- 614 Fährverbindungen auf Bundeswasserstraßen, 21 davon in Bundeseigentum
- Keine Bundesförderrichtlinie zur Aufrechterhaltung von Fährverbindungen vorhanden
- Neun emissionsarme Fährantriebe wurden bisher über Modernisierungsrichtlinien gefördert
Fährverbindungen auf Bundeswasserstraßen: Eigentum, Förderung und Ausfälle
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in einer Kurzinformation (WD 5 – 3000 – 063/26, abgeschlossen am 24. Juni 2026) zentrale Fragen zu Fährverbindungen auf Bundeswasserstraßen untersucht. Die Analyse des Fachbereichs WD 5 (Wirtschaft, Energie und Umwelt) gibt Auskunft über Eigentumsverhältnisse, bestehende Fördermöglichkeiten sowie Ausfälle elektrisch betriebener Fähren.
Eigentumsverhältnisse
Laut Auskunft der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt vom 23. Juni 2026 gibt es in Deutschland derzeit 614 Fährverbindungen auf Bundeswasserstraßen. Davon befinden sich 21 in Bundeseigentum, eine gehört einem Landkreis, 262 sind in kommunalem Eigentum und 322 in Privatbesitz. Die große Mehrheit der Fährverbindungen liegt damit außerhalb staatlicher Bundesverantwortung.
Fördermöglichkeiten
Eine spezifische Bundesförderrichtlinie zur Aufrechterhaltung von Fährverbindungen existiert nach den Feststellungen des Wissenschaftlichen Dienstes nicht. Allerdings können Antriebe von Fähren gefördert werden, sofern diese im Eigentum natürlicher oder juristischer Personen in Privatrechtsform stehen und in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind oder werden sollen.
Grundlage hierfür ist die Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen vom 2. November 2023. Auf Basis dieser Richtlinie wurden bisher vier emissionsfreie beziehungsweise Hybrid-Antriebe von Fähren gefördert. Nach der Vorgängerrichtlinie vom 24. Juni 2021 wurden zusätzlich fünf solcher Antriebe bezuschusst. Insgesamt wurden damit bislang neun Fährantriebe über diese Programme unterstützt.
Ausfälle elektrisch betriebener Fähren
Zu Ausfällen elektrisch betriebener Fähren liegen dem Wissenschaftlichen Dienst keine offiziellen Daten vor. Der Bericht verweist stattdessen auf öffentlich zugängliche Medienberichte, darunter Berichte über mehrtägige Ausfälle der Fähre „Missunde III“ in Schleswig-Holstein sowie Betriebsprobleme bei der Rostocker Warnowfähre.
Einordnung
Die Kurzinformation macht deutlich, dass Fährverbindungen in Deutschland für die regionale Mobilität eine wichtige Rolle spielen, die Zuständigkeit und Finanzierung jedoch überwiegend bei Kommunen und privaten Betreibern liegt. Der Bund verfügt bislang über kein eigenes Instrument zur gezielten Sicherung dieser Infrastruktur. Die Analyse wurde als individuelle Auftragsarbeit für ein Mitglied des Deutschen Bundestages erstellt und gibt nicht die offizielle Position des Bundestages wieder.


































































