- Alkoholsteuer steigt um 20 % — 455 Mio. Euro Mehreinnahmen jährlich
- Sofortzuschlag im Kinderzuschlag wird gestrichen — 450 Mio. Euro Einsparung
- Bundeszuschuss zur Rentenversicherung sinkt 2027 um 1 Milliarde Euro
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7860 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Haushaltsbegleitgesetz 2027 begleitet den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 und den Finanzplan des Bundes bis 2030. Die Bundesregierung begründet den Konsolidierungsbedarf mit den Folgen des anhaltenden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, den Auswirkungen der Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und dem Iran sowie mit strukturellen Wachstumsschwächen der deutschen Wirtschaft. Bereits mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2023 und dem Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wurden ähnliche Konsolidierungsschritte unternommen; das Haushaltsbegleitgesetz 2027 knüpft daran an. Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat am 14. August 2026 als besonders eilbedürftig zugeleitet.
- 455 Mio. Euro — jährliche Steuermehreinnahmen durch die 20-%-Erhöhung der Alkohol-, Schaumwein- und Alkopopsteuer ab 2027
- 2,7 Mrd. Euro — Einnahmen aus dem Emissionshandel, die 2027 einmalig in den Bundeshaushalt statt in den Klimafonds fließen
- 450 Mio. Euro — jährliche Einsparung durch Abschaffung des Sofortzuschlags im Kinderzuschlag
- 1,0 Mrd. Euro — Kürzung des zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2027
- rund 102 Mio. Euro — Minderausgaben jährlich durch Rückkehr zum einstufigen Regelbedarfs-Fortschreibungsmechanismus (SGB XII und SGB II zusammen)
Im Detail
Durch die Anpassungen im Alkoholsteuergesetz, im Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz und im Alkopopsteuergesetz werden die Steuersätze um jeweils 20 % erhöht, wodurch Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt bewirkt werden.
— Begründung BT-Drs. 21/7860, Abschnitt II
Spirituosen, Sekt und Alkopops werden ab dem 1. Januar 2027 teurer: Die Bundesregierung hat am 7. September 2026 den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 (BT-Drs. 21/7860) in den Bundestag eingebracht, das die Alkohol-, Schaumwein- und Alkopopsteuer um jeweils 20 Prozent anhebt. Damit rechnet das Bundesministerium der Finanzen ab 2027 mit jährlichen Steuermehreinnahmen von 455 Millionen Euro, die vollständig dem Bund zufließen. Das Gesetz ist Teil eines umfassenden Konsolidierungspakets zum Bundeshaushalt 2027 und enthält neun Artikel, die von der Alkoholsteuer bis zur Sozialhilfe reichen.
Haushaltsbegleitgesetz 2027: Neun Eingriffe in neun Gesetze
Das Haushaltsbegleitgesetz 2027 ändert gleichzeitig das Alkoholsteuergesetz, das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz, das Alkopopsteuergesetz, die Bundeshaushaltsordnung, das Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz, das Klima- und Transformationsfondsgesetz, das Bundeskindergeldgesetz sowie das Sechste und das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch. Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen. Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat bereits am 14. August 2026 als besonders eilbedürftig zugeleitet.
Alkoholsteuer: 20 Prozent mehr auf Schnaps, Sekt und Alkopops
Der Regelsteuersatz für reinen Alkohol steigt von bisher 1.303 Euro auf 1.564 Euro je Hektoliter reinen Alkohol. Bei Schaumwein erhöht sich der Steuersatz von 136 auf 163 Euro je Hektoliter, bei Alkopops von 5.550 auf 6.660 Euro je Hektoliter reinen Alkohol. Der Entwurf sieht vor, dass alle Steuersätze einheitlich um 20 Prozent angehoben werden. Für die Zollverwaltung entstehen laut Drucksache einmalige IT-Umstellungskosten von 30.000 Euro im Jahr 2026 sowie 132.000 Euro für Formularanpassungen im Jahr 2027.
Sofortzuschlag im Kinderzuschlag wird gestrichen
Der Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro je Kind im Kinderzuschlag, der am 1. Juli 2022 als Überbrückungsleistung bis zur geplanten Kindergrundsicherung eingeführt worden war, wird durch Streichung des § 6a Absatz 2 Satz 4 im Bundeskindergeldgesetz abgeschafft. Da die Kindergrundsicherung nicht eingeführt wurde, entfällt laut Begründung die ursprüngliche Rechtsgrundlage für diese Zusatzleistung. Für den Bund ergibt sich daraus eine Einsparung von 450 Millionen Euro jährlich im Kinderzuschlag; zugleich entstehen Mehrausgaben beim Bürgergeld von rund 150 Millionen Euro jährlich sowie Wohngeld-Einsparungen von insgesamt rund 40 Millionen Euro jährlich.
