- 2,3 Millionen Asylerstanträge aus muslimisch geprägten Ländern seit 2010
- 1,83 Millionen ehemaliger Asylbewerber noch in Deutschland aufhältig
- BAMF veröffentlichte im Juni 2026 aktualisierte Muslimhochrechnung auf Basis Mikrozensus 2025
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7124 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das BAMF-Forschungszentrum führt im Rahmen der Studienreihe ‚Muslimisches Leben in Deutschland (MLD)‘ in mehrjährigen Abständen Hochrechnungen zur Zahl der muslimischen Religionsangehörigen durch. Die Studie MLD 2020 ermittelte für das Jahr 2019 zwischen 5,3 und 5,6 Millionen muslimische Religionsangehörige mit Migrationshintergrund aus muslimisch geprägten Herkunftsländern. Eine aktualisierte Hochrechnung auf Basis des Mikrozensus 2025 wurde am 18. Juni 2026 veröffentlicht. Da es in Deutschland keine validen Statistiken zur Religionszugehörigkeit gibt, können Muslimzahlen nur näherungsweise durch Befragungsdaten und Hochrechnung ermittelt werden.
- 2.312.044 — Asylerstanträge von Staatsangehörigen muslimisch geprägter Herkunftsländer seit 2010 (Stand: 31. Mai 2026).
- 1.825.710 — Ehemalige Asylbewerber (Antrag seit 2010), die sich zum 31. Mai 2026 noch in Deutschland aufhalten.
- 814.553 — Davon haben einen anerkannten Schutzstatus (Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz oder subsidiärer Schutz).
- 148.716 — Ausreisepflichtige Personen der genannten Staatsangehörigkeiten zum 31. Mai 2026; 130.302 davon mit Duldung.
- 1,2 Millionen — Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die laut Mikrozensus 2025 zusätzlich die Staatsangehörigkeit eines der abgefragten Herkunftsländer besitzen.
Im Detail
In der Gesamtbetrachtung ist daher davon auszugehen, dass die vom BAMF‑FZ vorgelegte Hochrechnung dem Anspruch gerecht wird, eine bestmögliche Annäherung an die Anzahl der in Deutschland lebenden muslimischen Religionsangehörigen zu bestimmen.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7124
Wie viele Muslime leben in Deutschland, wie hat sich die Zuwanderung aus islamisch geprägten Ländern seit den 1960er-Jahren entwickelt, und wie viele ehemaliger Asylbewerber sind noch im Land? Diese Fragen hat die AfD-Fraktion in einer umfangreichen Kleinen Anfrage an die Bundesregierung gerichtet — und mit BT-Drs. 21/7124 vom 9. Juli 2026 eine detaillierte Antwort erhalten, die Daten aus Wanderungsstatistik, Ausländerzentralregister (AZR), Mikrozensus und Zensus 2022 zusammenführt.
Muslimische Bevölkerung: Aktualisierte Hochrechnung im Juni 2026
Da Deutschland keine validen Statistiken zur Religionszugehörigkeit führt, kann die muslimische Bevölkerung nur durch Hochrechnungen auf Basis von Befragungsdaten näherungsweise bestimmt werden. Die Studienreihe Muslimisches Leben in Deutschland (MLD) des BAMF-Forschungszentrums ist dabei das zentrale Instrument. Die Studie MLD 2020 ermittelte für das Jahr 2019 zwischen 5,3 und 5,6 Millionen muslimische Religionsangehörige mit Migrationshintergrund aus islamisch geprägten Herkunftsländern — das entsprach damals 6,4 bis 6,7 Prozent der Gesamtbevölkerung von 83,1 Millionen. Am 18. Juni 2026 veröffentlichte das BAMF-FZ eine aktualisierte Hochrechnung auf Basis des Mikrozensus 2025, der derzeit aktuellsten verfügbaren amtlichen Bevölkerungszahl.
Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Anfrage fünf methodische Schwächen der bisherigen Studie kritisiert: veraltete Basiszahlen aus dem Mikrozensus 2019, den Ausschluss von Personen in Gemeinschaftsunterkünften, die Beschränkung auf 23 Herkunftsländer, die fehlende Erfassung der dritten Zuwanderungsgeneration sowie den Ausschluss von Konvertiten ohne Migrationshintergrund. Die Bundesregierung weist diese Kritik weitgehend zurück. Laut Antwort erfasse die breite Definition des Migrationshintergrunds auch Angehörige der sogenannten dritten Generation mehrheitlich. Valide Zahlen zur Zahl der Konvertiten lägen nicht vor; in der Kontrollgruppe der Studie MLD 2020 habe keine Person ohne Migrationshintergrund angegeben, muslimisch zu sein.
2,3 Millionen Asylerstanträge seit 2010
Besonders umfangreich sind die Daten zur Asylstatistik. Laut AZR (Stand: 31. Mai 2026) wurden seit 2010 insgesamt 2.312.044 Erstanträge von Staatsangehörigen der abgefragten Herkunftsländer gestellt. Allein aus Syrien kamen 750.247 Anträge, gefolgt von Afghanistan (391.305) und der Türkei (176.135). Im Jahresverlauf schwankten die Antragszahlen erheblich: Mit 521.162 Erstanträgen verzeichnete das Jahr 2016 den bisherigen Spitzenwert; zuletzt wurden 2023 noch 273.768 Erstanträge gezählt, 2024 waren es 187.396 und bis Ende Mai 2026 bereits 25.310.
Von den ehemaligen Asylantragstellern hielten sich zum 31. Mai 2026 noch 1.825.710 Personen in Deutschland auf. Davon hatten 814.553 einen anerkannten Schutzstatus, 110.487 eine Duldung und 123.043 waren ausreisepflichtig. Die größten Gruppen bilden Syrer (696.988 noch aufhältig), Afghanen (356.453) und Türken (134.721). Weitere 2.158.417 Personen der genannten Staatsangehörigkeiten sind im AZR insgesamt als schutzsuchend erfasst, darunter 264.279 in einem laufenden Asylverfahren und 117.973 mit Duldung.
Ausreisepflichtige und Familiennachzug
Zum 31. Mai 2026 sind laut AZR 148.716 Personen der abgefragten Staatsangehörigkeiten ausreisepflichtig — 130.302 davon mit Duldung, 18.414 ohne. Die größten Gruppen stellen Türken (26.497), Iraker (21.158) und Afghanen (13.473). Beim Familiennachzug zu Schutzberechtigten erhielten seit 2010 insgesamt 167.335 Personen dieser Staatsangehörigkeiten einen entsprechenden Aufenthaltstitel; der mit Abstand größte Teil entfiel auf Syrer (101.139) und Türken (16.441). Weitere Daten zu staatlichen Registern und Datenaustauschverfahren sind in anderen Drucksachen dokumentiert.
Wanderungssaldo seit 1962
Die Bundesregierung stellt Wanderungsdaten nach Staatsangehörigkeit ab dem Berichtsjahr 1962 bereit. Für die Türkei zeigt sich ein charakteristisches Muster: In den 1960er und frühen 1970er Jahren dominierten hohe positive Wanderungssalden (1969: +125.719), gefolgt von negativen Salden nach dem Anwerbestopp 1973. Seit den 1990er Jahren pendelt der Saldo um den Nullpunkt. Für Syrien ergibt sich ab 2013 ein massiver positiver Saldo: 2015 betrug er +298.483, 2016 +145.823. Seither ist er rückläufig, lag aber 2023 noch bei +78.339. Für Afghanistan zeigte sich ein ähnliches Muster mit dem Höchstwert 2015 (+79.572). Mehr zu deutsch-kasachischen Beziehungen und Migrationsströmen aus Zentralasien findet sich in weiteren Beiträgen.
Doppelte Staatsangehörigkeit und Einbürgerungen
Gemäß Mikrozensus 2025 besitzen 1,2 Millionen Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit zusätzlich die Staatsangehörigkeit eines der abgefragten Herkunftsländer. Zudem erwarben von 2000 bis 2024 insgesamt 886.381 Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsrechtsprinzip (Ius soli gemäß § 4 Abs. 3 StAG), weil beide Elternteile Ausländer waren. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Herkunftsländern liegt der Bundesregierung dabei nicht vor. Einbürgerungsdaten sind als Bundesstatistik erst ab dem Jahr 2000 vollständig verfügbar.
