- 19,5 Prozent der über 65-Jährigen gelten als armutsgefährdet
- EU-SILC-Schwellenwert 2025 liegt bei 1.446 Euro pro Monat
- 47 Fragen zu Rentenhöhen, Grundsicherung und Erwerbstätigkeit im Alter
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6107 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Armutsgefährdungsquote älterer Menschen in Deutschland ist laut Statistischem Bundesamt auf 19,5 Prozent bei den über 65-Jährigen gestiegen und liegt damit über dem gesamtgesellschaftlichen Durchschnitt von 16,1 Prozent. Für Personen ab 75 Jahren beträgt die Quote 19,1 Prozent. Parallel dazu nimmt die Zahl der Rentner zu, die trotz Rentenbezug erwerbstätig bleiben — eine Entwicklung, die zuletzt durch aktuelle Medienberichte und eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) dokumentiert wurde. Der EU-SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung ist zwischen 2010 (952 Euro) und 2025 (1.446 Euro) deutlich gestiegen, was die Anfrage als Maßstab für die Bewertung von Rentenhöhen heranzieht.
- 19,5 Prozent — Armutsgefährdungsquote der über 65-Jährigen laut Statistischem Bundesamt (Bevölkerungsschnitt: 16,1 Prozent).
- 1.446 Euro/Monat — EU-SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2025, als Maßstab für Renten unterhalb der Armutsgrenze.
- 952 Euro/Monat — EU-SILC-Schwellenwert im Jahr 2010, der bis 2025 um rund 52 Prozent gestiegen ist.
- 15,7 Prozent — Altersarmutsquote im Jahr 2019, laut in der Anfrage zitiertem WSI-Institut ein damaliger Höchstwert.
- 47 Einzelfragen — Umfang der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6107 zu Rentenhöhen, Grundsicherung und Erwerbstätigkeit im Rentenalter.
Im Detail
Mit 15,7 Prozent hat sie 2019 einen neuen Höchstwert erreicht.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6107, zitiert nach WSI der Hans-Böckler-Stiftung
Altersarmut in Deutschland nimmt zu — das ist der Ausgangspunkt einer umfangreichen Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6107, eingereicht am 31. August 2026). Nach Daten des Statistischen Bundesamts, die in der Vorbemerkung der Anfrage zitiert werden, liegt die Armutsgefährdungsquote für Personen ab 65 Jahren bei 19,5 Prozent und damit deutlich über dem Bevölkerungsdurchschnitt von 16,1 Prozent. Für die Gruppe ab 75 Jahren beträgt die Quote 19,1 Prozent. Der EU-SILC-Schwellenwert, ab dem von Armutsgefährdung gesprochen wird, lag für 2025 bei 1.446 Euro pro Monat — gegenüber 952 Euro im Jahr 2010.
Altersarmut: Was gilt aktuell?
Die gesetzliche Rentenversicherung gilt als das zentrale Sicherungssystem im Alter. Wer nicht genug Rente bezieht, um den Grundbedarf zu decken, kann ergänzend Grundsicherung im Alter nach SGB XII beantragen. Ob ein Rentner diesen Anspruch hat, hängt davon ab, ob der Rentenzahlbetrag — also die Nettorente nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung — unterhalb des sogenannten Bruttobedarfs des Grundsicherungsempfängers liegt. Laut der in der Anfrage zitierten WSI-Daten der Hans-Böckler-Stiftung stieg die Altersarmutsquote von 11 Prozent im Jahr 2005 auf 15,7 Prozent im Jahr 2019 — ein neuer Höchstwert zu diesem Zeitpunkt.
47 Fragen zu Rentenhöhen und Altersarmut
Die Anfrage umfasst 47 Einzelfragen und fordert von der Bundesregierung detaillierte Datentabellen seit dem Jahr 2010. Kernthemen sind:
Rentenhöhen nach Herkunft und Geschlecht: Die Fragen 1 und 2 verlangen den durchschnittlichen Rentenzahlbetrag bei Altersrenten — aufgeschlüsselt nach Männern, Frauen (mit und ohne Kinder), Ost- und Westdeutschland sowie nach Nationalitäten, darunter Deutsche, EU-Ausländer und Staatsangehörige aus Asylherkunftsländern wie Syrien, Afghanistan oder dem Irak. Zusätzlich wird nach Renten mit mindestens 40 und 45 Versicherungsjahren gefragt.
