- Deutschland hat die UNESCO-Konvention von 2001 bis heute nicht ratifiziert
- Rund 400 Kriegswracks mit 60.000 Toten liegen in der Ostsee
- Leckende Wracks setzen Giftstoffe wie Quecksilber ins Meer frei
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7178 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die UNESCO-Konvention zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes wurde im Jahr 2001 verabschiedet und ist inzwischen von 81 Staaten ratifiziert worden. Deutschland hat die Ratifizierung in mehreren Wahlperioden angekündigt: In der 19. Wahlperiode nannte die Bundesregierung das Ziel einer Unterzeichnung bis Ende 2021 (BT-Drs. 19/18055), in der 20. Wahlperiode erklärte sie, die Abstimmungen zwischen den Ressorts seien noch nicht abgeschlossen (BT-Drs. 20/9934). Das Jahr 2026 markiert den 25. Jahrestag der Konvention; die UNESCO hat zudem den 21. August zum jährlichen „Internationalen Tag des Unterwasser-Kulturerbes“ erklärt.
Für Deutschland als Küstenstaat sind insbesondere die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee betroffen, wo bestehende Rechtsgrundlagen des Kulturgutschutzes nicht lückenlos greifen. Hinzu kommt die Frage, wie der Ausbau der Offshore-Windenergie mit dem Schutz von Unterwasser-Kulturerbe in Einklang gebracht werden kann.
- 81 Staaten — haben die UNESCO-Konvention zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes bereits ratifiziert (Stand 2026).
- ca. 400 Wracks — mit rund 60.000 Kriegstoten liegen allein in der Ostsee und stellen ein wachsendes Umwelt- und Sicherheitsrisiko dar.
- ca. 2.500 deutsche Seekriegsgräber — mit rund 150.000 Seekriegstoten liegen weltweit unter Wasser.
- 100 Jahre — ist die Mindestschutzfrist; Kulturgüter aus dem Ersten Weltkrieg fallen bereits unter die Konvention, Hinterlassenschaften des Zweiten Weltkriegs perspektivisch ebenfalls.
- 25 Jahre — seit Verabschiedung der UNESCO-Konvention im Jahr 2001 ohne deutsche Ratifizierung.
Im Detail
Allein in der Ostsee liegen schätzungsweise 400 Wracks mit rund 60 000 Toten aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg. In vielen dieser Wracks befinden sich leckende Rohstoffbehälter sowie rostende Altmunition und Treibstofftanks, die zunehmend Giftstoffe, darunter auch hochgiftiges Quecksilber, freisetzen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7178, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Historische Schiffswracks, archäologische Fundstätten und Kriegsgräber auf dem Meeresgrund — das sogenannte Unterwasser-Kulturerbe — ist in deutschen Gewässern rechtlich nur unzureichend geschützt. Deutschland fehlt bis heute die Ratifizierung der UNESCO-Konvention zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes von 2001, obwohl 81 Staaten weltweit das Übereinkommen längst in Kraft gesetzt haben. In der 21. Wahlperiode fragt nun die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7178 (eingereicht am 6. Juli 2026, veröffentlicht am 16. Juli 2026) mit 37 Einzelfragen nach dem Stand des Ratifizierungsprozesses, bestehenden Schutzlücken und den Gefährdungen des Kulturerbes auf dem Meeresboden.
Unterwasser-Kulturerbe: Was gilt aktuell?
In den deutschen Küstengewässern können Bund und Länder auf bestehende Rechtsgrundlagen des Kulturgutschutzes zurückgreifen. Für die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee — also das Meeresgebiet bis 200 Seemeilen vor der Küste — bestehen hingegen besondere rechtliche und organisatorische Lücken. Dort greift weder das Landesrecht der Küstenländer noch existiert ein umfassendes Bundesgesetz. Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (Artikel 55 ff.) schafft zwar einen völkerrechtlichen Rahmen, lässt aber Fragen der konkreten nationalen Zuständigkeit und Durchsetzung offen. Genau diese Lücke würde die UNESCO-Konvention schließen.
25 Jahre Verzögerung beim Unterwasser-Kulturerbe
Die UNESCO-Konvention zum Unterwasser-Kulturerbe wurde im Jahr 2001 von der UNESCO-Generalkonferenz verabschiedet. Ihr Kernprinzip ist der sogenannte In-situ-Schutz: Kulturgüter sollen möglichst an ihrem Fundort erhalten bleiben, statt geborgen zu werden. Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, Kroatien und Polen — allesamt EU-Mitglieder mit bedeutenden Küstengebieten — haben das Übereinkommen ratifiziert. Deutschland tut dies seit einem Vierteljahrhundert nicht.
Schon in der 19. Wahlperiode hatte die Bundesregierung angekündigt, eine Unterzeichnung bis Ende 2021 anzustreben (BT-Drs. 19/18055). In der 20. Wahlperiode erklärte sie, die erforderlichen Ressortabstimmungen und die Vorbereitung eines Ausführungsgesetzes des Bundes seien noch nicht abgeschlossen (BT-Drs. 20/9934). Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung findet sich dem Dokument zufolge kein ausdrücklicher Bezug auf die Konvention.
