- 230,5 Mio. Euro Geldwäschevolumen bei OK-Gruppen im Jahr 2024 erfasst
- 136,1 Mio. Euro flossen in Kryptowährungen — in 21 OK-Verfahren nachgewiesen
- Logistik und Transport sind laut Zoll die meistgenutzte Branche der Organisierten Kriminalität
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7728 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität des BKA dokumentiert seit Jahren, dass kriminelle Netzwerke zunehmend legale Unternehmensstrukturen nutzen, um Straftaten zu verschleiern und Erträge zu waschen. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag einen Aktionsplan zur Neuausrichtung der OK-Bekämpfung vereinbart, den die Ministerien des Innern, der Finanzen und der Justiz gemeinsam umsetzen. Als erster gesetzgeberischer Schritt wurde das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz am 12. August 2026 vom Kabinett verabschiedet.
- 230,5 Mio. Euro — Geldwäschevolumen erfasster OK-Gruppen laut Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024
- 136,1 Mio. Euro — in Kryptowährungen investierte Beträge in 21 OK-Ermittlungsverfahren im Jahr 2024
- 3,4 Mio. Euro — Transaktionen über informelle Systeme wie Hawala in 15 OK-Verfahren im Jahr 2024
- 1. April 2023 — Einführung des Barzahlungsverbots beim Immobilienkauf als Geldwäscheschutzmaßnahme
- 12. August 2026 — Kabinettsbeschluss zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG) als erstem Umsetzungsschritt des OK-Aktionsplans
Im Detail
Um der Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen durch die Organisierte Kriminalität wirksam entgegenzutreten, ist es von Bedeutung, die Möglichkeiten sowohl der Einziehung krimineller Vermögenswerte als auch der administrativen Sicherstellung von Vermögen unklarer Herkunft zu stärken.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7728, S. 8
Organisierte Kriminalität in Deutschland beschränkt sich längst nicht mehr auf klassische Verbrechensbereiche. Legale Wirtschaftsstrukturen — von der Spedition über das Bauunternehmen bis zur Gaststätte — dienen kriminellen Netzwerken zunehmend als Tarnung, Infrastruktur und Investitionskanal. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7728) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom 25. August 2026 hervor.
Geldwäsche durch Organisierte Kriminalität: Zahlen aus dem Bundeslagebild
Laut Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024 wurde ein Geldwäschevolumen der erfassten OK-Gruppen von 230,5 Mio. Euro festgestellt. Davon entfielen allein 136,1 Mio. Euro auf Investitionen in Kryptowährungen — nachgewiesen in 21 OK-Verfahren. In weiteren 15 Verfahren wurden Transaktionen über informelle Finanztransfersysteme wie Hawala im Umfang von 3,4 Mio. Euro festgestellt. Diese Zahlen zeigen, dass Organisierte Kriminalität zunehmend moderne und schwer nachverfolgbare Kanäle nutzt.
Logistik als bevorzugte Branche der Organisierten Kriminalität
Als am stärksten betroffene Branche identifiziert die Bundesregierung das Transportwesen. Der Zollfahndungsdienst (ZFD) stellt fest, dass Rauschgiftgruppierungen Logistik-, Speditions-, Paket- und Kurierdienste gezielt nutzen, um inkriminierte Waren im regulären Warenfluss zu verstecken. Dabei bauen Täter vermeintlich legale Strukturen mit Scheinfirmen und Tarnlieferungen auf, etablieren diese im Warenverkehr und nutzen sie anschließend für Drogenlieferungen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat in OK-Ermittlungsverfahren dieser Branche Subunternehmerketten aufgedeckt, die über Scheinrechnungen Schwarzlohnzahlungen verschleiern und Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten.
Auch Seehäfen spielen eine zentrale Rolle: An Containerterminals entnehmen Täter — teils unter Mithilfe sogenannter Hafeninnentäter — Rauschgift aus Containern. Der Immobiliensektor gilt aufgrund hoher Transaktionsvolumina und Wertstabilität ebenfalls als besonders anfällig für Geldwäsche.
Was gilt aktuell?
Seit dem 1. April 2023 gilt beim Immobilienkauf ein Barzahlungsverbot, das Geldwäsche in diesem Hochrisikosektor eindämmen soll. Im Geldwäschegesetz (GwG) ist die FIU verpflichtet, Jahresberichte mit konsolidierten Statistiken zu veröffentlichen. Strafverfolgungsbehörden können auf die Ermittlungsinstrumente der Strafprozessordnung und des GwG zurückgreifen. Die Bundesregierung räumt jedoch ein, dass die Möglichkeiten zur Vermögenseinziehung und administrativen Sicherstellung von Vermögen unklarer Herkunft gestärkt werden müssen.
