- Deutschland erhielt nur 104 von 127 nötigen Stimmen
- Erstmals in der UN-Geschichte scheitert eine deutsche Kandidatur
- Bundesregierung soll Stimmzusagen und Kampagnenkosten offenlegen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7983 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Am 3. Juni 2026 wählte die UN-Generalversammlung in New York die nichtständigen Mitglieder des Sicherheitsrats für die Amtszeit 2027/2028. In der Regionalgruppe WEOG (Westeuropäische und andere Staaten) standen zwei Sitze zur Vergabe; drei Länder kandidierten: Deutschland, Portugal und Österreich. Deutschland erhielt mit 104 Stimmen deutlich weniger als die erforderliche Zweidrittelmehrheit und schied aus — ein Vorgang ohne Präzedenz in der deutschen UN-Geschichte. Deutschland war seit seiner Aufnahme in die Vereinten Nationen 1973 insgesamt sechsmal nichtständiges Mitglied, zuletzt 2019/2020.
- 104 Stimmen — Deutschland in der Abstimmung am 3. Juni 2026, deutlich unter der erforderlichen Zweidrittelmehrheit.
- 134 Stimmen — Portugal, Sieger der WEOG-Abstimmung.
- 131 Stimmen — Österreich, ebenfalls erfolgreicher WEOG-Kandidat.
- 127 Stimmen — Mindesterfordernis (Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitgliedstaaten).
- 6 Mal — Frühere erfolgreiche deutsche Mitgliedschaften im UN-Sicherheitsrat, zuletzt 2019/2020.
Im Detail
Damit ist die Bundesrepublik Deutschland zum ersten Mal in der Geschichte der Vereinten Nationen bei einer Kandidatur für den Sicherheitsrat gescheitert, nachdem sie zuvor bereits sechsmal erfolgreich im Gremium vertreten war (zuletzt 2019/2020).
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7983
Deutschland ist am 3. Juni 2026 erstmals in seiner Geschichte bei einer Bewerbung um einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat gescheitert. In der UN-Generalversammlung erhielt die Bundesrepublik lediglich 104 von mindestens 127 erforderlichen Stimmen. Portugal gewann mit 134, Österreich mit 131 Stimmen — beide Länder zogen in den Sicherheitsrat für die Amtszeit 2027/2028 ein. Deutschland ging leer aus.
Das Ergebnis ist politisch ungewöhnlich: In den vorangegangenen sechs deutschen Kandidaturen — zuletzt erfolgreich für 2019/2020 — hatte die Bundesrepublik stets die Zweidrittelmehrheit erreicht. Ein Fehlbetrag von 23 Stimmen in einer Regionalgruppe westlicher Demokratien gilt in der UN-Diplomatie als empfindliche Niederlage.
Was die AfD von der Bundesregierung wissen will
Die AfD-Fraktion hat am 11. September 2026 mit der Drucksache 21/7983 neun ergänzende Fragen an die Bundesregierung gestellt. Im Zentrum steht die Frage nach sogenannten Pledges — schriftlichen oder mündlichen Stimmzusagen von UN-Mitgliedstaaten, die dem Auswärtigen Amt vor dem Wahltag vorlagen. Die Fraktion will wissen, wie groß die Diskrepanz zwischen zugesagten und tatsächlich abgegebenen Stimmen war und welche internen Lageberichte dem Leitungskreis des Auswärtigen Amts in den sechs Monaten vor der Wahl vorgelegen haben.
Darüber hinaus fragt die AfD-Fraktion nach möglichen außenpolitischen Ursachen der Niederlage: Besteht ein Zusammenhang mit der deutschen Haltung im Nahost-Konflikt oder zum Ukraine-Krieg? Haben Staaten des Globalen Südens signalisiert, dass Schwerpunkte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit — etwa feministische Außenpolitik oder Klimadiplomatie — die Unterstützung beeinträchtigt haben?
Strategische Fragen: Ständiger Sitz weiter angestrebt?
