- Russische GPS-Störungen lenken ukrainische Drohnen in EU-Luftraum ab
- Bundesregierung: EU-Beistandsklausel Artikel 42 Absatz 7 EUV nicht einschlägig
- EDDI-Drohnenabwehrwall geplant — Fertigstellungstermin Ende 2027 aus Sicherheitsgründen nicht bestätigt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7725 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Seit Ende März 2026 sind ukrainische Kampfdrohnen mehrfach in den Luftraum von EU- und NATO-Staaten eingedrungen: In Lettland, Estland und Litauen gingen Drohnen nieder, eine traf den Schornstein eines Kraftwerks im Baltikum. Am 3. Mai 2026 wurden zwei Drohnen im finnischen Luftraum beobachtet, am 7. Mai 2026 stürzten zwei weitere in der lettischen Region Latgale ab. Die betroffenen Regierungen reagierten deeskalierend und leiteten Ermittlungen ein, bei denen die Ukraine kooperiert. Die Bundesregierung hat die Anfrage über das Auswärtige Amt am 25. August 2026 beantwortet.
- Ab Ende März 2026 — Erste ukrainische Drohnenabstürze in Lettland, Estland und Litauen dokumentiert.
- 3. Mai 2026 — Zwei Drohnen im finnischen Luftraum bei Virolahti und im Seegebiet vor Ulko-Tammio beobachtet.
- 7. Mai 2026 — Zwei Drohnen in der lettischen Region Latgale abgestürzt.
- 7 Kernnationen — Bulgarien, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen und Rumänien bilden das Rückgrat der EDDI-Drohnenabwehrinitiative entlang der EU-Ostgrenze.
Im Detail
Bei den in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen Vorfällen handelt es sich nachweislich nicht um zu sanktionierende vorsätzliche Angriffe der Ukraine, sondern um technische Fehlfunktionen, die mutmaßlich auf bewusste russische Störmaßnahmen des Globalen Positionsbestimmungssystems (GPS) zurückzuführen sind.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7725
Ukrainische Kampfdrohnen sind seit Ende März 2026 wiederholt in den Luftraum von EU- und NATO-Staaten eingedrungen: Lettland, Estland, Litauen und Finnland verzeichneten mehrere Vorfälle, bei denen Drohnen niedergingen oder sogar Infrastruktur trafen. Die Bundesregierung hat am 25. August 2026 eine 21 Fragen umfassende Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7381) beantwortet und ihre sicherheitspolitische Einschätzung der Lage dargelegt.
Drohnen im EU-Luftraum: Was bisher geschah
Am 3. Mai 2026 beobachtete der finnische Grenzschutz zwei Drohnen im Luftraum über Virolahti und dem Seegebiet vor Ulko-Tammio; Finnlands Ministerpräsident Petteri Orpo erklärte gegenüber dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj, solche Verletzungen seien inakzeptabel. Vier Tage später, am 7. Mai 2026, stürzten zwei weitere Drohnen in der lettischen Region Latgale ab. Bereits seit Ende März 2026 waren Drohnen in Lettland, Estland und Litauen niedergegangen — einer traf den Schornstein eines Kraftwerks, ein anderer explodierte auf einem zugefrorenen See.
Die Außenminister der drei baltischen EU-Staaten erklärten im April, sie hätten weder ihr Staatsgebiet noch ihren Luftraum für Drohnenangriffe auf russische Ziele bereitgestellt. Die Ukraine kooperiert nach Angaben der Bundesregierung bei den Ermittlungen eng mit den betroffenen Staaten.
Drohnen im EU-Luftraum: Position der Bundesregierung
Die Bundesregierung macht in ihrer Antwort deutlich, dass sie die Drohnenvorfälle nicht als vorsätzliche Luftraumverletzungen der Ukraine wertet. Laut Drucksache handelt es sich um „technische Fehlfunktionen, die mutmaßlich auf bewusste russische Störmaßnahmen des Globalen Positionsbestimmungssystems (GPS) zurückzuführen sind“. Russland trage damit die politische Verantwortung für Schäden, die in Drittstaaten durch ukrainische Flugkörper infolge russischer elektronischer Kriegsführung entstehen.
Die AfD hatte in ihrer Anfrage unter anderem gefragt, ob die EU-Beistandsklausel (Artikel 42 Absatz 7 EUV) durch die Vorfälle ausgelöst werde und ob Deutschland Sanktionen gegen die Ukraine erwäge, um weitere Luftraumverletzungen zu verhindern. Beides verneint die Bundesregierung klar: Artikel 42 Absatz 7 EUV sei „nicht einschlägig“, da kein bewaffneter Angriff auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats im Rechtssinne vorliege. Die Ukraine habe das völkerrechtlich verbürgte Recht auf Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta; Selbstverteidigungshandlungen dürften sich auch gegen das Territorium des Aggressorstaats richten.
