Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8081 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Bundeswehr nutzt drei Panzerabwehrminentypen: DM31, DM12/DM22, AT-2 DM12
- Exportdaten und Herstellerlisten als Verschlusssache eingestuft
- Rheinmetall plant ATACMS-Produktion — Bundesregierung kennt keine Vertragsdetails
Hintergrund
Deutschland hat die Ottawa-Konvention (Antipersonenminen, in Kraft seit 1. März 1999) und das Oslo-Übereinkommen (Streumunition, in Kraft seit 1. August 2010) ratifiziert. Die Verbote sind im Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) verankert. Seit 2024 haben mehrere NATO-Staaten — Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen — ihren Austritt aus der Ottawa-Konvention erklärt; Litauen hat zusätzlich das Oslo-Übereinkommen verlassen. Im Juli 2026 schlossen Rheinmetall und Lockheed Martin ein Memorandum of Understanding zur Lizenzproduktion von ATACMS-Munition in Deutschland. Die ATACMS-Familie umfasst auch die Variante M39(A1), die als Streumunition gilt.
- 3 Minentypen — Die Bundeswehr nutzt ausschließlich Panzerabwehrverlegeminen (DM31), Panzerabwehrrichtminen (DM12/DM22) und Panzerabwehrwurfminen (AT-2 DM12).
- 5 NATO-Staaten — Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen haben seit 2024 die Ottawa-Konvention verlassen.
- Seit 2020 — Exportgenehmigungen und Produktionsdaten für diesen Zeitraum sind vollständig als Verschlusssache eingestuft.
- Juli 2026 — Rheinmetall und Lockheed Martin unterzeichneten ein MoU zur Lizenzproduktion von ATACMS-Munition in Deutschland.
Im Detail
Die Bundesregierung hält sich in vollem Umfang an die mit der Ratifikation des Übereinkommens über Streumunition und an die mit der Ratifikation des Übereinkommens über Antipersonenminen durch die Bundesrepublik eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8081
Landminen und Streumunition stehen seit Jahrzehnten im Zentrum internationaler Abrüstungsbemühungen. Welche Rolle die deutsche Rüstungsindustrie bei ihrer Herstellung spielt und welche Exportgenehmigungen die Bundesregierung erteilt, wollte die Fraktion Die Linke mit einer Kleinen Anfrage klären. Die Antwort der Bundesregierung vom 21. September 2026 (BT-Drs. 21/8081) zeigt: Viele Detailantworten stuft Berlin als geheimhaltungsbedürftig ein.
Bundeswehr und Landminen: Was bekannt ist
Die Bundeswehr nutzt laut Drucksache ausschließlich drei Typen von Panzerabwehrminen: die Panzerabwehrverlegemine DM31, die Panzerabwehrrichtminen DM12 und DM22 sowie die Panzerabwehrwurfmine AT-2 DM12. Antipersonenminen befinden sich demnach nicht im Bestand. Konkrete Stückzahlen teilt die Bundesregierung jedoch nicht mit — die Offenlegung lasse Rückschlüsse auf die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu und unterbleibe daher aus Staatswohl-Erwägungen. Selbst eine Einstufung als Verschlusssache und Weiterleitung an die Geheimschutzstelle des Bundestages hält die Regierung bei dieser Frage für nicht vertretbar.
Bis 2030 plant die Bundeswehr die Beschaffung weiterer Panzerabwehrminen. Die genauen Typenbezeichnungen stehen nach Angaben der Bundesregierung aufgrund laufender Projektstände noch nicht fest. Minenverlegesysteme, die sich für den Einsatz von Antipersonenminen eignen, befinden sich laut Drucksache nicht im Bundeswehrbestand.
Streumunition: Bundesregierung verneint Besitz
Die Bundeswehr nutzt zwar Munition mit Submunitionen — darunter SMArt-Cargo-Geschosse zur Bekämpfung gepanzerter Fahrzeuge sowie pyrotechnische Wirkmittel. All diese Munitionstypen fallen nach Auffassung der Bundesregierung jedoch nicht unter die Definition des Oslo-Übereinkommens zu Streumunition. Sie seien nicht dazu bestimmt, explosive Submunitionen unter 20 Kilogramm Gewicht zu verstreuen. Die Bundeswehr besitze oder nutze keine Streumunition im Sinne des Oslo-Übereinkommens, erklärt die Bundesregierung ausdrücklich.
Exportdaten und Herstellerlisten bleiben geheim
Deutlich restriktiver fällt die Antwort bei den Fragen aus, die deutsche Rüstungsunternehmen und Exportgenehmigungen betreffen. Konkret gefragt wurde nach der Beteiligung von Unternehmen an der Produktion von Landminen und Minenverlegesystemen seit 2020, nach Kriegswaffenbuchmeldungen sowie nach erteilten oder beantragten Exportgenehmigungen für Landminen, Minenverlegesysteme und Munition mit Submunitionen — aufgeschlüsselt nach Empfängerland, Munitionstyp, Wert und Jahr. Sämtliche dieser Fragen beantwortet die Bundesregierung nicht öffentlich. Die Informationen sind als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und im Parlamentssekretariat des Bundestages für Berechtigte hinterlegt. Als Begründung nennt die Regierung sicherheitspolitische Erwägungen, den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie das Risiko, bilaterale Beziehungen zu belasten.
