- Pflegebeitrag könnte bis 2030 auf 4,40 Prozent steigen
- 6 Millionen Leistungsempfänger Ende 2025 – Rekord
- Auf knapp 10 Beitragszahler kommt bereits ein Pflegebedürftiger
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7125 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die soziale Pflegeversicherung steht seit Jahren unter Finanzierungsdruck: Die Zahl der Leistungsempfänger wächst schneller als die der Beitragszahler, und die Ausgaben übersteigen seit 2024 die Einnahmen. Der Mittelbestand der Pflegeversicherung lag Ende 2024 bei 5,34 Milliarden Euro – deutlich unter dem Höchststand von 9,34 Mrd. Euro im Jahr 2016. Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung vorgelegt, der strukturelle Reformen adressieren soll. Der Beitragssatz wurde seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 (damals 1,00 %) schrittweise auf heute 3,60 % angehoben.
- 6,01 Millionen — Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung Ende 2025 (Quelle: BMG-Geschäftsstatistik).
- 9,75 — Beitragszahler je Leistungsempfänger 2025; 2010 lag dieser Wert noch bei 22,40.
- 3,60 % — Aktueller allgemeiner Beitragssatz zur Pflegeversicherung (2025); ohne Reform laut Bundesregierung bis 2030 auf 4,40 % steigend.
- 5,34 Mrd. Euro — Mittelbestand der sozialen Pflegeversicherung Ende 2024; Höchststand war 2016 mit 9,34 Mrd. Euro.
- 16,61 Euro — Durchschnittliche Investitionskosten pro Pflegebedürftigem und Tag in vollstationären Einrichtungen 2024; 2019 lagen sie noch bei 14,98 Euro.
Im Detail
Das Ziel der Bundesregierung ist durch geeignete Reformmaßnahmen einen weiteren Anstieg des allgemeinen Beitragssatzes zur SPV zu verhindern.
— Bundesregierung, BT-Drs. 21/7125, Antwort zu Frage 22
Rund 6 Millionen Menschen in Deutschland bezogen Ende 2025 Leistungen der sozialen Pflegeversicherung – so viele wie noch nie. Gleichzeitig kamen auf einen Leistungsempfänger nur noch 9,75 Beitragszahler, nach 22,4 im Jahr 2010. Diese Schere ist der Kern der Finanzierungskrise, die die Bundesregierung in BT-Drs. 21/7125 nun in Zahlen belegt hat.
Die Drucksache ist die Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 21/6436) zur Versorgungsrealität, den Eigenanteilen und der langfristigen Tragfähigkeit der Pflegeversicherung. Die Antwort vom 9. Juli 2026 umfasst 22 Fragen und zahlreiche Datenanlagen.
Was gilt aktuell bei der Pflegeversicherung?
Der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung beträgt seit 2025 3,60 Prozent. Zum Vergleich: 1995, beim Start der Pflegeversicherung, lag er bei 1,00 Prozent. Er wurde seitdem in mehreren Schritten erhöht – zuletzt 2023 und 2025. Die Bundesregierung rechnet vor: Ohne strukturelle Reformen müsste der Satz bis 2027 auf 4,00 %, bis 2028 auf 4,30 % und bis 2030 auf 4,40 % steigen, um das heutige Leistungsniveau zu halten. Das Ziel sei, durch Reformmaßnahmen einen weiteren Anstieg zu verhindern.
Eigenanteile im Pflegeheim auf Rekordniveau
Für Heimbewohner ist die Kostenlage besonders belastend. Der durchschnittliche Gesamteigenanteil in der vollstationären Pflege lag laut dem Verband der Ersatzkassen (vdek) zum 1. Januar 2026 bundesweit bei rund 3.542 Euro monatlich – ohne Abzug von Pflegekassenzuschüssen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem pflegebedingten Eigenanteil (EEE) von rund 1.982 Euro, Unterkunft und Verpflegung von rund 1.046 Euro sowie Investitionskosten von rund 514 Euro. Die Investitionskosten, die Einrichtungen ihren Bewohnern berechnen, stiegen im Bundesdurchschnitt von 14,98 Euro pro Tag im Jahr 2019 auf 16,61 Euro pro Tag im Jahr 2024. Die öffentliche Investitionsförderung der Länder deckt diese Kosten nur teilweise ab – mehrere Bundesländer, darunter Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz, meldeten für viele Jahre gar keine oder keine aufschlüsselbaren Fördersummen.
Seit Einführung der Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI (ab 2022) erhalten Heimbewohner je nach Verweildauer gestaffelte Zuschüsse von ihrer Pflegekasse – von 15 % im ersten Jahr bis zu 75 % ab dem vierten Jahr. Dennoch liegt die tatsächliche Eigenbelastung für viele Betroffene weiterhin auf einem Niveau, das Altersarmut begünstigt.
