- GKV-Deckungslücke wäre ohne Reform bis 2030 auf 44 Mrd. Euro gestiegen
- 18.414 NIS-2-Registrierungen bis 23. Juli 2026 beim BSI
- Gasspeicher-Füllstand am 28. Juli 2026 bei 46,19 Prozent
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7434 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Drucksache 21/7434 vom 31. Juli 2026 enthält die Schriftlichen Fragen der Woche vom 27. Juli 2026 zusammen mit den Antworten der Bundesregierung. Insgesamt 108 Fragen von rund 70 Abgeordneten aus den Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke sowie dem fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler wurden beantwortet. Der Fragenkatalog spiegelt die aktuell drängenden politischen Debatten wider: den Iran-Krieg und die Sperrung der Straße von Hormus, die GKV-Reform, die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie sowie Fragen zur inneren Sicherheit. Parallel liefen die Beratungen zum Regierungsentwurf 2027 und zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das am 29. Juli 2026 verkündet wurde.
- 108 Fragen — Gesamtzahl der in BT-Drs. 21/7434 beantworteten Schriftlichen Fragen (KW 30/2026).
- 18.414 Registrierungen — NIS-2-Meldungen beim BSI bis zum 23. Juli 2026, davon 1.365 KRITIS-Einrichtungen.
- 46,19 Prozent — Füllstand der deutschen Gasspeicher am 28. Juli 2026; Zielwert laut EnWG: 70 Prozent.
- 44 Mrd. Euro — Drohende GKV-Deckungslücke bis 2030 ohne das am 29. Juli 2026 verkündete Stabilisierungsgesetz.
- 580–700 TWh — Prognostizierter Bruttostromverbrauch Deutschlands für 2030 laut Monitoringbericht zur Energiewende.
Im Detail
„Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft und die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 278 StGB stärker bestraft. Wir führen eine verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung […] ein.“
— Koalitionsausschussbeschluss vom 2. Juli 2026, zitiert in Antwort auf Frage 94, BT-Drs. 21/7434
Die Bundesregierung hat in der Woche vom 27. Juli 2026 insgesamt 108 Schriftliche Fragen beantwortet, die Abgeordnete aus den Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke sowie der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler eingereicht hatten. Das Dokument liegt als BT-Drs. 21/7434 (Vorabfassung, 31. Juli 2026) vor und deckt ein breites politisches Themenspektrum ab.
GKV-Reform: 44 Milliarden Euro Deckungslücke verhindert
Mehrere Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Gesundheit. Dr. Janosch Dahmen (Grüne) erkundigte sich nach den Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, das der Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen und das am 29. Juli 2026 verkündet wurde. Laut Parlamentarischem Staatssekretär Tino Sorge hätte ohne die Reform die strukturelle Deckungslücke bis 2030 auf rund 44 Milliarden Euro anwachsen können, was Zusatzbeitragssätze von über 4,8 Prozent erfordert hätte. Der Krankenhaussektor trägt mit rund 4,1 Milliarden Euro im Jahr 2027 und bis zu 10,6 Milliarden Euro im Jahr 2030 zur Stabilisierung bei. Zudem sollen Universitätskliniken ab 2027 jährlich 100 Millionen Euro und alle anderen Krankenhäuser 450 Millionen Euro zusätzlich erhalten. Fragen zur AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag und zur Abschaffung der telefonischen Krankschreibung – beides Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026 – beantwortete die Regierung damit, dass die konkrete gesetzliche Ausgestaltung noch geprüft werde. Damit ist auch die Frage nach den Auswirkungen auf Arztkontakte derzeit nicht abschließend zu beantworten.
Energieversorgung: Gasspeicher und Kraftstoffe unter Beobachtung
Tarek Al-Wazir (Grüne) fragte nach der aktuellen Versorgungslage mit Kraftstoffen und Erdgas. Staatssekretär Frank Wetzel antwortete, die Energieversorgung unterliege einem engmaschigen Monitoring. Der Füllstand der deutschen Gasspeicher lag am 28. Juli 2026 bei 46,19 Prozent; laut Energiewirtschaftsgesetz wird ein Zielwert von 70 Prozent angestrebt. Für 2030 erwartet die Bundesregierung einen Bruttostromverbrauch von 580 bis 700 TWh, für 2035 von 680 bis 810 TWh. Das EEG-Ziel sieht vor, dass bis 2030 mindestens 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien kommen. Konkrete Daten zu Benzin, Diesel, Kerosin und Heizöl liegen bis einschließlich Mai 2026 vor. Der Schutz kritischer Infrastrukturen ist auch in anderen parlamentarischen Debatten ein zentrales Thema.
NIS-2-Umsetzung: 18.414 Registrierungen beim BSI
Jeanne Dillschneider (Grüne) fragte nach dem Stand der NIS-2-Registrierungen. Bis zum 23. Juli 2026 sind beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) insgesamt 18.414 Registrierungen eingegangen – darunter 12.033 wichtige Einrichtungen, 6.381 besonders wichtige Einrichtungen und 1.365 KRITIS-Einrichtungen. Das BSI hat die Wirtschaftsverbände gebeten, ihre Mitglieder über Registrierungspflichten zu informieren, und behält sich Bußgeldmaßnahmen vor.
