- 187 BImA-Liegenschaften bundesweit durch Moratorium gesperrt
- Kommunen haben bereits 12 Mio. Euro für Erschließungen ausgegeben
- Thüringen fragt nach Standorten, Kosten und Bundeswehr-Plänen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7452 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung hat im Herbst 2025 ein Umwandlungsmoratorium verhängt, das die Überführung von 187 ehemaligen Militärliegenschaften in zivile Nutzung vorerst stoppt. Hintergrund ist die gestiegene Bedeutung der Bundeswehr-Infrastruktur im Zuge der Zeitenwende und des erhöhten Verteidigungsbedarfs. Die betroffenen Flächen befinden sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und waren teilweise bereits für Wohnungsbau, Gewerbe oder Tourismus vorgesehen. Kommunalverbände forderten laut Medienberichten einen finanziellen Ausgleich für bereits getätigte Ausgaben.
- 187 Liegenschaften — Bundesweit vom Umwandlungsmoratorium betroffene BImA-Flächen.
- 12 Mio. Euro — Laut Medienberichten bereits von Kommunen aufgewendete Erschließungskosten.
- 18 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke an die Bundesregierung.
- Herbst 2025 — Zeitpunkt der Verhängung des Moratoriums durch die Bundesregierung.
Im Detail
Zahlreiche Kommunen zeigten sich von dieser Entscheidung überrascht und sehen sich nun gezwungen, bereits weit fortgeschrittene Planungen für Wohnungsbau, Gewerbeansiedlungen sowie touristische und freizeitbezogene Nutzungen auszusetzen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7452
Ehemalige Militärflächen in Thüringen stehen seit Herbst 2025 vor einem ungewissen Schicksal: Die Bundesregierung hat ein Umwandlungsmoratorium verhängt, das die Überführung von bundesweit 187 Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in zivile Nutzung vorerst stoppt. Für Kommunen, die auf diesen Flächen bereits Wohnungsbau, Gewerbeansiedlungen oder touristische Nutzungen geplant hatten, ist das ein harter Einschnitt. Laut Medienberichten haben Kommunen für die Erschließung der betroffenen Liegenschaften bereits rund 12 Mio. Euro ausgegeben.
Militärliegenschaften-Moratorium: Was steckt dahinter?
Mit der Zeitenwende nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hat die Bundeswehr ihren Infrastrukturbedarf neu bewertet. Flächen, die nach dem Ende des Kalten Krieges sukzessive abgegeben wurden, rücken nun wieder in den Fokus der Verteidigungsplanung. Das Umwandlungsmoratorium der Bundesregierung soll sicherstellen, dass militärisch potenziell relevante Liegenschaften nicht dauerhaft für zivile Zwecke umgewidmet werden, bevor die Bundeswehr ihren genauen Bedarf ermittelt hat. Wie stark Thüringen davon betroffen ist und welche Standorte konkret unter das Moratorium fallen, ist bislang öffentlich nicht im Detail bekannt.
Was gilt aktuell?
Solange das Moratorium gilt, dürfen die betroffenen BImA-Liegenschaften nicht in zivile Nutzung überführt werden. Laufende kommunale Planungsverfahren — etwa Bebauungspläne für Wohngebiete oder Gewerbegebiete — sind de facto eingefroren. Eine gesetzliche Regelung zur Kostenerstattung für Kommunen, die bereits Planungsleistungen beauftragt und bezahlt haben, besteht nach aktuellem Stand nicht. Eine Erstattung der entstandenen Ausgaben durch Bund oder Bundeswehr ist damit nicht gesichert.
18 Fragen zu Standorten, Kosten und Bundeswehr-Plänen
Die Fraktion Die Linke hat mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7452 vom 3. August 2026 insgesamt 18 Fragen an die Bundesregierung gestellt. Unterzeichnet von Donata Vogtschmidt, Desiree Becker, Bodo Ramelow und weiteren Abgeordneten sowie den Fraktionsvorsitzenden Heidi Reichinnek und Sören Pellmann zielt die Anfrage auf konkrete Antworten zu Thüringen. Gefragt wird unter anderem: Welche genauen Liegenschaften in Thüringen sind betroffen — mit Adresse und Fläche? Nach welchen Kriterien wurden sie ausgewählt? Welche Umweltbelastungen bestehen, und gibt es auffällige Befunde? Welche zivilen Nutzungen gibt es heute bereits auf den Flächen, und was passiert mit diesen? Wie will die Bundeswehr die Flächen künftig nutzen, und in welchem Zeitrahmen? Die Anfrage thematisiert auch die Kommunikation zwischen Bund und Kommunen: Wann wurden Gespräche geführt, mit welchem Ergebnis, und wie soll künftig frühzeitige Information sichergestellt werden?