Verteilung der Nettorenten: Die Fragen 5 bis 16 wollen wissen, wie viele Rentner eine Nettorente unterhalb verschiedener Schwellenwerte — von 1.000 bis 2.000 Euro — beziehen, getrennt nach West- und Ostdeutschland sowie nach in- und ausländischen Rentenempfängern. Dabei interessiert auch, ob langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren besser gestellt sind.
Renten und Grundsicherungsniveau: Die Fragen 20 bis 26 und 37 bis 42 beleuchten, wie viele Beschäftigte trotz jahrzehntelanger sozialversicherungspflichtiger Arbeit keine Rente oberhalb der Grundsicherung erreichen werden. Gefragt wird differenziert nach Anforderungsniveaus — Helfer, Fachkraft, Spezialist, Experte — und nach Staatsangehörigkeit.
Rentner im Erwerbsleben: Die Fragen 43 und 44 thematisieren, wie viele Altersrentner trotz Rentenbezug noch arbeiten — als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder in Minijobs. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) stellt laut Vorbemerkung der Anfrage fest, dass mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Rentner finanzielle Gründe für die Weiterarbeit angeben, auch wenn soziale Motive überwiegen.
Finanzierung der Rentenversicherung: Die abschließenden Fragen 45 bis 47 richten den Blick auf die Einnahmenseite: Wie entwickelten sich die Bundeszuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung seit 2010 im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt? Und wie stiegen die Gesamtausgaben der Rentenversicherung?
Altersarmut im Zeitverlauf
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Zeitvergleich. Die Fragen 27 bis 36 verlangen für die Jahre 2010, 2015, 2020, 2024 und 2025, wie viele Renten jeweils unterhalb des damaligen EU-SILC-Schwellenwerts lagen. Dieser stieg von 952 Euro (2010) über 1.064 Euro (2015) und 1.300 Euro (2020) auf 1.378 Euro (2024) und zuletzt 1.446 Euro (2025). Die Frage, ob die Zahl der armutsgefährdeten Renten in diesem Zeitraum absolut oder relativ gewachsen ist, lässt sich erst nach der Antwort der Bundesregierung beantworten. Einen Überblick über den parlamentarischen Alltag bietet auch der Überblick über die wichtigsten Drucksachen vom 3. September 2026.
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten René Springer, Gerrit Huy, Robert Teske und weiteren Mitgliedern der AfD-Fraktion unterzeichnet und am 28. August 2026 in Berlin eingereicht. Für Fragen zur aktuellen Haushaltssituation des Bundes, die auch die Rentenfinanzierung berührt, ist der Beitrag zu 48 Mrd. Euro für die Ukraine und den Verteilungskonflikt im Bundeshaushalt einschlägig.
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Betroffen sind vor allem Rentnerinnen und Rentner in Deutschland, insbesondere Geringverdiener, Beschäftigte in Helfer- und Fachkraftberufen sowie Frauen mit langen Erziehungszeiten. Die Anfrage richtet den Blick auch auf ausländische Rentenempfänger und auf Personen, die Grundsicherung im Alter nach SGB XII beziehen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6107) ist am 31. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Nach § 104 GO-BT sieht die Geschäftsordnung grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor.
- EU-SILC-Schwellenwert
- Der EU-weite statistische Schwellenwert für Armutsgefährdung, der bei 60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens liegt. 2025 beträgt er laut Anfrage 1.446 Euro pro Monat.
- Rentenzahlbetrag
- Der tatsächlich ausgezahlte Nettobetrag der Rente nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
- Grundsicherung im Alter (SGB XII)
- Staatliche Sozialleistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze, deren Rente und sonstiges Einkommen den Lebensunterhalt nicht deckt.
Was ist der EU-SILC-Schwellenwert für Altersarmut 2025?
Laut BT-Drs. 21/6107 liegt der EU-SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für 2025 bei 1.446 Euro pro Monat. Die Anfrage fragt, wie viele Renten unterhalb dieser Grenze liegen.
Wie hoch ist die Armutsgefährdungsquote bei Personen ab 65 Jahren?
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts, die in der Vorbemerkung der Anfrage zitiert werden, liegt die Armutsgefährdungsquote für Personen ab 65 Jahren bei 19,5 Prozent und damit über dem Bevölkerungsdurchschnitt von 16,1 Prozent.
Warum arbeiten viele Rentner trotz Rentenbezug weiter?
Eine in der Anfrage zitierte IAB-Studie zeigt, dass mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Rentner auch finanzielle Gründe für die Weiterarbeit angeben, obwohl 90 Prozent soziale Aspekte betonen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6107 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