Kriegswracks setzen Giftstoffe frei
Besondere Dringlichkeit gewinnt das Thema durch die ökologische Lage in der Ostsee: Allein dort liegen laut Drucksache schätzungsweise 400 Wracks mit rund 60.000 Kriegstoten aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg. In vielen dieser Wracks befinden sich leckende Rohstoffbehälter, rostende Altmunition und Treibstofftanks, die zunehmend Giftstoffe — darunter hochgiftiges Quecksilber — ins Meer abgeben. Weltweit gibt es nach Angaben in der Drucksache rund 2.500 deutsche Seekriegsgräber mit etwa 150.000 Seekriegstoten. Die zeitlich gleitende 100-Jahres-Regel der UNESCO-Konvention bedeutet, dass Hinterlassenschaften des Ersten Weltkriegs bereits heute in deren Schutzbereich fallen; jene des Zweiten Weltkriegs werden es perspektivisch ebenfalls tun.
Offshore-Windenergie kontra Unterwasser-Kulturerbe
Die Anfrage thematisiert auch den wachsenden Zielkonflikt zwischen dem Ausbau der Offshore-Windenergie und dem Schutz von Kulturgütern auf dem Meeresboden. Mit dem beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien nach der EU-Richtlinie 2023/2413 steigen die Eingriffe in den Meeresboden — und damit die Risiken für archäologische Fundstätten und Wracks. Die Grünen fragen konkret, wie Belange des Unterwasser-Kulturerbes in Planungs- und Genehmigungsverfahren für Offshore-Windenergieanlagen berücksichtigt werden. Auch Grundschleppnetzfischerei, Rohstoffgewinnung und Kabel- und Leitungsbau werden als mögliche Gefährdungsquellen genannt.
37 Fragen an die Bundesregierung
Die 37 Fragen der Kleinen Anfrage gliedern sich in vier thematische Schwerpunkte: den aktuellen Stand und Zeitplan des Ratifizierungsprozesses, die Zuständigkeiten und rechtlichen Grundlagen für den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes in AWZ und internationalen Gewässern, die Gefährdungen durch wirtschaftliche Nutzungen sowie den Umgang mit Seekriegsgräbern und die Bekämpfung von Plünderungen. Unter anderem wird gefragt, welches Bundesministerium federführend für Fragen des Eigentums von Schiffswracks zuständig ist und ob die Bundesregierung ein systematisches Verzeichnis deutscher Seekriegsgräber plant.
Das Jahr 2026 markiert den 25. Jahrestag der Konvention. Die UNESCO hat zudem den 21. August zum jährlichen „Internationalen Tag des Unterwasser-Kulturerbes“ erklärt — ein symbolischer Rahmen, der die politische Aufmerksamkeit auf die weiterhin ausstehende deutsche Ratifizierung lenkt.
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Betroffen sind vor allem Küstenbewohner und Fischer an Nord- und Ostsee, die mit den ökologischen Folgen leckender Kriegswracks konfrontiert sind, sowie Angehörige der rund 150.000 deutschen Seekriegstoten, deren Grabstätten unter Wasser liegen. Darüber hinaus sind Wissenschaftler, Archäologen und Tauchsport-Touristen betroffen, die an der Erforschung und dem Besuch von Unterwasser-Fundstätten interessiert sind.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7178) ist am 16. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat gemäß parlamentarischem Verfahren 21 Tage Zeit zur Beantwortung; die Antwortfrist läuft bis zum 6. August 2026. Anschließend wird die Antwort als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)
- Meeresgebiet, das sich bis zu 200 Seemeilen von der Küste erstreckt, in dem der Küstenstaat wirtschaftliche Rechte hat, aber keine vollständige Hoheitsgewalt wie im Küstenmeer.
- Ratifizierung
- Förmliche Bestätigung eines von Bevollmächtigten unterzeichneten Vertrags durch das zuständige Verfassungsorgan (in Deutschland: Bundestag und ggf. Bundesrat) — erst danach ist der Vertrag für Deutschland völkerrechtlich verbindlich.
- In-situ-Schutz
- Schutzprinzip der UNESCO-Konvention, das die Erhaltung von Unterwasser-Kulturgütern an ihrem ursprünglichen Fundort gegenüber einer Bergung bevorzugt.
Was ist die UNESCO-Konvention zum Unterwasser-Kulturerbe?
Das 2001 verabschiedete Übereinkommen schützt Überreste menschlicher Existenz, die seit mindestens 100 Jahren unter Wasser liegen — darunter Wracks, archäologische Stätten und menschliche Überreste — vor Plünderung und unsachgemäßer Bergung.
Warum hat Deutschland die Konvention noch nicht ratifiziert?
Laut früheren Antworten der Bundesregierung (BT-Drs. 20/9934) sind die erforderlichen Abstimmungen zwischen den Ressorts und mit den Bundesländern noch nicht abgeschlossen; ein notwendiges Ausführungsgesetz des Bundes steht noch aus.
Welche Gefahren gehen von Kriegswracks in der Ostsee aus?
In den schätzungsweise 400 Kriegswracks der Ostsee befinden sich leckende Treibstofftanks, rostende Altmunition und Rohstoffbehälter, die zunehmend hochgiftige Substanzen wie Quecksilber in die Meeresumwelt abgeben.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7178 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































