- 48 Mrd. Euro Ukraine-Hilfe seit 2022 — weitere Milliarden geplant
- 11,6 Mrd. Euro Ukraine-Ausgaben allein im Haushaltsentwurf 2027
- GKV, Brücken und Schulen: Finanzierungslücken bis 2030 ungeklärt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7803 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 hat Deutschland umfangreiche finanzielle, militärische und humanitäre Hilfe geleistet. Nach Angaben der Bundesregierung in BT-Drs. 21/408 beliefen sich die bilateralen Unterstützungsleistungen bis zum 31. März 2025 auf knapp 48 Mrd. Euro. Für den Haushalt 2027 sind laut Regierungsentwurf weitere 11,6 Mrd. Euro für die Ukraine vorgesehen. Gleichzeitig hat der Bund ein Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität mit bis zu 500 Mrd. Euro Kreditermächtigung aufgelegt, um den erheblichen Investitionsstau bei Straßen, Schulen, Krankenhäusern und Digitalisierung zu adressieren. Hinzu kommen drohende Finanzierungslücken bei GKV und Pflegeversicherung, die eine Finanzkommission Gesundheit bereits prognostiziert hat.
- knapp 48 Mrd. Euro — Bilaterale Unterstützungsleistungen für die Ukraine bis zum 31. März 2025 (laut BT-Drs. 21/408)
- 15,6 Mrd. Euro — Wert der militärischen Ukraine-Unterstützung vom 1. Januar 2022 bis 30. April 2025
- 11,6 Mrd. Euro — Für die Ukraine vorgesehene Mittel im Regierungsentwurf Bundeshaushalt 2027
- 17,7 Mrd. Euro — Aus dem Sondervermögen 2027 geplant für Verkehrsinfrastruktur
- 500 Mrd. Euro — Kreditermächtigung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
Im Detail
Vielmehr soll festgestellt werden, welchen finanzpolitischen Handlungsspielraum die Bundesregierung angesichts gleichzeitig steigender Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben, erheblicher Investitions- und Sanierungsbedarfe, steigender Kredit- und Zinsbelastungen und der finanziellen Herausforderungen der sozialen Sicherungssysteme für die kommenden Jahre sieht.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7803
Deutschland hat seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 bis zum 31. März 2025 knapp 48 Mrd. Euro an bilateralen Unterstützungsleistungen aufgewendet — davon 15,6 Mrd. Euro allein für militärische Hilfe. Für 2027 sieht der Regierungsentwurf weitere 11,6 Mrd. Euro vor, und in der Finanzplanung bis 2030 sind unter der Zweckbestimmung „Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ jeweils erhebliche weitere Mittel eingeplant. Gleichzeitig wächst in Deutschland der Investitionsstau bei Brücken, Schulen, Krankenhäusern und der gesetzlichen Krankenversicherung. Vor diesem Hintergrund stellt die AfD-Fraktion mit BT-Drs. 21/7803 vom 1. September 2026 insgesamt 32 Fragen an die Bundesregierung.
Ukraine-Verpflichtungen bis 2030: Was ist gebunden?
Die Anfrage erkundigt sich zunächst nach dem genauen Umfang der finanziellen Bindungen: Konkret fragen die Abgeordneten, welche Verpflichtungsermächtigungen, vertraglichen Vereinbarungen und internationalen Zusagen zum Stichtag 31. Juli 2026 bereits bestehen — aufgeschlüsselt nach militärischer, finanzieller, humanitärer und sonstiger ziviler Unterstützung sowie nach Wiederaufbauleistungen. Zusätzlich soll die Bundesregierung darlegen, welche Szenarien und Berechnungen zur finanziellen Gesamtbelastung durch Ukraine-Hilfe und Wiederaufbau bis 2030 vorliegen und auf welche Gesamtsummen diese jeweils hinauslaufen.
Ein weiterer Fragenkomplex befasst sich mit einem möglichen EU-Beitritt der Ukraine. Aus Sicht der Fragesteller könnten daraus erhebliche Mehrkosten für den deutschen EU-Nettobeitrag entstehen — insbesondere durch Auswirkungen auf die Gemeinsame Agrarpolitik, die Struktur- und Kohäsionsfonds sowie Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland. Die Fragesteller beziehen sich dabei auf eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln von 2023 zu fiskalischen Aspekten einer EU-Erweiterung.
Investitions- und Sanierungsbedarf im Inland
Ein zweiter Schwerpunkt der Drucksache gilt dem inländischen Finanzierungsbedarf. Die Anfrage verlangt konkrete Zahlen zum Investitions- und Sanierungsbedarf bei Bundesautobahnen, Straßenbrücken, Schienenwegen, Schulen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung — jeweils bis 2030 und, soweit vorhanden, bis 2035. Gefragt wird auch, welcher Anteil dieses Bedarfs durch Kernhaushalt, Sondervermögen, Ländermittel, kommunale Haushaltsmittel und EU-Fördermittel bereits gedeckt ist und wie groß die verbleibende Finanzierungslücke in jedem einzelnen Bereich ausfällt.
