- 98.186 FKS-Strafverfahren wurden 2025 eingeleitet
- 72.119 Verfahren 2025 wegen Leistungsmissbrauch — kaum Arbeitgeberfokus
- Verfahren wegen illegalem Aufenthalt stiegen von 1.557 (2015) auf 9.633 (2025)
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7324 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung ist für die Bekämpfung von Schwarzarbeit, Menschenhandel im Beschäftigungsbereich und Sozialversicherungsbetrug zuständig. Kritiker — darunter die Europaratsgruppe GRETA, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und das Deutsche Institut für Menschenrechte — bemängeln seit Jahren, dass die FKS in einem Zielkonflikt zwischen Strafverfolgung und Opferschutz steckt. Die Drucksache 21/7324 ist die Antwort auf eine Nachfrage (BT-Drs. 21/7042) zur bereits beantworteten Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/4666, nachdem Die Linke die ursprünglichen Antworten als unzureichend eingestuft hatte.
- 98.186 — Gesamtzahl der FKS-Strafverfahren im Jahr 2025 (Quelle: Generalzolldirektion)
- 72.119 — Verfahren 2025 wegen Leistungsmissbrauch (§ 263 StGB), dem mit Abstand häufigsten Tatbestand
- 9.633 — Verfahren 2025 wegen illegalem Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel (§ 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG); 2015 waren es noch 1.557
- 12.260 — Verfahren 2025 wegen Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen (§ 266a Abs. 1 StGB)
- 41 — Hauptzollämter, an denen Opferschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren eingesetzt sind
Im Detail
Systematische Missstände im Sinne der Fragestellung konnten nicht festgestellt werden. Demnach ist kein grundsätzlicher Handlungsbedarf gegeben.
— Bundesregierung, Antwort zu Frage 9, BT-Drs. 21/7324
Jährlich leitet die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des deutschen Zolls fast 100.000 Strafverfahren ein. Im Jahr 2025 waren es laut Generalzolldirektion genau 98.186 Fälle — davon 72.119 wegen Leistungsmissbrauchs nach § 263 StGB. Diese Zahlen hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf BT-Drs. 21/7324 vom 23. Juli 2026 veröffentlicht. Die Drucksache ist die Reaktion auf eine Nachfrage der Fraktion Die Linke, die die Vorgänger-Antwort auf BT-Drs. 21/4666 als unzureichend bewertet hatte.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Wachsender Fokus auf Aufenthaltsverstöße
Ein markanter Trend in den Daten der Generalzolldirektion: Die Zahl der Strafverfahren wegen illegalem Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel (§ 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) ist zwischen 2015 und 2025 von 1.557 auf 9.633 gestiegen — ein Anstieg um mehr als das Sechsfache. Gleichzeitig sind Verfahren wegen Vorenthaltung von Arbeitgeberbeiträgen (§ 266a Abs. 2 StGB) im gleichen Zeitraum von 2.384 auf 1.031 gesunken. Die Fraktion Die Linke sieht darin ein Indiz dafür, dass die FKS ihren Blick stärker auf Verstöße von Beschäftigten als auf jene der Arbeitgeber richtet.
Zielkonflikt zwischen Strafverfolgung und Opferschutz
Der Kern der Debatte um die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist struktureller Natur: Die FKS hat einerseits den gesetzlichen Auftrag, Straftaten zu verfolgen — andererseits trifft sie bei Betriebsprüfungen regelmäßig auf Opfer von Menschenhandel und Zwangsarbeit, denen Schutz und Unterstützung zustehen. Dieses Spannungsfeld hat auch die frühere Bundesregierung in BT-Drs. 20/13850 anerkannt. Die aktuelle Bundesregierung sieht dem Zielkonflikt durch Opferschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren an allen 41 Hauptzollämtern sowie durch enge Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaften und Fachberatungsstellen entgegengewirkt.
Die Fraktion Die Linke hatte in ihrer Nachfrage auf ein anonymes Schreiben eines FKS-Bediensteten an den Finanzausschuss vom 18. Mai 2026 hingewiesen, aus dem hervorgehen soll, dass die Behörde vornehmlich Verstöße der Beschäftigten und weniger jene der Arbeitgeber verfolge. Das Bundesministerium der Finanzen hat daraufhin die Generalzolldirektion (GZD) gebeten, das Schreiben zu prüfen. Systematische Missstände wurden laut Antwort nicht festgestellt.