Iran-Krieg und Straße von Hormus: Bundeswehr im östlichen Mittelmeer
Mehrere Abgeordnete fragten zur militärischen Lage im Zusammenhang mit dem seit März 2026 andauernden Iran-Krieg. Das Minenjagdboot Fulda und der Tender Mosel verlegen ins östliche Mittelmeer; ein Besatzungsaustausch ist für September 2026 geplant. Laut Parlamentarischem Staatssekretär Sebastian Hartmann ist die Bedrohungslage in der Region, einschließlich Rotem Meer und Bab al-Mandab, seit Kriegsbeginn gestiegen. Fragen zu militärischen Konsequenzen des US-Abzugs aus dem Irak wurden als Verschlusssache eingestuft. Auf die Frage nach einer IMO-Verwaltung der Straße von Hormus erklärte die Regierung, ihr sei ein solcher Vorschlag nicht bekannt; sie unterstütze eine diplomatische Lösung. Wie sich der Iran-Krieg auf humanitäre Hilfsleistungen auswirkt, thematisierte Jamila Schäfer (Grüne): Laut Mid-Year Review des Global Humanitarian Overview stieg die Zahl der Bedürftigen weltweit seit Anfang 2026 um 13 Millionen auf 252 Millionen Menschen.
Innere Sicherheit: Bahnhofskriminalität und Zivilschutz
Dr. Dietmar Bartsch (Linke) erfragte Straftaten in Zügen und auf Bahnhöfen in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. In Sachsen-Anhalt wurden 2025 insgesamt 13.844 Delikte registriert, in Mecklenburg-Vorpommern 6.283. Häufigste Delikte waren Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Raimond Scheirich (AfD) fragte nach den Auswirkungen des Hamburger Alkoholkonsumverbots am Hauptbahnhof seit April 2024: Gewaltdelikte sanken von 720 (2023) auf 546 (2024), stiegen 2025 aber wieder auf 580. Zur Frage nach Zivilschutz-Schutzräumen erklärte die Regierung, ein flächendeckender Neubau sei nicht geplant; stattdessen sollen vorhandene Gebäude als Zufluchtsräume erfasst werden. Weitere sicherheitspolitische Zusammenhänge beleuchtet unser Beitrag zu jugendlichen Intensivtätern.
Weitere ausgewählte Themen
Zur geplanten Einkommensteuerreform ab 2027 erklärte die Regierung, die Beratungen seien noch nicht abgeschlossen; eine Beantwortung der Frage nach konkreten Entlastungen sei daher nicht möglich. Zur Westbalkanregelung teilte die Regierung mit, sie verfüge über keine Erkenntnisse zu den Auswirkungen einer Kontingentreduzierung auf Wertschöpfung und Arbeitsbedingungen. Zum Femizid-Strafrecht bestätigte die Regierung, dass ein Referentenentwurf für eine Ergänzung des § 211 StGB in Arbeit sei. Fragen zu Schlössern und Kulturdenkmälern in Sachsen-Anhalt und Thüringen beantwortete Staatsminister Wolfram Weimer: Der Bund stellt jeweils 100 Millionen Euro für Sachsen-Anhalt und 200 Millionen Euro für Thüringen im Sonderinvestitionsprogramm bis 2032 bereit. Die Frage zur EU-Datenschutzpolitik sowie zur Chatkontrolle beantwortete die Regierung: Sie hat der Interims-Verordnung zur freiwilligen Aufdeckung von Missbrauchsdarstellungen zugestimmt und verteidigt die Ratsposition im Trilog.
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Betroffen sind GKV-Versicherte und Arbeitgeber durch die Krankenversicherungsreform, Unternehmen durch NIS-2-Registrierungspflichten, Pendlerinnen und Pendler durch Bahnstrecken-Sanierungen, Empfänger von Grundsicherung durch die Reform des SGB II sowie Bürgerinnen und Bürger im Bereich Bevölkerungsschutz und Energieversorgung.
Die Bundesregierung verweigerte in mehreren sicherheitsrelevanten Fällen die öffentliche Antwort und stufte Informationen als VS-GEHEIM oder VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH ein, etwa zu Sitzungen des Nationalen Sicherheitsrates, zur Grenzschutz-Technologie der Bundespolizei und zu militärischen Vorgängen im Zusammenhang mit dem Iran-Krieg. In anderen Fällen verwies die Regierung auf fehlende statistische Erfassung.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet.
- NIS-2
- EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit, die Unternehmen kritischer Infrastrukturen zur Registrierung beim BSI und zu Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet.
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
- Am 10. Juli 2026 beschlossenes und am 29. Juli 2026 verkündetes Gesetz, das stabile Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung sichern und eine Deckungslücke von bis zu 44 Mrd. Euro bis 2030 verhindern soll.
- Verschlusssache (VS)
- Amtliches Dokument oder Information, die nach der Verschlusssachenanweisung (VSA) zum Schutz staatlicher Interessen eingestuft und nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist.
Wie hoch war der Gasspeicherfüllstand Ende Juli 2026?
Laut Bundesregierung lag der Füllstand der deutschen Gasspeicher am 28. Juli 2026 bei 46,19 Prozent; 74 Prozent der Kapazitäten waren für den Winter gebucht.
Wie viele Unternehmen haben sich bis Juli 2026 nach NIS-2 registriert?
Bis zum 23. Juli 2026 sind beim BSI insgesamt 18.414 Registrierungen eingegangen, davon 12.033 wichtige und 6.381 besonders wichtige Einrichtungen.
Was hat der Bundestag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz entschieden?
Der Bundestag hat das Gesetz am 10. Juli 2026 beschlossen; es wurde am 29. Juli 2026 verkündet. Es soll eine strukturelle Deckungslücke von bis zu 44 Mrd. Euro bis 2030 verhindern.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7434 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