Für 2027 sieht der Regierungsentwurf aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität unter anderem 17,7 Mrd. Euro für Verkehrsinfrastruktur, 3,5 Mrd. Euro für Krankenhausinfrastruktur, 1,4 Mrd. Euro für Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sowie 9 Mrd. Euro für Digitalisierung vor. Ob diese Beträge den tatsächlichen Bedarf decken, ist Gegenstand der Anfrage.
GKV und Pflegeversicherung: Beitragserhöhungen bis 2030?
Ein dritter Fragenkomplex gilt den sozialen Sicherungssystemen. Die Bundesregierung soll darlegen, mit welcher jährlichen Finanzierungslücke sie für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung in den Jahren 2027 bis 2030 rechnet — nach Berücksichtigung der bis zum 31. Juli 2026 beschlossenen Stabilisierungsmaßnahmen. Die Finanzkommission Gesundheit hatte bereits erhebliche Finanzierungslücken ohne Gegenmaßnahmen prognostiziert. Konkret fragt die Anfrage auch, wie viele zusätzliche Bundesmittel nötig wären, um Beitragserhöhungen über das aktuelle Niveau hinaus vollständig zu verhindern, und wie sich der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz bis 2030 entwickeln dürfte, wenn keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden.
Finanzpolitischer Handlungsspielraum: Rechnerische Gegenüberstellung
Besonders aufschlussreich sind die Fragen 25 und 26: Die Abgeordneten verlangen eine rein rechnerische Gegenüberstellung, welchem Anteil am inländischen Investitions- und Finanzierungsbedarf 10, 25 und 50 Prozent der noch nicht verausgabten Ukraine-Mittel entsprechen würden. Damit wird keine politische Forderung erhoben, sondern eine Transparenzpflicht eingefordert: Die Bevölkerung soll erkennen können, welche Größenordnungen sich gegenüberstehen — ohne dass eine unmittelbare haushaltsrechtliche Verknüpfung unterstellt wird.
Abschließend fragt die Anfrage, ob die Bundesregierung eine ressortübergreifende finanzpolitische Gesamtbetrachtung vorgenommen hat, in der Ukraine-Verpflichtungen und inländische Finanzierungsbedarfe systematisch gegenübergestellt wurden. Falls nicht, soll begründet werden, warum eine solche Gesamtbetrachtung bislang ausgeblieben ist. Auch die Folgen dauerhaft ungedeckter Investitionsbedarfe für Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitskosten sind Gegenstand der Drucksache. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Einen Überblick über aktuelle Haushaltsfragen bietet auch der tagesaktuelle Überblick auf drucksachlich.de.
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Betroffen sind Steuerzahler, Beitragszahler in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie Nutzer öffentlicher Infrastruktur. Die Anfrage thematisiert explizit Autofahrer (Bundesstraßen, Brücken), Schüler und Eltern (Schulen), Patienten (Krankenhäuser) und Pflegebedürftige. Auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind betroffen, da steigende Sozialversicherungsbeiträge drohen, wenn keine zusätzlichen Bundesmittel bereitgestellt werden.
Die Kleine Anfrage wurde am 1. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus; nach § 104 GO-BT sieht die Geschäftsordnung grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Verpflichtungsermächtigung
- Haushaltrechtliche Ermächtigung, künftige Ausgaben bereits im laufenden Jahr vertraglich zu binden, auch wenn die Zahlung erst in späteren Jahren erfolgt.
- Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
- Eigenständiger Bundesfonds außerhalb des Kernhaushalts mit bis zu 500 Mrd. Euro Kreditermächtigung für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz.
- Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR)
- Mehrjähriger EU-Haushaltsplan, der die Obergrenzen der EU-Ausgaben für einen Zeitraum von sieben Jahren festlegt und die Grundlage für nationale Nettobeiträge bildet.
Wie viel hat Deutschland die Ukraine bisher gekostet?
Laut einer früheren Regierungsantwort (BT-Drs. 21/408) beliefen sich die bilateralen Unterstützungsleistungen bis zum 31. März 2025 auf knapp 48 Mrd. Euro, davon 15,6 Mrd. Euro militärisch.
Was ist das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität?
Es handelt sich um einen Bundesfonds mit einer Kreditermächtigung von bis zu 500 Mrd. Euro, der unter anderem Investitionen in Verkehr, Krankenhäuser, Bildung und Digitalisierung finanziert.
Worum geht es bei den 32 Fragen der AfD konkret?
Die Anfrage verlangt von der Bundesregierung eine transparente Gegenüberstellung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Ukraine und der noch ungedeckten Investitions- und Finanzierungsbedarfe im Inland für die Jahre 2027 bis 2030.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7803 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































