- Anfrage zu GBA-Verfahren im ersten Halbjahr 2026 eingereicht
- Aufschlüsselung nach Islamismus, Rechts- und Linksextremismus gefordert
- Vorläufer-Anfrage erfasste bereits Daten von 2013 bis März 2025
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7270 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) ist die höchste Anklagebehörde der Bundesrepublik und zuständig für Staatsschutzdelikte — darunter terroristische Vereinigungen, Spionage und Hochverrat. Die AfD-Fraktion hatte bereits mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/109 Verfahrensdaten für den Zeitraum 2013 bis März 2025 abgefragt. Die neue Anfrage setzt diese Datenreihe fort und erfasst das erste Halbjahr 2026. Vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse — darunter der Anschlag auf den CSD in Berlin im Juli 2026 — steht die Sicherheitslage gegenüber islamistischem Extremismus besonders im Fokus der öffentlichen Debatte.
Im Detail
Mit dieser Anfrage sollen nun die Daten für das erste Halbjahr 2026 in Erfahrung gebracht werden.
— BT-Drs. 21/7270, Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, 22.07.2026
Wie viele Terrorismus- und Extremismusverfahren hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) im ersten Halbjahr 2026 eingeleitet? Diese Frage stellt die AfD-Fraktion in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7270 vom 22. Juli 2026. Die Anfrage ist eine direkte Fortsetzung einer früheren parlamentarischen Abfrage und zielt darauf ab, die Entwicklung der Verfahrenszahlen aktuell nachzuverfolgen.
Generalbundesanwalt: Zuständigkeit für Staatsschutzdelikte
Der Generalbundesanwalt ist die höchste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Seine Zuständigkeit umfasst Staatsschutzdelikte wie die Gründung oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Hochverrat, Spionage sowie schwerste Gewalttaten mit extremistischem Hintergrund. Verfahren, die nicht die Schwelle zur bundesweiten Zuständigkeit erreichen, gibt der GBA an die Staatsanwaltschaften der Länder ab. Damit ist der GBA ein zentraler Indikator für die Bedrohungslage durch organisierten Extremismus in Deutschland.
Vier Fragenkomplexe zur Sicherheitslage
Die Anfrage umfasst vier Fragenkomplexe: Erstens soll die Gesamtzahl aller beim GBA eingeleiteten Verfahren im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2026 mitgeteilt werden — aufgeschlüsselt nach Tatvorwürfen und Jahresscheiben. Zweitens fragt die AfD nach Verfahren mit Bezug zu islamistischem Terrorismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus, jeweils in gleicher Detailtiefe. Drittens werden Verfahren zu sonstigen extremistischen Phänomenen abgefragt, die in keine der genannten Kategorien fallen. Viertens soll dargelegt werden, wie viele Verfahren an Landesstaatsanwaltschaften abgegeben wurden und wie deren Abschluss aussah.
Anknüpfung an frühere GBA-Anfrage
Die Drucksache 21/7270 knüpft ausdrücklich an die frühere Kleine Anfrage BT-Drs. 21/109 an, mit der die AfD-Fraktion bereits Verfahrensdaten des Generalbundesanwalts für den Zeitraum 2013 bis März 2025 abgefragt hatte. Die nun vorliegende Anfrage schließt die Datenlücke für das erste Halbjahr 2026. Diese regelmäßige Abfrage dient der parlamentarischen Kontrolle der Strafverfolgungsaktivitäten des Bundes im Bereich innere Sicherheit.
Politisch fällt die Anfrage in einen Kontext erhöhter öffentlicher Aufmerksamkeit: Der Anschlag auf den Berliner CSD im Juli 2026 hat die Debatte über islamistisch motivierte Gewalt erneut angeheizt. Gleichzeitig stehen Fragen zur Asyl- und Sicherheitspolitik verstärkt auf der parlamentarischen Agenda. Die AfD-Fraktion setzt mit dieser Anfrage ihren Fokus auf die statistische Erfassung extremistischer Bedrohungen fort.
Da es sich um eine Kleine Anfrage handelt, liegt noch keine Antwort der Bundesregierung vor. Die gesetzliche Antwortfrist beträgt 21 Tage ab Einreichung — das entspricht dem 12. August 2026. Erst dann werden konkrete Zahlen zu Islamismus-, Rechts- und Linksextremismus-Verfahren des GBA für das erste Halbjahr 2026 öffentlich bekannt sein. Eine weitere parlamentarische Anfrage zu deutschen Ermittlungen im Bereich Kriegsverbrechen zeigt das breite Spektrum parlamentarischer Kontrolle über Strafverfolgungsbehörden.
Weiterlesen:
- Grenzurückweisungen 2026: 24 Fragen zur Rechtmäßigkeit der Asylpolitik
- Kriegsverbrechen Jugoslawien: 17 Fragen zu deutschen Ermittlungen
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Betroffen von den erfragten Verfahren sind mutmaßliche Täter aus dem Bereich islamistischer, rechts-, links- und ausländerextremistischer Strukturen sowie die Bevölkerung als potenzielle Opfer extremistischer Gewalt. Indirekt berührt ist auch die föderale Strafverfolgung, da ein Teil der Verfahren an Landesstaatsanwaltschaften abgegeben wird.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7270) wurde am 22. Juli 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat gemäß den parlamentarischen Gepflogenheiten 21 Tage Zeit zur Beantwortung; die Frist läuft bis zum 12. August 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Generalbundesanwalt (GBA)
- Oberste Strafverfolgungsbehörde des Bundes, zuständig für schwerwiegende Staatsschutzdelikte wie Terrorismus, Spionage und Hochverrat.
- Ausländerextremismus
- Extremistische Aktivitäten, die von Personen ausländischer Herkunft in Deutschland im Zusammenhang mit politischen Konflikten ihrer Herkunftsländer ausgehen — z. B. durch ausländische Terrororganisationen.
- Tatvorwurf
- Der konkrete strafrechtliche Vorwurf, der einem Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren gemacht wird. Ein Verfahren kann mehrere Tatvorwürfe umfassen.
Was ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof?
Der Generalbundesanwalt ist die oberste Anklagebehörde des Bundes. Er ist zuständig für besonders schwerwiegende Straftaten wie Terrorismus, Hochverrat und Spionage.
Was wird in dieser Kleinen Anfrage konkret gefragt?
Gefragt werden Fallzahlen für das erste Halbjahr 2026, aufgeschlüsselt nach islamistischem Terrorismus, Rechts-, Links- und Ausländerextremismus sowie sonstigen extremistischen Verfahren und deren Abgabe an Landesbehörden.
Bis wann muss die Bundesregierung antworten?
Kleine Anfragen müssen innerhalb von 21 Tagen beantwortet werden. Die Frist läuft bis zum 12. August 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7270 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