Bundesregierung weist Vorwürfe zurück
Die Bundesregierung weist den Vorwurf, das parlamentarische Fragerecht bei der Beantwortung der Vorgänger-Kleinen-Anfrage verletzt zu haben, ausdrücklich zurück. Sie erklärt, die Fragen seien vollumfänglich geprüft und rechtskonform beantwortet worden. Mehrere Folgefragen beantwortet sie erneut mit Verweis auf frühere Drucksachen oder mit dem Hinweis, es lägen keine Erkenntnisse vor — etwa zur Frage, ob sich die Einschätzungen der Kooperationsbehörden zur Doppelrolle der FKS verändert haben (Fragen 2 und 3). Eine Einsicht in Mitarbeiterbefragungen zur Ermittlungspraxis der FKS plant das Bundesministerium der Finanzen ausdrücklich nicht.
Externe Kritik an der Struktur der FKS — etwa von der Europaratsgruppe GRETA, dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem Deutschen Institut für Menschenrechte — nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis, verweist aber auf die fortlaufende Weiterentwicklung des Opferschutzes. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den konkreten Kritikpunkten findet in der Antwort nicht statt.
Was gilt aktuell?
Rechtliche Grundlage für den Ermittlungsauftrag der FKS ist das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), insbesondere § 14 Abs. 1 Satz 1. Die FKS ist dem Legalitätsprinzip verpflichtet und muss bei Vorliegen eines Anfangsverdachts Ermittlungen einleiten. Eine nach Täterqualifikation — Arbeitgeber oder Arbeitnehmer — differenzierte Statistik führt die FKS nach Angaben der Bundesregierung nicht, was eine externe Überprüfung des Verhältnisses erschwert. Ob und wie die ILO-Leitlinien für Arbeitsinspektionen auf die FKS zutreffen, hat die Bundesregierung erneut nicht beantwortet und auf frühere Antworten verwiesen.
Das Thema Schwarzarbeit und Kontrolle durch den Zoll bleibt politisch umstritten. Fragen nach der Transparenz staatlicher Kontrollbehörden berühren auch andere Bereiche — etwa die Diskussion über verfassungsrechtliche Grenzen staatlicher Eingriffsbefugnisse und die parlamentarische Kontrolle nachgeordneter Behörden.
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Betroffen sind vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne gesicherten Aufenthaltsstatus, die im Rahmen von FKS-Kontrollen aufgegriffen werden, sowie Opfer von Menschenhandel und Zwangsarbeit. Darüber hinaus betrifft das Thema Arbeitgeber, die Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten, sowie die rund 41 Hauptzollämter mit ihren FKS-Bediensteten.
Die Bundesregierung beantwortet mehrere Fragen erneut mit Verweis auf frühere Antworten (Fragen 4–6, 8, 10) oder erklärt, keine Erkenntnisse zu haben (Fragen 2, 3, 14). Frage 15 zu geplanten Einsichten in Mitarbeiterbefragungen wird klar verneint. Eine vollständige inhaltliche Auseinandersetzung mit der Kritik von GRETA, DGB und Bundesrat findet nicht statt.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Zielkonflikt bei Arbeitnehmer- und Arbeitgeberschutz →
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
- Behörde der deutschen Zollverwaltung, die Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit und Verstöße gegen Sozialversicherungs- und Aufenthaltsrecht kontrolliert und verfolgt.
- GRETA
- Expertengruppe des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels, die Länder regelmäßig auf die Einhaltung der Anti-Menschenhandels-Konvention hin überprüft.
- Legalitätsprinzip
- Grundsatz im deutschen Strafrecht, nach dem Strafverfolgungsbehörden bei Vorliegen eines Anfangsverdachts verpflichtet sind, Ermittlungen einzuleiten — ohne Ermessensspielraum.
Was ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)?
Die FKS ist eine Behörde der Zollverwaltung, die Schwarzarbeit bekämpft, Menschenhandel im Beschäftigungsbereich aufdeckt und Verstöße gegen Sozialversicherungs- und Aufenthaltsrecht verfolgt.
Gegen wen richtet die FKS die meisten Strafverfahren?
Laut Tabelle in BT-Drs. 21/7324 entfällt der weitaus größte Teil der Verfahren auf den Tatbestand Leistungsmissbrauch (§ 263 StGB) — 2025 waren es 72.119 von insgesamt 98.186 Fällen.
Warum kritisiert Die Linke die FKS?
Die Fraktion sieht eine Doppelrolle: Die FKS verfolgt einerseits Straftaten, trifft andererseits aber auch auf schutzbedürftige Opfer von Menschenhandel — und soll dabei vornehmlich Arbeitnehmer statt Arbeitgeber ins Visier nehmen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7324 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