Was gilt aktuell? Rentenzuschuss und Regelbedarfe
Beim Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung sieht das Haushaltsbegleitgesetz 2027 eine weitere Kürzung vor: Der Erhöhungsbetrag nach § 213 Absatz 4 SGB VI wird im Jahr 2027 um insgesamt 2,2 Milliarden Euro gemindert — davon sind 1,0 Milliarden Euro neu, der Rest stammt aus früheren Konsolidierungsmaßnahmen der Jahre 2023 und 2024. Diese Regelung ist auf das Jahr 2027 befristet. Bei den Regelbedarfen nach SGB XII kehrt das Gesetz zum einstufigen Fortschreibungsmechanismus zurück: Der zweistufige Mischindex, der 2023 angesichts der hohen Inflationsraten als Ausnahmeregelung eingeführt worden war, entfällt. Laut Drucksache führt das zu jährlichen Minderausgaben von rund 24 Millionen Euro im SGB XII und 78 Millionen Euro im SGB II. Für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ergeben sich Minderausgaben der Länder und Kommunen von rund 4 Millionen Euro jährlich.
Klimafonds gibt 2,7 Milliarden Euro an Bundeshaushalt ab
Eine strukturell bedeutsame Änderung enthält Artikel 6: Durch die Änderung des Klima- und Transformationsfondsgesetzes (KTFG) können im Jahr 2027 Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionsberechtigungen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro dem Bundeshaushalt statt dem Klimafonds zugeführt werden. Gleichzeitig öffnet das Gesetz den Klimafonds künftig auch für Einnahmen aus dem neuen EU-Brennstoffemissionshandel (EU-ETS 2). Beim Bundeswehr-Sondervermögen wird die Tilgungsregelung angepasst: Die Tilgung der aufgenommenen Kredite beginnt laut neuem § 8 Absatz 2 erst ab dem 1. Januar 2033. Der Wirtschaft entstehen durch das Gesetz laut Drucksache keine nennenswerten Mehrbelastungen; auch für Bürgerinnen und Bürger entstehe kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand, heißt es in der Begründung. Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau werden nicht erwartet — mit Ausnahme der Alkoholprodukte, für die eine Weitergabe der Steuerlast an die Verbraucher marktüblich ist.
Das Gesetz soll vorbehaltlich einer Ausnahme am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Artikel 9 (SGB XII-Änderungen) tritt bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft, da die Regelbedarfs-Fortschreibungsverordnung noch im Jahr 2026 erlassen werden muss. Eine Evaluierung ist laut Drucksache nicht vorgesehen. Zur aktuellen wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Lage Deutschlands lohnt auch ein Blick auf den Beitrag Standort Deutschland im China-Wettbewerb weiter blockiert. Fragen zur Transparenz im Umgang mit öffentlichen Mitteln beleuchtet der Beitrag Lobbyismus: Bundesregierung lehnt neue Transparenzpflichten ab.
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Direkt betroffen sind Verbraucherinnen und Verbraucher, die Spirituosen, Sekt oder Alkopops kaufen — sie zahlen ab 2027 rund 20 Prozent mehr Steuer. Familien mit geringem Einkommen, die den Kinderzuschlag beziehen, verlieren den Sofortzuschlag in Höhe von monatlich 20 Euro je Kind. Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld (SGB II) und Sozialhilfe (SGB XII) sind durch die geänderte Fortschreibung der Regelbedarfe betroffen. Mittelbar betrifft die Kürzung des Bundeszuschusses die gesetzliche Rentenversicherung, die 2027 rund 1 Milliarde Euro weniger aus dem Bundeshaushalt erhält.
Der Gesetzentwurf wurde am 7. September 2026 in den Bundestag eingebracht und muss nun in den zuständigen Ausschüssen beraten werden. Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen. Die Stellungnahme des Bundesrates sowie die Gegenäußerung der Bundesregierung werden laut Anschreiben von Bundeskanzler Friedrich Merz noch nachgereicht. Das Inkrafttreten ist grundsätzlich für den 1. Januar 2027 vorgesehen; die Änderungen zum SGB XII (Artikel 9) treten bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft.
- Haushaltsbegleitgesetz
- Ein Gesetz, das parallel zum Haushaltsgesetz verabschiedet wird und die für die Haushaltsumsetzung notwendigen Änderungen in anderen Fachgesetzen vornimmt.
- Sofortzuschlag
- Eine 2022 eingeführte monatliche Zusatzleistung von 20 Euro je Kind im Kinderzuschlag, die ursprünglich bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung gelten sollte.
- Klima- und Transformationsfonds (KTF)
- Ein Sondervermögen des Bundes, das aus Einnahmen des Emissionshandels gespeist wird und Klima- und Transformationsprojekte finanziert.
Wann steigt die Alkoholsteuer konkret?
Die neuen Steuersätze treten laut Gesetzentwurf am 1. Januar 2027 in Kraft. Der Regelsteuersatz für reinen Alkohol steigt von 1.303 auf 1.564 Euro je Hektoliter Alkohol.
Was ist der Sofortzuschlag im Kinderzuschlag?
Der Sofortzuschlag wurde am 1. Juli 2022 als Überbrückungsleistung bis zur geplanten Kindergrundsicherung eingeführt. Da diese nicht umgesetzt wurde, soll er nun wieder gestrichen werden.
Warum wird der Bundeszuschuss zur Rente gekürzt?
Der Entwurf sieht vor, den Erhöhungsbetrag des zusätzlichen Bundeszuschusses nach § 213 Absatz 4 SGB VI im Jahr 2027 um insgesamt 2,2 Milliarden Euro zu mindern — befristet auf das Jahr 2027.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7860 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































