Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8068 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- BaFin-Personal in der Geldwäscheaufsicht von 116 auf 176 Stellen gestiegen
- Zwei BaFin-Prüfungen 2026 ohne weiteren Handlungsbedarf abgeschlossen
- Ab 2028 übernimmt AMLA direkte Aufsicht über 40 EU-Hochrisikoinstitute
Hintergrund
Das New York State Department of Financial Services (NYDFS) verhängte im Juli 2020 eine Geldbuße von 150 Mio. US-Dollar gegen die Deutsche Bank AG, weil das Institut erhebliche Defizite bei der Überwachung von Hochrisikokunden — darunter Jeffrey Epstein — und bei der Einhaltung geldwäscherechtlicher Sorgfaltspflichten aufwies. Dies war bereits Gegenstand einer früheren Kleinen Anfrage der AfD (BT-Drs. 21/7048), auf die die Bundesregierung mit dem Hinweis auf zwei BaFin-Ersuchen antwortete. Die vorliegende Drucksache 21/8068 ist die Antwort auf die Folgeanfrage BT-Drs. 21/7683, in der die AfD-Fraktion detaillierte Auskünfte über Zeitpunkte, Maßstäbe und Folgerungen dieser Prüfungen verlangt.
- 150 Mio. US-Dollar — Geldbuße der NYDFS gegen die Deutsche Bank im Juli 2020 wegen Geldwäsche-Defiziten im Epstein-Kontext.
- 116 → 176 Stellen — Personalaufbau in der BaFin-Geldwäscheaufsicht zwischen 2021 und August 2026.
- 10. Juli 2027 — Frist zur Umsetzung des EU-Geldwäschepakets (Verordnung EU 2024/1624 und 6. Geldwäscherichtlinie EU 2024/1640).
- Ab 2028 — AMLA übernimmt direkte Aufsicht über 40 EU-Hochrisikoinstitute.
- 25. Februar 2026 — Vorlage des Gemeinsamen Aktionsplans der Bundesregierung gegen Organisierte Kriminalität.
Im Detail
Ziel ist es, ein schlagkräftiges Strafverfolgungsnetzwerk durch die Neuausrichtung der Kriminalitätsbekämpfung auf Bundesebene zu schaffen und durch gezielte Finanzermittlungen kriminelle Aktivitäten und illegale Finanzströme systematisch nach dem Prinzip „Follow The Money“ aufzudecken.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8068, S. 6
Die Geldwäscheaufsicht über internationale Banken steht in Deutschland auf dem Prüfstand. Ausgelöst durch eine US-Millionenstrafe gegen die Deutsche Bank hat die Bundesregierung in BT-Drs. 21/8068 vom 21. September 2026 auf 25 Fragen der AfD-Fraktion geantwortet — und dabei erstmals konkrete Zeitpunkte und Ergebnisse der deutschen Nachprüfungen offengelegt.
150 Mio. Dollar Strafe — was folgte in Deutschland?
Das New York State Department of Financial Services (NYDFS) belegte die Deutsche Bank AG im Juli 2020 mit einer Geldbuße von 150 Mio. US-Dollar, weil das Institut erhebliche Defizite bei der Überwachung des Hochrisikokunden Jeffrey Epstein und bei geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten aufwies. Die BaFin reagierte mit zwei Auskunfts- und Vorlageersuchen: eines im Februar 2026, eines im April 2026. Anlass war jeweils die öffentliche Berichterstattung; rechtliche Grundlage war die Inhaberkontrolle nach § 2c des Kreditwesengesetzes (KWG). Die BaFin prüfte, ob Verbindungen der Anteilseigner zu Epstein Indizien für deren Unzuverlässigkeit liefern könnten.
Das Ergebnis: Die eingereichten Informationen rechtfertigten keine Annahme der Unzuverlässigkeit. Laut Bundesregierung bestand für eine erneute Überprüfung seither kein Anlass. Die Feststellungen der US-Behörde NYDFS waren nach Angaben der Bundesregierung für das Inhaberkontrollverfahren der BaFin nicht von Relevanz.
Geldwäscheaufsicht: BaFin baut Personal auf
Unabhängig vom Einzelfall hat die BaFin ihre Geldwäscheaufsicht seit 2020 erheblich ausgebaut. Das Personal stieg von 116 Stellen im Jahr 2021 auf 176 Stellen im August 2026 — ein Plus von rund 52 Prozent. Zusätzlich wurde eine zweite Fachabteilung aufgebaut. Die BaFin und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) vertiefen seit 2026 ihre Zusammenarbeit durch eine gemeinsame Task Force, die komplexe, institutsübergreifende Geldwäschesachverhalte schneller aufklären soll. Die Task Force greift dabei auch auf Erkenntnisse ausländischer Behörden zurück.
Was gilt aktuell für Banken bei Hochrisikokunden?
