- CLAIM gGmbH erhält 2026 insgesamt 624.997 Euro Bundesförderung
- Aktionswochen laufen seit 2020 im Programm Demokratie leben!
- Förderung für CLAIM durch Antirassismus-Beauftragte: 2022–2026 rund 756.000 Euro
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7730 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert zivilgesellschaftliche Projekte zur Stärkung von Demokratie und gegen Extremismus. Die CLAIM gGmbH ist ein bundesweites Netzwerk muslimischer Organisationen, das u. a. Projekte gegen Diskriminierung von Muslimen betreibt. Die AfD-Fraktion hat in der 21. Wahlperiode bereits mehrfach Anfragen zur Förderung von CLAIM gestellt, zuletzt mit BT-Drs. 21/3156 und 21/7494. Die Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus fanden zuletzt vom 17. Juni bis 1. Juli 2026 statt.
- 624.997,44 Euro — Gesamtförderung der CLAIM gGmbH durch den Bund im Jahr 2026
- 300.095,00 Euro — Förderung durch das Bundesministerium des Innern 2026 (Kapitel 0601, Titel 685 19)
- 129.169,06 Euro — Förderung durch die Antirassismus-Beauftragte der Bundesregierung 2026
- 242.324,10 Euro — Höchstwert der Jahresförderung durch die Antirassismus-Beauftragte, erreicht im Jahr 2023
- seit 2020 — Förderung der Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus im Rahmen von ‚Demokratie leben!‘
Im Detail
Bei den Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus handelt es sich nicht um ein eingeständig gefördertes Projekt, sondern um eine Teilmaßnahme innerhalb eines größeren Projektzusammenhanges.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7730, S. 2
Das Bundesprogramm Demokratie leben! finanziert seit 2020 die jährlichen Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus als Teilmaßnahme einer größeren Projektförderung. Im Jahr 2026 erhält die CLAIM gGmbH, ein bundesweites Netzwerk muslimischer Zivilgesellschaft, aus verschiedenen Bundeshaushaltstiteln insgesamt 624.997,44 Euro. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/7730, 26. August 2026).
Demokratie leben!: Förderstruktur und Förderbeträge
Die Bundesförderung für CLAIM fließt 2026 aus drei Quellen: Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) steuert den Hauptteil über das Programm Demokratie leben! bei. Zusätzlich fördert das Bundesministerium des Innern eine ganzjährige Projektmaßnahme mit 300.095,00 Euro (Kapitel 0601, Titel 685 19). Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Antirassismus-Beauftragte, steuert weitere 129.169,06 Euro aus Kapitel 684 03, Titel 1117 bei.
Wie das Beispiel Koblenz zeigt, steht das Programm Demokratie leben! wiederholt unter parlamentarischer Beobachtung, wenn es um die zweckentsprechende Mittelverwendung geht. Die Förderpraxis im Wahlkreis Trier wurde ebenfalls bereits parlamentarisch thematisiert.
Genaue Förderhöhe der Aktionswochen nicht ausweisbar
Auf die Fragen nach der konkreten Förderhöhe der Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus nach Kalenderjahr (Fragen 3 und 4) gibt die Bundesregierung keine Zahlen an. Laut Drucksache handelt es sich bei den Aktionswochen „nicht um ein eingeständig gefördertes Projekt, sondern um eine Teilmaßnahme innerhalb eines größeren Projektzusammenhanges“. Aussagen über die Höhe der aufgewandten Mittel für einzelne Maßnahmen seien daher nicht möglich. Diese Antwort stellt einen teilweisen Ausweich dar, da eine Aufschlüsselung nach Maßnahmen damit strukturell verweigert wird.
Historische Förderung durch Antirassismus-Beauftragte
Über die Jahresangaben der Antirassismus-Beauftragten lässt sich die Förderentwicklung für CLAIM in Trägerschaft von Teilseiend e. V. nachvollziehen: 2022 wurden 54.770,22 Euro ausgezahlt, 2023 stieg die Summe auf 242.324,10 Euro, 2024 betrug sie 202.283,33 Euro, 2025 lag sie bei 230.450,18 Euro, und 2026 sind bislang 27.132,85 Euro geflossen. Die deutlich geringere Summe für 2026 dürfte auf einen noch laufenden Förderzeitraum zurückzuführen sein.
