- 13.500 türkische Rechtsextremisten der Ülkücü-Bewegung in Deutschland erfasst
- Drei Dachverbände mit über 200 Vereinen — freie Szene wächst auf 3.000 Personen
- 22 bis 25 Straftaten pro Jahr mit direktem Graue-Wölfe-Bezug registriert
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7136 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Ülkücü-Bewegung (sogenannte Graue Wölfe) ist laut Bundesamt für Verfassungsschutz die größte rechtsextremistische Bewegung mit türkischem Hintergrund in Deutschland. Sie verbindet extremen Nationalismus mit rassistischen und antisemitischen Elementen. Bereits in der 19. Wahlperiode sprach sich der Bundestag in einem interfraktionellen Antrag (BT-Drs. 19/24388) für die Prüfung eines Vereinsverbots aus. Die Grünen-Fraktion stellte im Jahr 2026 eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6785), um den aktuellen Wissensstand der Bundesregierung zu erfragen. Die Antwort wurde vom Bundesministerium des Innern am 13. Juli 2026 übermittelt. Im April 2026 trat ATIB aus dem Zentralrat der Muslime aus.
- 13.500 Personen — Gesamtzahl der der Ülkücü-Bewegung zugerechneten türkischen Rechtsextremisten in Deutschland (Stand 2025)
- 7.000 Anhänger / 200+ Vereine — Größter Dachverband ADÜTDF, aufgeteilt in 15 regionale Gebiete
- 3.000 Personen — Freie Szene ohne Dachverbandsbindung, Anstieg von 1.600 (2021) auf 3.000 (2025)
- 25 Delikte (2024) — Straftaten mit konkretem Graue-Wölfe-Bezug, vorwiegend Bedrohungen und Sachbeschädigungen
- Mai 2026 — BfV veröffentlichte eigene Informationsbroschüre zu antisemitischen Narrativen der Ülkücü-Bewegung
Im Detail
Die Bundesregierung äußert sich generell nicht zu Verbotsüberlegungen, unabhängig davon, ob zu solchen Überlegungen im Einzelfall Anlass besteht.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7136, Frage 4
Rund 13.500 Menschen in Deutschland werden der rechtsextremistischen Ülkücü-Bewegung zugerechnet, die international als Graue Wölfe bekannt ist. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/7136, 13. Juli 2026). Die Bewegung stellt damit laut Verfassungsschutz die größte rechtsextreme Struktur mit türkischem Hintergrund in Deutschland dar — und ihre unorganisierte Szene wächst.
Graue Wölfe: Strukturen und Mitgliederzahlen
Von den 13.500 der Ülkücü-Bewegung zugerechneten Personen sind etwa 10.500 in drei großen Dachverbänden organisiert. Der größte ist die ADÜTDF (Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine) mit rund 7.000 Anhängern in über 200 Vereinen. Die ATIB (Türkisch-Islamische Union) zählt rund 2.500 Mitglieder in 23 Ortsvereinen, die ANF (Föderation der Weltordnung in Europa) etwa 1.000 in 15 Ortsvereinen. Besonders auffällig ist die Entwicklung der sogenannten freien Szene: Deren Anhängerzahl stieg von 1.600 im Jahr 2021 auf mittlerweile 3.000 im Jahr 2025 — ein Anstieg um fast 90 Prozent innerhalb von vier Jahren.
Die Dachverbände treten nach außen häufig moderat auf und organisieren Kulturveranstaltungen, Sportangebote und Jugendarbeit. Die rechtsextremistische Ideologie — geprägt von Rassismus, Antisemitismus und einer Überhöhung des Türkentums — wird laut Bundesregierung nach innen gepflegt und gezielt weitergegeben. Die jüngere freie Szene hingegen agiert in sozialen Netzwerken deutlich offener: Hier verbreiten Anhänger rassistische und antisemitische Inhalte, teils mit Selbstinszenierungen an Waffen.
Straftaten: 22 bis 25 Delikte pro Jahr
Politisch motivierte Straftaten türkischer Rechtsextremisten werden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD-PMK) im Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ erfasst. Straftaten mit konkretem, erkennbarem Bezug zur Ülkücü-Bewegung bewegen sich nach Angaben der Bundesregierung seit Jahren im unteren zweistelligen Bereich: 2023 wurden 22 Delikte registriert, 2024 waren es 25 und 2025 noch 19. Dabei handelt es sich vorwiegend um Bedrohungen, Sachbeschädigungen oder das Androhen von Straftaten. Eine trennschärfere Zuordnung sei schwierig, da der Polizei nicht bei jeder Straftat Erkenntnisse über die ideologische Zugehörigkeit des Tatverdächtigen vorliegen.
