Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8067 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 9,8 Mrd. Euro jährliche Entlastung durch erstes Entlastungskabinett 2025
- Zweites Kabinett vom Juli 2026 soll 600 Mio. Euro zusätzlich einsparen
- 43 Einzelmaßnahmen: von digitalem Führungszeugnis bis Kassenbon-Abschaffung
Hintergrund
Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat Bürokratieabbau als zentrales Ziel im Koalitionsvertrag verankert. Am 5. November 2025 beschloss sie das erste Entlastungskabinett, am 15. Juli 2026 folgte das zweite. Grundlage der parlamentarischen Kontrolle ist die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7842), auf die das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung am 18. September 2026 antwortete (BT-Drs. 21/8067). Die berechneten Entlastungen basieren auf dem Erfüllungsaufwand gemäß § 2 Absatz 1 des Normenkontrollratsgesetzes (NKRG).
- 9,8 Mrd. Euro — Jährliche Gesamtentlastung durch das erste Entlastungskabinett (saldierter Betrag aus Belastungen und Entlastungen)
- 600 Mio. Euro — Zusätzliche jährliche Einsparung, die das zweite Entlastungskabinett vom 15. Juli 2026 bringen soll
- 8.609 Mio. Stunden — Kumulierte jährliche Zeitersparnis für Bürgerinnen und Bürger durch Maßnahmen des zweiten Entlastungskabinetts
- 43 Einzelmaßnahmen — Vorhaben in Anlage 1 der Antwort aufgelistet, 17 davon bereits in Kraft
- ca. 25.000 — Hinweise im EinfachMachen-Portal, deren konkrete Umsetzungsquote die Bundesregierung nicht beziffert
Im Detail
Die genannte Gesamtsumme in Höhe von 9,8 Mrd. Euro jährlicher Entlastung ist ein saldierter Betrag aus den nach dem ersten Entlastungskabinett am 5. November 2025 durch beschlossene Vorhaben im Kabinett entstandene Belastungen und Entlastungen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8067, S. 2
Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und Behörden sollen durch das Bürokratieabbauprogramm der Bundesregierung jährlich Milliarden Euro einsparen. Die Bundesregierung beziffert die Entlastung durch das erste Entlastungskabinett vom 5. November 2025 auf 9,8 Mrd. Euro jährlich — das zweite Kabinett vom 15. Juli 2026 soll weitere 600 Mio. Euro pro Jahr hinzufügen. Grundlage der Zahlen ist der Erfüllungsaufwand nach dem Normenkontrollratsgesetz.
Die Drucksache 21/8067 vom 21. September 2026 enthält die Antwort des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung auf 16 Fragen der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7842). In einer umfangreichen Anlage listet die Bundesregierung 43 Einzelmaßnahmen mit ihren jeweiligen Entlastungsvolumina für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung auf.
Bürokratieabbau: Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick
Die größten Einzelentlastungen für Bürgerinnen und Bürger liefert das Gebäudemodernisierungsgesetz mit ca. 5,1 Mrd. Euro jährlich, gefolgt von der Reform der Fahrschulausbildung mit ca. 768,9 Mio. Euro. Für die Wirtschaft bringt die Beschleunigung der Energieeffizienzrichtlinie-Umsetzung ca. 760 Mio. Euro laufend sowie 3 Mrd. Euro einmalig. Das Sofortprogramm für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz entlastet Unternehmen um mindestens 135 Mio. Euro jährlich.
Im Alltag greifbar werden der Bürokratieabbau durch mehrere konkrete Digitalisierungsvorhaben. Das digitale Führungszeugnis tritt zum 1. Oktober 2026 in Kraft und wird künftig über das BundID-Konto zugestellt — ohne Postlaufzeiten. Die elektronische Arztüberweisung hingegen ist erst ab dem 1. September 2029 für niedergelassene Vertragsärzte verpflichtend vorgesehen. Die Abschaffung der Kassenbon-Pflicht in Papierform ist noch nicht terminiert: Der zugehörige Gesetzentwurf befindet sich laut Bundesregierung noch in der regierungsinternen Abstimmung.
Was gilt aktuell beim Bürokratieabbau?
Derzeit sind von den 43 in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen bereits 17 in Kraft getreten. Für drei weitere stehen konkrete Daten fest: Die weitere Digitalisierung der Zwangsvollstreckung und das digitale Führungszeugnis greifen ab 1. Oktober 2026, das antraglose Kindergeld wird stufenweise im Jahr 2027 eingeführt. Die kumulierte Zeitersparnis für Bürgerinnen und Bürger durch die Maßnahmen des zweiten Entlastungskabinetts beziffert die Bundesregierung auf ca. 8.609 Millionen Stunden pro Jahr.
