) gestellt, in der diese Sammelposten erstmals sichtbar geworden waren. Nun wollten die Abgeordneten Raimond Scheirich, Dr. Alexander Gauland, Stefan Keuter und weitere AfD-Parlamentarier wissen, welche Einzelprojekte hinter den jährlichen Transferzahlungen stecken — aufgegliedert nach Fördersummen, Tätigkeiten, Leistungen und Sachgütern.
Caritas international: Förderung ohne öffentliche Projektliste
Das Auswärtige Amt begründet die fehlende Aufschlüsselung damit, dass die Förderungen aus dem Haushaltstitel 0501-687 32 in den jährlichen Berichten an den Haushaltsausschuss des Bundestages als Sammelpositionen ausgewiesen worden seien. Auf diese Berichte werde jeweils verwiesen. Eine weitere Detaillierung im Rahmen der parlamentarischen Anfrage erfolgt nicht. Als öffentlich zugängliche Informationsquelle nennt die Bundesregierung den Financial Tracking Service (FTS) der UN sowie den im Juni 2026 veröffentlichten Vierjahresbericht zur deutschen humanitären Hilfe im Ausland.
Besonders auffällig: Die Jahressummen sind im Betrachtungszeitraum erheblich gestiegen. Lagen die Sammelposten im Jahr 2020 noch bei rund 16,9 Millionen Euro, kletterten sie bis 2024 auf 27,75 Millionen Euro. Im Jahr 2025 wurden sogar zwei Buchungen in nahezu identischer Höhe von jeweils rund 21,16 Millionen Euro ausgewiesen — zusammen also rund 42,3 Millionen Euro allein in einem Jahr.
Evaluierungen und Rückforderungen: keine Auskunft
Auf die Frage, ob die geförderten Projekte intern oder extern evaluiert wurden und welche Ergebnisse vorlagen, verweist die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2017 (2 BvE 2/11, Rz. 249). Danach steht das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit. Eine händische Prüfung aller Projektakten seit 2020 — die überwiegend in Papierform vorlägen und teils vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten angefordert werden müssten — würde laut Antwort „eine Bürokraft mehrere Wochen in Anspruch nehmen“. Dieselbe Begründung gilt für die Fragen nach Beanstandungen, Rückforderungen und dem Verhältnis von Verwaltungskosten zu Projektmitteln vor Ort.
Die Frage, ob Projekte ohne Ausschreibung oder Wettbewerbsverfahren gefördert wurden, beantwortet das Auswärtige Amt mit einer begrifflichen Abgrenzung: Bei Zuwendungen — wie sie Caritas international erhalten hat — handele es sich um die Unterstützung von Vorhaben Dritter zur Erreichung eigener staatlicher Ziele. Ausschreibungen und Wettbewerbsverfahren seien nur bei Auftragsvergaben vorgesehen. Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung sei daher nicht möglich.
Berichtspflichten: Verwendungsnachweis nach sechs Monaten
Was die Rechenschaftspflichten von Caritas international angeht, nennt die Bundesregierung die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung. Demnach muss die Verwendung einer Zuwendung innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks — spätestens jedoch sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums — gegenüber der Bewilligungsbehörde nachgewiesen werden. Ist der Zweck bis Jahresende nicht erfüllt, ist ein Zwischennachweis innerhalb von vier Monaten nach Jahresablauf zu erbringen. Diese Pflichten gelten laut Bundesregierung bei jeder Zuwendung als Auflage.
Offen bleibt damit, ob und wie diese Nachweise tatsächlich geprüft wurden — denn genau das fragen die Fragen 10 bis 12 ab, die allesamt unbeantwortet bleiben. Fragen zur Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Gelder sind auch in anderen Bereichen parlamentarisch relevant, wie die Debatte um GKV-Verwaltungskosten in Höhe von 1,4 Mrd. Euro zeigt.
Das Auswärtige Amt verweist für eine Gesamtübersicht aller Fördermittel, die Caritas international von 2020 bis 2025 aus dem Bundeshaushalt erhalten hat, auf die Antwort zu BT-Drs. 21/5178. Eine neue Aufstellung erfolgt in der vorliegenden Antwort nicht. Wer die parlamentarische Kontrollfunktion im Blick behält, erkennt das Muster: Sammelposten in Jahresberichten an Fachausschüsse sind haushaltsrechtlich zulässig, aber für die öffentliche Nachvollziehbarkeit wenig aussagekräftig.
Weiterlesen:
- Bürgergeld 2025: 46,65 Mrd. Euro Gesamtausgaben im SGB II
- Spionage und Sabotage: 25 Fragen zur Bedrohungslage in Deutschland
- GKV-Verwaltungskosten: 1,4 Mrd. Euro für externe Vergütungen 2024
Die Transparenzfrage betrifft grundsätzlich alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, deren Mittel über den Bundeshaushalt in die humanitäre Hilfe fließen. Unmittelbar betroffen sind außerdem Caritas international als Zuwendungsempfänger sowie der Haushaltsausschuss des Bundestages, dem die Mittelverwendung in Jahresberichten des Auswärtigen Amts gemeldet wird. Hilfsempfänger in Krisenregionen weltweit profitieren von den Projekten, deren konkrete Ausgestaltung aber öffentlich nicht nachvollziehbar ist.
Die Bundesregierung beantwortet die Kernfragen zu einzelnen Projekten (Fragen 1–7) nicht konkret, sondern verweist auf bereits vorliegende Haushaltsausschuss-Berichte. Fragen zu Evaluierungen (10), Beanstandungen (11), Rückforderungen (12) und dem Verwaltungskostenanteil (14) beantwortet sie unter Berufung auf die Zumutbarkeitsgrenze des parlamentarischen Informationsrechts nicht. Die Frage nach Ausschreibungsverfahren (15) wird mit einer Begriffsabgrenzung abgewiesen.
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Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Caritas international: 142 Mio. Euro Förderung ohne Einzelnachweis →
- Haushaltstitel 0501-687 32
- Eine spezifische Haushaltslinie im Etat des Auswärtigen Amts, über die Mittel für humanitäre Hilfe, Abrüstung und Krisenprävention ausgezahlt werden.
- Financial Tracking Service (FTS)
- Eine öffentlich zugängliche Datenbank des UN-Büros für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA), die internationale Hilfsleistungen und deren Empfänger dokumentiert.
- Zumutbarkeitsgrenze
- Vom Bundesverfassungsgericht anerkannte Schranke des parlamentarischen Informationsrechts: Die Regierung muss nur Auskünfte erteilen, die mit vertretbarem Aufwand beschaffbar sind.
Warum listet das Auswärtige Amt keine Einzelprojekte auf?
Laut Bundesregierung wurden die Förderungen als Sammelposten im jährlichen Bericht an den Haushaltsausschuss ausgewiesen. Auf diese Berichte verweist das Ministerium, ohne Einzelprojekte zu benennen.
Wo können Bürger Informationen zu den Projekten finden?
Die Bundesregierung verweist auf den Financial Tracking Service der UN (fts.unocha.org) sowie den Vierjahresbericht des Auswärtigen Amts zur deutschen humanitären Hilfe, zuletzt im Juni 2026 veröffentlicht.
Wurden Fördermittel von Caritas international zurückgefordert?
Dazu macht die Bundesregierung keine Angaben und verweist auf die Zumutbarkeitsgrenze des parlamentarischen Informationsrechts, da eine händische Prüfung aller Projektakten seit 2020 mehrere Wochen in Anspruch nehmen würde.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6847 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