Verbindungen zur türkischen Regierung
Die Bundesregierung bestätigt enge politische Verflechtungen zwischen den Dachverbänden und türkischen Regierungsparteien. Die ADÜTDF vertritt in Deutschland die Interessen der MHP (Partei der Nationalistischen Bewegung), die als Urorganisation der Ülkücü-Bewegung gilt und die Regierung von Staatspräsident Erdoğan stützt. Die ANF ist der BBP nahestehend, einer islamisch ausgerichteten MHP-Abspaltung. Vertreter der türkisch-rechtsextremistischen Dachverbände besuchen regelmäßig offizielle Veranstaltungen türkischer diplomatischer Vertretungen in Deutschland. Abgeordnete der türkischen Regierungskoalition besuchen ihrerseits Vereine der Dachverbände.
Zur Frage, wie die Bundesregierung den Informationsaustausch mit türkischen Nachrichtendiensten bewertet, verweigert sie die Auskunft vollständig. Als Begründung nennt sie den Schutz des Staatswohls und die sogenannte Third-Party-Rule der internationalen Geheimdienstkooperation. Auch zum möglichen Vereinsverbot gegen die Grauen Wölfe äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht — obwohl der Bundestag sich bereits in der 19. Wahlperiode interfraktionell für eine solche Prüfung ausgesprochen hatte.
Gefährdung für Minderheiten und Prävention
Kurdische, alevitische, armenische, griechische, jüdische und jesidische Verbände berichten von Einschüchterungen und Bedrohungen durch Anhänger der Bewegung. Die Bundesregierung sieht eine abstrakte Gefährdung dieser Gruppen, insbesondere bei tagesaktuellen geopolitischen Konflikten. Eine polizeilich nachweisbare, zielgerichtete und organisierte Gefährdung sei bislang nicht feststellbar. Zur Prävention fördert das Bundesministerium des Innern unter anderem OFEK e.V. für Betroffene antisemitischer Gewalt und die Fachstelle Türkischer Rechtsextremismus (FaTRex) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Die neue Förderperiode ab 2027 soll spezialisierte Ansätze zur Extremismusprävention einschließen, die auch transnationalen Ultranationalismus adressieren. Beobachter des Themas, darunter die Amadeu Antonio Stiftung, warnen seit Jahren vor einer Unterschätzung der Grauen Wölfe — ein Aspekt, den auch die vorliegende Drucksache thematisiert.
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Unmittelbar betroffen von Aktivitäten der Ülkücü-Bewegung sind laut Bundesregierung kurdische, alevitische, armenische, griechische, jüdische und jesidische Communitys in Deutschland. Darüber hinaus sind Menschen mit türkischem Migrationshintergrund betroffen, die das autoritäre Weltbild der Bewegung ablehnen. Die Bundesregierung konstatiert eine abstrakte Gefährdung für diese Gruppen, insbesondere bei tagesaktuellen geopolitischen Konflikten.
Die Bundesregierung verweigert die Auskunft zu Verbotsüberlegungen (Frage 4) mit dem Hinweis auf operative Sicherheitsinteressen. Die Fragen 9, 9a und 9b zum Informationsaustausch mit türkischen Nachrichtendiensten werden unter Berufung auf das Staatswohl und die sogenannte Third-Party-Rule vollständig abgelehnt.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Graue Wölfe in Deutschland: 12.000 Mitglieder, kein Verbot →
- Ülkücü-Bewegung
- Türkisch für 'Idealisten-Bewegung'. Politisch-ideologische Strömung des türkischen Ultranationalismus, deren Anhänger auch als 'Graue Wölfe' bezeichnet werden.
- Third-Party-Rule
- Grundprinzip der internationalen Geheimdienstkooperation: Informationen, die von einem ausländischen Dienst übermittelt wurden, dürfen ohne dessen Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
- PMK – Politisch motivierte Kriminalität
- Statistisches Erfassungssystem des BKA für Straftaten mit politischem Hintergrund, unterteilt in die Phänomenbereiche rechts, links, ausländische Ideologie und religiöse Ideologie.
Wie viele Anhänger haben die Grauen Wölfe in Deutschland?
Laut Bundesregierung werden der Ülkücü-Bewegung bundesweit rund 13.500 Personen zugerechnet. Davon sind etwa 10.500 in drei Dachverbänden organisiert, weitere 3.000 gehören der sogenannten freien Szene an.
Warum gibt es kein Vereinsverbot gegen die Grauen Wölfe?
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Verbotsüberlegungen. Sie begründet dies damit, dass Betroffene sonst ihr Verhalten anpassen und die Wirksamkeit behördlicher Maßnahmen beeinträchtigen könnten.
Wie viele Straftaten werden den Grauen Wölfen zugerechnet?
Gemäß Auswertung des BKA bewegten sich Delikte mit konkretem Bezug zur Ülkücü-Bewegung im unteren zweistelligen Bereich: 2023 waren es 22, 2024 waren es 25 und 2025 waren es 19 Delikte, vorwiegend Bedrohungen und Sachbeschädigungen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7136 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































