- Landwirte drohen Strafurteile, wenn keine Drohnen bei der Mahd eingesetzt werden
- Ehrenamtliche Rehkitzretter riskieren Anzeige wegen Jagdwilderei nach § 292 StGB
- Bundeseinheitliche Regeln für Tierschutz und Drohneneinsatz fehlen bislang
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7444 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Rehkitzrettung ist in Deutschland eine ehrenamtlich geprägte Praxis, bei der Drohnen mit Wärmebildkameras kurz vor der Grünlandmahd eingesetzt werden, um Jungtiere aufzuspüren und in Sicherheit zu bringen. Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung hat 2026 Förderprogramme für Drohnentechnik zur Rehkitzrettung aufgelegt. Gleichzeitig haben verschiedene Bundesländer — etwa Bayern — landesspezifische Ausnahmeregelungen geschaffen, die das Sichern von Kitzen bei Zustimmung des Landwirts nicht als Jagdwilderei werten. Eine bundeseinheitliche Regelung fehlt bislang.
Im Detail
Das Sichern, Umsetzen oder Verwahren eines Kitzes ohne ausdrückliche Zustimmung des zuständigen Jagdausübungsberechtigten kann theoretisch den Straftatbestand der Jagdwilderei gemäß § 292 StGB erfüllen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7444
Jedes Jahr im Frühjahr und Frühsommer beginnt für Landwirte die Grünlandmahd — und damit eine rechtlich heikle Situation: Rehkitze liegen versteckt in den Wiesen und ducken sich bei Gefahr, anstatt zu flüchten. Ohne gezielte Suche werden sie von Mähwerken erfasst und getötet oder schwer verletzt. Der sogenannte Mähtod ist tierschutzrechtlich relevant und kann Landwirte strafbar machen — doch auch die Rettung der Tiere birgt rechtliche Risiken. Die BT-Drucksache 21/7444 vom 31. Juli 2026 zeigt, dass ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen für die Rehkitzrettung bis heute fehlt.
Rehkitzrettung im Spannungsfeld zwischen Tierschutz und Jagdrecht
Das Kernproblem ist ein rechtlicher Widerspruch: Einerseits sind Landwirte nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG) verpflichtet, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um eine strafbare Tiertötung durch Unterlassen zu verhindern. Andererseits kann das Sichern, Umsetzen oder Verwahren eines Kitzens ohne ausdrückliche Zustimmung des zuständigen Jagdausübungsberechtigten theoretisch den Straftatbestand der Jagdwilderei gemäß § 292 StGB erfüllen — selbst wenn die Absicht eindeutig dem Tierschutz dient. Für ehrenamtliche Drohnenteams, die bei der Rehkitzrettung helfen, besteht damit in vielen Bundesländern ein nicht unerhebliches strafrechtliches Risiko.
Urteil des AG Altötting verschärft die Lage
Konkreter Auslöser der Anfrage ist ein Urteil des Amtsgerichts Altötting, in dem ein Landwirt zu einer hohen Geldstrafe verurteilt wurde, obwohl er akustische Wildretter eingesetzt hatte. Das Gericht bewertete den Verzicht auf Drohnentechnologie mit Wärmebildkamera als nicht ausreichend. Dieses Urteil stellt aus Sicht der anfragenden Abgeordneten einen Wendepunkt dar: Was früher als vertretbare Schutzmaßnahme galt, reicht nach aktueller Rechtsprechung offenbar nicht mehr aus. Für viele Landwirte — besonders in strukturschwachen Regionen ohne Zugang zu Drohnentechnik — ist das eine erhebliche Belastung.
Sechs Fragen an die Bundesregierung zur Rehkitzrettung
Die AfD-Fraktion stellt in der Drucksache 21/7444 insgesamt sechs Fragen, die verschiedene Dimensionen des Problems beleuchten. Zunächst fragt sie nach Strafverfolgungsstatistiken: Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Tierquälerei nach § 17 TierSchG im Zusammenhang mit dem Mähtod wurden in den vergangenen fünf Jahren eingeleitet, und wie viele davon führten zu Verurteilungen? Dieselbe Frage stellt sich für Verfahren wegen Jagdwilderei (§ 292 StGB) im Kontext der Rehkitzrettung.
