Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7974 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 870.000 Euro Bundesförderung für Museum ohne Konzept oder Gutachten
- Förderentscheidung durch Haushaltsausschuss, nicht durch Bundesregierung
- Rückforderungsansprüche im sechsstelligen Bereich gegen Trägerstiftung bekannt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7974 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Oberschlesische Landesmuseum (OSLM) in Ratingen wird von der Stiftung Haus Oberschlesien betrieben und dokumentiert die Geschichte und Kultur der deutschen Bevölkerung Oberschlesiens. Der Bundesrechnungshof stellte bereits 1997 erhebliche strukturelle Mängel fest und verwies auf dauerhaft geringe Besucherzahlen; in der Folge zog sich der Bund 2001 aus der institutionellen Förderung zurück. Das Land Nordrhein-Westfalen übernahm die institutionelle Finanzierung, ohne dass eine nachhaltige Konsolidierung gelang. Im November 2025 beschloss der Haushaltsausschuss des Bundestages mit Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD, dem Museum erneut Bundesmittel bereitzustellen — obwohl Stiftungsvorstand und Stifterin sich zwischenzeitlich für eine Verlagerung nach Essen ausgesprochen hatten.
- 870.000 Euro — Gesamtfördersumme des Bundes für das OSLM in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 (305.000 + 565.000 Euro).
- Sechsstelliger Betrag — Rückforderungsansprüche öffentlicher Zuwendungsgeber gegen die Trägerstiftung laut deren eigener Einschätzung.
- 4 Gesprächsrunden — zwischen dem Bundesbeauftragten für Aussiedlerfragen und der NRW-Kulturministerin von Juli bis November 2025 zur Standortfrage.
- 2017–2023 — Zeitraum, in dem der BKM den Kulturreferenten am OSLM mit jährlich 117.000 Euro förderte.
- 11 Einrichtungen — erhalten laut Drucksache institutionelle Bundesförderung im Rahmen von § 96 BVFG; die Ansätze im Haushaltsentwurf 2027 steigen bei allen.
Im Detail
Der Bundesregierung lag ein solches Konzept vor der parlamentarischen Entscheidung zur Förderung des OSLM nicht vor.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7974, Antwort zu Frage 7
Das Oberschlesische Landesmuseum (OSLM) in Ratingen erhält 870.000 Euro aus dem Bundeshaushalt für die Erneuerung seiner Dauerausstellung — aufgeteilt auf 305.000 Euro im Jahr 2026 und 565.000 Euro im Jahr 2027. Diese Projektförderung aus Kapitel 0603, Titel 893 72 geht auf einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages vom 11. November 2025 zurück. Auf mehrere kritische Fragen der Fraktion Die Linke antwortet das Bundesministerium des Innern in BT-Drs. 21/7974 vom 10. September 2026: Der Bundesregierung lagen weder ein Gebäudegutachten noch ein Ausstellungskonzept vor, als der Bundestag die Mittel in Aussicht stellte.
Oberschlesisches Landesmuseum: Jahrzehntelange Strukturprobleme
Das Oberschlesische Landesmuseum blickt auf eine lange Geschichte finanzieller Schwierigkeiten zurück. Bereits 1997 stellte der Bundesrechnungshof erhebliche strukturelle Mängel und dauerhaft geringe Besucherzahlen fest; nach einer Evaluierung 2001 zog sich der Bund aus der institutionellen Förderung zurück. Das Land Nordrhein-Westfalen übernahm die laufende Finanzierung, ohne dass eine nachhaltige Konsolidierung gelang. Im Jahr 2024 traten die strukturellen Defizite erneut offen zutage: Die Regionalberichterstattung thematisierte stagnierende Besucherzahlen, erheblichen baulichen Investitionsbedarf und einen angespannten Museumshaushalt.
Im Juli 2025 beschloss der Stiftungsvorstand der Trägerstiftung mit 3:2 Stimmen, den Museumsbetrieb in Ratingen zum 31. Dezember 2025 einzustellen und nach Essen zu verlagern — in das Schaudepot des Ruhrmuseums. Die Landsmannschaft der Oberschlesier als Stifterin stimmte dem zu. Vier Gesprächsrunden zwischen dem Bundesbeauftragten für Aussiedlerfragen, Dr. Bernd Fabritius, und der NRW-Kulturministerin Ina Brandes fanden zwischen Juli und November 2025 statt. Gegenstand war laut Bundesregierung ausdrücklich, ob die Dauerausstellung in Ratingen verbleibt oder nach Essen überführt wird.
Was gilt aktuell?
Trotz der parlamentarischen Mittelinaussichtstellung ist eine endgültige Förderentscheidung laut Bundesregierung noch nicht ergangen. Derzeit wird das Museumsgebäude im Rahmen eines Werterhaltungsgutachtens untersucht. Ein wissenschaftlicher Beirat für die Neukonzeption der Dauerausstellung ist geplant, aber noch nicht eingesetzt — die Bundesregierung erklärt, dessen Beteiligung vor der Mittelvergabe zu begrüßen. Auch eine Machbarkeitsstudie steht noch aus. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat indes mit Bescheid vom 2. Juli 2026 die Förderung der Stelle für Digitalisierung und Bestandssicherung gestrichen; der Bund wird diese Stelle nach eigenen Angaben nicht übernehmen.