Die Anfrage greift auch den langfristigen deutschen Anspruch auf einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat auf. Die Fragesteller fragen, ob die Bundesregierung dieses Ziel angesichts der deutlichen Wahlniederlage noch aufrechterhalte und wie sie es diplomatisch begründe. Zudem soll die Regierung Auskunft geben, ob Deutschland sich bereits für 2028/2029 oder erst zu einem späteren Zeitpunkt im regulären westeuropäischen Turnus erneut bewerben will.
Diplomatische und finanzielle Dimension
Die UN-Sicherheitsratskandidatur des Auswärtigen Amts lief laut Vorbemerkung der Fragesteller über mehrere Jahre und band personelle, logistische und finanzielle Ressourcen. Konkrete Gesamtkosten der Kampagne nennt die Drucksache nicht; die Anfrage zielt darauf ab, diese Zahlen von der Bundesregierung zu erhalten. Parlamentarische Transparenz über den Einsatz von Steuermitteln für diplomatische Kampagnen ist ein klassisches Kontrollrecht des Bundestages.
Der Verlust eines Sicherheitsratssitzes hat nach Einschätzung von Außenpolitikexperten praktische Folgen: Ohne formale Mitgliedschaft fehlt Deutschland in den Jahren 2027 und 2028 eine direkte Stimme bei Beschlüssen zu Sanktionen, Friedensmissionen und der Bewältigung internationaler Krisen. Diese institutionelle Lücke ist besonders relevant vor dem Hintergrund laufender Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten. Auch die aktuellen außenpolitischen Debatten im Bundestag zeigen, wie stark sicherheitspolitische Themen die parlamentarische Agenda prägen.
Die Kleine Anfrage ist die zweite zum gleichen Thema — das Wort „Ergänzend“ im Titel signalisiert, dass die AfD-Fraktion mit einer vorausgegangenen Anfrage noch nicht alle gewünschten Informationen erhalten hat. Die Bundesregierung hat bisher nicht geantwortet.
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Das Ergebnis betrifft unmittelbar die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik: Ohne Sitz im Sicherheitsrat fehlt Deutschland in den Jahren 2027 und 2028 eine formale Stimme bei Beschlüssen zu internationalen Konflikten, Sanktionen und Friedensmissionen. Mittelbar sind auch deutsche Steuerzahler betroffen, da die mehrjährige Bewerbungskampagne des Auswärtigen Amts laut Anfrage erhebliche personelle, logistische und finanzielle Ressourcen beansprucht hat.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7983) ist am 11. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat die Fragen noch nicht beantwortet. Nach § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages ist eine Antwort grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- Nichtständiger Sitz im UN-Sicherheitsrat
- Der UN-Sicherheitsrat hat 15 Mitglieder: fünf ständige (USA, Russland, China, Frankreich, Großbritannien) und zehn nichtständige, die von der Generalversammlung für jeweils zwei Jahre gewählt werden.
- Pledge
- Diplomatische Stimmzusage, die ein Staat einem Kandidaten vor einer UN-Wahl gibt — schriftlich oder mündlich; rechtlich nicht bindend.
- WEOG
- Westeuropäische und andere Staaten — eine der fünf UN-Regionalgruppen, der u. a. Deutschland, Österreich, Portugal, USA, Kanada und Australien angehören.
Wie viele Stimmen brauchte Deutschland und wie viele bekam es?
Für den Einzug in den UN-Sicherheitsrat waren mindestens 127 Stimmen erforderlich. Deutschland erhielt lediglich 104 Stimmen; Portugal gewann mit 134, Österreich mit 131 Stimmen.
War Deutschland schon früher im UN-Sicherheitsrat vertreten?
Ja, Deutschland war zuvor sechsmal nichtständiges Mitglied, zuletzt in der Amtszeit 2019/2020. Die Niederlage am 3. Juni 2026 ist historisch einmalig.
Was sind sogenannte Pledges?
Als Pledges bezeichnen Diplomaten schriftliche oder mündliche Stimmzusagen, die Staaten anderen Kandidaten im Vorfeld einer UN-Wahl geben. Die Anfrage will wissen, wie viele solcher Zusagen Deutschland hatte.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7983 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