Rheinmetall und ATACMS: Regierung ohne Vertragskenntnis
Im Juli 2026 unterzeichneten Rheinmetall und der US-Konzern Lockheed Martin ein Memorandum of Understanding, das Rheinmetall als erstem Unternehmen außerhalb der USA die Lizenzproduktion von ATACMS-Munition erlaubt. Zur ATACMS-Familie gehört auch die Variante M39(A1), die mehr als 900 M74-APAM-Submunitionen verteilt und als Streumunition im Sinne des Oslo-Übereinkommens gilt. Die Fraktion Die Linke fragte, welche Munitionstypen Rheinmetall konkret produzieren werde und ob die Produktion von Streumunition ausgeschlossen werden könne. Die Bundesregierung antwortet, ihr lägen keine Informationen zu Verträgen zwischen deutschen Rüstungsunternehmen und anderen Nationen vor. Unternehmen, die in Deutschland produzieren, seien an die geltenden Gesetze gebunden — weitergehende Angaben macht die Regierung nicht.
Ottawa-Konvention und der NATO-Kontext
Die Ottawa-Konvention und das Oslo-Übereinkommen verpflichten Deutschland, Antipersonenminen und Streumunition weder herzustellen noch anderen Staaten dabei zu helfen, sie zu erlangen. Beide Verbote sind im Kriegswaffenkontrollgesetz verankert, Verstöße sind strafbewehrt. Auf die Frage, ob der Austritt von Finnland, Polen, Lettland, Litauen und Estland aus der Ottawa-Konvention die Rüstungskooperation mit diesen Staaten verändere, verweist die Bundesregierung auf ihre Vorbemerkung: Darüberhinausgehende Beschränkungen gegenüber diesen Ländern ergäben sich aus dem Übereinkommen nicht. Zu vertraulichen diplomatischen Gesprächen über einen möglichen Wiedereintritt dieser Staaten äußert sich die Regierung grundsätzlich nicht. Die Einhaltung des Kriegswaffenkontrollgesetzes werde durch Genehmigungsbehörden, Exportkontrollbehörden, Zoll und gegebenenfalls Strafverfolgungsbehörden überwacht.
Auch EU-Rüstungsprogramme wie der Act in Support of Ammunition Production (ASAP) zur Aufstockung des Munitionsvorrats in der EU werden nach Angaben der Bundesregierung auf Vereinbarkeit mit den Vertragsverpflichtungen überprüft.
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Betroffen sind die deutsche Rüstungsindustrie — insbesondere Unternehmen wie Rheinmetall AG, Dynamit Nobel Defence GmbH und Diehl Stiftung & Ko KG — sowie NATO-Partner, die nach dem Austritt aus der Ottawa-Konvention rüstungstechnisch mit Deutschland zusammenarbeiten. Mittelbar betroffen sind Zivilbevölkerungen in Konfliktregionen, da Landminen und Streumunition auch in Friedenszeiten gefährlich bleiben.
Die Bundesregierung beantwortet einen Großteil der konkreten Detailfragen — insbesondere zu Exportgenehmigungen, Unternehmenslisten und Stückzahlen — nicht öffentlich, sondern stuft diese als Verschlusssache ein. Mehrere Fragen werden durch Verweise auf die Vorbemerkung oder vorherige Antworten abgekürzt. Zu vertraulichen Gesprächen über den Wiedereintritt von EU-Staaten in die Ottawa-Konvention äußert sich die Regierung grundsätzlich nicht.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Landminen und Streumunition: Linke fragt Rüstungsexporte →
- Ottawa-Konvention
- Internationales Abkommen von 1997 zum Verbot von Antipersonenminen, in Deutschland seit 1999 in Kraft und im Kriegswaffenkontrollgesetz umgesetzt.
- Oslo-Übereinkommen
- Internationales Abkommen von 2008 zum Verbot von Streumunition, seit 2010 in Kraft. Streumunition verteilt explosive Submunitionen über ein weites Gebiet.
- Verschlusssache VS-NfD
- 'Nur für den Dienstgebrauch' — niedrigste Geheimhaltungsstufe; die Information ist nicht öffentlich zugänglich, aber für berechtigte Personen in der Geheimschutzstelle des Bundestages einsehbar.
Welche Landminen hat die Bundeswehr im Bestand?
Die Bundeswehr nutzt ausschließlich Panzerabwehrverlegeminen (DM31), Panzerabwehrrichtminen (DM12/DM22) und Panzerabwehrwurfminen (AT-2 DM12). Stückzahlen werden aus Geheimhaltungsgründen nicht genannt.
Besitzt die Bundeswehr Streumunition?
Nein. Die Bundesregierung erklärt, die Bundeswehr besitze oder nutze keine Streumunition im Sinne des Oslo-Übereinkommens.
Was ist das Ottawa-Übereinkommen?
Das Ottawa-Übereinkommen von 1997 (in Kraft seit 1999) verbietet Einsatz, Lagerung, Herstellung und Weitergabe von Antipersonenminen. Deutschland hat es ratifiziert und im Kriegswaffenkontrollgesetz umgesetzt.


































