Russische Drohnen im EU-Luftraum: keine Auskunft
Frage 17 der Anfrage erkundigte sich nach Erkenntnissen über Verletzungen des EU-Luftraums durch russische Drohnen seit dem 24. Februar 2022. Diese Frage beantwortet die Bundesregierung gar nicht: Die Informationen berührten „in besonders hohem Maße das Staatswohl“ und könnten selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden. Gegnerische Akteure könnten sonst Rückschlüsse auf Aufklärungsfähigkeiten ziehen und eigene Verfahren anpassen.
EDDI: Europäischer Drohnenabwehrwall im Aufbau
Zu Frage 21 — den Kosten und dem Fertigstellungstermin der Europäischen Drohnenabwehrinitiative (EDDI) bis Ende 2027 — gibt die Bundesregierung nur begrenzt Auskunft. EDDI wird laut Drucksache aus EU-Mitteln und nationalen Verteidigungsetats finanziert. Sieben Kernnationen entlang der EU-Ostgrenze — Bulgarien, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen und Rumänien — bilden das Rückgrat der Initiative. Deutschland unterstützt das Projekt gemeinsam mit Dänemark, Frankreich, Norwegen und Schweden. Die konkreten Kosten für Deutschland lassen sich „zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beziffern“. Den Fertigstellungstermin Ende 2027 beantwortet die Bundesregierung ebenfalls mit Verweis auf das Staatswohl nicht.
Zum Drohneneinschlag in Rumänien und Lettland
Zu einer mutmaßlich russischen Drohne, die in Rumänien einschlug (Frage 18), verweist die Bundesregierung auf öffentliche Äußerungen des Bundesaußenministers auf dem Kurznachrichtendienst X vom 29. Mai 2026. Zum Einschlag in Rēzekne/Lettland (Frage 19) hält die Bundesregierung fest: Der ukrainische Außenminister Andrij Sybiha hat erklärt, die Drohne sei ukrainischer Herkunft gewesen, habe ein Ziel in Russland gehabt und sei aufgrund russischer elektronischer Kriegsführung nach Lettland eingedrungen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die zu einer abweichenden Bewertung führen. Den Bruch der lettischen Regierungskoalition infolge der Vorfälle kommentiert Berlin ausdrücklich nicht — dieser sei eine innenpolitische Angelegenheit Lettlands.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind die Bevölkerung und Infrastruktur in Finnland, Lettland, Estland und Litauen, wo die Drohnen niedergingen. Mittelbar betrifft das Thema alle EU- und NATO-Mitgliedstaaten, da es Fragen der kollektiven Verteidigung und der Eskalationsschwelle im Ukraine-Krieg berührt.
Zu mehreren Fragen über Ermittlungsstand und bilaterale Kontakte verweist die Bundesregierung pauschal auf ihre Vorbemerkung, ohne konkrete Informationen zu liefern. Die Frage zu russischen Drohnenverletzungen im EU-Luftraum seit dem 24. Februar 2022 (Frage 17) sowie der EDDI-Fertigstellungstermin (Frage 21) werden vollständig mit Verweis auf das Staatswohl verweigert.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Ukrainische Drohnen im EU-Luftraum: 21 Fragen zur Sicherheitslage →
- Artikel 42 Absatz 7 EUV
- Die EU-Beistandsklausel verpflichtet Mitgliedstaaten, einem angegriffenen Mitglied mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu helfen. Sie ist das EU-Äquivalent zu Artikel 5 des NATO-Vertrags.
- EDDI (European Drone Defence Initiative)
- Europäische Drohnenabwehrinitiative zum Aufbau eines Schutzwalls entlang der EU-Ostgrenze, finanziert aus EU-Mitteln und nationalen Verteidigungsetats.
- Elektronische Kriegsführung / GPS-Störung
- Gezielte Störung von Navigationssignalen (GPS), um gegnerische Drohnen oder Raketen vom Kurs abzubringen oder funktionsunfähig zu machen.
Warum sind ukrainische Drohnen in EU-Staaten gelandet?
Laut Bundesregierung haben russische GPS-Störmaßnahmen die Drohnen vom Kurs abgebracht, sodass sie versehentlich in finnischen, lettischen, estnischen und litauischen Luftraum eindrangen.
Muss die EU den betroffenen Ländern Beistand leisten?
Die Bundesregierung verneint dies: Artikel 42 Absatz 7 EUV (EU-Beistandsklausel) ist nach ihrer Auffassung in diesen Fällen nicht einschlägig, da kein bewaffneter Angriff im Rechtssinne vorliegt.
Was ist die Europäische Drohnenabwehrinitiative EDDI?
EDDI ist eine EU-Verbundinitiative zum Aufbau einer Drohnenabwehr entlang der europäischen Ostgrenze. Kernnationen sind Bulgarien, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen und Rumänien. Deutschland unterstützt das Projekt maßgeblich.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7725 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































