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- FKS-Planstellen seit 2015 zunehmend unbesetzt
- 14 Fragen zu Personal, Ausbildung und Mitarbeiterbefragungen
- Antwortfrist der Bundesregierung läuft ab Zuleitung ans Kanzleramt
Hintergrund
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist als Einheit des Zolls für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Deutschland zuständig. Die Fragesteller verweisen darauf, dass die Zahl unbesetzter Stellen seit 2015 sowohl absolut als auch relativ gestiegen sei. Ob und in welchem Ausmaß das der Fall ist, soll die Bundesregierung mit konkreten Zahlen belegen. Angaben zur Qualität der Personalausstattung und zu Mitarbeiterbefragungen liegen bislang nicht öffentlich vor.
Im Detail
Sowohl die absolute als auch die relative Anzahl unbesetzter Stellen ist seit dem Jahr 2015 deutlich gestiegen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8205, Fraktion Die Linke
Die Personalausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit steht seit Jahren in der Kritik. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8205, eingereicht am 24. September 2026 von der Fraktion Die Linke, fordert das Parlament die Bundesregierung auf, konkrete Zahlen zu Planstellen, Besetzungsquoten und Arbeitsbedingungen bei der FKS offenzulegen.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Aufgaben und Struktur
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist als Einheit des Zolls mit der Aufdeckung und Ahndung von Schwarzarbeit sowie illegaler Beschäftigung beauftragt. Sie prüft unter anderem die Einhaltung des Mindestlohngesetzes, von Sozialversicherungspflichten und branchenspezifischer Tarifverträge. Dabei agiert sie bundesweit über die einzelnen Hauptzollämter. Schwarzarbeit verursacht dem Staat jährlich erhebliche Steuer- und Beitragsausfälle und untergräbt fairen Wettbewerb für regelkonforme Unternehmen.
Was gilt aktuell?
Nach Darstellung der Fragesteller ist die absolute und relative Zahl unbesetzter Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit seit 2015 deutlich gestiegen. Eine vollständige öffentliche Übersicht über Planstellen, Besetzungsquoten und regionale Verteilung auf Hauptzollämter und Bundesländer liegt bislang nicht vor. Genau diese Transparenz verlangt die Anfrage — für jeden Jahr von 2015 bis 2026 sowie als Prognose bis 2029.
14 Fragen zu Personal und Mitarbeiterbefragungen
Die Anfrage umfasst insgesamt 14 Fragen und gliedert sich in mehrere Themenbereiche. Im Mittelpunkt stehen zunächst die Stellenentwicklung: Gefragt wird nach Planstellen, besetzten und unbesetzten Stellen je Jahr von 2015 bis 2026 — aufgegliedert nach Hauptzollamt, Bundesland sowie nach den internen Sachgebieten E und F mit ihren Unterarbeitsgebieten. Zudem sollen Prognosen für die Jahre bis 2029 geliefert werden.
Ein zweiter Block befasst sich mit der Personalfluktuation und Arbeitsunfähigkeit: Wie hoch ist die jährliche Fluktuationsrate im Vergleich zum Durchschnitt staatlicher Behörden? Wie viele Beschäftigte sind dauerhaft arbeitsunfähig? Und wie viele Mitarbeitende werden bis Ende 2029 in Rente gehen?
Ein dritter Bereich widmet sich der Ausbildung und Nachwuchsgewinnung: Die Fragesteller wollen wissen, wie viele Einstellungsermächtigungen es je Jahr gab, wie viele Personen ausgebildet wurden, welche Übernahmeangebote Absolventen erhielten — befristet, unbefristet oder keines — und in welchem Verhältnis interne Ausbildung zu externer Einstellung steht.
Schließlich fragt die Anfrage nach den Ergebnissen von Mitarbeiterbefragungen zwischen 2015 und 2026. Dabei sollen Erkenntnisse zu Themen wie Ermittlungspraxis, Arbeitsbelastung, Führungsqualität, Verhältnis von Bürotätigkeit und Außendienst sowie zur wahrgenommenen Wertschätzung langjähriger Beschäftigter offengelegt werden.
Kurz gesagt: Die Fraktion Die Linke will wissen, wie dünn die Personaldecke bei der Schwarzarbeits-Kontrolle wirklich ist — und ob die vorhandenen Mitarbeitenden unter der Last leiden.
Politischer Hintergrund
Die Frage nach der Personalausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist kein neues Thema. Bereits in früheren Wahlperioden gab es parlamentarische Anfragen zu Stellenbesetzungen beim Zoll. Ob die bisherigen Maßnahmen — etwa Einstellungskampagnen oder zusätzliche Ausbildungsplätze — tatsächlich Wirkung gezeigt haben, bleibt ohne eine aktuelle Datengrundlage unklar. Die Antwort der Bundesregierung wird zeigen, ob sich der Personalstand seit 2015 strukturell verbessert oder verschlechtert hat. Ähnliche Fragen zur Transparenz bei staatlichen Ausgaben und Personalentscheidungen beschäftigen den Bundestag auch in anderen Bereichen, wie etwa bei der KI-Verwaltungssoftware SPARK oder bei der Einkommensteuerreform 2027.
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Betroffen sind in erster Linie die Beschäftigten der FKS, die laut Fragestellung einer erhöhten Arbeitsbelastung ausgesetzt sein sollen. Mittelbar betroffen sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen, die fairen Wettbewerb gegenüber Schwarzarbeit anstreben, und der Staat, der auf korrekte Sozialbeitrags- und Steuerzahlungen angewiesen ist.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8205 ist am 24. September 2026 eingegangen. Nach § 104 GO-BT sieht die Geschäftsordnung grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor. Eine Antwort der Bundesregierung liegt noch nicht vor.
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
- Eine Einheit des deutschen Zolls, die Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Verstöße gegen das Mindestlohngesetz verfolgt und ahndet.
- Planstelle
- Im Haushaltsplan vorgesehene und finanzierte Stelle in einer Behörde; sie kann besetzt oder unbesetzt sein.
- Fluktuationsrate
- Kennzahl, die angibt, wie viel Prozent der Beschäftigten eine Behörde oder ein Unternehmen innerhalb eines Jahres verlassen und ersetzt werden müssen.
Was ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit?
Die FKS ist eine Einheit des Zolls, die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in Deutschland aufdeckt und ahndet.
Was fragt Die Linke konkret?
Die Fraktion fragt nach Planstellen, Besetzungsquoten, Fluktuation, Ausbildungszahlen, Übernahmeangeboten und den Ergebnissen von Mitarbeiterbefragungen für die Jahre 2015 bis 2026 sowie Prognosen bis 2029.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Nach § 104 GO-BT sieht die Geschäftsordnung grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung der Anfrage an das Bundeskanzleramt vor.































































