- Über 12.000 Personen in Deutschland der Ülkücü-Bewegung zugerechnet
- Kein Vereinsverbot trotz interfraktionellem Parlamentsbeschluss aus 2019
- Grüne fragen nach Schutzmaßnahmen für Kurden, Aleviten und jüdische Gruppen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6785 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Verfassungsschutzbericht 2024 erfasst die Ülkücü-Bewegung als auslandsbezogenen Extremismus mit über 12.000 Anhängern in Deutschland. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Bewegung und hat 2023 eine eigene Publikation zum türkischen Rechtsextremismus veröffentlicht. Bereits in der 19. Wahlperiode verabschiedete der Bundestag einen interfraktionellen Antrag, der die Prüfung eines Vereinsverbots forderte — ohne dass das Bundesinnenministerium seitdem entsprechende Maßnahmen ergriffen hat. Nach dem Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023 dokumentierte der Verfassungsschutz antisemitische Äußerungen einzelner Bewegungsmitglieder. Die Drucksache 21/6785 wurde am 22. Juni 2026 eingereicht und am 30. Juni 2026 veröffentlicht.
- 12.000+ — Personen werden laut Verfassungsschutzbericht 2023 der Ülkücü-Bewegung in Deutschland zugerechnet.
- 3 Dachverbände — ADÜTDF, ATIB und ATB bilden die wichtigsten Organisationsstrukturen mit hunderten Ortsvereinen bundesweit.
- 22 Fragen — stellt die Grünen-Fraktion in der Kleinen Anfrage, gegliedert in Themenbereiche von Verfassungsschutz über Gewaltprävention bis zu transnationaler Einflussnahme.
- 7. Oktober 2023 — Nach dem Hamas-Angriff auf Israel dokumentierte der Verfassungsschutz antisemitische Äußerungen einzelner Mitglieder der Grauen Wölfe.
Im Detail
Trotz dieser überparteilichen Einigkeit zur Gefährdung durch die „Grauen Wölfe“, wurden durch das Bundesinnenministerium bislang noch keine Schritte unternommen, um gegen die Organisation und ihre Strukturen mit der dringend notwendigen rechtsstaatlichen Entschlossenheit vorzugehen.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6785
Mehr als 12.000 Personen zählen laut Verfassungsschutzbericht 2023 zur Ülkücü-Bewegung, besser bekannt als Graue Wölfe — der größten rechtsextremen Bewegung mit türkischem Hintergrund in Deutschland. Trotz eines interfraktionellen Parlamentsbeschlusses aus der 19. Wahlperiode, der die Prüfung eines Vereinsverbots forderte, hat das Bundesinnenministerium bislang keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt der Bundesregierung nun 22 detaillierte Fragen zu Strukturen, Gewaltpotenzial und Gegenmaßnahmen (BT-Drs. 21/6785, eingereicht am 22. Juni 2026).
Was sind die Grauen Wölfe?
Die Grauen Wölfe vertreten eine Ideologie, die extremen türkischen Nationalismus mit rassistischen, antisemitischen und antidemokratischen Elementen verbindet. Im Mittelpunkt steht die Idee eines großtürkischen Reiches. Teile der Bewegung verbinden diesen Nationalismus mit sunnitisch-islamischen Identitätsvorstellungen — die sogenannte Türkisch-Islamische Synthese. Ihr Erkennungszeichen ist der sogenannte Wolfsgruß, der immer wieder in Fußballstadien und bei politischen Kundgebungen gezeigt wird. Nach innen pflegt die Bewegung ihre rechtsextreme Ideologie gezielt, tritt nach außen jedoch oft moderat auf: Viele Ortsvereine präsentieren sich als Kultur- oder Sportvereine ohne offen extremistische Symbolik.
In Deutschland sind die Grauen Wölfe über drei wesentliche Dachverbände organisiert: die Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine (ADÜTDF, auch Türk Federasyon), die Türkisch-Islamische Union Europa (ATIB) und den Verband der Türkischen Kulturvereine in Europa (ATB). Hinzu kommt eine jüngere, lose organisierte Szene, die in sozialen Netzwerken deutlich aggressiver auftritt und dort rassistische sowie antisemitische Inhalte verbreitet.
Gewalt, Waffen und transnationale Repression
Die Anfrage fragt gezielt nach Erkenntnissen zu Gewaltakten, Waffenbesitz und paramilitärischen Trainingsstrukturen im Umfeld der Ülkücü-Bewegung. Alevitische, kurdische, griechische, armenische und jüdische Verbände in Deutschland berichten von Einschüchterungen und Ausgrenzung. Laut Vorbemerkung der Fragesteller kommt es regelmäßig zu transnationalen Repressionen — ein Thema, das bereits in einer früheren Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/5290) behandelt wurde. Die Grünen fragen außerdem, inwieweit staatliche oder staatsnahe Akteure aus der Türkei aktiv Einfluss auf Vereinsstrukturen in Deutschland nehmen und ob es personelle Verbindungen zur organisierten Kriminalität gibt.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Antisemitismus innerhalb der Bewegung: Nach dem Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023 dokumentierte der Verfassungsschutz antisemitische Äußerungen einzelner Bewegungsmitglieder und die Aberkennung des Existenzrechts Israels. Die Fraktion fragt, welche Überschneidungen mit anderen extremistischen Milieus — insbesondere rechtsextremen und islamistischen Organisationen — die Bundesregierung erkennt.