Darüber hinaus will die Fraktion wissen, welche rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Maßnahmen die Bundesregierung bereits ergriffen hat — insbesondere mit Blick auf die Drohnen-Förderprogramme der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sowie bundeseinheitliche Leitfäden. Eine zentrale Frage zielt darauf ab, ob die Sorgfaltspflichten für Landwirte bei der Grünlandmahd bundesweit einheitlich im TierSchG verankert werden sollen, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Länderregelungen und Harmonisierungsbedarf beim Jagdrecht
Einige Bundesländer haben bereits eigene Lösungen gefunden: In Bayern etwa gilt das Sichern von Kitzen im Rahmen der Tierrettung bei Zustimmung des Landwirts ausdrücklich nicht als Jagdwilderei. Die Anfrage erkundigt sich, ob die Bundesregierung an der Erarbeitung solcher Ausnahmeregelungen beteiligt war und ob sie plant, diese Lösungen bundesweit im Straf- oder Bundesjagdrecht zu harmonisieren. Konkret wird auch gefragt, ob eine juristische Prüfung der Vereinbarkeit dieser Landesregelungen mit § 292 StGB stattgefunden hat und ob eine bundeseinheitliche Klarstellung im Strafgesetzbuch oder Bundesjagdgesetz (BJagdG) geplant ist, um ehrenamtliche Helfer pauschal vor dem Wildereivorwurf zu schützen.
Drohnenflüge: Luftverkehrsrecht als weitere Hürde
Neben dem Straf- und Tierschutzrecht thematisiert die Anfrage auch luftverkehrsrechtliche Hürden. Der Einsatz von Wärmebilddrohnen zur Rehkitzrettung ist in sensiblen Lufträumen — etwa in oder an Naturschutzgebieten sowie im 100-Meter-Abstandsbereich von Bundesfernstraßen oder Bahnanlagen — genehmigungspflichtig. Die Fraktion fragt, ob die Bundesregierung über eine Änderung der Luftverkehrsordnung (LuftVO) oder eine bundesweit geltende Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes eine bürokratiefreie Ausnahme für registrierte Tierschutz-Drohnenteams während der Hauptmahd-Saison von April bis Juli schaffen will. Ähnliche Fragen zur Harmonisierung von Drohneneinsatz und Behördenpraxis beschäftigen den Bundestag auch in anderen Bereichen.
Die Rehkitzrettung steht damit exemplarisch für ein breiteres Problem: Moderne Technologien entwickeln sich schneller als der rechtliche Rahmen. Freiwillige Helfer und Landwirte bewegen sich in einem Graubereich, der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist. Die Bundesregierung hat nun bis zum 21. August 2026 Zeit, die Fragen der Drucksache 21/7444 zu beantworten.
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Betroffen sind Landwirte, die bei der Grünlandmahd tierschutzrechtliche Sorgfaltspflichten erfüllen müssen, sowie ehrenamtliche Drohnenteams und Jäger, die bei der Rehkitzrettung aktiv werden. In Bundesländern ohne ausdrückliche Ausnahmeregelung besteht für alle Beteiligten ein strafrechtliches Risiko.
Berlin, 22. Juli 2026. Wir von der AfD-Bundestagsfraktion haben im Deutschen Bundestag einen Antrag zur Stärkung der heimischen Landwirtschaft eingebracht, der eine branchenspezifische Sonderregelung zum gesetzlichen Mindestlohn für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft vorsieht. Angesichts der seit Januar 2026 geltenden Mindestlohnhöhe von 13,90 Euro je Stunde und des scharfen Wettbewerbs mit… …
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7444) wurde am 31. Juli 2026 veröffentlicht. Die Bundesregierung hat bis zum 21. August 2026 Zeit, die sechs Fragen schriftlich zu beantworten. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Jagdwilderei (§ 292 StGB)
- Straftatbestand, der das unbefugte Nachstellen, Fangen oder Erlegen von Wild unter Strafe stellt — auch das Sichern von Wildtieren ohne Erlaubnis des Jagdrechtsinhabers kann darunter fallen.
- Mähtod
- Tod von Wildtieren, insbesondere Rehkitzen, durch landwirtschaftliche Mähwerke bei der Grünlandmahd, da die Jungtiere sich bei Gefahr ducken statt zu flüchten.
- LuftVO
- Luftverkehrsordnung — regelt unter anderem, wo und unter welchen Bedingungen Drohnen fliegen dürfen, etwa in Naturschutzgebieten oder in der Nähe von Straßen und Bahnanlagen.
Warum kann Rehkitzrettung eine Straftat sein?
Das Sichern oder Umsetzen eines Kitzens ohne Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten kann den Tatbestand der Jagdwilderei nach § 292 StGB erfüllen — auch wenn die Absicht dem Tierschutz dient.
Was hat das Urteil des AG Altötting mit der Anfrage zu tun?
Ein Landwirt wurde verurteilt, weil er bei der Mahd keine Drohnentechnik einsetzte und dadurch ein Rehkitz getötet wurde. Das Urteil macht deutlich, dass akustische Wildretter allein nicht mehr als ausreichend gelten.
Gibt es bereits Förderung für Drohnen zur Rehkitzrettung?
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung legt laut Drucksache Förderprogramme für Drohnentechnik auf — deren genaue Ausgestaltung und Wirkung fragt die AfD-Fraktion ab.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7444 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