Nach dem deutschen Geldwäschegesetz (GwG) müssen Kreditinstitute für alle Kunden allgemeine Sorgfaltspflichten erfüllen. Bei erhöhtem Risiko — etwa bei politisch exponierten Personen oder Kunden aus Hochrisikoländern — greifen zusätzlich verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG (Enhanced Due Diligence). Die BaFin überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine einheitliche EU-weite Verschärfung dieser Anforderungen tritt mit der Verordnung (EU) 2024/1624 zum 10. Juli 2027 in Kraft.
AMLA und EU-Geldwäschepaket als strukturelle Antwort
Den weitreichendsten Teil der Regierungsantwort bildet der Ausblick auf das EU-Geldwäschepaket: Ab 2028 übernimmt die neue europäische Anti-Money-Laundering Authority (AMLA) mit Sitz in Frankfurt die direkte Aufsicht über 40 ausgewählte Kredit- und Finanzinstitute in der EU mit hohem Risikoprofil. Alle übrigen Institute bleiben unter nationaler Aufsicht, die AMLA koordiniert und standardisiert jedoch auch diesen Bereich. Die Bundesregierung hatte sich bereits während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 für die Errichtung dieser Behörde eingesetzt.
Ergänzend hat die Bundesregierung am 25. Februar 2026 einen Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität vorgelegt. Ein erster legislativer Umsetzungsschritt ist der am 12. August 2026 beschlossene Regierungsentwurf des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes, das die Befugnisse der Zollverwaltung bei der Bekämpfung internationaler Geldwäsche nach dem Prinzip „Follow The Money“ ausbauen soll.
Eingeschränkte Transparenz bei Frage 5
Eine vollständige Auskunft verweigerte die Bundesregierung bei Frage 5 — ob und wie die BaFin die NYDFS-Feststellungen ausgewertet hat. Die Antwort verweist auf die Bundestagsdrucksachen 21/5804 und 21/4372, einschließlich der eingestuften Antwortteile in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages. Dieser Verweis macht einen Teil der Aufsichtspraxis parlamentarisch nur eingeschränkt überprüfbar. Die übrigen 24 Fragen beantwortet die Bundesregierung inhaltlich, teils in gebündelter Form mit allgemeinen Hinweisen auf Rechtsgrundlagen.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind die Deutsche Bank AG sowie Inhaber bedeutender Beteiligungen an deutschen Kreditinstituten, die im Kontext der Epstein-Verbindungen geprüft wurden. Mittelbar betrifft das Thema alle Bankkunden und Steuerzahler, da effektive Geldwäscheprävention die Integrität des Finanzsystems insgesamt schützt. Kreditinstitute mit internationalem Geschäft müssen ab Juli 2027 verschärfte EU-Vorgaben zur Kundensorgfalt einhalten.
Die Bundesregierung hat die meisten Fragen inhaltlich beantwortet, bei Frage 5 jedoch auf eingestufte Antwortteile in der Geheimschutzstelle verwiesen. Mehrere Fragen wurden gebündelt und mit allgemeinen Hinweisen auf bestehende Rechtsgrundlagen oder Verwaltungswebsites beantwortet, ohne spezifische Einzelmaßnahmen zu benennen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Deutsche Bank & Epstein: BaFin-Aufsicht unter Prüfung →
- Enhanced Due Diligence (EDD)
- Verstärkte Sorgfaltspflichten, die Banken bei Kunden mit erhöhtem Geldwäscherisiko anwenden müssen — etwa durch intensivere Überprüfung von Herkunft und Verwendung von Geldern.
- AMLA
- Anti-Money-Laundering Authority — neue europäische Geldwäschebekämpfungsbehörde mit Sitz in Frankfurt, die ab 2028 die direkte Aufsicht über ausgewählte Hochrisikoinstitute in der EU übernimmt.
- Inhaberkontrolle (§ 2c KWG)
- Aufsichtsrechtliches Verfahren, mit dem die BaFin prüft, ob Personen, die bedeutende Beteiligungen an einer deutschen Bank halten, die Zuverlässigkeitsanforderungen erfüllen.
Was ergaben die BaFin-Prüfungen zur Deutschen Bank?
Die BaFin versandte im Februar und April 2026 Auskunfts- und Vorlageersuchen. Die eingereichten Informationen rechtfertigten keine Annahme der Unzuverlässigkeit von Inhabern bedeutender Beteiligungen.
Was ist AMLA und wann startet sie?
AMLA ist die neue europäische Geldwäschebekämpfungsbehörde mit Sitz in Frankfurt. Ab 2028 übernimmt sie die direkte Aufsicht über 40 ausgewählte Kredit- und Finanzinstitute in der EU mit hohem Risikoprofil.
Welche Strafe verhängte die US-Behörde gegen die Deutsche Bank?
Das New York State Department of Financial Services (NYDFS) verhängte im Juli 2020 eine Geldbuße von 150 Mio. US-Dollar wegen Defiziten bei der Überwachung des Hochrisikokunden Jeffrey Epstein.


































