Vereinsverbot: Gründe für das Ausbleiben von Maßnahmen
Eine der zentralen Fragen richtet sich darauf, welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe aus Sicht der Bundesregierung derzeit gegen vereinsrechtliche Maßnahmen sprechen — etwa ein Betätigungsverbot gegen Organisationen der Ülkücü-Bewegung. Das Vereinsgesetz erlaubt solche Verbote, wenn eine Organisation gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist. Der Bundestag hat in der 19. Wahlperiode überparteilich für die Prüfung eines solchen Verbots votiert. Dass seitdem keine Schritte erfolgt sind, ist aus Sicht der Antragsteller erklärungsbedürftig. Die Modernisierung der Vereinsgesetz-Instrumente ist parallel im Bundestag in Beratung.
Prävention und Schutz betroffener Communitys
Die Anfrage thematisiert auch die Frage der Prävention: Die Grünen fragen, welche Programme und Strategien die Bundesregierung plant oder unterstützt, um extremistische Narrative zu adressieren und zivilgesellschaftliche Akteure — darunter die spezialisierte Fachstelle FaTRex (Fachstelle Türkischer Rechtsextremismus) — zu stärken. Angesichts des angekündigten Umbaus des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ fragen die Abgeordneten ausdrücklich, wie die langfristige Finanzierung von Präventionsarbeit in diesem Themenfeld sichergestellt wird. Die Diskussion um die Modernisierung der Sicherheitsarchitektur bildet den breiteren politischen Kontext dieser Anfrage.
Gefragt wird auch nach der Gefährdungslage für alevitische, kurdische, griechische, armenische, jüdische und jesidische Verbände sowie nach dem Aussetzen der ATIB-Mitgliedschaft beim Zentralrat der Muslime — und was das für die weitere Zusammenarbeit mit dem ZMD bedeutet. Der thematische Bezug zu ausländischer Einflussnahme berührt auch die breitere Debatte um die statistische Erfassung politisch motivierter Gewalt in Deutschland.
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Unmittelbar betroffen von den Aktivitäten der Grauen Wölfe sind laut Drucksache kurdische, alevitische, jüdische, armenische, griechische und jesidische Communitys in Deutschland, die von Einschüchterungen, Bedrohungen und Ausgrenzung berichten. Darüber hinaus können auch Menschen mit türkischen Wurzeln ins Visier geraten, die dem autoritären Weltbild der Bewegung nicht zustimmen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6785) wurde am 30. Juni 2026 veröffentlicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die 22 Fragen schriftlich zu beantworten — die Antwortfrist endet voraussichtlich am 21. Juli 2026. Anschließend wird die Antwort als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Ülkücü-Bewegung
- Türkischer Begriff für 'Idealisten'. Bezeichnet die Anhänger der rechtsextremen türkisch-nationalistischen Ideologie, international bekannt als 'Graue Wölfe'.
- Wolfsgruß
- Handzeichen der Grauen Wölfe, bei dem Mittel- und Ringfinger eingebogen werden, während Daumen, Zeige- und kleiner Finger ausgestreckt bleiben. Gilt als Erkennungszeichen der Bewegung.
- FaTRex
- Fachstelle Türkischer Rechtsextremismus — eine zivilgesellschaftliche Beratungs- und Präventionsstelle, die sich auf die Ülkücü-Bewegung spezialisiert hat.
Was sind die Grauen Wölfe?
Die Grauen Wölfe sind Anhänger der Ülkücü-Ideologie, die extremen türkischen Nationalismus mit rassistischen und antisemitischen Elementen verbindet. Sie gelten als größte rechtsextreme Bewegung mit türkischem Hintergrund in Deutschland.
Wie viele Anhänger haben die Grauen Wölfe in Deutschland?
Laut Verfassungsschutzbericht 2023 werden der Bewegung bundesweit mehr als 12.000 Personen zugerechnet, organisiert in mehreren Dachverbänden mit hunderten Ortsvereinen.
Warum gibt es kein Vereinsverbot gegen die Grauen Wölfe?
Obwohl der Bundestag bereits in der 19. Wahlperiode interfraktionell ein Verbot prüfen wollte, hat das Bundesinnenministerium laut Antragstellern bislang keine entsprechenden Schritte eingeleitet. Die Gründe dafür sind Gegenstand dieser Anfrage.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6785 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































