- Bund zahlte CORRECTIV von 2014 bis 2023 rund 1,2 Mio. Euro
- Landgericht Berlin untersagte CORRECTIV Kernaussagen zum Potsdamer Treffen
- 22 Fragen zu Zweckentfremdung, Staatsferne und Förderstopp
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7448 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
CORRECTIV erhielt laut einer früheren Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 20/10233) zwischen 2014 und Ende 2023 rund 1.227.000 Euro an Bundesmitteln für verschiedene Medienprojekte. Das Landgericht Berlin II untersagte CORRECTIV im März 2026 (Az. 27 O 379/25) mit einem noch nicht rechtskräftigen Urteil, bestimmte Kernaussagen zur Berichterstattung über das sogenannte Potsdamer Treffen vom November 2023 weiterzuverbreiten. CORRECTIV hatte Anfang 2024 über dieses Treffen berichtet und dabei einen angeblichen Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern beschrieben, was zu bundesweiten Demonstrationen geführt hatte. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ steht gesondert in der Kritik wegen berichteter Unregelmäßigkeiten bei der Mittelvergabe.
- 1.227.000 Euro — Bundesförderung an CORRECTIV von 2014 bis Ende 2023 (BT-Drs. 20/10233)
- ca. 2,5 Mio. Euro — Gesamtförderung laut Fragesteller seit 2016 (Medienberichte, nicht amtlich bestätigt)
- 22 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu Förderpraxis, Staatsferne und Gerichtsurteil
- 17. März 2026 — Datum des Urteils des Landgerichts Berlin II (Az. 27 O 379/25)
Im Detail
„Wir haben vieles durchgewunken, weil das Ministerium es so wünschte“
— Zitierte Sachbearbeiterin im Bundesfamilienministerium, wiedergegeben in der Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7448
Rund 1,2 Millionen Euro Bundesmittel flossen zwischen 2014 und Ende 2023 an das private Medienunternehmen CORRECTIV — so lautet das bisher amtlich bestätigte Ergebnis früherer parlamentarischer Anfragen. Nun will die AfD-Fraktion mit einer umfangreichen Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/7448, eingereicht am 31. Juli 2026) wissen, ob diese Gelder ordnungsgemäß verwendet wurden, welche weiteren Mittel geflossen sind und welche Konsequenzen ein Berliner Gerichtsurteil für die Förderpraxis haben wird.
Anlass für die 22 Fragen ist unter anderem ein Urteil des Landgerichts Berlin II vom 17. März 2026 (Az. 27 O 379/25). Das Gericht untersagte CORRECTIV, bestimmte Kernaussagen zur Berichterstattung über das sogenannte Potsdamer Treffen vom November 2023 weiterzuverbreiten. CORRECTIV hatte Anfang 2024 berichtet, bei dem Treffen sei ein „Masterplan“ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern besprochen worden — Aussagen, die von Teilnehmern des Treffens von Anfang an bestritten wurden und die nun teilweise gerichtlich untersagt sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
CORRECTIV-Förderung: Was die Anfrage konkret erfragt
Die Fragesteller wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob Projektmitarbeiter von CORRECTIV gleichzeitig im redaktionellen Bereich tätig waren und damit möglicherweise geförderte Mittel für nicht-geförderte journalistische Tätigkeiten verwendet wurden. Diese Frage berührt das Gebot der Staatsferne — den verfassungsrechtlichen Grundsatz, der eine zu enge finanzielle Abhängigkeit der Presse vom Staat verbieten soll. Konkret fragen die Abgeordneten, ob die Bundesregierung überhaupt eine Definition besitzt, ab welchem Förderanteil ein Medienunternehmen nicht mehr als „eigenständig und unabhängig“ gelten kann.
Darüber hinaus erkundigt sich die Anfrage nach dem genauen Umfang aller Bundeszuwendungen an CORRECTIV in den vergangenen fünf Jahren — aufgeschlüsselt nach Zuwendungsgeber, Projektnamen und Beträgen. Dieselbe Frage richtet sich auch an Länderförderungen sowie EU-Mittel, soweit der Bundesregierung dazu Erkenntnisse vorliegen. Laut Fragesteller soll der Gesamtbetrag aller staatlichen Förderungen seit 2016 bei rund 2,5 Millionen Euro liegen — eine Zahl aus Medienberichten, die bislang amtlich nicht bestätigt ist.
Demokratie leben! und Vorwürfe der Zweckentfremdung
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums. In der Vorbemerkung der Fragesteller wird eine ehemalige Sachbearbeiterin des Ministeriums zitiert, die gegenüber Medien erklärt haben soll: „Wir haben vieles durchgewunken, weil das Ministerium es so wünschte.“ Dieser Vorwurf steht nicht amtlich fest und entstammt ausschließlich der Darstellung der Fragesteller. Die Anfrage will nun wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung darüber hat, ob Zuwendungsempfänger systematisch Fördermittel zur Finanzierung von Vereins- oder Redaktionspersonal eingesetzt haben, das auch nicht-geförderte Tätigkeiten ausübt.