Pflegeversicherung: Rasantes Wachstum bei Leistungsempfängern
Die Zahl der ambulant versorgten Pflegebedürftigen stieg von 2,56 Millionen (2017) auf 5,16 Millionen (2025). Die Zahl der stationär versorgten Personen blieb mit rund 710.000 hingegen vergleichsweise stabil. Das Prinzip „ambulant vor stationär“ spiegelt sich also in den Daten wider – allerdings wächst damit auch der Druck auf häusliche Pflegestrukturen und pflegende Angehörige. Die Zahl vollstationärer Pflegeeinrichtungen stieg laut amtlicher Pflegestatistik von 11.164 (2015) auf 11.250 (2023), während die verfügbaren Dauerpflegeplätze von rund 866.000 auf 874.562 leicht zunahmen.
Zahlreiche Datenlücken eingeräumt
Auffällig ist, wie viele Fragen die Bundesregierung mangels statistischer Daten nicht beantworten konnte: Wartezeiten auf Pflegeplätze, Aufnahmestopps in Heimen, unbesetzte Pflegestellen und verzögerte Krankenhausentlassungen werden bundesweit nicht systematisch erfasst. Eine zentrale Erhebung von Wartezeiten sei auch nicht geplant, um Dokumentationspflichten nicht auszuweiten. Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege vom 22. Dezember 2025 wurde immerhin ein Monitoring der Versorgungsstrukturen durch den GKV-Spitzenverband verankert; der erste Bericht soll in Kürze erscheinen.
Die Bundesregierung verweist für viele der aufgeworfenen Strukturfragen auf den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung, das Versorgungssicherheit und Finanzierbarkeit dauerhaft sicherstellen soll. Dieser Entwurf befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Mehr zum Hintergrund dieser Reformdebatte lesen Sie auch in unserem Überblick zur aktuellen politischen Lage.
Weiterlesen:
Direkt betroffen sind die rund 6 Millionen Leistungsempfänger der Pflegeversicherung sowie deren Angehörige. Pflegeheimbewohner tragen erhebliche Eigenanteile: Im Bundesdurchschnitt lagen diese zum 1. Januar 2026 bei monatlich rund 3.542 Euro ohne Zuschüsse. Mittelbar betroffen sind alle rund 58,6 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten als Beitragszahler sowie die Kommunen als Träger der Sozialhilfe, deren Ausgaben für stationäre Pflege in den vergangenen Jahren gestiegen sind.
Bei mehreren Fragen – insbesondere zu Wartezeiten auf Pflegeplätze (Fragen 5, 6), zu Aufnahmestopps (Frage 18), offenen Stellen (Frage 19) und zur Dauer bis zum Sozialhilfebezug (Fragen 13, 14) – verweist die Bundesregierung darauf, dass keine statistischen Daten vorliegen. Bei Frage 5b begründet sie das bewusste Nicht-Erheben damit, Dokumentationspflichten nicht ausweiten zu wollen.
Die Linke: Die Partei thematisiert die hohe finanzielle Belastung durch Pflegekosten. Pressemitteilung lesen →
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Pflegeversicherung: AfD hakt nach Eigenanteilen und Kapazitäten →
- Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)
- Der pflegebedingte Eigenanteil, den Heimbewohner in Pflegegrad 2 bis 5 zahlen müssen; er ist für alle Bewohner eines Heims gleich, variiert aber von Einrichtung zu Einrichtung.
- Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI
- Seit 2022 zahlt die Pflegeversicherung stufenweise Zuschläge zum EEE, die mit zunehmender Verweildauer im Heim ansteigen – von 15 % im ersten Jahr bis zu 75 % ab dem vierten Jahr.
- Soziale Pflegeversicherung (SPV)
- Pflichtversicherung in Deutschland, die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit finanziert; sie deckt jedoch nur einen Teil der Kosten ab – der Rest verbleibt als Eigenanteil beim Versicherten.
Wie viele Menschen beziehen Pflegeleistungen?
Ende 2025 bezogen rund 6,01 Millionen Menschen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, davon über 5,16 Millionen im ambulanten Bereich.
Wie hoch ist der Pflegebeitragssatz aktuell?
Der allgemeine Beitragssatz liegt seit 2025 bei 3,60 Prozent. Ohne Reform müsste er laut Bundesregierung bis 2030 auf 4,40 Prozent steigen.
Was kostet ein Pflegeheimplatz die Bewohner selbst?
Der bundesweite Eigenanteil (ohne Zuschüsse) lag laut vdek zum 1. Januar 2026 bei durchschnittlich 1.982 Euro monatlich für den pflegebedingten Anteil plus Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten – insgesamt rund 3.542 Euro.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7125 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































