- Wartezeit auf Schwerbehindertenausweis: 3 Wochen bis 18 Monate
- Ursachen: Papierprozesse, Ärztemangel, Fachkräftemangel in Behörden
- 17 Fragen zu Digitalisierung, OZG-Fristen und Bürokratieabbau
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7392 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) ist Voraussetzung für den Schwerbehindertenausweis und damit für zahlreiche Nachteilsausgleiche — von Steuerfreibeträgen über Kündigungsschutz bis zu Parkerleichterungen. Die Zuständigkeit liegt bei den Bundesländern. Medienberichten zufolge schwanken die Wartezeiten erheblich: Während Niedersachsen Anträge teils in drei bis sieben Wochen bearbeitet, können Betroffene in Sachsen-Anhalt bis zu 18 Monate warten. Als strukturelle Ursachen werden in der öffentlichen Berichterstattung unter anderem fehlende Digitalisierung der Antragsprozesse, geringe Vergütung ärztlicher Gutachter sowie wachsende Antragszahlen infolge des demografischen Wandels genannt.
- 3–7 Wochen — Bearbeitungszeit für den Schwerbehindertenausweis in Niedersachsen laut Drucksache (kürzester bekannter Wert)
- 9–18 Monate — Bearbeitungszeit in Sachsen-Anhalt laut Drucksache (längster bekannter Wert)
- 17 Einzelfragen — umfasst die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7392, darunter Fragen zu Digitalisierung, Ärztehonorar und Personalentwicklung
- 21 Tage — gesetzliche Antwortfrist der Bundesregierung ab Einreichung (Frist endet 19. August 2026)
Im Detail
Die Bearbeitung von Anträgen auf einen Schwerbehindertenausweis, auch Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) genannt, gehört zur Zuständigkeit der Bundesländer, wobei je nach Bundesland die Zuständigkeit bei einer Landes-, Kreis- oder Kommunalbehörde liegt.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7392
Menschen mit Behinderung warten je nach Wohnort zwischen drei Wochen und 18 Monaten auf ihren Schwerbehindertenausweis. Diese drastische Ungleichheit im Verwaltungsvollzug ist Gegenstand der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7392, die der Abgeordnete Dr. Paul Schmidt und die AfD-Fraktion am 27. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht haben. Die Anfrage zielt darauf ab, von der Bundesregierung belastbare Daten zu Bearbeitungszeiten, Ursachen und möglichen Reformen zu erhalten.
Schwerbehindertenausweis: Extremwerte zwischen Bundesländern
Nach Angaben der Fragesteller dauert die Bearbeitung eines Antrags auf den Schwerbehindertenausweis in Niedersachsen drei bis sieben Wochen, während Antragsteller in Sachsen-Anhalt neun bis 18 Monate warten. Die Drucksache benennt diese Fälle ausdrücklich als Extremwerte; die meisten Bundesländer liegen demnach dazwischen. Als rechtlicher Maßstab gilt § 10 VwVfG, der Verwaltungsverfahren als einfach, zweckmäßig und zügig vorschreibt. Ob und wie dieser Grundsatz in der Praxis durchgesetzt wird, ist eine der Kernfragen der Anfrage.
Was gilt aktuell?
Die Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) ist Ländersache. Zuständig sind je nach Bundesland Landes-, Kreis- oder Kommunalbehörden. Ein GdB ab 50 berechtigt zum Schwerbehindertenausweis, der Nachteilsausgleiche wie erhöhte Steuerfreibeträge, besonderen Kündigungsschutz und Zusatzurlaub ermöglicht. Die Antragstellung sowie die Kommunikation zwischen Behörden und medizinischen Gutachtern erfolgt laut den Fragestellern vielerorts noch postalisch — eine vollständige Digitalisierung ist bislang nicht bundesweit umgesetzt. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) und das OZG-Änderungsgesetz verpflichten Behörden grundsätzlich zur digitalen Antragsabwicklung, doch Umsetzungsstand und Fristen variieren.
Ursachen für lange Bearbeitungszeiten
Aus Sicht der Fragesteller kommen mehrere Faktoren zusammen: Erstens erfolgt die Kommunikation zwischen Behörden und Ärzten häufig noch auf dem Postweg statt digital. Zweitens bemängeln Verbände wie der Sozialverband VdK, dass ärztliche Gutachten für die Schwerbehindertenverfahren gering vergütet werden — was Ärzte von der Mitarbeit abhalte. Drittens nennt die Drucksache wachsende Antragszahlen durch den demografischen Wandel bei gleichzeitigem Fachkräftemangel in den Behörden als strukturelles Problem. Diese Einschätzungen stammen von den Fragestellern und sind als deren Position zu verstehen; ob die Bundesregierung sie teilt, wird die Antwort zeigen.
