- Über 700.000 israelische Siedler in mehr als 270 Siedlungen im Westjordanland
- Linke fordert Sanktionen und Stopp von Waffenexporten in besetzte Gebiete
- DAX-Konzern Heidelberg Materials und Axel Springer namentlich im Antrag genannt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7062 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) veröffentlichte am 19. Juli 2024 ein Gutachten, das die israelische Besatzung der palästinensischen Gebiete seit 1967 als völkerrechtswidrig einstuft. Das Gutachten verpflichtet Drittstaaten, die Besatzung weder anzuerkennen noch durch wirtschaftliche oder institutionelle Beziehungen zu unterstützen. Über 700.000 israelische Siedler leben laut Antrag heute in mehr als 270 Siedlungen und Außenposten im Westjordanland einschließlich Ostjerusalem, die direkt oder indirekt über 40 Prozent des Territoriums beanspruchen. Die Fraktion Die Linke sieht Deutschland in der Pflicht, diese völkerrechtlichen Vorgaben auch gegenüber deutschen Unternehmen und Hochschulen durchzusetzen.
- Über 700.000 — israelische Siedler leben im Westjordanland einschließlich Ostjerusalem.
- Mehr als 270 — Siedlungen und Außenposten beanspruchen direkt oder indirekt über 40 Prozent des Westjordanlandes.
- Weniger als 20 % — des Territoriums verbleiben faktisch unter palästinensischer Selbstverwaltung.
- 19. Juli 2024 — Datum des IGH-Gutachtens, auf das der Antrag sich bezieht.
- 10 Forderungspunkte — umfasst der Beschlussteil des Antrags gegenüber der Bundesregierung.
Im Detail
Diese Fälle illustrieren exemplarisch ein strukturelles Vollzugsdefizit: Deutschland setzt seine völkerrechtlichen Pflichten gegenüber deutschen Unternehmen, die von der Besatzungsökonomie profitieren, nicht durch.
— BT-Drs. 21/7062, Antrag der Fraktion Die Linke
Die israelische Besatzung des Westjordanlands steht im Mittelpunkt eines Antrags der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7062, eingebracht am 9. Juli 2026). Die Fraktion fordert, dass Deutschland das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 19. Juli 2024 vollständig in die Praxis umsetzt — und damit wirtschaftliche sowie wissenschaftliche Verflechtungen mit israelischen Siedlungsstrukturen beendet.
Israelische Besatzung: Was der IGH 2024 festgestellt hat
Das IGH-Gutachten von 2024 stuft die seit 1967 andauernde israelische Besatzung des Westjordanlands und des Gazastreifens als völkerrechtswidrig ein. Es verpflichtet Drittstaaten ausdrücklich dazu, die Besatzung nicht anzuerkennen und keine Wirtschafts- oder Handelsbeziehungen zu unterhalten, die die israelische Präsenz in den besetzten Gebieten verfestigen. Für Deutschland folgt daraus laut Antrag eine verfassungsrechtliche Pflicht: Gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes sind allgemeine Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts.
Deutsche Unternehmen im Fokus: Heidelberg Materials und Axel Springer
Der Antrag benennt konkret zwei deutsche Großunternehmen. Der DAX-Konzern Heidelberg Materials steht laut UN und Presseberichten im Verdacht, über seine hundertprozentige Tochterfirma Hanson Israel am Abbau von Rohstoffen auf palästinensischem Land im Westjordanland beteiligt zu sein und Material für den Bau illegaler israelischer Siedlungen zu liefern. Die Axel Springer SE betreibt über ihre israelische Tochtergesellschaft Yad2 ein Immobilienportal, über das Wohnungen im besetzten Westjordanland vermarktet werden. Beide Fälle illustrieren laut Antrag ein strukturelles Vollzugsdefizit Deutschlands gegenüber völkerrechtswidrigen Wirtschaftsaktivitäten.
Über 700.000 israelische Siedler leben heute in mehr als 270 Siedlungen und Außenposten im Westjordanland einschließlich Ostjerusalem. Diese Siedlungen beanspruchen direkt oder indirekt über 40 Prozent des Westjordanlandes, während palästinensische Selbstverwaltung sich faktisch auf weniger als 20 Prozent des Territoriums beschränkt.
Zehn Forderungen an die Bundesregierung
Der Antrag enthält zehn konkrete Forderungen. Die Bundesregierung soll gezielte Sanktionen gegen israelische Siedlungen und beteiligte Institutionen verhängen und sich auf EU-Ebene für ein Importverbot für Waren aus Siedlungsgebieten einsetzen. Unternehmen, die zur Konsolidierung der Besatzung beitragen, sollen von öffentlichen Vergaben, staatlicher Exportförderung und Bundesförderprogrammen ausgeschlossen werden. Staatliche Beteiligungen an solchen Unternehmen sollen beendet werden. Waffenexporte und die Lieferung von Überwachungs- und Kontrolltechnologien in die besetzten Gebiete sollen gestoppt werden.