Defizite bei Datenerfassung und Behördenkooperation
Bei einer Reihe von Fragen — etwa zu Tendenzen seit 2020, zur Nutzung des Kfz-Handels oder zu internationalem Behördenaustausch — verweist die Bundesregierung darauf, dass keine strukturierten Daten erhoben werden. Dieses Erhebungsdefizit ist nach eigener Einschätzung der Regierung ein Kernproblem: Fundierte Schwerpunktsetzungen setzen strukturierte Lagedaten voraus. Das BKA prüft gemeinsam mit Ländern, Bundespolizei und Zollkriminalamt laufend, ob die Lagebetrachtung angepasst werden muss.
Als Lösungsansatz benennt die Bundesregierung den sogenannten administrativen Ansatz: ein behördenübergreifendes Vorgehen, bei dem Verwaltungs-, Bewilligungs- und Strafverfolgungsbehörden frühzeitig Informationen austauschen, um OK-Strukturen zu erkennen, bevor Straftaten begangen werden. Dieser Ansatz soll weiterentwickelt werden.
Aktionsplan und Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz
Die Ministerien des Innern, der Finanzen sowie der Justiz haben einen gemeinsamen Aktionsplan zur Neuausrichtung der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität, Finanz- und Rauschgiftkriminalität erarbeitet. Als erster gesetzgeberischer Schritt wurde das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG) am 12. August 2026 vom Bundeskabinett verabschiedet. Weitere gesetzliche und organisatorisch-operative Maßnahmen sollen schrittweise in der laufenden Legislaturperiode folgen.
Im Gesundheitsbereich warnt die Bundesregierung vor einer wachsenden Bedrohung: Bandenstrukturen bis hin zu OK-Gruppen nutzen Abrechnungsbetrug bei Gesundheitsleistungen, verbunden mit Geldwäsche und Steuerdelikten. Vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft und steigender Gesundheitskosten sei von einer weiteren Zunahme dieses Kriminalitätsphänomens auszugehen.
Weiterlesen:
Betroffen sind zum einen ehrliche Unternehmen in der Logistik-, Bau- und Entsorgungsbranche, die durch Scheinfirmen und Schwarzlohnstrukturen im Wettbewerb benachteiligt werden. Zum anderen sind Steuerzahler betroffen, da durch vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge und Steuerhinterziehung öffentliche Mittel entgehen. Patienten können betroffen sein, wenn Bandenstrukturen im Gesundheitswesen betrügerische Abrechnungen vornehmen und dabei medizinische Leistungen vernachlässigen.
Die Bundesregierung beantwortet einen Großteil der 28 Fragen, weicht aber bei mehreren Fragen (u. a. 3, 15, 17, 18, 22) mit dem Hinweis aus, dass innerhalb der Bundesregierung keine strukturierten Daten erhoben werden. Konkrete Zahlen liefert sie vor allem zur Geldwäsche über Kryptowährungen und Hawala.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Organisierte Kriminalität: 28 Fragen zu legalen Firmen →
- Trade-Based Money Laundering
- Geldwäsche über den internationalen Warenhandel, z. B. durch absichtliche Über- oder Unterfakturierung von Waren und Dienstleistungen, um inkriminierte Gelder in legale Handelsströme einzuschleusen.
- Hawala
- Informelles Zahlungssystem, bei dem Geld ohne physischen Transfer über ein Netz von Vertrauensleuten überwiesen wird — schwer nachzuverfolgen und deshalb für Geldwäsche genutzt.
- Financial Intelligence Unit (FIU)
- Die deutsche Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beim Zoll; sie analysiert Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche und leitet Erkenntnisse an Strafverfolgungsbehörden weiter.
Welche Branchen nutzt die Organisierte Kriminalität am häufigsten?
Laut Zollfahndungsdienst wird das Transportwesen — einschließlich Speditions-, Paket-, Express- und Kurierdienste — am häufigsten von OK-Gruppen genutzt, gefolgt von Bau, Immobilien und bargeldintensiven Betrieben.
Wie hoch ist das bekannte Geldwäschevolumen der Organisierten Kriminalität?
Im Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024 wurde ein Geldwäschevolumen der erfassten OK-Gruppen von 230,5 Mio. Euro festgestellt.
Welche Rolle spielen Kryptowährungen bei der Geldwäsche?
In 21 OK-Verfahren wurden Investitionen in Kryptowährungen im Gesamtumfang von 136,1 Mio. Euro nachgewiesen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7728 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































