- 5,64 Millionen Menschen beziehen Pflegeleistungen
- Eigenanteile und Wartezeiten im Fokus der Anfrage
- Finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung hinterfragt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6436 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Pflegeversicherung steht unter erheblichem Finanzdruck. 2024 überstiegen erstmals die Ausgaben die Einnahmen, während die Zahl der Pflegebedürftigen auf 5,64 Millionen anstieg. Gleichzeitig erhöhte das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zum 1. Januar 2024 Pflegegeld und ambulante Sachleistungen. Die Investitionsförderung für Pflegeheime obliegt den Bundesländern, was zu unterschiedlichen Standards führt.
- 5,64 Millionen — Leistungsbezieher der sozialen Pflegeversicherung Ende 2024
- 5,3 Milliarden Euro — Verbleibende liquide Mittel der Pflegeversicherung zum Jahresende 2024
- 5,7 Millionen — Pflegebedürftige laut Statistischem Bundesamt (Stichtag 15. Dezember 2023)
- 2017 — Einführung der Pflegegrade, die das System der Pflegestufen ablösten
Im Detail
Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit bezogen Ende 2024 rund 5,64 Millionen Personen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Die Ausgaben der Pflegeversicherung überstiegen im Jahr 2024 die Einnahmen; die liquiden Mittel beliefen sich zum Jahresende auf 5,3 Mrd. Euro.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6436
Die deutsche Pflegeversicherung gerät zunehmend unter Druck. Mit 5,64 Millionen Leistungsbeziehern Ende 2024 erreicht die Zahl der pflegebedürftigen Menschen einen neuen Höchststand. Gleichzeitig überstiegen 2024 erstmals seit Jahren die Ausgaben die Einnahmen der Pflegeversicherung, während die liquiden Mittel auf 5,3 Milliarden Euro schrumpften.
Die AfD-Fraktion hat eine umfassende Kleine Anfrage vom 11. Juni 2026 (BT-Drs. 21/6436) vorgelegt, um die Situation der Pflege in Deutschland zu erfassen. In 22 detaillierten Fragen behandeln die Abgeordneten um Nicole Hess und Martin Sichert zentrale Bereiche: Wartezeiten auf Pflegeplätze, steigende Eigenanteile in Heimen, Personalengpässe und die langfristige Finanzierbarkeit des Systems.
Wachsende Finanzierungslücke
Die Fragen zur finanziellen Entwicklung betreffen das Verhältnis von Beitragszahlern zu Leistungsbeziehern seit 2010 und mögliche Beitragssatzerhöhungen bis 2040, um das heutige Leistungsniveau zu halten. Diese Daten betreffen Millionen von Arbeitnehmern, die künftig höhere Beiträge zahlen könnten.
Ein weiterer Fokus liegt auf den Eigenanteilen in Pflegeheimen. Die AfD fragt nach der Entwicklung der monatlichen Zuzahlungen für pflegebedingte Kosten, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten in den letzten zehn Jahren. Relevant ist auch, ob die Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI zu einer Entlastung der Bewohner geführt haben.
Was gilt aktuell?
Seit dem 1. Januar 2024 gelten erhöhte Leistungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Pflegegeld und ambulante Sachleistungen wurden angehoben, um Familien zu entlasten. Ab 1. Juli 2025 werden Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt.
Die Investitionsförderung für Pflegeheime liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Soweit diese Förderung nicht ausreicht, können Investitionskosten über die Eigenanteile der Bewohner refinanziert werden — ein Kostenfaktor, der regional stark variiert.
Versorgungsengpässe im Detail
Mehrere Fragen zielen auf konkrete Versorgungsengpässe ab. Die AfD will wissen, wie viele vollstationäre Pflegeplätze seit 2015 geschaffen oder weggefallen sind, welche Auslastung erreicht wird und wo Aufnahmestopps verhängt wurden. Die Fraktion fragt auch, wie viele Krankenhausentlassungen sich seit 2019 verzögerten, weil keine pflegerische Anschlussversorgung verfügbar war.
Die Personalengpässe sind ein weiterer Schwerpunkt. Die Anfrage erkundigt sich nach unbesetzten Vollzeitstellen in der stationären Pflege und deren Entwicklung seit 2019. Diese Daten sind für die Bewertung der Versorgungsqualität relevant.
Zur Sozialhilfe stellt die AfD gezielte Fragen: Wie lange dauern Anträge auf Hilfe zur Pflege, erfolgt die Leistungsgewährung rückwirkend und wie lange verbleiben Heimbewohner im Durchschnitt, bevor sie Sozialhilfe benötigen? Diese Informationen sind für Familien relevant, die eine Heimunterbringung planen.
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Betroffen sind 5,64 Millionen Pflegebedürftige und deren Angehörige, Pflegeheimbewohner mit steigenden Eigenanteilen sowie künftige Beitragszahler der Pflegeversicherung. Besonders relevant für Familien, die eine Heimunterbringung planen oder bereits finanzieren müssen.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, um die 22 Fragen zu beantworten. Die Antwortfrist endet am 2. Juli 2026. Nach der Antwort ist das Verfahren abgeschlossen.
- Pflegegrad
- System zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit von 1 (gering) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung), seit 2017 gültig.
- Eigenanteil
- Der von Pflegeheimbewohnern selbst zu zahlende Anteil der Pflegekosten, zusätzlich zu Unterkunft und Verpflegung.
Wie viele Menschen sind pflegebedürftig?
Laut Anfrage bezogen Ende 2024 rund 5,64 Millionen Personen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6436 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.








































