Finanzielle Folgen für Kommunen
Besonders drängend ist die Kostenfrage: Die Fraktion fragt explizit, ob der Bundesregierung bekannt ist, in welchem Umfang Kommunen in Thüringen bereits Planungskosten infolge des Moratoriums entstanden sind — und ob diese Kosten vom Bund oder der Bundeswehr erstattet werden. Kommunalverbände hatten nach Medienberichten laut der Vorbemerkung in der Drucksache bereits einen finanziellen Ausgleich gefordert. Neben der Kostenfrage interessiert die Fragesteller auch, ob die Bundesregierung Unterstützungsmaßnahmen für die betroffenen Kommunen plant und wie sie die strukturellen Auswirkungen eines möglichen anhaltenden Stillstands bewertet. Auch öffentliche Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung vor Ort werden thematisiert. Diese Fragen berühren unmittelbar Bürgerinnen und Bürger in Thüringen, die auf neue Wohnungen oder Arbeitsplätze auf diesen Flächen gewartet hatten.
Vergleichbare Fragen zur Kontrolle staatlicher Ausgaben und Transparenz beim Einsatz öffentlicher Mittel beschäftigen den Bundestag regelmäßig — etwa im Zusammenhang mit den Bundeswehr-Liegenschaften in Kanada oder dem Umgang mit Haushaltsresten bei nicht abgerufenen Mitteln. Grundsätzliche Fragen zur Finanzkontrolle staatlicher Maßnahmen stehen dabei immer wieder im Zentrum parlamentarischer Anfragen.
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Betroffen sind Städte und Gemeinden in Thüringen, die konkrete Planungen für Wohnungsbau, Gewerbeansiedlungen oder touristische Nutzungen auf den gesperrten Flächen begonnen hatten. Darüber hinaus sind die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie potenzielle Gewerbetreibende betroffen, die auf die Entwicklung der Flächen gesetzt hatten. Bundesweit sind insgesamt 187 BImA-Liegenschaften vom Moratorium erfasst.
Die Kleine Anfrage ist am 3. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, die Antwort ist damit bis zum 24. August 2026 fällig. Nach Eingang der Antwort kann die Fraktion Die Linke weitere parlamentarische Schritte einleiten.
- Umwandlungsmoratorium
- Befristeter Stopp der Umwidmung staatlicher Liegenschaften von militärischer zu ziviler Nutzung, ausgelöst durch den gestiegenen Verteidigungsbedarf der Bundeswehr.
- BImA
- Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet das Immobilienvermögen des Bundes und ist für Verkauf, Vermietung und Verwaltung von Bundesliegenschaften zuständig.
- Erschließungskosten
- Kosten, die Kommunen für die Vorbereitung eines Geländes aufwenden — etwa für Straßen, Leitungen und Planung — bevor auf einem Grundstück gebaut werden kann.
Was ist ein Umwandlungsmoratorium?
Ein Umwandlungsmoratorium ist ein befristeter Stopp der Umwidmung von Liegenschaften, hier: ehemaliger Militärflächen, die nicht mehr in zivile Nutzung überführt werden dürfen, weil die Bundeswehr sie möglicherweise wieder benötigt.
Wie viele Flächen sind bundesweit betroffen?
Laut Drucksache sind es bundesweit 187 Liegenschaften im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).
Können Kommunen ihre Planungskosten zurückbekommen?
Die Anfrage fragt genau das: ob und wie Kommunen bereits entstandene Kosten vom Bund oder der Bundeswehr erstattet bekommen. Eine Antwort steht noch aus.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7452 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