Beim EinfachMachen-Portal (einfach-machen.gov.de), in dem rund 25.000 Hinweise eingegangen sind, bleibt die Regierung eine genaue Zahl der umgesetzten Vorschläge schuldig. Das BMDS wertet die Meldungen fortlaufend aus; die Hinweise fließen thematisch gebündelt in größere Vorhaben ein oder führen zu operativen Verwaltungsvereinfachungen unterhalb der Gesetzesebene.
EU-Ebene und Gold-Plating als Herausforderung
Einen erheblichen Teil der deutschen Bürokratielast führt die Bundesregierung auf EU-Recht zurück. Sie betont, in allen relevanten EU-Gremien aktiv auf Vereinfachungen hinzuwirken — etwa bei der Entwaldungsverordnung, der Nachhaltigkeitsberichterstattung und dem KI-Omnibus. Zudem setzt sie sich für eine „One in, two out“-Regel auf EU-Ebene ein: Für jede neue Belastung sollen doppelt so viele Entlastungen geschaffen werden. Das sogenannte Gold-Plating — die bürokratische Übererfüllung bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht — soll laut Modernisierungsagenda durch transparente Darstellung von Be- und Entlastungen in Gesetzentwürfen verhindert werden. Der Nationale Normenkontrollrat prüft diese Darstellungen auf Nachvollziehbarkeit.
Zu der Frage, welches Bundesministerium seit dem ersten Entlastungskabinett den höchsten Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet hat, verweist die Bundesregierung auf einen noch in Arbeit befindlichen Bericht zum Stand der Staatsmodernisierung 2026 — ein Kabinettsbeschluss ist für Herbst 2026 geplant. Damit bleibt die Ressortaufschlüsselung vorerst offen, was die Vergleichbarkeit der Ministeriumsleistungen einschränkt. Thematisch verwandt ist auch das antraglose Kindergeld als Teil der Steuerreform 2027, das in Anlage 1 ebenfalls als Bürokratieabbaumaßnahme gelistet wird.
Der Bürokratieabbau betrifft neben privaten Haushalten auch Forschungseinrichtungen. Die sogenannte Innovationsfreiheitsoffensive des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt bündelt Maßnahmen zum Abbau bürokratischer Hürden für Wissenschaft und Innovation und arbeitet dabei partnerschaftlich mit den Ländern zusammen — ein Aspekt, der auch im Kontext von Technologieinvestitionen und staatlicher Steuerung relevant ist.
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Bürgerinnen und Bürger profitieren vor allem von der Reform der Fahrschulausbildung (ca. 768,9 Mio. Euro Ersparnis), dem Gebäudemodernisierungsgesetz (ca. 5,1 Mrd. Euro) und dem digitalen Führungszeugnis. Unternehmen werden insbesondere durch Vereinfachungen im Energie- und Baurecht entlastet. Kommunen und Behörden profitieren von beschleunigten Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie der Digitalisierung von Verwaltungsabläufen.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen inhaltlich, verweist bei der Frage nach der Ressortaufschlüsselung (Frage 7) jedoch auf einen noch zu erstellenden Bericht zum Stand der Staatsmodernisierung 2026 mit geplantem Kabinettsbeschluss im Herbst. Beim EinfachMachen-Portal (Frage 8) bleibt die Antwort zur konkreten Anzahl umgesetzter Hinweise vage.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Bürokratieabbau: 10,4 Mrd. Euro Entlastung unter der Lupe →
- Erfüllungsaufwand
- Der gesamte messbare Zeitaufwand und die Kosten, die durch die Befolgung einer bundesrechtlichen Vorschrift bei Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung entstehen (§ 2 Abs. 1 NKRG).
- Gold-Plating
- Bürokratische Übererfüllung bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht, die über die EU-Mindestanforderungen hinausgeht und zusätzlichen Aufwand schafft.
- Bürokratiekostenindex (BKI)
- Statistisches Messinstrument, das die Entwicklung der Bürokratiekosten für die Wirtschaft in Deutschland abbildet und Entlastungserfolge sichtbar macht.
Was sind die größten Einzelmaßnahmen beim Bürokratieabbau?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz entlastet Bürger um ca. 5,1 Mrd. Euro und die Wirtschaft um ca. 2,3 Mrd. Euro jährlich. Die Reform der Fahrschulausbildung spart Bürgern ca. 768,9 Mio. Euro pro Jahr.
Wann kommt das digitale Führungszeugnis?
Die gesetzlichen Regelungen für das digitale Führungszeugnis treten laut Bundesregierung am 1. Oktober 2026 in Kraft. Die Zustellung erfolgt dann über das BundID-Konto ohne Postlaufzeiten.
Wann wird die elektronische Arztüberweisung verpflichtend?
Die verpflichtende Nutzung der elektronischen Überweisung für niedergelassene Vertragsärzte ist laut Gesetzentwurf (GeDIG) ab dem 1. September 2029 vorgesehen.


































