Zudem fragen die Abgeordneten, ob bundeseigene oder vom Bund geförderte Einrichtungen Behauptungen aus der CORRECTIV-Berichterstattung zum Potsdamer Treffen übernommen oder verbreitet haben, die nun gerichtlich untersagt sind — und ob die Bundesregierung plant, entsprechende Vorgaben für geförderte Einrichtungen zu erlassen.
Fragen zur Jury und zu Förderentscheidungen
Die AfD-Fraktion fragt auch nach der Zusammensetzung der aktuellen Jury für Förderentscheidungen im Pressebereich sowie danach, nach welchen Kriterien die Bundesregierung entscheidet, welche Medien als demokratisch gelten und damit förderungswürdig sind. Hintergrund ist der Haushaltstitel 684 15 im Einzelplan 04, der ausdrücklich der „Stärkung der Medienkompetenz sowie dem Schutz und der strukturellen Förderung journalistischer Arbeit“ dient.
Die Antwortfrist der Bundesregierung endet nach 21 Tagen, also am 21. August 2026. Erst dann wird ersichtlich sein, in welchem Umfang die Bundesregierung die Fragen beantwortet. Vergleichbare frühere Anfragen zur CORRECTIV-Förderung (BT-Drs. 20/12475 und 20/14993) hatten nach Einschätzung der Fragesteller teils nur unvollständige Antworten erbracht.
Das Thema staatliche Medienförderung und Staatsferne ist nicht neu im Bundestag. Bereits frühere Debatten über das Programm Finanzkontrolle und Mittelverwendung zeigten, wie komplex die Prüfung staatlicher Zuwendungen ist. Auch die grundsätzliche Frage, wie der Staat digitale Infrastrukturen und Medienkompetenz fördert, beschäftigt das Parlament regelmäßig — wie etwa bei der EUDI-Wallet mit 214 Mio. Euro Gesamtkosten oder bei KI-Projekten in Bundesbehörden.
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Betroffen sind Steuerzahler als mittelbare Geldgeber staatlicher Medienförderungen sowie Medienunternehmen, die Bundesförderungen erhalten. Konkret im Fokus steht CORRECTIV als bisheriger Zuwendungsempfänger. Indirekt betroffen sind auch Organisationen, die aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert werden und deren Mittelverwendung hinterfragt wird.
Berlin, 22. Juli 2026. Wir als AfD-Bundestagsfraktion fordern ein Ende der Förderung von Nichtregierungsorganisationen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und setzen uns stattdessen für die Einrichtung eines „Heimatfonds“ ein, der Traditionshandwerk und duale Ausbildung in Hochtechnologieberufen gezielt stärkt. Das BMAS verteilt derzeit Steuergelder an einen linksorientierten NGO-Komplex, der… …
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7448) ist am 31. Juli 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, die Antwort ist bis zum 21. August 2026 fällig. Nach Eingang der Antwort kann die Fraktion weitere parlamentarische Schritte einleiten.
- Staatsferne
- Verfassungsrechtliches Gebot, das eine zu enge finanzielle oder inhaltliche Abhängigkeit der Presse vom Staat verbietet, um redaktionelle Unabhängigkeit zu sichern.
- ANBest-P
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung — Regelwerk, das vorschreibt, wie Empfänger von Bundesmitteln diese einsetzen und abrechnen müssen.
- Faktenchecker
- Medienorganisation, die öffentlich verbreitete Aussagen und Informationen auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft und bewertet.
Wie viel Geld erhielt CORRECTIV vom Bund?
Laut früherer Regierungsantwort (BT-Drs. 20/10233) beliefen sich die Bundesmittel für CORRECTIV von 2014 bis Ende 2023 auf rund 1.227.000 Euro. Seitdem sollen laut Fragesteller weitere hunderttausende Euro geflossen sein.
Was hat das Landgericht Berlin im März 2026 entschieden?
Das Landgericht Berlin II untersagte CORRECTIV mit Urteil vom 17. März 2026 (Az. 27 O 379/25), bestimmte Kernaussagen zum sogenannten Potsdamer Treffen weiter zu verbreiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Worum geht es beim Gebot der Staatsferne?
Das Gebot der Staatsferne besagt, dass der Staat Medien nicht so fördern darf, dass diese finanziell von staatlichen Zuwendungen abhängig werden und dadurch ihre redaktionelle Unabhängigkeit verlieren.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7448 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