17 Fragen zu Digitalisierung, Personal und Vergütung
Die Anfrage umfasst insgesamt 17 Fragen mit mehreren Unterfragen. Die Bundesregierung soll Daten zu Bearbeitungszeiten je Bundesland liefern, Antragszahlen der vergangenen zehn Jahre aufschlüsseln und erläutern, welche Bundesgesetze für eine bundesweite Digitalisierung des Verfahrens geändert werden müssten. Gefragt wird auch, in welchen Bundesländern die Digitalisierung der Antragstellung bereits erfolgt ist und bis wann OZG-Fristen eingehalten werden müssen. Weitere Fragen betreffen die finanzielle Vergütung ärztlicher Gutachter je Bundesland, die Personalsituation in den Behörden sowie die Bewertungsmaßstäbe für den GdB — ein Thema, das immer wieder zu Ungleichbehandlungen führt. So soll beispielsweise ein Antragsteller nach einer Nierentransplantation einen GdB von 100 erhalten, während ein Rollstuhlfahrer mit Spastik auf GdB 80 eingestuft wird.
Demografischer Wandel als Treiber
Die Drucksache fragt gezielt nach den demografischen Perspektiven: Welche Altersgruppen sind besonders häufig von schwerbehinderungsrelevanten Erkrankungen betroffen? Wie entwickelt sich die Ärzteversorgung je Bundesland relativ zur älter werdenden Bevölkerung? Und welche Prognosen für die nächsten 40 Jahre liegen der Bundesregierung vor? Diese Fragen machen deutlich, dass das Problem strukturell wächst, wenn keine Reformen bei Digitalisierung und Personalausstattung erfolgen. Auch Fragen zu konkreten Bundes- und Länderprogrammen zur Verwaltungsdigitalisierung sind Teil der Anfrage.
Die Bundesregierung hat bis zum 19. August 2026 Zeit, die Anfrage zu beantworten. Dabei bleibt abzuwarten, welche Daten auf Bundesebene überhaupt vorliegen — da die Zuständigkeit bei den Ländern liegt, könnte die Antwort in Teilen auf fehlende Bundeserkenntnisse verweisen. Zum Thema Verwaltungsdigitalisierung ist auch die Einführung des digitalen Identitätsgesetzes (DIdG) ein aktueller parlamentarischer Vorgang. Fragen zu sozialen Leistungen und ihrer Verwaltung berühren ähnliche Strukturprobleme wie die Debatte um Dublin-Verfahren und Behördenkapazitäten.
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Betroffen sind Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen, die einen Schwerbehindertenausweis beantragen — besonders ältere Menschen, da mit steigendem Alter die Häufigkeit von Behinderungen zunimmt. Lange Wartezeiten verzögern den Zugang zu gesetzlichen Nachteilsausgleichen und Sozialleistungen. Mittelbar betroffen sind auch Ärztinnen und Ärzte, die Gutachten für die Verfahren erstellen.
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Berlin, 21. Juli 2026. Das EU-Parlament und der EU-Rat haben sich im Rahmen des Digital-Omnibus auf eine Verschiebung der Fristen geeignet, ab der die besonderen Pflichten für Hochrisiko-Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) gelten sollen. Für eigenständige KI-Hochrisiko-Anwendungen gelten diese nun erst ab Dezember 2027, für KI-Hochrisiko-Anwendungen, die in Produkte eingebettet… …
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7392) wurde am 29. Juli 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit zur Beantwortung — die Antwortfrist läuft bis zum 19. August 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Grad der Behinderung (GdB)
- Maßzahl für das Ausmaß einer Behinderung auf einer Skala von 20 bis 100. Ab GdB 50 gilt eine Person als schwerbehindert und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
- Onlinezugangsgesetz (OZG)
- Bundesgesetz, das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, Verwaltungsleistungen digital über Portale anzubieten. Das OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) hat die Fristen und Anforderungen weiterentwickelt.
- Nachteilsausgleich
- Rechtliche Vergünstigungen für schwerbehinderte Menschen, etwa erhöhte Steuerfreibeträge, besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub oder Parkerleichterungen.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Schwerbehindertenantrags?
Laut Drucksache variiert die Bearbeitungszeit stark: In Niedersachsen sind es drei bis sieben Wochen, in Sachsen-Anhalt neun bis 18 Monate.
Warum dauert die Bearbeitung so lange?
Als Gründe werden in der Drucksache unter anderem rein postalische Kommunikation, geringe Arzthonorar für Gutachten, Bürokratie sowie Fachkräftemangel in den Behörden genannt — dies sind Angaben der Fragesteller, keine bestätigten Regierungsdaten.
Wer ist für den Schwerbehindertenausweis zuständig?
Die Zuständigkeit liegt bei den Bundesländern, konkret bei Landes-, Kreis- oder Kommunalbehörden — je nach Bundesland unterschiedlich.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7392 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