Bundesregierung räumt fehlende Informationsgrundlage ein
Besonders auffällig ist, was die Bundesregierung auf mehrere Kernfragen einräumt: Kein Ausstellungskonzept, kein Gebäudegutachten und keine konkreten Erkenntnisse zur wirtschaftlichen Lage der Trägerstiftung lagen ihr zum Zeitpunkt der parlamentarischen Beschlussfassung vor. Sie war seit der Berufungsperiode 2023–2027 nicht mehr im Stiftungsrat vertreten und hatte ihren Sitz dort ruhen lassen. Zur Frage, ob die Standortalternative Essen ernsthaft geprüft worden sei, erklärt das BMI schlicht: „Die Bundesregierung war bei der Prüfung eines zentralen Standorts in Nordrhein-Westfalen nicht einbezogen.“
Bekannt war der Bundesregierung jedoch aus früheren Stiftungsratssitzungen, dass es bis 2018 Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung gab und Regressansprüche gegen einen früheren Direktor erhoben wurden. Die Rückforderungsansprüche öffentlicher Zuwendungsgeber lagen nach Einschätzung der Stiftung Haus Oberschlesien im sechsstelligen Bereich. Den aktuellen Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen kennt die Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht.
Bundesförderung für Vertriebeneneinrichtungen insgesamt steigt
Die Förderung des OSLM fügt sich in einen breiteren haushaltspolitischen Kontext ein: Für elf Einrichtungen, die im Rahmen von § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (ähnlich wie andere kulturpolitische Institutionen) gefördert werden, steigen die Haushaltsansätze im Regierungsentwurf für 2027 durchgehend. Das Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa erhält 2026 rund 2,09 Millionen Euro institutionelle Förderung — mehr als doppelt so viel wie die Gesamtprojektförderung für das OSLM. Das Ostpreußische Landesmuseum kommt auf 1,18 Millionen Euro. Die Zuständigkeit für diese Förderlinien liegt seit Antritt der aktuellen Bundesregierung beim Bundesministerium des Innern, nachdem sie zuvor beim Beauftragten für Kultur und Medien angesiedelt war.
Kontrollmechanismen für die OSLM-Förderung sollen laut Bundesregierung über die Bundeshaushaltsordnung greifen: Das Museum muss gemäß § 7 BHO wirtschaftlich und sparsam handeln; hinzu kommen die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBest-P). Die Verwendungsnachweisprüfung liegt beim Bundesverwaltungsamt, die Erfolgskontrolle beim BMI. Vertragliche Vereinbarungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen über eine dauerhafte Mitfinanzierung bestehen nicht und werden auch nicht angestrebt. Wie die Grundsätze einer Gesetzesfolgenabschätzung zeigen, setzen solide Förderentscheidungen normalerweise belastbare Vorprüfungen voraus — genau daran fehlte es hier.
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Unmittelbar betroffen sind die Trägerstiftung Haus Oberschlesien, die Landsmannschaft der Oberschlesier sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Museums in Ratingen. Mittelbar betrifft die Förderentscheidung Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da öffentliche Mittel in eine Einrichtung mit ungeklärter langfristiger Tragfähigkeit fließen. Auch oberschlesische Kultureinrichtungen und Landsmannschaften, die über den BVFG-Haushaltstitel gefördert werden, sind vom übergeordneten kulturpolitischen Rahmen betroffen.
Die Bundesregierung weicht mehreren zentralen Fragen aus oder verweist auf fehlende Erkenntnisse: Zu Fragen 9 und 10 zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit erklärt sie, keine konkreten Erkenntnisse gehabt zu haben. Zu den Fragen 16 bis 16c antwortet sie nur mit einem einzigen Wort: 'Nein.' Inhaltliche Begründungen fehlen bei mehreren Antworten.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Oberschlesisches Landesmuseum: 870.000 Euro Bundesförderung umstritten →
- BVFG § 96
- Paragraf 96 des Bundesvertriebenengesetzes bildet die gesetzliche Grundlage für die Bundesförderung von Einrichtungen, die das Kulturgut der Vertriebenen und Aussiedler pflegen und erhalten.
- ANBest-P
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung — Standardauflagen des Bundes für Empfänger von Projektfördermitteln, u. a. zu Verwendungsnachweis und Wirtschaftlichkeit.
- Inaussichtstellung
- Vorläufige Reservierung von Haushaltsmitteln durch den Bundestag, ohne dass bereits ein rechtlich bindender Förderbescheid erteilt wurde.
Wie viel Geld bekommt das Museum vom Bund?
305.000 Euro für 2026 und 565.000 Euro für 2027, insgesamt 870.000 Euro als Projektförderung aus Kapitel 0603, Titel 893 72 für die Herrichtung der Dauerausstellung.
Warum war der Bund nicht in die Entscheidung einbezogen?
Die Mittelbereitstellung geht auf einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages zurück. Die Bundesregierung hatte nach eigenen Angaben keinen Sitz im Stiftungsrat und war seit Jahren nicht mehr an der Finanzierung beteiligt.
Gibt es strafrechtliche Ermittlungen gegen das Museum?
Laut Antwort der Bundesregierung liegen ihr zum aktuellen Stand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen keine Erkenntnisse vor. Bekannt war ihr jedoch, dass es bis 2018 Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung gab.

































