Die Anfrage thematisiert auch die rund 2.600 muslimischen und alevitischen Gemeinden in Deutschland (Stand 2022), gegenüber 2.342 im Jahr 2011 — ein leichter Anstieg gemäß einer vom Bund geförderten Studie des Zentrums für Türkeistudien und Integrationsforschung. Grundlegende Informationen zu parlamentarischen Anfragen erläutert dieser Beitrag über Kleine Anfragen.
Weiterlesen:
- Rechtsextreme Musikszene: Linke fragt nach Erfassungslücken beim Verfassungsschutz
- CAFI-Waldschutz: 289 Mio. Euro für Kongobecken-Initiative
Betroffen sind alle Menschen mit Migrationshintergrund aus muslimisch geprägten Herkunftsländern — laut Mikrozensus 2025 eine Bevölkerungsgruppe mit 1,2 Millionen Menschen, die neben einer deutschen auch eine der abgefragten Staatsangehörigkeiten besitzen. Darüber hinaus sind Behörden, Kommunen und Sozialsysteme relevant, die die Integration und Versorgung dieser Bevölkerungsgruppe sicherstellen müssen.
Die Bundesregierung hat die Fragen überwiegend vollständig beantwortet und umfangreiche statistische Anlagen beigefügt. Bei einzelnen Fragen — etwa zur Geburtenziffer (Frage 17), zu Geburtsland der Eltern (Frage 10) und zur Zahl der Konvertiten (Frage 33) — verweist sie auf fehlende oder nicht ausreichend differenzierte Datenverfügbarkeit.
Berlin, 10. Juli 2026. Ein aktuelles Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (Sachstand WD 1 – 3000 – 013/26) stellt der Bundesregierung im Kampf gegen die ausländische Einflussnahme und den politischen Islam ein negatives Zeugnis aus. Der Bericht, der sich detailliert mit den Strukturen, der Finanzierung und den Sicherheitsrisiken von… …
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Muslimische Bevölkerung: AfD stellt 33 demografische Fragen →
- Mikrozensus
- Jährliche Stichprobenerhebung des Statistischen Bundesamts, die rund 1 Prozent der Bevölkerung in Privathaushalten befragt. Seit 2017 werden Angaben zum Migrationshintergrund von Personen in Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr erhoben.
- Ausländerzentralregister (AZR)
- Bundesweite Datenbank, in der alle in Deutschland gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer sowie deren aufenthaltsrechtlicher Status erfasst werden.
- Ius soli (§ 4 Abs. 3 StAG)
- Geburtsrechtsprinzip: Kinder ausländischer Eltern erwerben automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Von 2000 bis 2024 wurden so 886.381 Kinder eingebürgert.
Wie viele Muslime leben laut Bundesregierung in Deutschland?
Eine genaue Zahl nennt die Bundesregierung nicht direkt. Das BAMF-FZ hat im Juni 2026 eine aktualisierte Hochrechnung auf Basis des Mikrozensus 2025 veröffentlicht; die Vorgängerstudie MLD 2020 kam auf 5,3 bis 5,6 Millionen muslimische Religionsangehörige mit Migrationshintergrund für 2019.
Wie viele Asylerstanträge wurden seit 2010 aus muslimisch geprägten Ländern gestellt?
Laut Ausländerzentralregister (Stand 31. Mai 2026) wurden seit 2010 insgesamt 2.312.044 Erstanträge von Staatsangehörigen der abgefragten Herkunftsländer gestellt. Allein aus Syrien kamen 750.247 Anträge.
Wie viele der ehemaligen Asylbewerber sind noch in Deutschland?
Zum 31. Mai 2026 hielten sich laut AZR noch 1.825.710 der seit 2010 gestellten Asylantragsteller in Deutschland auf. Davon haben 814.553 einen Schutzstatus, 110.487 eine Duldung und 123.043 sind ausreisepflichtig.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7124 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