Im Bereich Wissenschaft fordert der Antrag, akademische Kooperationen mit israelischen Institutionen auf besetztem palästinensischem Gebiet zu beenden — namentlich mit der Ariel University, die sich in einer gleichnamigen Siedlung tief im Westjordanland befindet. Die Universität soll laut Antrag als Aushängeschild der Besatzung fungieren und Palästinenser systematisch ausschließen. Bereits verschiedene israelische Fachgesellschaften, internationale Akteure und Gewerkschaften haben Kooperationen mit dieser Einrichtung abgelehnt oder eingeschränkt. Keine Bundesmittel sollen künftig für solche Forschungsprojekte verwendet werden dürfen. Parallel sollen palästinensische Bildungs- und Forschungseinrichtungen durch gezielte Förderprogramme gestärkt werden.
Völkerrecht und Grundgesetz als Maßstab
Die Linke begründet ihre Forderungen nicht allein politisch, sondern stützt sie auf Artikel 25 des Grundgesetzes. Staatliche Stellen, die wirtschaftliche oder institutionelle Beziehungen zur Besatzung aufrechterhalten oder fördern, verstoßen dem Antrag zufolge gegen das Grundgesetz. Die Fraktion fordert außerdem, dass die Bundesregierung Meinungs-, Wissenschafts- und Versammlungsfreiheit in Deutschland achtet und sich nicht an Einschüchterungsversuchen gegenüber Personen beteiligt, die sich auf Grundlage des Völkerrechts für Palästinasolidarität einsetzen.
Thematisch verwandt sind die Debatten um Hochschulreform und Forschungsförderung in Deutschland sowie die Diskussion über deutsche Sicherheits- und Außenpolitikzusagen. Der Antrag berührt auch die Frage nach den Grenzen staatlicher Wirtschaftsförderung, die zuletzt beim EU-rechtlichen Rahmen für Mindesterzeugerpreise diskutiert wurde.
Weiterlesen:
- Milliardenzusagen und Sicherheitsgarantien für Kiew sind ein fataler Irrweg
- Hochschulreform 2026: Lebenslanges Lernen und KI im Studium
- Keine weitere Waffenfinanzierung auf Kosten der deutschen Steuerzahler
Betroffen sind deutsche Unternehmen, die wirtschaftliche Aktivitäten in den besetzten palästinensischen Gebieten unterhalten oder von der Siedlungsökonomie profitieren, darunter laut Antrag Heidelberg Materials und Axel Springer. Außerdem betroffen sind deutsche Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die Kooperationen mit israelischen Institutionen auf besetztem Gebiet unterhalten, insbesondere mit der Ariel University. Palästinensische Bildungseinrichtungen sollen dagegen durch gezielte Förderprogramme gestärkt werden.
Der Antrag wurde am 9. Juli 2026 in den Deutschen Bundestag eingebracht. Als nächster Schritt steht die Überweisung in die zuständigen Ausschüsse sowie die Beratung im Plenum aus. Eine Abstimmung über den Antrag ist noch nicht terminiert.
- IGH-Gutachten
- Ein nicht bindendes, aber rechtlich gewichtiges Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag. Das Gutachten von 2024 stuft die israelische Besatzung des Westjordanlands als völkerrechtswidrig ein.
- Besatzungsökonomie
- Begriff für Wirtschaftsstrukturen, die durch eine militärische Besatzung entstehen und von der Kontrolle über Ressourcen, Land und Infrastruktur des besetzten Gebiets profitieren.
- Nichtanerkennungspflicht
- Völkerrechtlicher Grundsatz, nach dem Staaten eine rechtswidrige Situation nicht durch Handlungen als rechtmäßig anerkennen oder zu ihrer Aufrechterhaltung beitragen dürfen.
Was fordert der Antrag konkret von der Bundesregierung?
Der Antrag fordert unter anderem Sanktionen gegen israelische Siedlungsinstitutionen, ein EU-Importverbot für Siedlungswaren, den Ausschluss betroffener Firmen von öffentlichen Aufträgen sowie die Beendigung akademischer Kooperationen mit Institutionen auf besetztem palästinensischem Gebiet.
Welche deutschen Unternehmen werden im Antrag genannt?
Der Antrag nennt den DAX-Konzern Heidelberg Materials, der über seine Tochterfirma Hanson Israel im Verdacht steht, Rohstoffe auf palästinensischem Land abzubauen, sowie die Axel Springer SE, deren israelische Tochter Yad2 Wohnungen im besetzten Westjordanland vermarktet.
Was ist das IGH-Gutachten von 2024?
Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 19. Juli 2024 stellt fest, dass die seit 1967 andauernde israelische Besatzung des Westjordanlands und des Gazastreifens völkerrechtswidrig ist und unverzüglich beendet werden muss. Drittstaaten dürfen die Besatzung weder anerkennen noch aufrechterhalten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7062 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