Begriff ohne einheitliche Definition
Auf die Frage, welche Arbeitsdefinition die Bundesregierung für den Begriff „antimuslimischer Rassismus“ verwendet, erklärt sie, eine einheitliche Definition liege innerhalb der Bundesregierung nicht vor. Sie verwende zur Beschreibung des Phänomens unterschiedliche Begriffe und orientiere sich grundsätzlich an Begriffen, die in wissenschaftlichen Diskussionen Verwendung finden. Fragen zur Begriffsgeschichte und möglichen islamistischen Ursprüngen des Terminus — gestellt mit Verweis auf das Buch des Journalisten Sascha Adamek — beantwortet die Bundesregierung nicht inhaltlich. Sie teilt lediglich mit, Aussagen Dritter grundsätzlich nicht zu kommentieren.
Prüfung und Evaluation
Die Bewilligungsbehörden prüfen laut Bundesregierung alle Maßnahmen im Zuge der Bewilligung auf Zielerreichung. Die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung erfolgt nach Maßgabe der Nr. 11 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 44 Bundeshaushaltsordnung. Eine spezifische Evaluation der Aktionswochen liegt nicht vor; die Evaluation im Programm Demokratie leben! fokussiert die jeweiligen Programmbereiche und ist auf der Programmwebseite veröffentlicht. Zum Ergebnis der Verfassungsschutzprüfung von CLAIM im sogenannten Haber-Verfahren verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf BT-Drs. 21/7494.
Das Bundesprogramm Demokratie leben! steht seit seiner Einführung unter parlamentarischer Beobachtung verschiedener Fraktionen. Fragen zur Transparenz staatlicher Förderentscheidungen und zur Zweckbindung öffentlicher Mittel spielen dabei regelmäßig eine Rolle.
Betroffen sind in erster Linie die geförderte Organisation CLAIM gGmbH sowie die Trägerorganisation Teilseiend e. V. Mittelbar berührt sind Steuerzahler, die die Mittel aufbringen, sowie muslimische Gemeinschaften, an die sich die Projekte richten.
Zu den Fragen nach der genauen Förderhöhe der Aktionswochen (Fragen 3 und 4) verweist die Bundesregierung auf den fehlenden eigenständigen Projektstatus und nennt keine Zahlen. Bei Frage 7 wird auf eine andere Drucksache verwiesen. Fragen 12 und 13 werden mit dem Hinweis abgetan, die Bundesregierung kommentiere Aussagen Dritter grundsätzlich nicht.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Demokratie leben!: AfD fragt Förderung der Aktionswochen 2026 →
- Demokratie leben!
- Bundesprogramm des BMBFSFJ zur Förderung von Demokratie und Vielfalt sowie zur Prävention von Extremismus. Es läuft seit 2015 und fördert bundesweit zivilgesellschaftliche Projekte.
- Haber-Verfahren
- Verwaltungsinternes Prüfverfahren, bei dem das Bundesamt für Verfassungsschutz vor der Förderung von Organisationen durch den Bund einbezogen wird, um verfassungsfeindliche Bestrebungen auszuschließen.
- Teilmaßnahme
- Eine Einzelaktivität innerhalb eines größeren geförderten Projekts, für die keine eigenständige Kostenabrechnung vorliegt und damit keine separate Fördersumme ausgewiesen werden kann.
Seit wann fördert die Bundesregierung die Aktionswochen?
Die Bundesregierung fördert die Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus seit 2020 als Teilmaßnahme im Bundesprogramm 'Demokratie leben!'.
Wie viel Geld erhält die CLAIM gGmbH 2026 insgesamt?
Im Jahr 2026 werden Projekte der CLAIM gGmbH insgesamt mit 624.997,44 Euro gefördert, verteilt auf mehrere Ressorts.
Warum nennt die Regierung keine genaue Förderhöhe für die Aktionswochen?
Nach Angabe der Bundesregierung handelt es sich bei den Aktionswochen nicht um ein eigenständig gefördertes Projekt, sondern um eine Teilmaßnahme innerhalb einer größeren Projektförderung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7730 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































